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    Bitte um Hilfe, schon wieder Gerichtsverhandlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.03 11:19:46 von
    neuester Beitrag 13.03.03 21:02:45 von
    Beiträge: 18
    ID: 707.386
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      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:19:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      ich hatte schon mal geschrieben wegen eines Musikinstrumentes ähnlich wie ein Klavier das sogar defekt war. Das habe ich geschenkt bekommen.

      Nach einiger Zeit wollte derjenige dann doch Geld, sehr viel. Es kam zur Gerichtsverhandlung. Man einigte sich, dass das Instrument an den Kläger zurückgeschickt werden solle. Das tat ich dann auch.

      Jetzt klagt der idiot wieder, weil das Instrument angeblich total defekt und kaputt ist.

      Was soll ich denn jetzt machen.

      Gruss

      Critiger
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:22:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      erklär Dich doch bitte genauer.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:27:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      also genauer. Ich bekomme etwas kaputtes geschenkt. Dann will derjenige per Gericht doch einen Haufen Geld. Nach der Gerichtsverhandlung wurde vereinbart, dass ich es zurückschicken soll und so nichts zahlen muss.

      Jetzt klagt derjenige wieder, weil sein Instrument total kaputt sei auf Schadenersatz, jezt sind es schon 8.500 Euro für ein total veraltetes verdrecktes kaputtes Klavier. Ich hätte es angeblich mutwillig kaputt gemacht und ihm dann zurückgeschickt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:30:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Advo card ist Anwalts Liebling...
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:33:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      mach kaputt was dich kaputt macht;)

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      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:37:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      das ist ja nicht wirklich genauer, hast Du was Schriftliches?!

      wenn nicht hier, dann via bm, erzähl doch mal die ganze story, hab oft so einen Mist am Arsch, viel Erfahrung in sowas.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:37:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn Du nicht beweisen kannst, daß das Geschenk kaputt war, als du es bekommen hast, dann darfst Du zahlen.

      Grüße Bohly

      PS.: darf ich Dir meinen Fernseher schenken ? Ich brauche einen neuen. :D
      Nimms nicht ernst, ist nur Spaß, aber Du mußt beweisen, daß der Schaden vor Deiner Übernahme defekt war.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:40:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      So bekommst Du bestimmt keine wirklich hilfreiche Antwort. Geh lieber mal z. B. zum Anwalt oder einer anderen rechtlichen Beratungsstelle. Bei Gerichten/ Unis (Asta) gibt es ab und an Sprechstunden von Anwälten für Bedürftige. Kostet meist nix oder ein paar Euro. Geht aber nur wenn noch keine Gericht bemüht ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:40:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das riecht stark nach versuchtem Betrug seitens des Klägers.
      Nimm sämtliche schriftliche Unterlagen bezüglich dieser Angelegenheit, gehe zur nächsten Polizeistation und erstatte Strafanzeige wegen versuchtem Betrug!
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:48:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      würde ich auch so sehen, aber wenn er nichts, absolut nichts schriftlich hat, wirds wohl übel enden.

      wie gesagt, biete meine Hilfe per bm an
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:49:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Bohly

      >Nimms nicht ernst, ist nur Spaß, aber Du mußt beweisen, daß der Schaden vor Deiner Übernahme defekt war

      ... Wer will was von wem woraus? Meiner Ansicht nach will hier der ehemalige Schenker etwas - also ist er beweispflichtig. Aber ansonsten ist der Tenor wohl korrekt: Anwalt fragen und den mit genaueren Infos versorgen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:53:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      critiger,

      am Besten Zeugen, die Dir schriftl. bestätigen können, dass das Musikinstrument, bei Lieferung beschädigt war...

      opernh.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:59:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dich trifft keine Beweislast, dass das Klavier kaputt war, als Du es bekommen hast.

      Der Tenor von MMM stimmt: Der Anspruchsteller hat die Beweislast -eine Beweislastumkehr ausgeschlossen-.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 12:03:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      critiger
      schon mal vorab entschuldigung, wenn ich hier komplett falsch liege aber irgendendwas passt an der story nicht zusammen:
      1. du bekommst ein defektes klavier geschenkt und stellst es dir DEFEKT in die wohnung ( ungewöhnlich ). wenn du dich wegen des defektes an eine klavierwerkstatt gewandt hast, bist du ohnehin aus dem schneider, da du ja so nachweisen kannst, dass das klavier defekt war. da nun ein zweites verfahren läuft, gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.
      2. der edle spender hat ja nach einiger zeit für sein "geschenk" einen preis verlangt. im zuge eines gerichtsverfahrens hast du ihm dann des klavier zurückgesandt. warum hast du nicht schon viel früher dem spinner sein klavier zurückgegeben, zumal es ja unansehnlich und defekt war. also ehe ich für sowas vor gericht gehe, kriegt der seinen krempel zurück.

      auch wenn ich völlig falsch liege, leuchtet es doch ein, dass hier etwas seltsam an dem sachverhalt ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 12:20:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      critiger

      Ich bitte vorab auch schon mal um Entschuldigung, wenn ich hier komplett falsch liege.

      Ist der "Idiot" ein ehemaliger Lebensabschnittsbegleiter und Ihr kommt mit der Aufteilung Eures "Nachlasses" nicht klar ?

      Ich meine, der eine kauft´s und sagt hier hast du´s und der andere versteht geschenkt und nutzt es und nach Jahren ist nicht mehr klar wie´s gemeint sein sollte ?

      Und dann gibt es Ärger, weil man geht ja im Streit auseinander.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 12:37:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      schon irgendwie komisch, mich beschleicht das gefühl, dass es um was ganz anderes geht
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 13:03:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke für den Hinweis auf frühere Postings

      Irgendwie undurchsichtig Deine Geschichten. Hast Du das Ding nun verschrottet oder zurückgegeben ? Was ist überhaupt wahr ? Und warum ist das Ding in 2 Monaten plötzlich 10.000 € teurer geworden ?

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      #1 von critiger 29.08.02 09:43:09 Beitrag Nr.: 7.233.638 7233638
      Hi,

      diesmal keine Aktie. Ich bekam ein Klavier geschenkt von einem Bekannten. Nach einem Jahr hatte ich allerdings keinen Platz mehr und habe es entsorgen müssen, weil es nicht mehr zum stimmen war und vermodert war. Jetzt klagt dieser Bekannte gegen mich. Der Grund, ich hätte es veräußert und will jetzt EUR 4.200,--. Ich habe zwar Zeugen, die das Klavier als Geschenk bezeugen können und es existiert nichts schriftliches. Der Streitwert ist natürlich auch jenseits von Gut und Böse, denn das Ding war ja schon nur Schrott.

      Bitte gebt mir einen Rat
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      #1 von critiger 29.10.02 18:08:22 Beitrag Nr.: 7.712.894 7712894
      Hi,

      hatte schon mal geschrieben und bitte um Hilfe.

      Habe vor 1,5 Jahren ein Klavier geschenkt bekommen. Nach dieser Zeit fordert er jetzt einen Betrag von 14.000,-- Euro per Gericht und Rechtsanwalt an. Er behauptet, dass am Telefon ein Kaufvertrag zustandegekommen sei und er auch eine Zeugin dafür hat. Das Klavier ist laut Gutachten aber nur noch für den Sperrmüll gut. Ich habe allerdings auch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass ich das Klavier geschenkt bekommen habe.

      Ist denn das so einfach vor Gericht zu klagen. Allein der Streitwert ist schon eine Sauerei. Bitte um Hilfe

      ----------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 21:02:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      #1

      mit undurchsichtigen angaben bekommt man maximal
      einen haufen undurchsichtiger antworten.

      GGG


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