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    Wechsel ausstellen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.03 02:26:23 von
    neuester Beitrag 16.03.03 08:51:03 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 16.03.03 02:26:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es eigentlich noch einen "Wechsel" - also das unbedingte und absolut einzulösende Versprechen, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Summe Geld an den Wechselinhaber zu zahlen?

      Soweit ich mich erinnere, war das doch so, daß man diesen Betrag als Gläubiger dann noch nicht mal mehr titulieren muss- im Gegenteil: Man macht sich als Schuldner strafbar, wenn man diesen Wechsel nicht unbedingt bedient.

      Ich würd dies nämlich gern meinen Banker als Sicherheit für einen Kleinkredit (5.000 Euro) hinterlegen.

      Ich weiss mit absoluter Sicherheit, daß ich die Summe in 1 Monat wieder habe - fragt mich jetzt bitte nicht warum das so ist´, aber es ist so.

      Oder geht das nur als Vollkaufmann?

      Oder ist das sowieso total unüblich?

      Ich frag halt nur mal hier im Board nach!

      Einen "nicht in Anspruch genommennen "Dispo" habe ich von ca. 3.000 Euro - brauche aber für 2 Wochen dringend 7.000 Euro. Denke mir heute so, daß die Banken doch die Hölle bereiten, wenn man Kredit will - daher will ich ihn einen "Wechsel" - also das unbedingte Zahlungsversprechen anbieten.

      Habe bisher IMMER meine Zahlungsversprechen eingehalten und wäre natürlich auch bereit für den Fall das ich sterbe durch Unfall eine entsprechende Risiko-Lebensversicherung zu hinterlegen.

      Kann mir eventuell jemand was kompetentes dazu sagen, bitte?

      Gruß Oliver
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 02:31:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei der Gelegenheit mal noch eine Frage, die ich ausdrücklich nicht für mich stelle:

      Ich nenne sie Frage B)

      B) Die Zinsen sind doch gesenkt worden. Wenn jemand einen normalen Ratenkredit hat, hat er dann einen Rechtsanspruch auf Senken der Zinsen?

      Kann er also zur Sparkasse gehen und darauf bestehen, daß die Zinsen/monatliche Belastung gesenkt wird oder muss er nicht befürchten, daß die Bank dies verweigert mit dem Hinweis "das sie den gesamten Kredit zur sofortigen Fälligkeit stellt" falls der Kreditnehmer auf sein Recht besteht?
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 02:43:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo,
      ein wechsel alleine ist nichts wert ohne ein akzept. üblicherweise ein bankakzept. wenn also deine bank von dir einen wechsel akzeptieren soll, dann hat sie dir normalerweise vorher einen wechselkredit eingeräumt. derjenige, der den wechsel akzeptiert, ist mit in der haftung, wenn er vom aussteller nicht eingelöst wird. dein vorhaben wird also wahrscheinlich nicht gelingen.
      zu b) bei einem variablen zinssatz muß die bank anpassen, allerdings nicht sofort und eventuell nicht im vollen umfang. eventuell kannst du aber den kredit kündigen und bei einer anderen bank billiger eindecken. hängt ganz von deinem kreditvertrag ab.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 08:51:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      hm, danke für die Antwort.

      Dann frage ich mich natürlich, warum es überhaupt Wechsel gibt, wenn die Voraussetzung zur Ausstellung eines Wechsels die Zusage bei der Bank ist. Da kann man ja gleich nach einer Erhöhung des "Dispo" fragen.

      Die Tatsache, daß ich zu früheren Zeiten einmal einen Dispo in sechsstelliger Höhe (!) in Anspruch und zurückgezahlt (!) habe, könnte dieses unverschämte Vorhaben ;) eventuell unterstützen?!

      Es geht mir schlicht und ergreifend darum, bei der Bank meine unbedingte Absicht zu unterstreichen, daß ich es zurückzahle - weil ich es zurückzahlen kann.

      Notfalls würde ich auch für die Dauer von 1 Monat meine Seele verpfänden oder die Mafia fragen.

      Hm, klopft es da gerade an der Tür und irgendwie riecht es nach Schwefel... :D

      Ne, im Ernst:

      Man hört und liest ja immer wieder, wie kleinkariert sich die Banken neuerdings anstellen; da habe ich großen Bammel zu fragen - obgleich es für mich sehr wichtig ist.

      Gibt es eigentlich andere Quellen, die man fragen kann?

      Bevor ich meine "Verwandten" frage, geh ich lieber betteln.


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