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    Was weiß das Finanzamt über mich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.05.03 19:05:39 von
    neuester Beitrag 11.05.03 18:32:00 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 08.05.03 19:05:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal ein kleiner Artikel aus der Wirtschaftswoche .



      Was weiß das Finanzamt über mich?

      Bis zum Stichtag 31. Mai müssen alle, die keinen Steuerberater haben, die Formulare beim Finanzamt abliefern. Sonst droht ein Strafgeld. Da kribbelt es manchem in den Fingern, sich noch ein paar unzulässige Steuervorteile zu sichern: Der private Restaurantbesuch wird als Geschäftsessen deklariert, der Nebenjob ebenso verschwiegen wie der Gewinn aus Aktienverkäufen. Sobald die Steuererklärung im Briefkasten verschwunden ist, stellt sich mancher bang die Frage: Wie detailliert prüft das Finanzamt?




      Daniela Breiling sortiert die Formulare auf ihrem Schreibtisch und kocht sich erstmal einen Kaffee. Die Sachbearbeiterin im Finanzamt Mettmann, eine von 40 000 bundesweit, ist auf Freiberufler und Gewerbetreibende spezialisiert.

      Keine einfache Klientel, aber eine besonders interessante. Denn ihre Kundschaft hat meist ausreichend Kapital, um es „steuergestaltend“ einzusetzen, wie es im Amt so schön heißt. Die Grenze zwischen legalen Steuertricks und verbotenen Sparmodellen ist fließend – und Breiling ist wachsam.

      Den verdächtig großzügig angesetzten Weg zur Arbeit kontrolliert Breiling über das Softwareprogramm Routenplaner und reduziert die absetzbaren Kosten. Ein Strafverfahren leitet sie wegen solcher Kleinigkeiten nicht ein. Bei Renovierungen von Mietshäusern, bei Büromaterial und Reisekosten checkt sie die Belege.

      Wie detailliiert prüft das Finanzamt?

      Fährt ihr Kunde einen Dienstwagen, ist sein Fahrtenbuch fällig. Ist es nicht sorgfältig und schlüssig geführt, erkennt sie den Nutzen als reines Dienstfahrzeug nicht an und berechnet monatlich ein Prozent des Neuwagenwertes für die Steuerzahlung. Auch über Kreuz wird kontrolliert: Wer laut Fahrtenbuch in Köln war und gleichzeitig Spesen in Krefeld produzierte, fliegt bei ihr auf.



      Zur aktuellen Steuererklärung zieht sich Breiling eine alte Akte aus dem Regal. Aufschlussreich, was sie dort bei einem Selbstständigen alles findet: alte Bilanzen, Gewinn- und Verlustaufstellungen. Hätte sie es mit Arbeitnehmern zu tun, wären die Informationen aus der Aktie deutlich dünner, die meisten Daten zu den Werbungskosten der Vorjahre sind im Rechner gespeichert.

      So sehen die Beamten schnell, ob die Abschreibung des beruflich genutzten Computers in Einklang steht mit den früheren Angaben und ob für die Entfernungspauschale Wohnort und Arbeitsplatz von Jahr zu Jahr aus unerklärlichem Grund einen Kilometer auseinander driften. Lauter Schwarzbrot für die Steuerbeamtin.

      Was Notare dem Finanzamt melden...

      Spannend wird es für Breiling bei den zuoberst abgehefteten Kontrollmitteilungen. Im Schnitt landet jeden Tag eine auf Breilings Schreibtisch – ohne dass der betroffene Steuerzahler davon wüsste: Notare und Gericht schicken in Erbfällen und nach Immobiliengeschäften Kopien sämtlicher Urkunden ans Amt.

      Assekuranzen melden, wenn eine Lebensversicherung an einen anderen als den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Betriebsprüfer machen bei ihr Meldung, wenn ihnen bei einer Unternehmenskontrolle Überweisungen an oder von einem ihrer Steuerzahler auffallen. Banken geben Auskunft über Freistellungsaufträge und nach dem Tod des Kunden.

      Breiling muss 1800 Steuerbescheide in diesem Jahr raushauen – rund sieben am Tag. Ihre Kollegen, die die schneller zu prüfenden Akten der Arbeitnehmer bearbeiten, bewältigen 2800 Bescheide – knapp elf pro Tag.

      Da bleibt nicht viel Zeit für Kontrollen. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, schätzt: „60 Prozent aller Angaben werden nicht überprüft.“ Um nicht die dicken Fische zu früh vom Haken zu lassen, weil sie sich an den kleinen festgebissen hat, muss Breiling Tag für Tag abwägen, um welche Fälle sie sich kümmert.

      Worauf achtet das Finanzamt besonders?

      Mut zur Lücke lautet die Devise. Die bundesweite Vorgabe für alle Finanzbehörden: 70 Prozent der Topverdiener über 200 000 Euro Jahresgehalt werden intensiv geprüft, die Auswahl trifft der Computer. „Geringverdiener“ mit einem Einkommen unter 75 000 Euro sind nur zu zwei Prozent fällig.

      An wem die Intensivkontrolle vorbeigeht, wird rasch abgehandelt. Bei der Standardprüfung müssen sich die Beamten sputen. Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht des Saarlandes: „In Ämtern lautet die Devise: Augen zu und durch.“ Das Zauberwort: Plausibilität. Fällt nichts Merkwürdiges ins Auge, wird der Fall abgehakt.

      Um die Selektion zu erleichtern, legen die Oberfinanzdirektionen fest, ab welchen Beträgen Finanzbeamte überhaupt fehlende Belege vom Steuerpflichtigen anfordern. Beispiel Oberfinanzdirektion Saarbrücken: Bürobedarf und Berufskleidung unter 150 Euro im Jahr, Kontogebühren unter 15 Euro, Reisekosten unter 250 Euro – keine Rückfrage. Selbst eine Kontrolle auf Plausibilität hält die Finanzbeamten noch zu lange auf.

      Massen von Steuererklärungen ungeprüft

      Es muss noch schneller gehen, befanden etliche Bundesländer und griffen zu drastischen Maßnahmen: Sie lassen Massen von Steuererklärungen gar nicht mehr prüfen. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben daher Schnellverfahren installiert.

      Beispiel Finanzamt Mettmann: Arbeitnehmer mit Einkünften unter 80 000 Euro und Werbungskosten unter 5000 Euro rutschen unbesehen durch. Amtsleiter Wilhelm Heer: „Bei diesen Einkommen müssen wir Lügen verkraften. Es lohnt nicht, einen teuren Finanzbeamten darauf anzusetzen“ mit 2000 Euro Bruttogehalt im Monat.

      Bisher bleiben 58 Prozent in der Einkommensgruppe ungeprüft, bald sollen es 85 Prozent sein. Mehr geht nicht: Das Verfassungsrecht verpflichtet die Verwaltung zu einer gleichmäßigen Besteuerung.

      Fahndung per Computer

      In Bayern fahnden Computer nach Steuersündern. Die Methode: Laut Statistik ist in unverfälschten Steuererklärungen die Ziffer 1 in einer Summe häufig, die Ziffer 9 dagegen nicht. Auffällig oft taucht die 9 aber auf, wenn Steuerzahler unter einer Grenze bleiben wollen: Sie geben ohne Beleg Kosten von 99 Euro an, weil laut einem PC-Steuerprogramm von 100 Euro an kontrolliert werde. Die Amtssoftware filtert alle Fälle heraus, in denen sich die 9 häuft.

      Den Trend zur Minikontrolle hängen die Finanzämter lieber nicht an die große Glocke. Denn um den Schummlern einen übermächtigen Staat vorzugaukeln, stürzen sich die Ämter auf Einzelaktionen. Prüffelder heißen die Stichproben.

      Die Ämter im Saarland etwa knöpfen sich alle Fortbildungskosten vor (um die Arbeit in Grenzen zu halten: erst ab 2000 Euro), alle Umzugskosten (über 2500 Euro) und die doppelte Haushaltsführung (mehr als 5000 Euro). Arbeitszimmer und Pflegepauschbetrag sind ebenfalls sehr beliebt. Bis zu drei solcher Prüffelder legen die Finanzämter jedes Jahr neu fest, sortieren den Posteingang danach aus, nehmen nichts als diese Felder unter die Lupe. Wann was kontrolliert wird - Amtsgeheimnis!

      Die Polizisten der Finanzbehörden

      Wenn die Fahnder kommen, geht es rund bis zur Schmerzgrenze des mutmaßlichen Steuersünders. Manchmal auch darüber. Riecht ein Fall nach schwerer Steuerhinterziehung, schickt Finanzbeamtin Breiling die Akten von Mettmann zur Steuerstrafstelle nach Düsseldorf. Die Fahnder dort
      sind die Polizisten der Finanzbehörden.

      Sobald sie einen Verdacht wittern, können sie mit einer richterlichen Erlaubnis Schlösser knacken, Wohnungen und Häuser durchsuchen, säckeweise Unterlagen wegschleppen, Eigentum beschlagnahmen, Nachbarn, Geschäftspartner und Freunde befragen oder notfalls auch deren Büros auf den Kopf stellen.

      Die schnelle Eingreiftruppe der Finanzämter hat nicht nur Millionäre im Visier: 6000 Euro Werbungskosten für neue Türen in Eiche rustikal für die an den eigenen Sohn vermietete Wohnung schienen einem westfälischen Finanzbeamten nicht geheuer. Eine Finanzbeamtin und ein Steuerfahnder rückten aus. Tatsächlich hingen die Türen, wohin sie geschmacklich passten: in der selbst genutzten Wohnung des Vaters.

      "Man muss nur warten können"

      Auf den Einmarschbefehl eines Finanzamtes brauchen die Fahnder nicht zu warten: Nachdenken reicht. Via Internet verfolgten Fahnder Schwarzgeldbesitzer, die ihr Geld in spanische Villen investierten. Sie durchstöberten vom Bürocomputer aus das öffentliche Grundbuch in Spanien. Etliche Villenbesitzer flogen auf, doch ist die Aktion mittlerweile wieder eingestellt. Idee pfiffig, Fahndung aufwendig, Erfolg mäßig. Ein Steuerfahnder: „Das war nicht systematisch genug.“


      Doch die Hoffnung, jeden Steuersünder zu schnappen, haben die Beamten längst aufgegeben. 68,5 Milliarden hinterzogene Euro bleiben unentdeckt. An die Beträge kommt das Amt oft erst, wenn der Sünder stirbt.

      Nach einem Todesfall strömen die Meldungen wie ein warmer Regen auf die Finanzbeamten ein: Konten, Depots, Sparbücher, Schließfächer. Was der Erblasser dem Staat hinterzog, müssen seine Erben für zehn Jahre rückwirkend nachzahlen. Plus Hinterziehungszinsen. Ein ehemaliger Beamter des Bundesfinanzministeriums bringt die Weisheit der Finanzbeamten auf den Punkt: „Man muss nur warten können."

      ALEXANDRA KUSITZKY



      http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/cn/cn_artikel/i…


      wombat01
      Avatar
      schrieb am 08.05.03 19:14:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      huiuiui,
      dacht die tun garnix
      Avatar
      schrieb am 08.05.03 19:17:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      so kann man sich täuschen , jetzt ist nur noch die Frage offen , ob sie sich mit dir mehr beschäftigen oder nicht !
      Avatar
      schrieb am 08.05.03 19:27:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      sogar nach dem Tod kreisen diese Geier noch über einem... :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.05.03 19:37:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      diese gottverdamten &%$"&&/§&%/§(($(+#+...........:mad: :mad: :mad:

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      Avatar
      schrieb am 08.05.03 19:38:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      nein sie kreisen über den armen erben die sich erst richtig freuen und am schluss noch draufzahlen dürfen :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 06:33:34
      !
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      Avatar
      schrieb am 10.05.03 07:57:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hier wird doch nur verwaltet, fast jeder hat mittlerweile einen PC, un die Steuer-Software verleitet meist mit Tipps&Tricks zum Schummeln.

      Mich stört, daß die kleinen Steuerfälle intensiver geprüft werden, als die, der richtigen dicken Fische.
      Avatar
      schrieb am 11.05.03 18:32:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Sprengli

      ich würde nicht sagen , dass es zum Schummeln verleitet , sondern eher die Gestaltungsspielräume genutzt werden , die jeder nutzen kann .
      Davon abgesehen wird es aber auch immer welche geben , die etwas schummeln , ein Bekannter lebte in einer 1-Raumwohnung , er setzte aber gleichzeitig ein Arbeitszimmer an , das ging dann auch beim Finanzamt so durch !

      wombat01


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