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    Beratungsqualität beim AWD mangelhaft???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.03 15:50:22 von
    neuester Beitrag 05.06.03 00:06:34 von
    Beiträge: 17
    ID: 738.095
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      schrieb am 31.05.03 15:50:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man sich ein wenig in der Presse umschaut, zeichnet sich ein recht eindeutiges Bild ab. Anbei ein paar Artikel die nachdenklich machen:

      -------------------

      Quelle: Pressemitteilung kmi

      Düsseldorf, 15.08.2002

      OLG Celle bestätigt Ansprüche gegen den AWD
      Haftung wegen Beratungsverschulden bei Dreiländerfonds


      Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hat am heutigen Donnerstag in zwei Entscheidungen (Az 11 U 341/01 u. Az 11 U 291/01) den Schadensersatzansprüchen von Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD aus Hannover stattgegeben.
      Das Oberlandesgericht mußte sich als Berufungsinstanz mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen, nachdem das Landgericht Hannover Ende letzten Jahres mehrfach in Sachen AWD entschied.
      Die Richter in Celle führen in ihren Urteilen aus, daß der AWD bzw. die für ihn tätigen Handelsvertreter die ihnen bei Beratungsgesprächen mit Kunden obliegende Sorgfaltspflichten verletzt haben. So hatte ein Berater einen Anleger nicht davon abgeraten, nochmals in eine überwiegend kreditfinanzierte Anlage von 60.000 DM in Dreiländerfonds zu investieren, obwohl der Kunde des Beraters bereits 150.000 DM ebenfalls per Kredit finanziert in diese Anlage steckte. Als generelle Pflichtverletzung rügte das Oberlandesgericht, daß das Finanzdienstleistungsunternehmen keine eigene Risikoprüfung der betreffenden Anlagemöglichkeit vorgenommen hatte.
      Das OLG hat, wie auch das LG Hannover in der Vorinstanz, festgestellt, daß der Anlageberater seinen Pflichten nicht genügend nachkomme, wenn dieser seinen Kunden lediglich ein Prospekt zu den Anlageobjekten überreiche. Man könne nicht erwarten, daß ein Laie sämtliche mit einer Anlage verbundenen Risiken erkennen könne.
      Somit bestätigte das OLG Celle dem Grunde nach die Schadensersatzansprüche aus der Vorinstanz, kürzte die Ansprüche aber neben den im Schadensersatzbetrag schon berücksichtigten Ausschüttungen zusätzlich noch um die von den Anlegern bereits erzielten Steuervorteile. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das OLG Celle hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Richter sprechen der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zu.

      `kapital-markt intern` ist eine von insgesamt 35 Redaktionen aus Europas größtem Branchenbriefverlag, der `markt intern` Verlagsgruppe, Düsseldorf.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter, 0211-6698 164.

      -------------------------

      Düsseldorf, den 15.08.2002/alm.

      Quelle: Pressemitteilung kmi

      Düsseldorf, 16.01.2003

      Rollt neue Prozeßlawine auf AWD zu?
      Kurs der angebotenen AG-Beteiligung unter 1 Euro gestürzt


      Der Hannoveraner Finanzdienstleister AWD sieht sich möglicherweise mit einer erneuten Prozeßlawine konfrontiert. Wie der Düsseldorfer Informationsdienst `kapital-markt intern` berichtet, hat der renommierte Bremer Anlegeranwalt Peter Hahn unter anderem das Mandat einer Anlegerin übernommen, die zwei Filmbeteiligungen an der IMF Internationale Medien- und Film GmbH & Co. Produktions KG/IMF-Fonds Nr. 1 in einer Höhe von insgesamt 63.000 Euro über den AWD erworben hatte. Die ursprüngliche KG-Beteiligung der Anlegerin wurde aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses im Mai 2000 in eine AG-Beteiligung an der Internationalmedia AG umgewandelt.

      Der zuständige AWD-Vertriebspartner empfahl nach Angaben Hahns mit Nachdruck, die Beteiligung zu halten. Es wurde eine objektive und neutrale Beratung durch den AWD zugesagt und das Anlageobjekt sei sorgfältig ausgesucht worden. Nach dem Börsengang stand der Kurs der Aktie bei 32 Euro und kletterte im Herbst sogar auf 50 Euro. Danach folgte ein Tiefsturz, das Papier wird derzeit mit einem Kurs von 0,89 Cent gehandelt.

      Peter Hahn erhebt den Vorwurf, die Aktie sei mittels geschönter Ad-hoc-Mitteilungen kurzfristig in die Höhe getrieben worden.

      Zuletzt verurteilte das OLG Celle im August letzten Jahres in zwei Entscheidungen (Az 11 U 341/01 u. Az 11 U 291/01) den AWD zu Schadensersatzzahlungen, weil dieser seine Beratungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Beteiligung an Dreiländerfonds verletzt hatte. Besonders schwerwiegend empfanden es die Richter, daß der Finanzdienstleister keine eigene Risikoprüfung vorgenommen hatte.

      `kapital-markt intern` ist eine von insgesamt 35 Redaktionen aus Europas größtem Branchenbriefverlag, der `markt intern` Verlagsgruppe, Düsseldorf. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter, 0211-6698 164. Düsseldorf, den 16.01.2003/alm.

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      Quelle: www.pwb-anwalt-jena.de

      Urteilsflut gegen AWD

      Zu den Hintergründen:
      Der Finanzdienstleister AWD/Hannover hat sich deshalb schadensersatzpflichtig gemacht, weil er bei dem Verkauf geschlossener Fondskonzepte (Dreiländerfonds) durch die AWD-Berater den Anlegern die Risiken falsch dargestellt hat. Das entsprechend urteilende Oberlandesgericht sieht ein Beratungsverschulden des Finanzdienstleisters bzw. seiner Vertreter darin, dass gegenüber den Kapitalanlegern nicht auf die negativen Berichte seitens der Wirtschaftspresse über den Dreiländerfonds hingewiesen wurde. Inzwischen hat der Finanzdienstleister AWD das 4. Urteil wegen falscher Anlageberatung bei der Vermittlung des Dreiländerfonds kassiert. Vor diesem Hintergrund hat die Commerzbank das Kursziel der Aktie der AWD Holding AG bereits von 38 € auf 20 € zurückgestuft, weil diese Fälle ein erhebliches Gewinnrisiko darstellen. Besonders abenteuerlich in diesem Zusammenhang ist, dass der AWD einem Dreiländerfonds-Kunden „zur Abgeltung aller Ansprüche“ ein schriftliches „Kulanzangebot“ unterbreitet hat. Hiernach sollte der Anleger nur knapp 2 % (!) der ursprünglichen Beteiligungssumme als Ausgleich des Schadens durch den AWD erhalten. Erschreckend und eine Zumutung für Anleger, dass der „unabhängige Finanzoptimierer“ nunmehr versucht, sich mit solch zweifelhaften Kulanzangeboten vor weiteren Schadensersatzansprüchen zu sichern.

      Was tun als Kunde des Dreiländerfonds?:
      Es empfiehlt sich dringend, Rat einzuholen. Obwohl das urteilende Gericht eine „generelle“ Pflichtverletzung in der unzureichenden Belehrung über die Risiken der DLF-Anlage festgestellt hat, wird es je nach der Anlageberatung auf den Einzelfall ankommen.

      Stand 08-2002

      --------------------------

      Quelle: www.verbrauchernews.de

      26.02.1999

      Neue Vorwürfe gegen Strukturvertrieb
      AWD in der Kritik


      Wer sich in Finanzangelegenheiten vom Strukturvertrieb AWD beraten läßt, muß damit rechnen, daß es nicht in erster Linie um seine Interessen geht, sondern um eine möglichst hohe Provision für den Berater. Darauf weist die Zeitschrift FINANZtest in ihrer Märzausgabe hin. Nach Aussage zweier ehemaliger Führungskräfte des AWD seien Mitarbeiter und Führungskräfte bei der hausinternen Ausbildung in erster Linie auf Rekordumsätze geeicht worden. "Da geht es nirgendwo in die Tiefe. Es soll Verkauf gemacht werden", so einer der Ex-Manager. Um Geld für neue Verträge lockerzumachen, hätten Mitarbeiter ihre Kunden zum Beispiel aufgefordert, Lebensversicherungen ohne Rücksicht auf Verluste zu kündigen.
      Die laut Eigenwerbung betonte unabhänge Beratung des AWD-Konzerns und die große Angebotspalette erweisen sich in der Praxis häufig eher als Augenwischerei. Für die Vermittlung gleicher Produkte werden unterschiedlich hohe Provisionen bezahlt, beispielsweise für den Abschluß einer privaten Krankenversicherung. Da liegt die Vermutung nahe, so FINANZtest, daß der Berater lieber eine Krankenversicherung mit höherer Provision vermittelt.

      Als reine Farce bezeichnen die beiden Ex-AWD-Manager die vor der Vermittlung von Immobilien versprochene Produktprüfung durch den AWD. Eine solche Prüfung sei eher oberflächlich durchgeführt worden. Anders seien die vielen Pannen bei der Vermittlung von Immobilien an Kunden nicht zu erklären. Diese Ansicht vertritt auch ein Hamburger Rechtsanwalt, der rund zwei Dutzend durch AWD-Vermittlung geschädigte Immobilienkäufer vertritt. Anleger seien durch Leerstände, Bauverzögerungen und Pleiten der Bauträger geschädigt worden.

      FINANZtest rät, bei der Kontaktaufnahme eines Strukturvertriebsmitarbeiters zunächst nüchtern zu prüfen, ob man überhaupt Beratungsbedarf hat. Wenn nicht, sollte man einen Besuch ablehnen. Das Gespräch mit einem Finanzdienstleister sollte niemals allein geführt werden. Wichtige Aussagen zur Sicherheit, Rendite und Laufzeit einer Kapitalanlage sollte man sich unbedingt schriftlich geben lassen. Große Vorsicht ist geboten, wenn der Vermittler Renditen über acht Prozent verspricht.

      -------------------------

      Quelle: FinanzTEST 1/2002

      AWD-Falschberatung
      Schadenersatz


      Wegen Falschberatung hat das Landgericht Hannover den AWD verurteilt (Az. 13 O 3037/01, nicht rechtskräftig). Der Finanzvertrieb soll einem Anleger rund 65.000 Mark zurückzahlen, der Anteile am Dreiländerfonds DLF 94/17 der Stuttgarter Firma Kapital-Consult gezeichnet hatte. Der AWD-Vertreter hatte den Anleger nicht auf negative Presseberichte (Beispiel: FINANZtest) hingewiesen. Das Urteil, erstritten von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, könnte Signalwirkung haben: Der AWD hat Tausende Kunden an diesen geschlossenen Immobilienfonds vermittelt und damit satte Provisionen verdient. Viele Sparer haben die Anteile auf Kredit finanziert und geraten nun in Schwierigkeiten, weil die Fondsausschüttungen ausbleiben. Betroffene, die falsch beraten wurden, sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden. 150 Anleger werden bereits vom Bund der Kapitalanleger vertreten (Tel. 0 68 24/ 9 11 54), weitere 100 sind in einer Interessengemeinschaft (Tel. 0 41 77/ 71 90 22), die vom Bremer Anwalt Klaus Wewerka vertreten wird.

      Dreiländerfonds-Beteiligungen
      AWD zu Schadenersatz verurteilt


      Das Landgericht Hannover hat den Finanzdienstleister AWD in zwei Fällen zur Entschädigung von Kunden verurteilt. Beide Kunden hatten auf Anraten von Vermittlern des AWD zwischen 1995 und 1996 einen Vertrag über einen geschlossenen Immobilienfonds, den so genannten Dreiländerfonds 94/17 (DLF), abgeschlossen. Dabei seien sie von den Beratern vor Vertragsabschluss nicht über bereits vorhandene negative Presseberichte zu dem Fonds informiert worden, argumentierten die Anleger und erhielten Recht (Az. 13 O 3037/01 und Az. 13 O 2250/01) Nach Bekanntwerden der Urteile gab der Kurs der AWD-Aktie zunächst nach.

      Der AWD muss den Anlegern nun die eingesetzten Anlagesummen in Höhe von 65.000 beziehungsweise 50.000 Mark ersetzen. Sollte die Berufung des AWD gegen die Urteile erfolglos bleiben, könnten sie Signalwirkung haben und zum echten Problem für den AWD werden: Denn der Finanzdienstleister vermittelte rund 14.000 Beteiligungen im Wert von 700 Millionen Mark am DLF 94/17 der Stuttgarter Fondsgesellschaft Kapital Consult. Wie berichtet, werfen viele Anleger dem AWD und der Kapital Consult vor, sie vor Abschluss der Fondsverträge falsch beraten zu haben.

      Der Fonds investiert in Immobilien in Deutschland, den USA sowie in ein Schweizer Wertpapierdepot. Derzeit klagen sieben weitere Anleger auf Schadenersatz gegen den AWD.

      Der DLF 94/17 und zwei weitere Dreiländerfonds waren vor allem durch die Pleite des Musical-Veranstalters Stella bei einem großen Stuttgarter Immobilienprojekt in Schwierigkeiten geraten. Anleger des DLF 94/17 erhielten daraufhin 1999 reduzierte, im Jahr 2000 gar keine Ausschüttungen. Für 2001 sollen sie 2,5 Prozent statt der im Prospekt in Aussicht gestellten 7 Prozent Ausschüttung erhalten.

      Die Probleme der DLFs verzögerten auch den Börsengang des AWD im Herbst 2000, weil mögliche Haftungsrisiken aus der Fondsvermittlung nicht im Verkaufsprospekt standen und nachgetragen werden mussten. Schließlich wurde das Risiko mit nur vier Millionen Mark im Börsenprospekt veranschlagt.

      Nach Ansicht des AWD werden die Urteile keinen Bestand haben, da sie sich auf einen vom Bundesgerichtshof 1993 entschiedenen Fall stützten, der mit den vorliegenden Fällen nicht vergleichbar sei.
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 15:57:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Immer andere verantwortlich machen, wenn was schiefgeht. Ich habe auch viel Geld an der Börse verloren und der einzige schuldige, weil gierige war ich. ;)
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 16:02:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aber Du bist eine einzelne Person. Es kann ja vorkommen, dass man sich an der Börse verspekuliert hat. Das kennen sicherlich einige hier. Jedoch handelt man an der Börse meist für sich selbst und ohne Beratung.

      In den oben aufgeführten Texten geht es allerdings nicht nur um eine Person, sondern mehrere hundert Personen. Grund der Klagen war wohl eine Fehlberatung durch AWD-Berater.
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 16:02:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum begrenzt Finanztest die Aussagen nur auf den AWD?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 16:05:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es geht hier um die Dreiländer-Fonds. Die vertreibt meines Wissens nur der AWD.

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      schrieb am 31.05.03 16:07:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      ah so,deshalb;)
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 16:07:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Beratungsqualität und AWD ist wie Sahara und Schnee:laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 16:54:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      @machete

      Danke für die nette Zusammenstellung, hat sicherlich etwas an Zeit und Arbeit gekostet. Ob man diese Energie vielleicht lieber anders einsetzen könnte, lasse ich hier unkommentiert.

      Zu deiner Info: AWD hat nicht als einziger den Fonds vemittelt, allerdings etwa 2/3 des Plazierungs-Volumens.

      Zu dem Prozeßrisiko wegen Fehlberatung nur soviel von mir: Ich habe selber an einer Bestandsaktion teilgenommen, um herauszufinden inwieweit "Beratungsfehler" stattgefunden haben.
      - Dabei habe ich etwa 40 Gespräche mit Zeichnern der betroffenen Fonds geführt (ob das nun repräsentativ ist überlasse ich den Statistikern).
      - 7 davon hatten ihre Beteiligung finanziert, diese waren jedoch (zwar allesamt nicht glücklich) insoweit nur bedingt getroffen, da ihnen durch die Gesamtkonstellation erhebliche zusätzliche Steuervorteile entstanden sind, die sie (ausnahmslos) gut gebrauchen konnten und dadurch wurde die reduzierte Ausschüttung abgefedert.
      - 2 davon fühlten sich nicht richtig beraten, da sie von ihren jeweiligen Beratern (angeblich) den Eindruck vermittelt bekommen hätten, das Produkt beinhalte keine Risiken, mit diesen beiden hat dann AWD Kontakt aufgenommen, was danach geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
      - 1 davon wollte nicht mit mir sprechen und so wie er mir am Telefon klang, scheint mir bei dem der Versuch eines rechtlichen Vorgehens gegen AWD nicht auszuschließen.

      Ob du es mir nun glaubst oder nicht, ich war von dem Ergebnis positiv überrascht, ich hatte Schlimmeres erwartet.
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 17:51:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      den dreiländer fonds hat meiner meinung nicht nur der awd sondern auch die fg finanz service ag in heilbronn im großen stile vermittelt. walter fink war der hero...

      das konzept war gar nicht schlecht - jedoch die umsetzung und die weichen kosten mehr als miserabel. jedoch muß man bemerken : ein anderer fonds - wäre schon lange platt.

      dies muß man walter fink zu gute halten - er versucht wenigstens den karren aus dem dreck zu ziehen.

      die einschlägige fachpresse, wie z.b. cash - das beweihräucherungsblatt der immobilienbranche, hat walter fink mal zum unternehmer des jahres gewählt. ein halbes jahr später begann der schlamassel und keiner hat was gewusst...
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 10:58:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @goettinger

      Mach` Dir mal keine Sorgen darum, wofür ich meine Zeit verwende.

      Glaubst Du, dass deine Kleinstatistik eine Aussage über die Qualität aller Beratungen und die Gesamtzufriedenheit aller Kunden gibt? Wohl eher nicht. Die Warheit wird wohl ganz anders aussehen (so wie oben beschrieben). Einen Vorgeschmack wird es heute auf der HV geben. Du kannst ja dann berichten, bist ja sicher dort.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 14:27:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @goettinger
      < - 7 davon hatten ihre Beteiligung finanziert, diese waren jedoch (zwar allesamt nicht glücklich) insoweit nur bedingt getroffen, da ihnen durch die Gesamtkonstellation erhebliche zusätzliche Steuervorteile entstanden sind, die sie (ausnahmslos) gut gebrauchen konnten und dadurch wurde die reduzierte Ausschüttung abgefedert.
      ----------------------------------------------------------

      Wie wird denn da gerechnet???

      Die mit Finanzierungen trifft es doch um so härter: Beteiligung nahezu wertlos und Darlehen noch vorhanden.

      Nur bedingt betroffen... so also die Sicht eines AWD-Verkäufers?
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 18:10:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      @fondsfonds

      Ausgehend von meiner (persönlichen) Erfahrung haben die Kunden, die eine Finanzierung laufen haben einen Spitzensteuersatz von mind. 40%. In den Jahren 1994-1999 hatten diese durch Verlustzuweisungen und trotz bzw. wegen der Finanzierung ein sattes Plus nach Steuern (ca. 4.000,- EUR). Nehmen wir nun das Jahr 2002 (Auschüttung für 2001 2,25%, steuerliches Ergebnis ca. -1%), Beteiligungshöhe 50.000,- EUR zu 100% finanziert ergibt folgende Situation:

      monatliche Belastung: 450,- EUR
      Ausschüttung : 94,- EUR
      Steuervorteil : 100,- EUR

      Diese Kunden stehen heute in der Summe mit einem geringeren Verlust da als ein Kunde bei gleicher Beteiligungshöhe, wenn ich all die "entgangenen" Ausschüttungen der Jahre 1999, 2000, 2001, 2002 des Baranlegers anrechne.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 18:17:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      @machete

      Ich mache mir keine Sorgen um dich, warum auch?:kiss:

      Ich habe doch selber auf das Thema "Repräsetativität" hingewiesen, also bleib ganz locker. Allerdings habe ich keine Lust mit dir zu streiten. Ich wollte nur einen möglichst sachlichen Beitrag in die Diskussion einbringen. Wenn du an solchen Informationen jedoch nicht wirklich interessiert bist, dann kann ich es auch lassen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 21:32:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @goettinger

      ;)

      Ein schönes Beispiel für die Beratungsqualität des AWD.

      Ich werde Dir die Rechnung mal deutlicher machen:

      Zwei Kunden hatten je 100 Taler Geld.

      Kunde a) hat 100 Taler in DLF aus Eigenkapital nach Verkaufsgespräch mit AWD investiert.

      Er hat heute einen Zweitmarktgegenwert von ca. 20 %.

      Er hat aber somit noch einen positiven Vermögenswert und erhält auch noch eine geringe Ausschüttung. Es ist für den Anleger ärgerlich, er hat Geld verloren, aber er hat keine Schulden und muß auch monatlich nichts an die Bank bezahlen.


      Kunde b) hat nach Gespräch mit seinem AWD-Vermittler zu 50 % die Einlage finanziert. 100 Taler FK und 100 Taler EK. Da in den ersten Jahren nicht viel getilgt wurde (Tilgung über LV, Thema Rückkaufswert), hat er heute in der Summe 60 (-100 FK + 200 x 20 %) Taler Schulden.

      Er muß monatlich Geld an die Bank zahlen (nur an Zinsen), was nicht durch Ausschüttungen UND Steuervorteil wieder hereinkommt. Tilgungen muß er ebenso leisten.

      AWD-Vermittler aus Göttingen würden gerne in der Rolle von Kunde b) sein?

      Ein Steuervorteil ist doch kein Vermögensvorteil. Jeder Kunde mit FK hat in den letzten Jahren Geld bezahlt. Durch den Steuervorteil (der ja vielleicht bald dahin ist wegen mangelnder Gewinnerzielungsabsicht) wird der VERLUST ein wenig geringer, aber es bleibt ein Verlust an Vermögen (zusätzlich zum Anlagegeld). Kunde a) allerdings hat zwar Anlagegeld verloren, aber keine zusätzliche Substanz.

      (...und ich rede nicht einmal von einem Beispiel mit 100 % FK, von dem durch DHB-Ankäufe "geschönten" Zweitmarktpreis, etc.pp.)

      Wenn Du es benötigst mache ich die Rechnung ganz genau mit Anlagekapital, Fremdkapital, Ausschüttungen, steuerlichen Vorteilen bei Steuersatz von x.
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 22:30:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nennt mir einen Finanzvertrieb, der jemals ohne Fehler beraten hat. Das ist ein Vertrieb ohne Berater. Menschen machen aus unterschiedlichsten Gründen Fehler.

      Gell profitmachete.

      Gruß Frank
      Avatar
      schrieb am 04.06.03 23:45:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Frank:

      Ich frage mich nur, warum der AWD (ja, andere auch) tolle Zahlen veröffentlicht, was Provisionseinnahmen angeht, aber keine Statistik bekannt ist, in der z.B. der Erfolg für den Kunden durch die vermittleten Finanzdienstleistungen angegeben ist. Gerade bei geschlossenen Fonds wäre doch eine Art Vertriebs-Leistungsbilanz förderlich, wenn sie denn ein gutes Ergebnis hätte.

      Ich behaupte einfach mal folgendes: Der AWD hat mind. 1 MRD EURO (wenn jemand genauere Zahlen hat, gerne mitteilen) Eigenkapital an geschlossenen Fonds in den letzten 15-20 Jahren vermittelt. Schaue ich mir öffentlich bekannte Zweitmarktkurse (Börse Hamburg) an, finde ich bei den Initiatoren, mit denen der AWD zusammengearbeitet hat, ungefähr Werte von 0 - 50 %, Schnitt vereinfacht 25 %. Würde also 750 Mio EUR Kapitalvernichtung bedeuten.

      Ich würde mich freuen, wenn es eine aussagekräftige Statistik gäbe, die solche Spekulationen verhindern würde.

      Ich befüchte aber, mangels Transparenz des Vertriebserfolges (Erfolg im SInne des Kunden, nicht in Höhe der erhaltenen Provision, hier im Beispiel geschlossene Fonds) könnte meine einfache Rechnung vielleicht gar nicht so abwegig sein.

      Gleiche Vertriebsleistungsbilanz würde ich natürlich auch gerne von anderen Vermittlern sehen, dann wüßte man wenigstens, welche Dienstleister man empfehlen kann und welche eher nicht.

      Und ob man dann die Summen, um die es geht, noch unter "kleine Schönheitsfehler" fallen lassen will, soll dann jeder selbst beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 05.06.03 00:06:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mal aus eigener Erfahrung.
      Als ich geheiratet habe, habe ich mir natürlich auch die Finanzen meiner Frau betrachtet, und was musstetn meine müden Augen feststellen? Nen geschlossener Immobilienfonds.

      soundsovielte DHB (Fink)

      Wie sie da dran gekommen ist? Ein damaliger Bekannter! war beim AWD. Sie wollte ne solide, risikoarme Anlage und hatte keine Ahnunung. Dafür ist ja eigentlich auch ein Finanzberater da.
      Tja, Laufzeit wären noch 10J gewesen. Jeden Monat Geld reinpunpen mit ungewissem Ende? Also raus mit Schaden. Aber Beratung im Vorfeld? Risikoaufklärung? Nix dergleichen.
      Die wollten mir was verkaufen, Fond, und kamen mir Ende letzten Jahres mit ner Dax-Chart-Grafik die irgendwo Anfang 2002 endete. Weggejagt habe ich sie ...

      Man darf, denke ich nicht alle über einen Kamm scheren, aber von Qualität habe ich nix gemerkt.
      Passiert einem aber genauso bei der Bank, Lebensversicherer, Bausparkasse etc.

      so long


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      Beratungsqualität beim AWD mangelhaft????