Überbrückungsgeld- bei bereits bestehender Selbstständigkeit?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.04.03 10:51:26 von
neuester Beitrag 09.05.03 21:33:33 von
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Gerüchteweise habe ich gehört, daß es auch bei bereits bestehender Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt gibt, wenn eine neue Selbstständigkeit begonnen wird.
Wer kann mehr dazu sagen?
Wer kann mehr dazu sagen?
Ja, ist so (inzwischen).
Die "alte" Regelung, wonach eine Selbständigkeit "zeitnah" zum Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen muß, ist nicht mehr praktikabel.
Der Extremfall ist: arbeitslos bis zum Erreichen der Bezugsgrenze (also z.B. 11 Monate und eine Woche) und dann Aufnahme der Selbständigkeit. Heißt: weitere 6 Monate Bezug des Überbrückungsgeldes
Du solltest aber nicht "selbstverschuldet" in die Arbeitslosigkeit gegangen sein ZUM ZWECK DER AUFNAHME EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT. Da sind die Ämter rigoros bis hin zu Sperrzeiten und Rückzahlungsforderungen.
fondast
Die "alte" Regelung, wonach eine Selbständigkeit "zeitnah" zum Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen muß, ist nicht mehr praktikabel.
Der Extremfall ist: arbeitslos bis zum Erreichen der Bezugsgrenze (also z.B. 11 Monate und eine Woche) und dann Aufnahme der Selbständigkeit. Heißt: weitere 6 Monate Bezug des Überbrückungsgeldes
Du solltest aber nicht "selbstverschuldet" in die Arbeitslosigkeit gegangen sein ZUM ZWECK DER AUFNAHME EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT. Da sind die Ämter rigoros bis hin zu Sperrzeiten und Rückzahlungsforderungen.
fondast
Nachtrag: es ist ZWINGEND NOTWENDIG, zuerst arbeitslos zu sein, da dies Voraussetzung für den Anspruch auf Überbrückungsgeld ist.
fondast
fondast
Die genaue Situation, die ich diskutieren möchte, ist folgende:
Seit 2,5 Jahren selbstständig, vorher 10 Jahre angestellt tätig.
Zum 30.6.2003 wird die bestehende Selbstständigkeit beendet und am 1.7.2003 wird nahtlos eine neue Selbstständigkeit begonnen.
Wie ist das jetzt?
Seit 2,5 Jahren selbstständig, vorher 10 Jahre angestellt tätig.
Zum 30.6.2003 wird die bestehende Selbstständigkeit beendet und am 1.7.2003 wird nahtlos eine neue Selbstständigkeit begonnen.
Wie ist das jetzt?
#5:
Uhps. Nein, das wird zu 99,9% nicht gehen, da es sich weder um eine Existenzgründung handelt noch um die Fortführung einer solchen.
Spezialfall:
Warst Du vor der ersten Selbständigkeit arbeitslos gemeldet? Hattest Du bei der Aufnahme der ersten Selbständigkeit schon Anspruch auf Überbrückungsgeld?
Hast Du als Selbständiger Beiträge zur Sozialversicherung (speziell Arbeitslosenversicherung) geleistet?
fondast
Uhps. Nein, das wird zu 99,9% nicht gehen, da es sich weder um eine Existenzgründung handelt noch um die Fortführung einer solchen.
Spezialfall:
Warst Du vor der ersten Selbständigkeit arbeitslos gemeldet? Hattest Du bei der Aufnahme der ersten Selbständigkeit schon Anspruch auf Überbrückungsgeld?
Hast Du als Selbständiger Beiträge zur Sozialversicherung (speziell Arbeitslosenversicherung) geleistet?
fondast
leider muß ich alle Deine Fragen mit "Nein" beantworten.
Sieht wohl schlecht aus...
Sieht wohl schlecht aus...
wenn Du vorher (bis 4 Jahre zurück) angestellt warst und nicht vor Eintritt der Arbeitslosigkeit selbständig tätig wirst, kann es klappen!
Gruß bfg
Gruß bfg
#8:
Weißt Du, ob es dabei eine Rolle spielt, daß man sich in der gleichen Branche wieder selbstständig macht?
Weißt Du, ob es dabei eine Rolle spielt, daß man sich in der gleichen Branche wieder selbstständig macht?
du musst mindestens 1 Monat arbeitslos gemeldet sein. Übrigens würde ich den Anspruch auf arbeitslosengeld voll ausschöpfen, da es nach 3 Jahren Beginn der ersten selbstständigkeit komplett futsch ist. Nach arbeitslosengeld anderes Gewerbe= neues Überbrückungsgeld
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