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    Überbrückungsgeld- bei bereits bestehender Selbstständigkeit?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.03 10:51:26 von
    neuester Beitrag 09.05.03 21:33:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 717.471
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      schrieb am 06.04.03 10:51:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gerüchteweise habe ich gehört, daß es auch bei bereits bestehender Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt gibt, wenn eine neue Selbstständigkeit begonnen wird.

      Wer kann mehr dazu sagen?
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 10:56:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 10:59:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, ist so (inzwischen).
      Die "alte" Regelung, wonach eine Selbständigkeit "zeitnah" zum Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen muß, ist nicht mehr praktikabel.
      Der Extremfall ist: arbeitslos bis zum Erreichen der Bezugsgrenze (also z.B. 11 Monate und eine Woche) und dann Aufnahme der Selbständigkeit. Heißt: weitere 6 Monate Bezug des Überbrückungsgeldes:)
      Du solltest aber nicht "selbstverschuldet" in die Arbeitslosigkeit gegangen sein ZUM ZWECK DER AUFNAHME EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT. Da sind die Ämter rigoros bis hin zu Sperrzeiten und Rückzahlungsforderungen.
      fondast :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 11:01:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nachtrag: es ist ZWINGEND NOTWENDIG, zuerst arbeitslos zu sein, da dies Voraussetzung für den Anspruch auf Überbrückungsgeld ist. :kiss:
      fondast :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 11:05:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die genaue Situation, die ich diskutieren möchte, ist folgende:

      Seit 2,5 Jahren selbstständig, vorher 10 Jahre angestellt tätig.
      Zum 30.6.2003 wird die bestehende Selbstständigkeit beendet und am 1.7.2003 wird nahtlos eine neue Selbstständigkeit begonnen.

      Wie ist das jetzt?

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      Avatar
      schrieb am 06.04.03 11:18:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5:
      Uhps. Nein, das wird zu 99,9% nicht gehen, da es sich weder um eine Existenzgründung handelt noch um die Fortführung einer solchen.
      Spezialfall:
      Warst Du vor der ersten Selbständigkeit arbeitslos gemeldet? Hattest Du bei der Aufnahme der ersten Selbständigkeit schon Anspruch auf Überbrückungsgeld?
      Hast Du als Selbständiger Beiträge zur Sozialversicherung (speziell Arbeitslosenversicherung) geleistet?
      fondast :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 11:32:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      leider muß ich alle Deine Fragen mit "Nein" beantworten.
      Sieht wohl schlecht aus...:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 12:14:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn Du vorher (bis 4 Jahre zurück) angestellt warst und nicht vor Eintritt der Arbeitslosigkeit selbständig tätig wirst, kann es klappen!

      Gruß bfg
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 14:04:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8:

      Weißt Du, ob es dabei eine Rolle spielt, daß man sich in der gleichen Branche wieder selbstständig macht?
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 21:33:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      du musst mindestens 1 Monat arbeitslos gemeldet sein. Übrigens würde ich den Anspruch auf arbeitslosengeld voll ausschöpfen, da es nach 3 Jahren Beginn der ersten selbstständigkeit komplett futsch ist. Nach arbeitslosengeld anderes Gewerbe= neues Überbrückungsgeld


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