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    spekulationssteuer???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.03 16:37:01 von
    neuester Beitrag 25.04.03 21:50:09 von
    Beiträge: 15
    ID: 724.365
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      Avatar
      schrieb am 23.04.03 16:37:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      habe eine wichtige frage zur spekulationssteuer!
      nehmen wir an ich habe am 01.01.99 1000 aktien eines unternehmens gekauft. am 01.05.99 verkaufe ich 100 stück und kaufe am gleichen tag bzw. einen tag später wieder 100 stück zurück. (um kurzfristige kursschwankungen auszunutzen) am 02.02.2000 verkaufe ich dann meine 1000 aktien komplett. wie steht es in diesem fall mit der spekulationssteuer. brauche ich nur den gewinn mit den 100 stück am 01.05. versteuern, oder gilt als bemessungsgrenze dann der 01.01.99? wäre klasse wenn ich von irgendjemandem eine professionelle antwort bekommen würde. danke
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 17:18:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die 100 Stück musst du im Prinzip zweimal versteuern, sofern ein Gewinn oberhalb der Freigrenze vorliegt, da du sie ja zweimal innerhalb der Spekulationsfrist verkauft hast. Die restlichen 900 Stück sind selbstverständlich steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 17:30:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nr. 2 hat recht!!

      Nicht erst am 02.02.2000 ensteht eine Steuerpflicht, sondern bereits am 01.05.1999 beim Verkauf der 100 Aktien!! Da war für die 100 Aktien das Jahr noch nicht rum (bzw. halbes Jahr) und somit steuerpflichtig!! Du hast also noch 900 Aktien gehabt. Wenn du mit Kursschwankungen arbumentierst, dann hast die im Sinne des FA wieder 100 gekauft am am gleichen oder nächsten Tag und hast somit wieder 1000 Stück.

      Beim Verkauf am 02.02.2000 von 1000 Stück greift dann das sog. FIFO-Verfahren (First in-First out). Du gehst also im Zeitstrahl vom 02.02.2000 ein Jahr zurück und da schaust du dann wieviel Aktien du damals hattest!! Das waren 1000 Stück. Da du aber von diesen bereits mal 100 Verkauft hast (und auch versteuert hast). Erkennt das Fa nur 900 an. Die sind dann wegen länger als 1 Jahr Haltefrist Steuerfrei!!!
      Die aber von dir nachgekauften 100 Stück sind wegen weniger als 1 Jahr Haltefrist wieder steuerpflichtig!!!


      Wenn du allerdings wegen dem gleichzeitgen Wiederkaufs der 100 am gleichen oder nächsten Tag mit einem Fehler von deiner Seite bei der Ordereingabe argumentierst, dann KANN es sein das das FA die 100 Stück dann als am 01.01.1999 gekauft ansieht!!! (Macht nur Sinn wenn du mit den 100 auch Gewinn gemacht hast; wenn Verlust dann ist es sogar ein Vorteil wenn die innerhalb der Spekufrist liegen, da du dann einen Verlustvortrag generieren kannst!!!)


      Schubi
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 17:39:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moin Fred!

      Im vorliegenden Fall liegt zweimal ein Fall von § 23 EStG vor. Um`s etwas verständlicher zu machen, einmal mit Zahlen:

      1.1.99 Kauf 1.000 Stück zu 10
      1.5.99 Verkauf 100 Stück zu 15
      2.5.99 Kauf 100 Stück zu 12
      2.2.00 Verkauf 1.000 Stück zu 13

      1. Am 1.5.99 Kauf und Verkauf < 12 Monate
      Verkauf 100 Stück zu 15 = 1.500
      Anschaffungskosten 100 Stück zu 10 = 1.000
      steuerpflichtige Einkünfte = 500

      2. Am 2.2.00 Kauf und Verkauf teilweise < 12 Monate
      900 Stück älter als 12 Monate > Verkauf insoweit nicht steuerpflichtig

      Verkauf 100 Stück zu 13 = 1.300
      Anschaffungskosten 900 zu 10 = 9.000
      Anschaffungskosten 100 zu 12 = 1.200 > 10.200
      durchschn. Anschaffungskosten 100 Stück =
      100/1000 * 10.200 = 1.020
      steuerpflichtige Einkünfte = 280

      Frage am Rande: Welche Börse handelt am 1.5. oder 1.1.?
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 17:44:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      @schubert79

      Der BFH hat bereits 1987 in einem heute noch gültigen Urteil festgestellt, dass "First-in/first-out" im Bereich der privaten Einkünfte, z. B. § 23 EStG, nicht gilt. Dieser Irrtum ist aus diesem Board einfach nicht raus zu kriegen. Im Bereich § 23 EStG gilt das Verfahren der durchschnittlichen Anschaffungskosten. Nachlesbar übrigens nicht im Gesetz, sondern in der ESt-Kartei.

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      Avatar
      schrieb am 23.04.03 17:54:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es werden 100 Stück am 1.1.1999 gekauft und am 1.5.1999 verkauft. Sofern der Verkauf mit Gewinn erfolgt und dieser über der Freigrenze von 999,99 DM liegt, ist der Gewinn vollständig im Jahr 1999 steuerpflichtig.
      Die nicht verkauften 900 Stück bleiben im Depot und sind am 2.2.2000 aus der Speku-Frist raus. Der Verkauf dieser 900 Stück ist einkommensteuerlich unbeachtlich, gleich, ob mit Gewinn oder mit Verlust verkauft wird.
      Die 100 Stück, die am 1.5.1999 gekauft und am 2.2.2000 verkauft wurden, sind in der Speku-Frist und ggf. im Jahr 2000 zu versteuern, auch hier nur, wenn die Freigrenze von 999,99 DM überschritten wird.
      Aus welchem Grund du am 1.5.1999 100 Aktien verkauft und/oder gekauft hast, interessiert das Finanzamt nicht. Es versteht sich von selbst, dass Speku-Gewinne (und Verluste) auf Kursschwankungen beruhen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 18:19:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      ok. das ist natürlich misst.
      ich dachte evtl. dass ich den gewinn aus hundert verkauf und hundert ankauf versteuern muss und der rest steuerfrei ist. somit, wenn ich es richtig verstanden habe gibt es doch eine first-in-first-out regel.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 18:27:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      " Im Bereich § 23 EStG gilt das Verfahren der durchschnittlichen Anschaffungskosten. "


      Das trifft zu. Allerdings werden die Anschaffungskosten von Aktien, die zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb der Speku-Frist liegen, nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 18:43:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      p.s. was würde passieren wenn von den 100 aktien die belege nicht mehr auffindbar wären?
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 20:38:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich find diesen Thread gut und die Antworten helfen auch mir weiter, danke!:look:
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 21:06:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Guten Abend,
      zunächst mal danke für Eure uneigennützige Hilfe.

      Was ist eigentlich, wenn Zockerfred von den 1000 verbliebenen nur 900 Teile verkauft und 100 behält. Die 900 müssten doch dann auf jeden Fall steuerfrei sein.
      Vielen Dank,
      LM7
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 21:12:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      verstehe es aber trotzdem nicht. wenn ich beispielsweise 1000 aktien kaufe. dann 100 dazu kaufe und die einen tag später verkaufe, und den rest 1 jahr später, so handelt es sich für mich um ein seperates geschäft. werde einspruch einlegen!!!!! würde mich mal interessieren wieviele fa beamten hier surfen!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 12:17:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      zockerfred, man kann sich nicht aussuchen, ob man die Aktien von gestern oder die von vorgestern verkauft hat. Es gibt kein separates Geschäft, sondern nur Kauf und Verkauf in genauer zeitlichen Reihenfolge.

      Hättest du dem FA nichts vom Mai 99 erzählt, wäre wohl kein Spekugewinn festgestellt worden. Daß dein Steuerbearbeiter zusätzlich bei deiner Depotbank nachforscht, halte ich für möglich, aber unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 14:06:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo zockerfred,

      solange man keine getrennten Verwahrungsorte für die verschiedenen Käufe hat (bspw. unterschiedliche Depots), werden immer die durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt (für die Anzahl der Papiere, die innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden).

      Gruß
      Jens:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.04.03 21:50:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ein Beispiel zum Verrücktwerden, alles eine WKN:
      1.10.01 Kauf 1000 St. zu 13
      1.2.02 Kauf 100 St. zu 15
      1.3.02 Verkauf 50 St. zu 20
      1.4.02 Kauf 300 St. zu 18
      1.5.02 Verkauf 70 St. zu 19
      1.6.02 Kauf 200 St. zu 16
      1.7.02 Verkauf 90 St. zu 22
      1.8.02 Verkauf 600 St. zu 10
      1.9.02 Kauf 600 St. zu 9
      1.11.02 Kauf 200 St. zu 8
      1.12.02 Verkauf 1000 St. zu 12

      Was ist jetzt zu versteuern?
      Das blickt doch keine Sau, auch keine beim Finanzamt !


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