checkAd

    ...bin eben von Rentner überfahren worden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.03 19:04:57 von
    neuester Beitrag 01.01.04 12:13:17 von
    Beiträge: 38
    ID: 731.427
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.365
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:04:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, ich bin ja nicht abergläubisch, aber wäre heute Freutag der 13., dann läg ich jetzt unter der Erde...Hab aber überlebt -wie man erkennen kann-:look:

      War heute in der Stadt mit meinem Fahrrad unterwegs. An einer vierspurigen Stasse staut sich der Verkehr vor einer Ampelanlage. Der Alte hatte es trotz seines hohen Alters doch noch sehr eilig und wollte wohl - kurzentschlossen- noch eine Abkürzung nehmen und in eine Seitenstrasse abbiegen. Hat wohl aber nich damit gerechnet, dass es noch einen Fahrradweg gibt und schon wars passiert. Konnte nicht mehr abbremsen und hab Bekanntschaft mit seinem Kotflügel und seiner Motorhabe gemacht. Zum Glück wars kein Kastenwagen. Bin über die Motorhaube gerutscht und auf dem Asphalt gelandet. Das Erste was der Typ gemacht hat, seinen Unfallbogen ausgefüllt, wärend ich noch auf der Strasse lag...:mad:. Zum Glück war Omma mit an Board, die hat sich wenigstens um mein Fahrrad gekümmert...:rolleyes:

      Frage:

      Hab auf dem Unfallbogen den Vorgang beschrieben und mir alles unterschreiben lassen. Versicherungsnummer etc... . Überprüft die Versicherung den Schaden am Rad. Hab das Rad schon bei einem Händler abgestellt, der will mir jetzt einen Kostenvoranschlag machen.Würd mich mal interessieren wie man möglichts viel Kohle rausschlagen kann. Erstatten die auch Hosen und Schuhe? Wie lange braucht die Versicherung, bis sie mir den Schaden erstattet?

      MfG Percy :kiss:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:08:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      :rolleyes: Ist Hans verletzt?
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:09:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Armer Percy! Braucht nun Personenschutz!

      Gruß Kosto;)
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:10:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Starmaker, nein...der war zum Glück nicht in Form:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:11:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      :look: heißt es nicht immer: Die Rentner sind sicher! ?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:14:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      hättest Du die Polizei geholt dann
      wärest DU jetzt auf der sicheren Seite
      hast Du doch oder nicht ???
      Morgen früh gleich zum Arzt
      durchchhecken lassen meißt treten Schmerzen erst nach dem Schock auf !!! Der Schock muß erstmal vergehen
      hinzu kommt das Du noch ca. drei Monate damit zu kämpfen hast !!! leicht Alpträume und immer wieder das geschehen vor Augen. usw.

      mfg jojo
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:14:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Star

      Hans???? :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:14:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Kosto,...ich hab zum Glück keine Schramme, bin eben hart im Nehmen...:laugh:. Opel Omegas sind gut geformt und eigenen sich besonders zum üben. Das nächste mal kommt nen Panzer dran.


      Gruss
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:14:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:15:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1
      "Würd mich mal interessieren wie man möglichts viel Kohle rausschlagen kann."

      ???:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: ???
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:17:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Tja, Deine Klamotten bekommst du auch ersetzt, allerdings nur den Zeitwert.
      Anders sieht es bei spezieller Schutzleidung wie z.B. Helm, (Biker-)Handschuhe (Biker-) Schuhe u.s.w. aus. Da bekommst du jedenfalls immer den Neuwert.

      Ach ja,...hast Du dich abgerolt?
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:18:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      #7 :laugh: Hans! ;)
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:21:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Renten/Geldanlagen???

      b_p
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:22:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Jojo,...die Sache mit den Alpträumen...Da bin ich schon andere Sachen hier gewohnt und ziemlich abgebrüht.

      Makaflo,...das Rad ist nicht mehr das Neuste...also es ist mal wieder an der Zeit für ein Neues;) Rahmen ist verzogen Gabel, Räder, Lenker, Pedale alle kaputt!!!

      Zelda,...nur den Zeitwert? Zum Glück kauf ich die Klammotten regelmässig neu, die waren keine 2 Wochen alt. Helm Handschuhe etc. trag ich nicht:rolleyes:
      Zum Abrollen hatt ich kein Zeit, vielleicht fehlt auchn nur eine wenig Übung.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:26:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Schaut sich die Versicherung mein Rad an? Kann die Photos verlangen etc., oder reicht denen der Bericht vom Fahrradhändler?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:29:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      weil es ein rentner war, kamst du auf das forum renten... oder wolltest du soviel kohle rausschlagen, dass du daraus eine geldanlage machen kannst? :eek: ;)

      (ich schieb`s mal rüber ins forum versicherungen, vielleicht bekommst du da weitere fachliche tipps.)

      gruss
      scara
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 19:32:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke Scara, hier wollte ich eigentlich auch hin :D
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 20:27:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      @pcy..da hast Du aber Glück gehabt...wenn Deinesgleichen Dich umgenietet hätte,wäre er weitergefahren..und die Tussi auf dem Beifahrersitz noch Dein Fahrrad mitgenommen...alles klar?
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 20:32:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mersey, du hast die Brieftasche und das Handy vergessen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 20:37:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      @pcy..ich ärgere mich etwas über deine Polemik..RENTNER..paßt aber wohl irgendwo zur Spaßgesellschaft!..Mein 63 steht übrigends nicht fürs Alter..um Mißverständnisse auszuräumen..
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:41:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Jojo, hattest recht, Schmerzen kamen erst heute....Prellung an der Hüfte, Schulter und Handgelenk...Schlecht geschlafen hab ich auch noch...:rolleyes:...war beim Arzt :(...Gibt wohl noch Schmerzensgeld...Die Versicherung des Verursachers hat mir schon pauschal 20 EUR an Fahrtkosten zugesichert...echt grosszügig, gelle...:rolleyes: Jetzt gibt`s erstmal Gratisformulare zum Ausfüllen. Wollen ein Foto vom Rad haben...Die erstatten entweder die Reparatur oder den Anschaffungspreis...Hosen etc. wird auch erstattet...

      Danke nochmal für Eure Hilfe.

      Percy
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 17:18:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi,
      weiss jemand zufällig was man bei Prellungen an Schmerzensgeld bekommt? Mein Arzt hat mich erstmal für fünf Tage krank geschrieben, kann meinen rechten Arm nur noch eingeschränkt bewegen...Gilt das als Bagatelle , oder hat man auf jeden Fall einen Anspruch?

      Danke für eine Antwort.

      MfG Percy :)
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 17:22:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      # 22

      Unbedingt einen Behinderten-Ausweis beantragen!
      ;)
      Bringt bei 50% beträchtliche Steuervorteile.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 17:32:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      den bekomm ich auch ohne Verletzungen...:laugh: nur kann ich dann mein Singelleben nicht mehr geniessen...Na ja, vielleicht bekomm ich dann ne schöne Betreuerin:lick:
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 22:14:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      P. Schmerzensgeld

      5285
      Nach geltendem Recht ist ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich verschuldensabhängig. Eine Ausnahme hiervon kommt nur bei extremen Umständen unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit nach § 829 BGB in Betracht. Die ursprüngliche Auffassung, bei der Abwägung dürfe das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht berücksichtigt werden, hat der BGH aufgegeben. Ansprüche auf Schmerzensgeld sind in der Praxis, insbesondere im Bereich des HWS-Schleudertraumas, sehr zahlreich. Prozessual ist zu beachten, dass Schmerzensgeld grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt werden kann. Eine Entscheidung deckt alle Schäden ab, die erheblich und objektivierbar waren. Erst wenn sich Spätfolgen ergeben, die bei der ersten Entscheidung über einen Schmerzensgeldanspruch nicht als naheliegend erkennbar waren, steht die Rechtskraft nicht entgegen.
      Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen kommt es nicht selten auch zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Unfallbeteiligten. Bei Eintritt einer Verletzung ist die Haftung des Haftpflichtversicherers jedoch nur auf jenen Teil beschränkt, der dem nicht vorsätzlichen Teil zugeordnet werden kann. Da die Leistungsfreiheit nur beim von Versicherer zu führenden Nachweis eintritt, der Vorsatz des Versicherungsnehmers habe den Schaden mit umfasst, tritt die Leistungsfreiheit nicht ein, wenn eine Auftrennung von Schäden in den versicherungsrechtlich umfassten Fahrlässigkeitsbereich bzw. den Vorsatzbereich nicht gelingt.
      Die Gesichtspunkte bei der Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldbetrages sind in einem Urteil des OLG Nürnberg sehr klar dargestellt: "Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist zunächst von den Verletzungen des Klägers auszugehen. … Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wesentlich ist der Grad des Verschuldens des Beklagten zu 1). …Auch das Regulierungsverhalten der Versicherung kann nicht außer Acht gelassen werden."
      Der Schädiger hat im Übrigen auch für seelisch bedingte Folgen der Verletzungshandlung einzustehen, auch wenn sie auf psychischer Vorbelastung (Neurose) beruhen und es sich bei der schadensauslösenden Handlung nicht nur um eine

      Bagatelle handelt. Es genügt die hinreichende Gewissheit, dass die psychisch bedingten Ausfälle unfallbedingt sind , "wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre." Hinsichtlich des Bagatellbegriffs gelten die gleichen Grundsätze wie bei § 847 BGB. Lediglich sog. Begehrens- und Rentenneurosen, wenn also der Geschädigte den Unfall nur zum Anlass nimmt, den Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen oder den Schadensfall lediglich zum Anlass für ein neurotisch begründetes Streben nach Versorgung und Sicherung nimmt, lassen keinen Anspruch entstehen.

      I. Ausgleichsfunktion

      5286
      Wird eine Person verletzt, so sollen die damit verbunden Schmerzen und Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Im Verkehrsunfallrecht ist diese Ausgleichsfunktion, da es sich im Regelfall um fahrlässig verursachte Verletzungen handelt, die wichtigste.

      1. Schmerzumfang

      5287
      Zunächst ist die Art des Schmerzes (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) und die Dauer der Schmerzeinwirkung, insbesondere der Umfang der Dämpfungsmöglichkeiten festzustellen. Insoweit spielt die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit eine erhebliche Rolle. Ein Schmerzensgeld kann versagt werden, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung und ohne Dauerfolgen, eine im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen vorliegen.
      Bei HWS-Schleudertraumen wird vielfach die Tragedauer der sog. Schanz`schen Krawatte als Umstand angeführt.

      2. Eingriffsintensität

      5288
      Die Intensität des Eingriffes ist von erheblicher Bedeutung. Erfordert eine Verletzung Operationen, so muss das deutlich erhöhend berücksichtigt werden. Auch die Frage, ob lediglich Prellungen oder andererseits Brüche vorhanden waren, ist ein "preisbildender Faktor".

      3. Folgeschäden

      5289
      Verbleiben Verletzungsfolgen auf Dauer, so führt das ebenfalls zu einer Erhöhung des angemessenen Schmerzensgeldbetrags. Die Art der Dauerbeeinträchtigung ist hierbei sorgfältig zu ermitteln. Folgeschäden können auch in Form psychischer Beeinträchtigungen eintreten. Die Abgrenzung ist hierbei allerdings vielfach sehr schwierig. "Grundsätzlich haftet der Schädiger für alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte durch die Schädigungshandlung davonträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um organisch oder psychisch bedingte Folgewirkungen handelt." Renten- oder Begehrensneurosen sind jedoch ausgeschlossen. Eine weitere Einschränkung liegt in Form der sog. Bagatellverletzung vor, "…wenn also die psychische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist." Andererseits kommt diese Einschränkung wiederum nicht in Betracht, wenn die Verletzung zwar als Bagatelle zu bezeichnen, die gravierenden Beeinträchtigungen jedoch Folge einer vorhandenen speziellen Schadensanlage ist.

      II. Genugtuungsfunktion

      5290
      Der zweite Faktor bei der Ermittlung von Schmerzensgeldbeträgen liegt in der Genugtuungsfunktion. Zwar wird vertreten, im Bereich von Straßenverkehrsunfällen komme diesem Gesichtspunkte keine Bedeutung zu. Dem folgt die Rechtsprechung vielfach aber nicht.


      Unterhaltsansprüche

      O VI 3.Personenschaden

      Unterhaltsansprüche

      PSchmerzensgeld

      Ausgleichsfunktion

      P II 1.Schmerzensgeld
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 22:17:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Ansprüche des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall



      Häufig wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenersatzanspruch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden immer wieder ersatzpflichtige Schadenspositionen mangels Kenntnis nicht geltend gemacht, zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Deshalb sollten Sie sich vor einer Schadensabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung von einem Anwalt beraten lassen, um sämtliche Ihnen zustehende Schadenspositionen geltend

      machen zu können. Vor allem umfasst der Schadensersatzanspruch auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten.


      Grundsätzlich stehen bei einem Verkehrsunfall der geschädigten Person folgende Ansprüche zu:

      Zunächst kann der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher geltend machen.

      Gleichermaßen kann der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche auch gegen die Versicherung des Schädigers geltend machen. Dieser Anspruch gegen die gegnerische Versicherung will sicherstellen, dass der Geschädigte auch dann einen Ersatz für seine Schäden erlangt, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist.

      Nachfolgend finden Sie eine kurze Aufzählung der wichtigsten Ansprüche, die gegen den Schädiger und/oder die gegnerische Versicherung geltend gemacht werden können:

      Abschleppkosten: Ist nach einem Verkehrsunfall Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig und muss mit Hilfe Dritter vom Unfallort entfernt werden, so sind die damit verbundenen Kosten vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zu erstatten. Allerdings erhalten Sie grundsätzlich nur die Kosten erstattet, die für den Transport Ihres Wagens bis zur nächsten Vertragswerkstatt anfallen (OLG Köln, VersR 92, 719). Bedeutend höhere Kosten für das Abschleppen zu einer weiter entfernten Werkstatt

      oder bis nach Hause sind nur dann erstattungsfähig, wenn dort die Reparaturkosten entsprechend niedriger sind (OLG Hamm, VersR 70, 43).

      Sollte Ihr Wagen einen Totalschaden haben, geht die Rechtsprechung davon aus, dass Sie -zumindest innerhalb Deutschlands - für Ihr Fahrzeug überall denselben Restwert erzielen können. Sie müssen daher am Unfallort jemanden mit der Verwertung des Fahrzeugs beauftragen und dürfen Ihren Wagen nicht zwecks Verwertung nach Hause abschleppen lassen ( AG Köln, r+s 85, 296; AG Wiesbaden, zfs94, 87).



      "Abzug neu für alt" : Von den Reparaturkosten darf die Versicherung einen "Abzug neu für alt" machen, wenn durch den Einbau neuer Teile in Ihr Fahrzeug eine Wertverbesserung am Wagen eintritt (KG VersR 85, S. 272 = zfs 85, S. 105).


      An-, Abmeldung: Hierbei handelt es sich um Kosten wie z.B. Abmeldegebühren und Anmeldegebühren bei dem Straßenverkehrsamt, Entwertung der alten Kennzeichen, Kosten für die neuen Kennzeichen. Sie werden derzeit mit pauschal €60,00 erstattet.

      Entsorgungskosten: Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr brauchbar ist, müssen Sie Überlegungen anstellen, wie Sie es verwerten. Wenn ein Restwert nicht zu

      erzielen ist, bleibt nur noch die Verschrottung.

      Wegen des hohen Anteils an Sondermüll, den jedes Auto enthält ( Batterie, Öl, etc.) und wegen des hohen Aufwandes bei der Mülltrennung (Autos kommen nicht mehr komplett in die Presse sondern werden zur Vermeidung von Umweltschäden vorher zerlegt), wird Ihnen kein Autoverwerter das Fahrzeug mehr kostenlos abnehmen. Sie müssen für die Verschrottung zwischen €100,00 und €300,00 zahlen. Diese Kosten können gegen Nachweis (Vorlage der Rechnung des Verwerters) von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt verlangt werden.



      Fahrtkosten: Sowohl Fahrten mit dem Taxi oder dem eigenen PKW zu behandelnden Ärzten, zur Krankengmnastik oder Physiothearpie können geltend gemacht werden.



      Haushaltsführungsschaden: Dieser sogenannte "Hausfrauenschaden" berücksichtigt die Arbeitsleistung einer im Haushalt tätigen Person. Er richtet sich in erster Linie nach der Größe der Familie und des täglichen üblichen Zeitaufwandes



      Heilbehandlungskosten: Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Rezeptzuzahlungen, etc.).



      Mehrwertsteuer: Zur Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt ab 01.08.2002 eine geänderte Schadenberechnung.

      Ab 01.08.2002 muß die MwSt nur erstattet werden, soweit der Rechnungsbetrag, auf den MwSt erhoben werden soll, tatsächlich ganz oder teilweise bezahlt wurde.

      Eine Erstattung der MwSt bei fiktiver Abrechnung auf der Basis Reparaturkosten lt. Gutachten oder der Basis Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag ist daher nicht mehr möglich.



      Merkantiler Minderwert: Ein von vielen nicht gekannter aber nach einem Verkehrsunfall zu ersetzender Vermögensschaden ist der nach der Reparatur vielfach verbleibende merkantile Minderwert. Der merkantile Minderwert beruht darauf, daß ein Kfz, das Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkehr in der Regel trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als ein

      unfallfreies Fahrzeug.

      Der merkantile Minderwert wird in der Regel vom Sachverständigen errechnet.



      Mietwagen: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder zumindest nicht mehr verkehrssicher ist, können Sie für die Dauer der Reparatur bzw. für den für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges notwendigen Zeitraum (regelmäßig 2 Wochen) ein Mietfahrzeug anmieten.

      Wir machen diese Kosten für Sie bei der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltend.

      Die Kosten für die Inanspruchnahme des Mietwagens hat die gegnerische Unfallversicherung jedoch nur dann zu erstatten, wenn Sie die Reparatur Ihres Fahrzeuges oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachweisen.

      Diesen Nachweis können Sie im Falle der Reparatur durch die Vorlage der

      Reparaturrechnung oder eines Fotos des reparierten Kfz´s mit abgelichteter aktueller Tageszeitung und Kennzeichen oder im Falle der

      Ersatzbeschaffung durch Vorlage einer Kopie des Kfz.-Scheins erbringen.

      Grundsätzlich darf nach einem unverschuldeten Unfall ein Wagen des gleichen Typs angemietet werden, allerdings muss sich der Geschädigte ggf. hier die sog. ersparten Eigenaufwendungen anrechnen lassen.

      Da die Rechtsprechung die Problematik der Mietwagenkostenerstattung nicht ganz einheitlich beurteilt, sollten Sie vor der Anmietung eines Ersatzwagens mit uns Rücksprache halten.

      Es ist zu beachten, dass die Kosten für einen Mietwagen nicht in allen Fällen

      übernommen werden. Dem Geschädigten obliegt im Falle eines Unfalls eine

      Schadensminderungspflicht.



      Nutzungsausfallentschädigung: Alternativ zu der Inanspruchnahme eines Mietwagens können wir für Sie auch bei der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Typ

      Ihres geschädigten Fahrzeuges (Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch)

      Die gegnerische Versicherung braucht die Nutzungsausfallentschädigung (ebenso wie den Mietwagen) im Einzelfall jedoch nicht zu zahlen, wenn für Sie ein Zweitwagen bereitsteht oder Sie vielleicht aufgrund der beim Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen.



      Rechtsanwaltsgebühren: Wenn Ihr Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat und wir uns außergerichtlich mit der gegnerischen Unfallversicherung einigen, können wir die Anwaltskosten mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.

      Bei Mitverschulden oder unklarem Unfallverschulden werden wir die anfallenden Kosten vorab besprechen. Ggf. steht Ihnen auch eine Rechtschutzversicherung zur Verfügung, die für etwaige Kosten aufkommt.



      Reparaturkosten: Für die Geltendmachung bei der Gegenseite muss die Höhe des

      Schadens oder der Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug geschätzt werden. Hierfür

      kann man entweder einen Sachverständigen beauftragen oder in einer

      Reparaturwerkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

      Grundsätzlich sollten Sie nach einem Verkehrsunfall den an Ihrem Fahrzeug

      entstandenen Schaden von einem Sachverständigen schätzen lassen.

      Die Kosten des Sachverständigen machen wir ebenfalls bei der gegnerischen

      Versicherung geltend.

      Wenn absehbar ist, dass sich die Reparaturkosten nur in einer Spanne von bis zu ca.

      750,00 EUR bewegen, dann sollten Sie auf jeden Fall vorab mit uns Rücksprache halten.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen behilflich.

      Es sollte mit der Schadensreparatur nie vor aussreichender Feststellung des Schadens begonnen werden.



      Restwert: Der Restwert eines Fahrzeuges sollte bei einem Totalschaden durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Der Restwert wird durch die Versicherung nicht erstattet, dafür verbleibt aber das Kfz in der Verfügungsgewalt des Geschädigten, kann also von ihm veräußert werden.



      Sachschäden: Geleistet wird Schadensersatz für das beschädigte Kfz und andere durch den Unfall beschädigte Gegenstände. (Kleidung, Schuhwerk, Brillen, etc).



      Sachverständiger: siehe Reparaturkosten

      Bei einem Totalschaden ist grundsätzlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Eine Begutachtung durch die Gegenseite sollte vermieden werden.



      Schmerzensgeld: Unter Umständen hat der bei einem Unfall Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

      Dieses Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für die bei einem Unfall erlittenen pychsischen und psychischen Schäden erbringen, es stellt mit anderen Worten ein Ersatz für die entgangenen Lebensfreuden dar. (bspw. langer Krankenhausaufenthalt, Veränderung des Lebensstils aufgrund der erlittenen Verletzungen).



      Standgebühr: Wenn nach dem Unfall Ihr Wagen auf dem Gelände einer Werkstatt odereines Abschleppdienstes steht, müssen Sie für den Platz, den Ihr Wagen dort wegnimmt, täglich eine Pauschale zahlen. Diese Pauschale muss von der Versicherung des Unfallschädigers für den Zeitraum übernommen werden, der notwendig ist, um das Gutachten zu erholen und anschließend den Wagen entweder in eine Werkstatt zu schaffen oder zu veräußern oder zu

      verschrotten. Das kann ca. eine Woche dauern.

      Totalschaden: Früher unterschied man zwischen "technischem" und "wirtschaftlichen" Totalschaden. Durch die Entwicklung in der Karosserie-Reparatur ist ein "technischer" Totalschaden heute eher selten. Man kann heute - technisch gesehen - praktisch alles reparieren.

      Ein "wirtschaftlicher" Totalschaden liegt dagegen häufiger vor: Man spricht davon, wenn der Wiederbeschaffungswert, (also der Wert, den Sie selbst für ein gleichwertiges Kfz bei einem als seriös bekannten Händler incl. MwSt zahlen müssten) niedriger ist als die Reparaturkosten.

      Der Geschädigte kann jedoch sein Auto auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur plus Minderwert weniger als 30% höher sind als der Wiederbeschaffungswert (sog. "Integritätsinteresse".

      Ob ein Totalschaden vorliegt und wie hoch der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Kfz´s ist, sollte der Sachverständige ermitteln.



      Umbaukosten: Schaffen Sie nach dem Unfall für das beschädigte Fahrzeug ein anderes an und bauen Sie Radio, Anhängerkupplung, o.ä vom alten Fahrzeug in das neue durch eine Firma um, dann müssen auch diese Umbaukosten nach der ständigen Rechtsprechung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden - allerdings nur gegen Nachweis, also gegen Vorlage entsprechender Rechnungen.



      Unkostenpauschale: Generell wird eine Unkostenpauschale (für Telefongebühren, Porto, etc.) in Höhe von €25,56 geltend gemacht, ohne das die hierfür getätigten Aufwendungen konkret nachgewiesen werden müssen.

      Übersteigen die eigenen Auslagen im Einzellfall diese Grenze so können die tatsächlich entstandenen Kosten unter Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet werden.



      Verdienstausfall: Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Verdienstausfall geltend machen, wenn er aufgrund des Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann und dadurch einen nachweisbaren Schaden erleidet.



      Zeitaufwand: Jeder, der einen Unfall hat, muss für die Regulierung Zeit aufwenden, z.B. für Fahrten zur Werkstatt, Gespräche mit dem Rechtsanwalt, Arztbesuche etc.

      Selbst wenn Sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden, ist dieser Zeitaufwand nach der ständigen Rechtsprechung leider nicht erstattungsfähig (BGH VersR 83, 755, 756 = NJW 83, 2815, 2816).





      Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass entsprechend der Grundsätze des Schadensrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen ist, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

      Danach können im Einzelfall auch noch weitere Schadensposten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, deren Aufzählung aber den Rahmen dieser Seite bei weitem übersteigen würde.






      --------------------------------------------------------------------------------

      Letzte Aktualisierung: 21.11.2002
      WEBMASTER
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 17:27:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Puh, das dauert vielleicht lang...Hab die Sache letzet Woche an einen Anwalt weitergegeben..., bis heute noch nichts gehört. Mal schaun ob sich vor Weihnachten noch was tut.
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 20:30:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die Anwälte sind alle überlastet (Dt. Telekom)

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 20:44:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi Kosto, bin beim Verkehrs-, Verkehrsstrafrecht Spezi...mit Doktortitel:look:...Hoffe der taugt was:D. Gehört hab ich immer noch nischts...Will endlich Kohle sehen:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 16:53:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi, hab anfang letzter Woche ein Schreiben mit einer Abschrift der Forderung von meinem Anwalt erhalten. Der Versicherung wurde eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gesetzt. Hoffe die halten die anstandslos ein. Schadensersatztforderung beläuft sich auf 539 EUR incl. Hose und Schuhe, aber wohl ohne Schmerzensgeld und Anwaltskosten!!?!?:confused:

      Weiss jemand was das jetzt soll? Erstatten die Versicherungen automatisch ein Schmerzensgeld nach deren ermessen, oder muss da mein Anwalt eine Forderung einreichen?

      Schönen Feiertag !

      Grüsse Percy
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 13:17:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hi,

      Frist ist abgelaufen und noch immer keine Überweisung.:eek:...Am Montag geht`s rund...:mad::D
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 17:25:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      So, nach tagelangem Faxterror meinerseits, hat sich endlich was gerührt:D...Heute kam eine Überweisung von 500EUR auf mein Konto...Ob das nun alles ist und was anerkannt wurde, weiss ich leider noch nicht. Ein Schreiben vom Anwalt über die Regulierung mit der Versicherung steht noch aus, soll aber die nächsten Tage einteffen.

      Endlich! :rolleyes:

      Grüsse :)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 16:58:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hi!
      Also es handelte sich nur um eine Vorschussleistung. Mein Rechtsanwalt hat nun das ärztliche Atest angefordert und wird noch den Körperschaden geltend machen.

      MfG Percy :)
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 07:12:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      Moin,...

      mein Anwalt hat nun den Körperschaden bei der Versicherung geltend gemacht, mit der Bitte diesen innerhalb 14 Tagen zu regulieren....

      750 EUR SCHMERZENSGELD :laugh:
      (Prellung an Hüfte, Schulter, Handgelenk)

      84,11 Attestkosten

      ------

      EUR 834,11 :D



      Mit den besten Empfehlungen

      Goodbuy2003 (Alias pcy)
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 13:50:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,
      Du hast ja Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist.
      Gehe doch gleich ins Krankenkaus- lass dich Untersuchen. Ist nur wegen dem Schmerzengeld.Oder gleich zum Anwalt, der müsste dir alles weiter sagen.
      Alles Gute,
      Avatar
      schrieb am 03.08.03 11:33:25
      Beitrag Nr. 36 ()
      @123...

      Der Unfall ist nun schon Vergangenheit;).... Bin aber im Nachhinein sehr froh, dass nicht mehr passiert ist...Zähl mich ja zu den vorsichtigen Radlern, die auch mal an der roten Ampel stehnbleiben.:D Kann nur jedem raten in der Stadt sehr vorsichtig zu fahren und immer mit Fehlern anderer rechnen. Wiesbaden ist die Hölle. Gibt zwar überall ausgezeichnete Radwege, werden aber oft von Autofahrern ignoriert. In kniffligen Situation such ich immer den Augenkontakt zu dem Autofahrer und verzichte lieber mal auf meine Vorfahrt dafür gibt`s dann den Finger. :laugh:

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 31.12.03 18:24:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hi,
      bei mir hats Ende September 2002 mächtig gekracht!
      Hat so ne Tusse die Autotür aufegmacht und ich bin
      schön mit dem rechten Pedal hängengeblieben, die Autotür
      von der Schnecke war an der unteren Ecke regelrecht nach aussen gebogen :eek:

      Bin dann beutal gestürzt, linke Hand angebrochen,
      Schürfwunden, Schulter und Hüfte geprellt, Wirbelsäule
      in der Mitte auffällig stärker gekrümmt...

      Bin dann anschliessend ins Krankenhaus, hab alles durchleuchten lassen, bekam einen Handgips, der
      am nächsten Tag durch Oberarmgips erneuert wurde.

      Am nächsten Tag verspürte ich dann neben "Veränderungen"
      an der mittleren Wirbelsäule auch stärkere Schmerzen im
      Brustwirbelbereich, die ich bis heute immer noch habe :(
      Insgesamt war ich 12 Tage arbeitsunfähig geschrieben.

      War 2 mal bei Massagen und jetzt hab ich 3. Behandlung mit Kranken- und Atemgymnastik :cry:

      Die Scheisser wollten zuerst 750€ zahlen, der Anwalt verlangte dann 1100€ die Hunde boten nun 980€ wenn die
      Sache damit beendet wäre :eek:

      Da ich mehr und mehr Schmerzen im Bereich der BWS habe,
      plane ich nun eine CTM

      sollte ich wegen diesem brutalen Sturz für den Rest meines Lebens diese Schmerzen haben, wären 1000€ ein glatter Witz
      :cry:

      Ich muß dazu sagen, dass mnein Brustbereich durch eine
      vor 18 Jahren vorgenommene OP sehr anfällig für solche
      "Unfälle" ist und das bisher noch in keinem Arztbericht aufgetaucht ist!

      Wenn ich eine Ahnung hätte, wie hoch ein angemessenes
      Schmerzensgeld wäre, ich würde glatt 15000€ fordern, für
      diese elenden Schmerzen.Ich bleibe zB. oft morgens länger
      im Bett liegen, weil mir das so weh tut :(



      was würdet ihr tun?
      Avatar
      schrieb am 01.01.04 12:13:17
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ brueller

      Ich würde glatt 150.000 € fordern! Damit sich das bett auch rentiert!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ...bin eben von Rentner überfahren worden