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    euro adhoc: e-m-s new media AG / Quartals- und Halbjahresbilanzen / e-m-s new media AG hat im ersten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.03 12:51:01 von
    neuester Beitrag 11.04.03 09:47:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 716.497
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      schrieb am 03.04.03 12:51:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      und, was ist mit der liquidität???

      und überhaupt, was ist mit der abnahmeverpflichtung???


      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 13:12:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieviele Depot`s hat eigentlich die Gemüsefamilie? :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 13:13:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Kurs geht ja richtig durch die Decke :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 13:21:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      schon ein witz, mmmh?


      mit einem umsatz von 4.800 euros kann man den börsenwert um weitere fiktive 3.485.000 euros erhöhen.

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Avatar
      schrieb am 03.04.03 13:41:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      #5: aber nicht für lange :D :D

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      schrieb am 09.04.03 19:15:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Entsprechenserklärung
      des Vorstandes und Aufsichtsrates der e-m-s new media AG
      zu den Empfehlungen der
      "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG


      Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

      Der Vorstand und Aufsichtsrat der e-m-s new media AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wird:

      I. In folgenden Ziffern wich das Verhalten der Organe der e-m-s new media AG im Geschäftsjahr 2002 von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab:


      4.2.1 Zusammensetzung des Vorstandes Im Geschäftsjahr 2002 bestand der Vorstand der e-m-s new media AG aus einer Person. Gründe hierfür waren insbesondere die derzeitige Unternehmensgröße sowie die Fokussierung des Unternehmens auf ein Kerngeschäftsfeld.

      5.1.2 Altergrenze für Vorstandsmitglieder Da der heutige Vorstand der e-m-s new media AG bei weitem nicht in der Nähe einer festzulegenden Altergrenze ist, wurde eine solche Regelung bislang nicht festgelegt. In der Geschäftsordnung der e-m-s new media AG wird aufgenommen, dass Vorstände nur bestellt werden, wenn sie ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben.

      5.3.2 Einrichtung eines Audit Commitee Der Aufsichtsrat der e-m-s new media AG hat keinen gesonderten Ausschuss für die Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements gebildet. Aufgrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrates (6 Mitglieder), wurden diese Themen auf Wunsch des Aufsichtsrates im gesamten Aufsichtsrat behandelt.

      5.4.5 Variable Vergütung für Aufsichtsräte Die Aufsichtsratsmitglieder der e-m-s new media AG erhielten ausschließlich eine fixe Vergütung, da aufgrund der Ertragssituation des Unternehmens eine variable Vergütung nicht umsetzbar gewesen ist.

      7.1.2 Veröffentlichungsfristen für Zwischenberichte Die e-m-s new media AG hat ihre Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2002 - wie gemäß Regelwerk Neuer Markt gefordert - spätestens zwei Monate nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht.
      II. In folgenden Ziffern wird das Verhalten der Organe der e-m-s new media AG zukünftig vom Kodex abweichen:

      4.2.1 Zusammensetzung des Vorstandes Eine Änderung in der Zusammensetzung des Vorstandes und damit eine Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder ist aus heutiger Sicht nicht geplant. Bei einer deutlichen Veränderung der Unternehmensgröße oder einer Ausweitung der Geschäftsfelder wird der Aufsichtsrat über die Zusammensetzung des Vorstandes entsprechend beraten.

      5.3.2 Einrichtung eines Audit Commitee Der Aufsichtsrat wird auch zukünftig kein gesondertes Audit Committe für die Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements bilden, da diese Themenstellungen auf Wunsch des Aufsichtsrates auch zukünftig vom gesamten Aufsichtsrat der e-m-s new media AG behandelt werden sollen. Bei einer deutlichen Veränderung der Unternehmensgröße oder einer Ausweitung der Geschäftsfelder wird der Aufsichtsrat über die Einrichtung eines Audit Committee entsprechend beraten.

      5.4.5 Variable Vergütung für Aufsichtsräte Die Aufsichtsratsmitglieder der e-m-s new media AG werden auch zukünftig eine ausschließlich fixe Vergütung erhalten. Bei einer deutlichen Verbesserung der Ertragssituation des Unternehmens, soll jedoch - vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung - eine Aufteilung in fixe und variable Bestandteile erfolgen.

      7.1.2 Veröffentlichungsfristen für Zwischenberichte Die e-m-s new media AG wird ihre Zwischenberichte - wie in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, die am 01.01.2003 in Kraft tritt, gefordert - spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich machen. Ziel der e-m-s new media AG hierbei ist es jedoch, die Zwischenberichte so schnell wie möglich zu veröffentlichen. Eine verbindliche Zusage, diese Berichte gemäß der im Corporate Governance Kodex geforderten Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
      Dortmund, 16.12.2002


      Der Aufsichtsrat Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 09:47:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ wad

      wozu dann eigentlich den ganzen schmarn???

      kodex ist kodex


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