Frage an die Juristen! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.05.03 10:36:48 von
neuester Beitrag 21.05.03 09:04:58 von
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ID: 733.989
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Ich habe einen vollstreckbaren Titel, wo es
eventuell zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers
kommen wird.
Frage: Wie sieht das mit der Bezahlung aus?
Muss ich den GV aus eigener Tasche zahlen?
Wenn ja: Kann ich das Geld vom Verklagten zurückfordern?
Zahlt der Staat? Die Rechtsschutzversicherung?
eventuell zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers
kommen wird.
Frage: Wie sieht das mit der Bezahlung aus?
Muss ich den GV aus eigener Tasche zahlen?
Wenn ja: Kann ich das Geld vom Verklagten zurückfordern?
Zahlt der Staat? Die Rechtsschutzversicherung?
Die Beitreibungskosten sollten im Titel enthalten sein.Vorlegen muss Du wohl in jedem Fall.
Was kostet der Spaß ungefähr?
Gibt es irgendwelche "Pauschalen"?
A la: Einmal durch die Wohnung mit dem Kuckkuck für 500 Euro?
Oder richtet sich das nach dem Streitwert (hier 2600Eur)?
Gibt es irgendwelche "Pauschalen"?
A la: Einmal durch die Wohnung mit dem Kuckkuck für 500 Euro?
Oder richtet sich das nach dem Streitwert (hier 2600Eur)?
Kann ich Dir nicht genau sagen.Wenn es jedoch um eine Wohnungsräumung geht,wird das reichlich teuer.
Es geht um "Bargeld".
Derjenige ist verpflichtet, mir 2600Eur zu bezahlen.
Derjenige ist verpflichtet, mir 2600Eur zu bezahlen.
Schätze dann liegen die Kosten für den GV zw.50 u.100 €.
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher mußt Du vorstrecken. Sofern der Gerichtsvollzieher erfolgreich ist, wird er auf diese Kosten eintreiben d.h. der Schuldner muß die Kosten der Vollstreckung tragen.
Wenn Dein Schuldner ein Arbeitnehmer ist, dann ist der einfachste Weg ihm eine Lohnpfändung anzudrohen sollte er Dir den Betrag nicht innerhalb einer Woche überwiesen haben
Wenn Dein Schuldner ein Arbeitnehmer ist, dann ist der einfachste Weg ihm eine Lohnpfändung anzudrohen sollte er Dir den Betrag nicht innerhalb einer Woche überwiesen haben
@ PapillosisGlandis
Du hast gaaaaaanz lange Zeit den Titel zu vollstrecken.
Erst nach 30 Jahren verfällt der Titel ich wünsche Dir viel Glück beim eintreiben.
PS: Diese Homepage ist kein Scherz
http://www.russisch-inkasso.de
... völlig legal aber ......
Du hast gaaaaaanz lange Zeit den Titel zu vollstrecken.
Erst nach 30 Jahren verfällt der Titel ich wünsche Dir viel Glück beim eintreiben.
PS: Diese Homepage ist kein Scherz
http://www.russisch-inkasso.de
... völlig legal aber ......
LOL - russisch Inkasso
Wer wir sind...
wie sind ehemalige unteroffiziere des russischen heeres und waren mitglieder der spezialeinheit speznaz.....
Unter contact:
Verantwortlicher: georg graham - ein typisch russischer Name
Wer wir sind...
wie sind ehemalige unteroffiziere des russischen heeres und waren mitglieder der spezialeinheit speznaz.....
Unter contact:
Verantwortlicher: georg graham - ein typisch russischer Name
russisch inkasso
die werde ich engagieren!
Es geht um einen (angestellten) Arbeitnehmer.
Die Anwältin hat gefragt, ob ich eine Kontonummer
von ihm habe.
Kann sie die nicht rausfinden? Oder gilt hier
das Bankgeheimnis?
die werde ich engagieren!
Es geht um einen (angestellten) Arbeitnehmer.
Die Anwältin hat gefragt, ob ich eine Kontonummer
von ihm habe.
Kann sie die nicht rausfinden? Oder gilt hier
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