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    Rentenbeitragspunkte für Ausbildungsanrechnungszeit - Kommentar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.03 18:42:18 von
    neuester Beitrag 19.07.03 15:45:50 von
    Beiträge: 11
    ID: 733.324
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      schrieb am 18.05.03 18:42:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Als ich kürzlich die Rentenberechnung erhielt, die im Laufe des Jahres ja jeder Versicherte erhalten soll, hat mich ein Punkt stutzig gemacht:

      für Ausbildungszeiten ab dem 17. Lebensjahr wurden mir zwar korrekt 8 Jahre als Anrechnungszeiten anerkannt, jedoch erhielt ich nur etwas über 0,5 Beitragspunkten dafür. Erwartet hatte ich, daß entsprechend den (vielfach gekürzten) gesetzlichen Vorgaben 3 Jahre zu je 75% des Durchschnittsbeitrags anerkannt würden, also 3 mal 0,75 gleich 2,25 Punkte dort stehen würden. Irgend etwas muß ich also falsch verstanden haben, aber was? Weiß jemand mehr, warum die Ausbildungszeiten nur 0,5 Beitragspunke liefern?



      Als Zusatzkommentar: es wird wohl niemand verwundern, daß ich in der Rentenberechnung in Summe 45.000 Euro eingezahlt hatte (ich war nur 8 Jahre in der Versicherungspflicht), aber, durchschnittliche Lebensdauer vorausgesetzt, dafür nach heutigem Wert nur etwa 30.000 Euro an Rente ausgezahlt bekommen würde. Ein Indiz dafür, wieviel unser Umlagensystem von Männern an Frauen und von Jungen an Alte umverteilt und wie froh ich sein kann, daß ich mich nun wesentlich stärker privat absichern kann. Aber falls jemand eien Antwort zu der obigen Frage weiß, würde es mich sehr freuen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 19:25:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Falls Sie Fragen zu Ihrer Renteninformation haben,
      rufen Sie uns einfach an.
      Unser Servicetelefon: 0800 3331919 ist für Sie
      kostenfrei von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr
      bis 19:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00
      geschaltet.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Bundesversicherungsanstalt
      für Angestellte
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 11:18:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zeitsparende Antwort...:laugh:

      Ich war aber eben auch an anderen Antworten interessiert. :)
      Avatar
      schrieb am 24.05.03 18:12:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zum Abschluß des Threads: wie ich inzwischen erfahren habe, zählt tatsächlich nur ein kompliziert zu errechnender Durchschnitt der Rentenbeitragsleistung. Von dem werden 75% genommen und das mit bis zu 3 Ausbildungsjahren multipliziert. Wer also früh anfängt, Rentenbeiträge zu zahlen, aber deshalb zunächst niedrige Beiträge hat, der senkt sich den Beitrag, den die Ausbildungsjahre leisten können. Das kann im Einzelfall fatal werden, vor allem, wenn man dann, wenn das Einkommen so richtig steigt, aus der Beitragspflicht ausscheidet. Dann spart die Rentenversicherung deutlich an Versicherungsleistungen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.03 18:32:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #4:
      ". Das kann im Einzelfall fatal werden, vor allem, wenn man dann, wenn das Einkommen so richtig steigt, aus der Beitragspflicht ausscheidet. "

      Steigendes Einkommen führt nicht zu einem Ausscheiden aus der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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      schrieb am 25.05.03 15:05:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      NATALY, zwar richtig, aber nicht das, was ich meinte. Man könnte Unternehmer oder Beamter werden, und verläßt dann das Angestelltendasein, wenn gerade die großen Einkommenszuwächse anstehen. So war das gemeint. Oder man geht gerade dann ins Ausland, und wenn man zurückkommt, wundert man sich, wie wenig dann noch die Ausbildungszeiten gelten. Es hat ja nicht jeder den glatten Lebensverlauf, daß er immer Angestellter oder Arbeiter mit Beitragspflicht in Deutschland bleibt.
      Avatar
      schrieb am 25.05.03 15:46:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die ersten 3 Berufsjahre werden in der Rentenversicherung automatisch als Ausbildungsjahre berechnet. Damit werden mehr Entgeltpunkte angerechnet, als tatsächlich eingezahlt wurden. Wurde eine Berufsausbildung absolviert, welche länger gedauert hat, wird auf Antrag auch die längere Zeit als Berufsausbildung berücksichtigt.

      ist aber insgesamt ein sehr schwieriges kapitel.
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 08:04:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Daß Berufsjahre als Anrechnungsjahre der Berufsausbildung berechnet werden, ist mir neu. Wo steht denn so etwas?

      Richtig ist, daß man sich bis zu 8 Anrechnungsjahre (Schule und Studium ab dem 17. Lebensjahr) anerkennen lassen kann, von denen aber nur 3 Jahre Punktwerte bringen.
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 16:43:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das steht im SGB VI, Paragraph weiß ich leider nicht auswendig.
      Auf jeden Fall gibts dafür eine Anrechnungszeit und damit wird diese Zeit zu einer beitragsgeminderten Zeit (was aber nicht schlechter ist!!! der Begriff beitragsgeminderte Zeit ist hier etwas irreführend, aber so ist das bei den Behörden halt)
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 21:43:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      habe heute ebenfalls meinen Bescheid von der BfA bekommen. Ich habe 7 Ausbildungsjahre (Abitur, Armee, Studium) anerkannt bekommen. Das Erstaunliche daran ist aber, dass bei mir irgendein imaginärer Durchschnittsverdienst angenommen wurde, den ich mit Sicherheit nie verdient habe. Die genaue Anzahl der daraus resultierenden Rentenpunkte ist leider nicht ersichtlich, ich werde allerdings in Berlin eine Anfrage deswegen stellen.

      Scheinbar entscheiden die Beamten hier wie sie Lust haben ( in meinem Fall positiv für mich). Allerdings habe ich auch schon von Fällen wie in #1 bereichtet wird gehört.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 15:45:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      7 Ausbildungsjahre als Anerkennungszeit kann man zwar haben, aber nur 3 davon (zuzüglich Bundeswehr) bringen auch Beitragspunkte. Die Berechnungsformel für die Durchschnittsrechnung war zu kompliziert, um sie am Telefon zu sagen (:laugh: ). Allerdings sollte die Gesamtpunktzahl aus den Ausbildungszeiten auch explizit im Antrag stehen. Wenn man im Durchschnitt der bisherigen Beitragsjahre mehr als ein Durchschnittsgehalt verdient hatte, dann sollte dieser Punktwert auch logischerweise höher als 3 x 0,75 = 2,25 liegen.


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