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    Frage zur Besteuerung von Hebelprodukten..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.03 12:59:12 von
    neuester Beitrag 18.04.03 11:36:39 von
    Beiträge: 14
    ID: 722.537
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      Avatar
      schrieb am 17.04.03 12:59:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie werden Hebelprodukte besteuert (welcher Steuersatz etc.)? :(
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:01:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich glaube standardsatz, also 35% Spekusteuer (wenn innerhalb eines Jahres ge- und verkauft).
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:04:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Glauben bringt mich auch nicht wirklich weiter :(
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:09:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      dann such dir doch das Gesetz selber raus
      http://www.bundesregierung.de
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:10:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @4) tolle Antwort :cry:

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      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:12:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      man bist du zickig!:laugh:
      ich hatte ja schon viele Kühe, aber sowas...
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:13:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: Zickig!
      Jetzt bin ich aber echt beleidigt :cry: :cry: :cry:
      ;)
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:19:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin Wokeck!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:22:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      warum sollte sich die Besteuerung von Hebelprodukten in

      irgenteiner Weise von sonstigen Spekulationsgewinnen

      unterscheiden????

      (von der Einjahresregelung mal abgesehen)
      (?)
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:23:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Tippfehler die man findet darf man behalten! viel Spaß damit!:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 13:25:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Bulle
      :rolleyes:
      denn mal viel Spass beim sammeln...
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 19:38:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Boersenkuh,
      es bleibt alles beim alten. Speku-Gewinne sind nur innerhalb eines Jahres zu versteuern, der jährliche Freibetrag (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt 512 €.
      Hat man mehr als 512 € Gewinn, ist alles zu versteuern.
      Bei OS und Zertifikaten gilt, anders als bei Aktien, kein Halbeinkünfteverfahren.

      Steuersatz ist der persönliche Steuersatz, Bsp.
      jährl. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
      65.000,- € + Einkünfte aus Spekugewinnen 5.000,- € = 70.000,- € zu versteuerndes Jahreseinkommen.

      Die Geschäfte sind in Anlage SO einzutragen, notfalls Tabelle als Anlage.

      Speku-Gewinne werden wie folgt berechnet:
      Anschaffungspreis (Kaufpreis abzüglich Bankgebühren+Spesen) - Veräußerungspreis (Verkaufspreis abzüglich Bankgebühren+Spesen) = Gewinn.

      Wie es bei Ausübung gegen Barausgleich ist, weiß ich nicht, war früher mal steuerfrei.

      Gebe keine Garantie für meine Auskunft, die Politiker modeln ständig alles um.

      Frohe Ostern

      Geneta
      Avatar
      schrieb am 18.04.03 11:13:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      :D Na, es gibt hier ja doch noch vernünftige Antworten! Vielen Dank auch Geneta und Frohe Ostern!
      Avatar
      schrieb am 18.04.03 11:36:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Geneta,
      Lobenswert! Klare Antwort und kein Rumgeeiere zu Ostern. ;)

      Kleine Korrektur:
      Speku-Gewinne werden wie folgt berechnet:
      Veräußerungspreis (Verkaufspreis abzüglich Bankgebühren+Spesen) - Anschaffungspreis (Kaufpreis zuzüglich Bankgebühren+Spesen) = Gewinn.


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