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    Frage an die Juristen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.05.03 10:36:48 von
    neuester Beitrag 21.05.03 09:04:58 von
    Beiträge: 10
    ID: 733.989
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      Avatar
      schrieb am 20.05.03 10:36:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe einen vollstreckbaren Titel, wo es
      eventuell zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers
      kommen wird.

      Frage: Wie sieht das mit der Bezahlung aus?
      Muss ich den GV aus eigener Tasche zahlen?
      Wenn ja: Kann ich das Geld vom Verklagten zurückfordern?

      Zahlt der Staat? Die Rechtsschutzversicherung?
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 10:43:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Beitreibungskosten sollten im Titel enthalten sein.Vorlegen muss Du wohl in jedem Fall.
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 10:46:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was kostet der Spaß ungefähr?

      Gibt es irgendwelche "Pauschalen"?

      A la: Einmal durch die Wohnung mit dem Kuckkuck für 500 Euro?

      Oder richtet sich das nach dem Streitwert (hier 2600Eur)?
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 11:03:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann ich Dir nicht genau sagen.Wenn es jedoch um eine Wohnungsräumung geht,wird das reichlich teuer.
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 11:06:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es geht um "Bargeld".

      Derjenige ist verpflichtet, mir 2600Eur zu bezahlen.

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      Avatar
      schrieb am 20.05.03 11:09:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schätze dann liegen die Kosten für den GV zw.50 u.100 €.
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 20:09:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Kosten für den Gerichtsvollzieher mußt Du vorstrecken. Sofern der Gerichtsvollzieher erfolgreich ist, wird er auf diese Kosten eintreiben d.h. der Schuldner muß die Kosten der Vollstreckung tragen.

      Wenn Dein Schuldner ein Arbeitnehmer ist, dann ist der einfachste Weg ihm eine Lohnpfändung anzudrohen sollte er Dir den Betrag nicht innerhalb einer Woche überwiesen haben :D
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 20:35:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ PapillosisGlandis

      Du hast gaaaaaanz lange Zeit den Titel zu vollstrecken.

      Erst nach 30 Jahren verfällt der Titel ich wünsche Dir viel Glück beim eintreiben.

      PS: Diese Homepage ist kein Scherz ;)

      http://www.russisch-inkasso.de

      ... völlig legal aber ...... :look:
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 20:51:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      LOL - russisch Inkasso

      Wer wir sind...


      wie sind ehemalige unteroffiziere des russischen heeres und waren mitglieder der spezialeinheit speznaz.....


      Unter contact:

      Verantwortlicher: georg graham - ein typisch russischer Name:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 09:04:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      russisch inkasso :laugh:

      die werde ich engagieren! ;)

      Es geht um einen (angestellten) Arbeitnehmer.

      Die Anwältin hat gefragt, ob ich eine Kontonummer
      von ihm habe.
      Kann sie die nicht rausfinden? Oder gilt hier
      das Bankgeheimnis?


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