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    Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema (Seite 499)

    eröffnet am 14.04.03 14:14:49 von
    neuester Beitrag 09.04.24 15:47:16 von
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      schrieb am 15.05.07 00:08:52
      Beitrag Nr. 3.360 ()
      Nach Flirt im Internet
      Zwei Jungen (15) vergewaltigen
      Mädchen (12,13)


      Von N. ALTENDORF, M. ZITZOW, T. KNOOP und T. RÖTHEMEIER

      Erst 15 Jahre alt – und als Vergewaltiger verhaftet. Mit einem Freund lockte Coscun D. die Mädchen in die verlassene Wohnung seiner Tante


      Hamburg – Kinder schänden Kinder! Die gefährliche, ekelhafte Seite des Internets und ein neues, schreckliches Verbrechen.

      Zwei Mädchen (12 und 13) aus Hamburg hatten in einem sogenannten Chatroom zwei Jungen (beide 15) kennengelernt. Unbedarft freuten sich die Mädchen auf das erste, aufregende Treffen.

      Polizisten haben die Wohnungstür aufgebrochen und sichern Spuren

      JETZT ERMITTELT DIE POLIZEI WEGEN VERGEWALTIGUNG!

      Die Schülerinnen taumelten abends in einen Imbiss. Eine Mitarbeiterin: „Sie weinten. Sie waren aufgelöst und nahezu in Panik.“ Eines der Mädchen erzählte von einem unfassbaren Martyrium.

      Sie hatten sich mit ihren Internet-Flirts an einer Bahnstation getroffen. Schon nach kurzer Zeit sollen Coscun D. und sein Freund zudringlich geworden sein. Die Mädchen gaben zu Protokoll, dass sie von den Jungen mit Schlägen bedroht und in ein graues, tristes Hochhaus gezerrt wurden. Dort, im siebten Stock, sollen sie vergewaltigt worden sein.

      Die Imbiss-Mitarbeiterin alarmierte für die verstörten Kinder die Polizei. Die Fahnder nahmen sofort die Ermittlungen auf, Psychologen betreuten die Mädchen. Die Wohnung wurde aufgebrochen, Spuren gesichert.

      Am nächsten Vormittag fand die Polizei die beiden 15-Jährigen und nahm sie fest.

      Coscun D. ist der Neffe der Wohnungsinhaberin. Er hatte den Schlüssel, weil er sich in ihrer Abwesenheit um den Kampfhundmischling der Tante kümmern sollte.

      Gestern Nachmittag erließ ein Richter Haftbefehl wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung – und wegen der Wiederholungsgefahr.

      Die Mutter (39) von Coscun: „Ich kann mir das nicht vorstellen, mein Sohn ist doch selbst noch ein Kind! Aber ich habe auch eine Tochter, neun Jahre. Wenn ihr jemand so etwas antäte, würde ich ihn umbringen.“

      http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/05/15/flirt-intern…
      Avatar
      schrieb am 14.05.07 17:44:07
      Beitrag Nr. 3.359 ()
      http://de.news.yahoo.com/13052007/336/verpruegelt-bedroht.ht…

      Verprügelt und bedroht

      13.05.2007

      Augsburg (ddp-bay). Wegen Körperverletzung, Bedrohung, Anstiftung zur Körperverletzung und Beleidigung müssen sich der Vater und die Schwägerin einer 30-jährigen Türkin am Montag (14. Mai, 13.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Die Frau war vor etwa einem Jahr von ihrem Vater verprügelt worden, weil sie ihm eine SMS unbekannten Inhalts von einer Tante in der Türkei nicht vorgelegt hatte. Auch die Schwägerin hatte die Frau massiv bedroht. Das Verfahren gegen den Ehemann der 30-Jährigen, der seine Frau ebenfalls schlug, wurde abgetrennt.
      Nachdem die junge Frau massiv mit dem Tode bedroht wurde, hält sie sich an einem streng geheimen Ort auf, den nicht einmal der Richter kennt. Ladefähige Anschrift ist eine Polizeiadresse und die Polizei wird auch die Zeugin ins Gericht begleiten und schützen.

      Die 30-jährige hat eine wahre Odyssee hinter sich. Die SMS, die sie bekommen hatte, brachte ihren Vater so auf die Palme, dass er sie heftig verprügelte und würgte. Als die Mutter eingreifen wollte, erklärte der Mann, er könne mit seiner Tochter machen, was er wolle.

      Schließlich forderte er den Ehemann der Tochter auf, sie zu bestrafen, was dieser schließlich durch massive Schläge auch tat. Die Frau erlitt Prellungen und Hämatome am gesamten Körper. Erst durch eine Operation konnte das Hörvermögen wieder hergestellt werden.

      Als die Frau sagte, dass sie zur Polizei gehen wolle, drohte ihr Ehemann, sie zu töten und zu zerstückeln. Kurze Zeit später tauchte die Frau aus Angst vor dem Ehemann und Vater unter. Die Familienangehörigen bekamen heraus, wo sie sich versteckte. Wenig später erhielt sie telefonisch von der Schwägerin Morddrohungen.

      Nach diesem Vorfall wurde die 30-jährige Frau im Rahmen des so genannten Zeugenschutzprogrammes an einen anderen Ort gebracht. Der Richter erwägt sogar, zum Schutz der Zeugin anzuordnen, dass die Besucher im Gerichtssaal weiter weg sitzen müssen als sonst bei Verhandlungen üblich.
      Avatar
      schrieb am 14.05.07 17:40:06
      Beitrag Nr. 3.358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.012.273 von rv_2011 am 30.03.06 16:41:26http://de.news.yahoo.com/14052007/336/polizei-fahndet-kristi…

      Polizei fahndet weiter nach Kristinas Mördern

      14.05.2007



      Berlin (ddp-bln). Vier Wochen nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Kristina in Berlin-Neukölln fahndet die Polizei weiter mit Hochdruck nach den Mördern. Die Belohung für Angaben zur Aufklärung der Tat wurde auf 10 000 Euro verdoppelt, wie ein Polizeisprecher am Montag sagte. Zudem gaben die Ermittler weitere Details zu dem Verbrechen bekannt. Bislang seien 234 Hinweise zu dem Mordfall eingegangen, der als einer der grausamsten der vergangenen Jahre in Berlin gilt. Von den Tätern fehlt bislang jede konkrete Spur. Genau einen Monat nach ihrem Tod soll Kristina laut Medienberichten am Mittwoch in Neukölln beigesetzt werden.

      Das Mädchen war am Abend des 16. April bei lebendigem Leib im Neuköllner Park Thomashöhe verbrannt worden. Die Täter hatten die Gymnasiastin zuvor in einen Rollkoffer gezwängt, den sie mit Benzin übergossen und anzündeten. Laut Polizei soll die der Drogenszene zugerechnete Jugendliche zu diesen Tatzeitpunkt «nicht mehr handlungsfähig» gewesen sein.

      Nach Angaben des Sprechers haben die Ermittler im Brandschutt des Koffers ein Stück Stoff gefunden, das dem Lebensumfeld der Getöteten nicht zugeordnet werden konnte. Die Fahnder der 7. Mordkommission gehen davon aus, dass es von den Tätern stammt. Es handelt sich um einen Stoff, wie er bei Tisch- oder Tagesdecken sowie bei Möbeln Verwendung findet.

      Die Ermittler suchen weiterhin nach zwei Tatverdächtigen, die kurz vor dem Mord mit einem Rollkoffer in Neukölln gesehen wurden. Nach Polizeiangaben sind die Gesuchten zwischen 20 und 25 Jahre alt. Die Männer sollen ein südländisches Aussehen haben sowie 1,70 bis 1,80 Meter groß und schlank sein. Beide trugen kurzes, dunkles Haar.
      Avatar
      schrieb am 14.05.07 10:13:39
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      schrieb am 12.05.07 18:10:41
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      schrieb am 12.05.07 15:14:28
      Beitrag Nr. 3.355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.280.173 von Fuller81 am 12.05.07 14:06:38mischt sich ein und will helfen

      spätestens dann würden bei jedem mit gesundem Menschenverstand die Alarmglocken klingeln.



      Ey, alder, isch düsch helfen.....

      sowas geht überhaupt nicht:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 14:06:38
      Beitrag Nr. 3.354 ()


      EC-BETRUG

      Die Masche der Automaten-Gauner

      Von OLIVER MEYER


      Köln – Computer, Kartenlesegeräte, Minikamaras - vergessen Sie alles, was sie über die High-Tech-Ausrüstung von EC-Kartenbetrügern gelesen haben. Denn ein simples Stück Band einer Videokassette reicht - und schon ist man seine EC-Karte los.

      Polizei und Banken warnen jetzt vor der neusten Masche der Libanesen-Mafia. Daher der Name „Libanesen-Schlinge“. Tatort: Der EC-Automat. Die Täter führen ein zuvor präpariertes Stück eines ganz gewöhnlichen Video-Bandes in den Kartenschlitz ein. Das dauert nur ein paar Sekunden.

      Ein Beamter erklärt, was dann passiert: „Der nächste Kunde schiebt dann ahnungslos seine Karte in den Schlitz. Er kann ganz normal Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Doch wenn er fertig ist, spuckt der Automat die Karte nicht mehr aus“.

      Grund: Die Schlinge, in die zwei kleine Widerhaken geschnitten wurden, halten die Karte zurück. Denn das Band ist hauchdünn, aber extrem reißfest.

      Dann der Auftritt des Ganoven: Er kommt „zufällig“ in den Schalterraum, mischt sich ein und will helfen. Gemeinsam rüttelt und klopft man am Automat, bis der Gangster vorschlägt: „Geben Sie noch mal die Geheimnummer ein. Manchmal spinnen die Automaten ja“.
      Bitte hier klicken !

      Das aufgeregte Opfer gibt den PIN ein, der Betrüger merkt sie sich. Die Karte kommt natürlich nicht raus. Schließlich verlässt man gemeinsam die Bank. Doch der Täter kommt zurück und zieht das Band samt Karte aus dem Schlitz - und leert das Konto.

      Alle Polizeipräsidien und Kreispolizeibehörden in NRW haben die Warnmeldung erhalten, denn im Ruhrgebiet gibt es die ersten Fälle.


      http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pa…
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 12:24:45
      Beitrag Nr. 3.353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.276.520 von asjunior am 11.05.07 21:20:41So, hat jetzt noch jemand vertrauen in die Gerechtigkeit unserer Justiz????????????


      Eigentlich eine blöde Frage!!!
      Vertrauen in die Gerechtigkeit unserer Justiz gab es jedenfalls meinerseits noch nie!!!
      Avatar
      schrieb am 11.05.07 21:20:41
      Beitrag Nr. 3.352 ()
      Ein weiterer Fall von totalem Multikultiwahn mit Justizidiotie:


      2 Tote, ein Lebensgefährlich verletzter.

      Täter: Türken. Munition der Schusswaffe in deren Auto gefunden, Schmauchspuren an deren Kleidung. Mehrfach ausgesprochene Todesdrohungen gegen das Opfer.


      Opfer: 1 Deutsche die sich von dem Türken getrennt hat. Ihr neuer Freund und sein Cousin.


      Urteil:

      Täter Türke, Opfer Deutsche = FREISPRUCH!!!!!!

      MULTIKULTI TRALALAAA!!!

      UNBEDINGT ANGUCKEN:


      http://www.wdr.de/themen/_config_/mediabox/index.jhtml?url=/…


      Richter: Verfahren endet in einer "Grauzone"
      Freispruch im "Ehrenmord-Prozess"
      Der Mord in der Silvester-Nacht an einem Liebespaar in Iserlohn bleibt vorerst ungesühnt. Das Hagener Schwurgericht hat den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. "Das Verfahren endet in einer Grauzone", sagte der Richter.

      Schwurgericht, links Angeklagter
      Im Zweifel für den Angeklagten. Diesem Rechtsgrundsatz getreu hat das Schwurgericht Hagen einen 38 Jahre alten Türken davor bewahrt, lebenslang ins Gefängnis zu müssen. Der Mann wurde am Freitagmorgen (10.11.06) vom Vorwurf freigesprochen, in der Silvesternacht aus großer Nähe ein Liebespaar erschossen zu haben. Das Motiv der Tat soll gewesen sein, die Familienehre wieder herzustellen. Das Opfer hatte über fünf Jahre mit dem Bruder des Angeklagten zusammengelebt. Sie hatten einen zur Tatzeit zweijährigen Sohn. Im August 2005 trennten die beiden sich, die Frau ging eine neue Beziehung ein. Ihr ehemaliger Partner hatte sie daraufhin monatelang schikaniert und auch mit dem Tod bedroht.


      Nebenklage will in Berufung gehen

      Tatort war der Iserlohner Stadtteil Letmathe
      Es gebe keine ausreichende Gewissheit für eine Verurteilung des 38- Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter Horst Werner Herkenberg. Andererseits könne die Kammer den Angeklagten als Täter nicht ausschließen. "Wir gehen davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt." Das Unwohlsein mit dem Urteil war dem Vorsitzenden Richter Horst Werner Herkenberg deutlich anzumerken. "Das Verfahren endet in einer Grauzone", sagte er. Ein Anwalt der Verteidigung wertete das Urteil als "gut, ausgewogenen und richtig". Die Anwältin der als Nebenkläger beteiligten Eltern der Getöteten kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.


      Kopfschuss aus nächster Nähe
      Über die Einzelheiten der Tat ist bisher nur folgendes bekannt: Als sich gegen 23.20 Uhr die 32-Jährige, ihr Freund und ein 19-jähriger Cousin am Rande einer Sylvesterfeier auf der Straße aufhalten, kommt aus dem Halbdunkel der Täter, ruft "Du Schlampe" zu der Frau und schießt aus höchstens 50 Zentimetern je zwei Mal in die Köpfe der Opfer. Ein weiterer Schuss durchschlägt den Kopf des Cousins, der jedoch trotzdem fliehen kann und sogar noch selbst die Polizei verständigt. Er überlebt schwer verletzt. Einen Täter kann er später nicht identifizieren.

      Tatverdächtige haben Alibis

      Festnahme in der Neujahrsnacht
      Schnell geraten der ehemalige Partner und seine beiden älteren Brüder unter Verdacht. Am Neujahrstag 2006 werden sie von der Polizei festgenommen. Alle haben jedoch ein Alibi. Erst Anfang April wird dann der 38- Jährige, der mittlere der drei, verhaftet. Schmauchspuren an dessen Kleidung und an den Händen sollen ihn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor Gericht überführen. Im Prozess kann ein Sachverständigen-Gutachten letztlich jedoch keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Spuren und einer Täterschaft des Mannes nachweisen.


      Keine neuen Ermittlungsaansätze
      Wie der Richter geht auch die Staatsanwaltschaft weiterhin davon aus, dass der Täter aus der Familie kommt. Allerdings gebe es derzeit keine neuen Ermittlungsansätze, so dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Partner der Getöteten eingestellt werde, sagte Staatsanwalt Bernd Maas. "Ich hoffe nun auf Zeugen, die unter der Last ihres Gewissens zusammenbrechen



      So, hat jetzt noch jemand vertrauen in die Gerechtigkeit unserer Justiz????????????




      Aber wichtig: Erimyas M. hat einen Faustschlag abgekriegt von einem Deutschen.

      Oberstaaatsanwalt Nehm, zuständig für Bedrohungen der inneren Sicherheit Deutschlands ermittelt persönlich.

      Ich hol mir jetzt nen türkischen Pass....Ihr armen deutschen wehrlosen Opfer und Arschkriecher
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 18:17:11
      Beitrag Nr. 3.351 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,481877,00.html

      KRIMINALITÄT

      Die Klaukids von Berlin


      09.05.2007

      Von Ferda Ataman

      Seit dem EU-Beitritt Rumäniens wächst die Zahl klauender Kinder auf den Straßen der Hauptstadt. Die Polizei ist machtlos, denn unter 14-Jährige können nicht festgenommen werden. Und deshalb ziehen die Mini-Ganoven jeden Tag aufs Neue los.

      Berlin - Sie sind noch Kinder. Doch sie leisten sich teure Sportschuhe, gehen Billard spielen und lassen sich abends in einem Taxi nach Hause fahren. Ihr Zuhause allerdings ist ein Jugendheim. Die kleinen Herrschaften sind sogenannte Klaukinder aus Rumänien.

      Das Phänomen "Kinderdiebe" ist den deutschen Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Doch mit dem EU-Beitritt Rumäniens hat sich die Zahl minderjähriger Langfinger vor allem in der Hauptstadt vervielfacht, wie aktuelle Zahlen der Berliner Polizei belegen. 17 Kinder aus Rumänien kennen die Gesetzeshüter mittlerweile, die bis zu 30 Diebstähle am Tag verüben - das sind über 500 Klaukinder-Delikte täglich. Die Dunkelziffer sei viel höher, heißt es.

      Neu ist außerdem ihr Konsumverhalten, das laut Ermittlern keine Rückschlüsse mehr auf organisierte Geldeintreiber zulässt. Bisher wurden klauende und bettelnde Kinder vor allem durch kriminelle Gruppen nach Deutschland geschleust. Ihre Beute mussten sie an die Bandenchefs abgeben. Immer öfter werden Klaukinder jedoch inzwischen dabei beobachtet, wie sie ihr Geld für Luxusgüter ausgeben. "Sie leisten sich was", so ein Polizeibeamter. Die Kinder kämen freiwillig, vermutet daher die Polizei.

      Berlin hat - wie jede Großstadt - grundsätzlich ein Problem mit professionellen Straßenräubern. Berliner Behörden zählten im Jahr 2005 fast 17.500 Taschendiebstähle. Daraufhin hat die Polizei die operativ arbeitende Ermittlungsgruppe (EG) Tasche eingerichtet. Die Zahl der Delikte ging 2006 prompt auf 15.500 zurück, obwohl die turbulente Fußball-Weltmeisterschaft den Langfinger-Tourismus aus dem In- und Ausland belebte. Klaukinder waren der Polizei 2006 lediglich drei bekannt.

      Doch seither ist die "Diebstahlquote durch Klaukids massiv gestiegen", sagt Thomas Neuendorf, der Leiter der EG Tasche. Wahrscheinlich weil es ihnen seit dem EU-Beitritt leichter fällt, nach Deutschland zu kommen. "Und es hat sich unter jungen Rumänen herumgesprochen, dass stehlenden Kindern in Deutschland nichts passiert."

      Die Polizei ist machtlos. Strafrechtliche Maßnahmen sind bei unter 14-Jährigen ausgeschlossen, nur in Ausnahmefällen werden die Eltern belangt. Doch die sind im Fall der Klaukinder nicht auszumachen. "Habe Papiere verloren", sei die Standardausrede, wenn die Polizei nach Ausweisen verlangt. So werden die Kinder - auf frischer Tat ertappt - zunächst von der Polizei vernommen und dann im Kindernotdienst abgegeben. Dort bekommen sie ein Bett und eine warme Mahlzeit - und ziehen meist wenig später wieder los.

      "Rumänische Klaukinder haben in Deutschland nur einen Rechtsanspruch auf Inobhutnahme", so Peter Alfred Schulz, Leiter des Sozialpädagogischen Diensts in Berlin-Mitte. Das bedeute, dass die Rückführung in die Heimat vorrangig sei. Doch das umzusetzen scheint keineswegs einfach zu sein und funktioniert laut Polizeiangaben fast nie.

      Die Kinder können nur dann in die Heimat zurückgeschickt werden, wenn die rumänische Botschaft ihre Identität feststellt, so Polizist Neuendorf. Doch in den meisten Fällen sei es schon schwer nachweisbar, dass es sich überhaupt um rumänische Staatsbürger handle.

      Ein amtliches Rückfahrticket sei außerdem nur dann denkbar, wenn ein deutsches Familiengericht einen Vormund finde, der das Kind in Rumänien besser aufgehoben wisse als in Deutschland. Doch das hat der Beamte noch nicht erlebt.

      Geschlossene Heime, in denen die Kinder festgehalten und dauernd beobachtet werden, wären eine Lösung für das Problem, so Neuendorf. Das sei "keine pädagogische Strafe", sondern "Hilfe und Schutz" für die Kinder, sagt er SPIEGEL ONLINE.

      Doch es gibt nur acht solcher Heime in Deutschland. Keines davon befindet sich in Berlin oder Brandenburg. Sie sind außerdem für Gewalttäter, Räuber, Mörder gedacht, bei denen das Sicherheitsrisiko für die Umwelt hoch ist.

      Kinder in den überfüllten geschlossenen Heimen unterzubringen ist zudem kostspielig, bis zu 9000 Euro werden monatlich für Straftäter fällig. Wenn Kinder aus Berlin in geschlossenen Heimen anderer Bundesländern untergebracht werden, muss das Land Berlin die Kosten übernehmen. "Bisher ist der Leidensdruck durch Kinderdiebe jedoch nicht hoch genug", vermutet Neuendorf.

      Fachbereichsleiter Schulz dagegen hält wenig von geschlossenen Heimen für klauende Kinder: "Diebstahl ist keine schwere Straftat", sagt er, und die sei Voraussetzung für die Einweisung. Um strafunmündige Kinder in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen, bedürfe es außerdem eines richterlichen Beschlusses. Und dann nur "zum Schutz des Kindes - nicht zum Schutz von Kaufhäusern".

      Klauen sei ein Symptom, dass auf sozialpädagogische Bedürfnisse eines Kindes hinweist. Doch es dauert viele Jahre bis geschlossene Heime ihre erzieherische Wirkung haben, sagt Schulz SPIEGEL ONLINE. Und ohne Pädagogen die Rumänisch sprechen sei das "völliger Unsinn".

      Eine kurzfristige Lösung gebe es nicht. Der Mann vom Sozialpädagogischen Dienst glaubt an einen "ganzheitlichen Ansatz". Man müsse Projekte in Rumänien unterstützen und den Eltern dort bei der Erziehung zu helfen.

      Klaukinder stellen die deutschen Behörden vor ein bisher unlösbares Problem: Weder kann man die minderjährigen Rumänen einfach zurückschicken, noch sie festhalten und für ihre Straftaten belangen. Um einen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, gibt es laut Polizeiangaben bereits Gespräche zwischen Polizei, Justiz, Verwaltung und der rumänischen Botschaft.

      Einig sind sich die Beteiligten bislang nur in einem Punkt: "Deutschland ist auf strafunmündige Täter nicht eingestellt."

      :eek:
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      Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema