Damit könnte die Telekom ein richtiges Problem bekommen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.03.03 16:32:06 von
neuester Beitrag 18.03.03 18:11:01 von
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18.03.2003 - 15:30 Uhr
Anwälte stellen Telekom-Aktionären Klage in USA in Aussicht
Berlin (vwd) - Anwälte von Aktionären der Deutschen Telekom AG sehen für die Anteilseigner Klagemöglichkeiten in den USA. Ein solcher Schritt böte sich für rund 350 der Kanzlei bekannte Anteilseigner an, die bislang in Deutschland wegen hoher Aufwendungen noch keine Klage eingereicht hätten sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Kanzlei Tilp & Kälberer am Dienstag vor der Presse in Berlin. Die Kanzlei fordert vom Bund und der Telekom Schadenersatz wegen Kapitalanlagebetrugs und Prospekthaftung im Zusammenhang mit den drei Aktienemissionen des Bonner Konzerns zwischen 1996 und 2000.
Da in den USA die Anwälte durch eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen im Erfolgsfalle finanziert würden, wäre das finanzielle Risiko vergleichsweise gering, sagte Tilp. Bislang sei aber die Vorfinanzierung eines solchen Prozesses nicht geklärt. Derzeit prüfe ein Prozessfinanzierer ob er die bis zu einem möglichen Gang vor ein US-Gericht anfallenden Kosten übernehme. Ein Ergebnis gebe es aber noch nicht. Über die 350 Aktionäre hinaus vertrete die Kanzlei 144 Kläger mit 34 Klagen, die in Frankfurt/Main eingereicht worden seien. Noch sei kein Verfahren eröffnet, es sei aber "bemerkenswert", dass die Klagen seit über zwei Jahren anhängig seien.
Ihre Vorwürfe gegen Telekom und Bund begründen die Anwälte zum Beispiel mit der Vorlage eines Briefes des früheren Finanzvorstandes Joachim Kröske vom 17. September 1999 an den Gesamtvorstand. Darin erklärte Kröske zur damals vorliegenden Mittelfristplanung unter anderem, diese "untermauert gerade 40 Prozent des Börsenkurses zum 31.12.98 und nur 25 Prozent des aktuellen Kurses. Die Lücke zwischen Realität (Cash-Flow Basis) und Kurs (Phantasie, Multiples Basis) wird immer größer." Diese Bedenken hinsichtlich eines gerechtfertigten Börsenwertes seien im Verkaufsprospekt zur dritten Tranche der Telekom vom Sommer 2000 nicht erwähnt, so die Rechtsanwälte.
Als Problem für die Prospekthaftung sehen die Anwälte die Ende Mai beginnende Verjährung. Sie hatten ebenso wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die Telekom und das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Frist zu verschieben. Die Telekom habe dieses Gesuch abgelehnt, vom Bundesfinanzministerium sei bislang keine Antwort gekommen.
+++ Stephan Kosch
vwd/18.3.2003/sk/stm/bb
Anwälte stellen Telekom-Aktionären Klage in USA in Aussicht
Berlin (vwd) - Anwälte von Aktionären der Deutschen Telekom AG sehen für die Anteilseigner Klagemöglichkeiten in den USA. Ein solcher Schritt böte sich für rund 350 der Kanzlei bekannte Anteilseigner an, die bislang in Deutschland wegen hoher Aufwendungen noch keine Klage eingereicht hätten sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Kanzlei Tilp & Kälberer am Dienstag vor der Presse in Berlin. Die Kanzlei fordert vom Bund und der Telekom Schadenersatz wegen Kapitalanlagebetrugs und Prospekthaftung im Zusammenhang mit den drei Aktienemissionen des Bonner Konzerns zwischen 1996 und 2000.
Da in den USA die Anwälte durch eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen im Erfolgsfalle finanziert würden, wäre das finanzielle Risiko vergleichsweise gering, sagte Tilp. Bislang sei aber die Vorfinanzierung eines solchen Prozesses nicht geklärt. Derzeit prüfe ein Prozessfinanzierer ob er die bis zu einem möglichen Gang vor ein US-Gericht anfallenden Kosten übernehme. Ein Ergebnis gebe es aber noch nicht. Über die 350 Aktionäre hinaus vertrete die Kanzlei 144 Kläger mit 34 Klagen, die in Frankfurt/Main eingereicht worden seien. Noch sei kein Verfahren eröffnet, es sei aber "bemerkenswert", dass die Klagen seit über zwei Jahren anhängig seien.
Ihre Vorwürfe gegen Telekom und Bund begründen die Anwälte zum Beispiel mit der Vorlage eines Briefes des früheren Finanzvorstandes Joachim Kröske vom 17. September 1999 an den Gesamtvorstand. Darin erklärte Kröske zur damals vorliegenden Mittelfristplanung unter anderem, diese "untermauert gerade 40 Prozent des Börsenkurses zum 31.12.98 und nur 25 Prozent des aktuellen Kurses. Die Lücke zwischen Realität (Cash-Flow Basis) und Kurs (Phantasie, Multiples Basis) wird immer größer." Diese Bedenken hinsichtlich eines gerechtfertigten Börsenwertes seien im Verkaufsprospekt zur dritten Tranche der Telekom vom Sommer 2000 nicht erwähnt, so die Rechtsanwälte.
Als Problem für die Prospekthaftung sehen die Anwälte die Ende Mai beginnende Verjährung. Sie hatten ebenso wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die Telekom und das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Frist zu verschieben. Die Telekom habe dieses Gesuch abgelehnt, vom Bundesfinanzministerium sei bislang keine Antwort gekommen.
+++ Stephan Kosch
vwd/18.3.2003/sk/stm/bb
Das hat genau diese Anwaltskanzlei vor einigen Jahren auch zu Anlegern von Intershop gesagt. Und was ist daraus geworden? Nichts. Die wollen doch nur Ihre Provisionen kassieren und zwar unabhängig vom Ausgang der Klage.
Ich kann nur darüber lachen.
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