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    Laßt es Euch vom BVerfG höchstpersönlich erklären, das mit der Vermögensteuer... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.03 15:01:16 von
    neuester Beitrag 02.06.03 22:37:13 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 02.06.03 15:01:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auszüge aus dem Beschluß des BVerfG vom 22.06.1995 zur Verfassungswidrigkeit der (alten) Vermögensteuer:


      ...In der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes deckt der Staat seinen Finanzbedarf grundsätzlich durch steuerliche Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens. Er belastet durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb und durch die Besteuerung von Umsatz, Verkehrs- und Verbrauchsvorgängen die private Verwendung von Vermögen.
      Auch der ruhende Bestand des Vermögens kann Anknüpfungspunkt für eine Steuerbelastung sein, wie dies insbesondere bei der Vermögensteuer und den Realsteuern der Fall ist.

      ...Die Gesamtbelastung durch eine Besteuerung des Vermögenserwerbs, des Vermögensbestandes und der Vermögensverwendung ist vom Gestzgeber so aufeinander abzustimmen, daß das Belastungsgleichmaß gewahrt und eine übermäßige Last vermieden wird.

      ...Nach diesen Maßstäben bleibt unter den Bedingungen des gegenwärtigen Steuerrechts, nach denen das Vermögen bereits durch die Steuern auf das Einkommen und den Ertrag, der konkrete Vermögensgegenstand meist auch durch indirekte Steuern vorbelastet ist, für eine ergänzende Besteuerung dieses mehrfach vorbelasteten Vermögens von Verfassungs wegen nur noch ein enger Spielraum. Die Vermögensteuer darf nur so bemessen werden, daß sie in ihrem Zusammenwirken mit den sonstigen Steuerbelastungen die Substanz des Vermögens, den Vermögensstamm, unberührt läßt und aus den üblicherweise zu erwartenden, möglichen Erträgen (Sollerträge) bezahlt werden kann. Anderenfalls führte eine Vermögensbesteuerung im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation, die den Steuerpflichtigen dadurch übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würde.

      ...Dieser Bestandsschutz muß sich auch gegenüber dem derzeitigen Steuerrecht durchsetzen, wonach die Vermögensteuer ihrerseits aus versteuertem Einkommen zu bezahlen ist...

      Die Vermögensteuer darf deshalb zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt....

      -------------

      Mit anderen Worten:

      Solange wir es (allein) bei der Einkommensteuer noch immer mit einem Spitzensteuersatz von 48% zu tun haben, ist das Gerede über die Wiedereinführung der Vermögenststeuer nichts anderes als ein an niedere Instinkte appellierendes Bühnenstück von Laienschauspielern fürs Laienpublikum.

      Was man allerdings im Hinblick darauf, dass die alte Vermögensteuer ein bürokratisches Monstrum war und eine evtl. neue es auch nicht anders sein kann, machen kann: Anstatt ihn senken zu wollen, beläßt man den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer da wo er ist (oder erhöht ihn sogar geringfügig)und das Thema Vermögensteuer ist damit ein für allemal erledigt.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:29:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich fürchte, das kann man auch anders lesen: "Hälftige Aufteilung" bezieht sich nicht unbedingt auf den Spitzensteuersatz, sondern die Gesamtbelastung. Wenn ich die Sozialabgaben mit einrechne und die indirekten Steuern, dann gebe ich natürlich schon jetzt mehr als die Hälfte ab. Aber wenn jemand z.B. sagt, die Sozialabgaben seien "Versicherungsbeiträge", dann haben unsere Umverteilungsspezialisten noch reichlich Spielraum...
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:38:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grenzsteuersatz(=Spitzensteuersatz) bedeuted, dass die letzte Mark mit 48% besteuert wird und nicht das gesamte zu versteuernde Einkommen. Der Halbteilungsgrundsatz bezog sich deshalb auf den Durchschnittssteuersatz. So einfach ist es also nicht mein lieber Doktor.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:44:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Darüberhinaus zahlen wir weitere ca. 2,5 Prozentpunkte an Soli plus Mwst plus Verbrauchssteuern........
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:48:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 ...hört sich an wie Kommunismus...:cool:

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      schrieb am 02.06.03 22:37:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es ist kurz davor, Arnokenner;)


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