Zinssenkung-Kreditvertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.06.03 15:32:36 von
neuester Beitrag 30.06.03 23:25:33 von
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Habe eine Finanzierung zu 7,85% einer ETW, die zum Okt 2004 ausläuft. Wie komme ich da raus, um von den jetzt günstigen Zinsen zu profitieren?
Mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung!
Die Höhe mußt Du von der Bank ausrechnen lassen!
Die Höhe mußt Du von der Bank ausrechnen lassen!
#1:
Prinzipiell kann sich das Berechnen der Vorfälligkeitsentschädigung durch Deine jetzige Bank auszahlen - vor allem dann, wenn Du schon Jahre Tilgungen leistest, d.h. relativ geringe Zinsaufwendungen je Rate.
.ABER ...
... je nachdem wieviel Du "umschulden" willst, könnte dies zum Problem werden. Die meisten Hypothekendarlehen gibt`s erst ab 50.000 EUR !!!!!!
Gruss
sdtm
Prinzipiell kann sich das Berechnen der Vorfälligkeitsentschädigung durch Deine jetzige Bank auszahlen - vor allem dann, wenn Du schon Jahre Tilgungen leistest, d.h. relativ geringe Zinsaufwendungen je Rate.
.ABER ...
... je nachdem wieviel Du "umschulden" willst, könnte dies zum Problem werden. Die meisten Hypothekendarlehen gibt`s erst ab 50.000 EUR !!!!!!
Gruss
sdtm
Bei der kurzen Restlaufzeit Deines Darlehens, kannst Du auch ohne erhebliche Kosten zu produzieren ein neues Darlehen zu den aktuellen Konditionen abschließen. Durch Kündigung Deines aktuellen Kredites würde eine sogenannte Vorfälligkeit entstehen. Diese Vorfälligkeit (von den Banken auch Rediskontspesen genannt) errechnet sich aus der Differenz Deiner aktuellen Kondition, abzüglich des Prozentsatzes zu dem die Banken derzeit ihre Gelder selbst einkaufen (ca. 3,5 %). Diese Differenz mal der Restlaufzeit zzgl. einer einmaligen Bearbeitungsgebühr ergibt in etwa den Margenschaden (bzw. die Vorfälligkeit) der Bank.
Hallo,
also der Einstand für einen Kredit von 1 Jahr und ein paar Monaten liegt derzeit bei ca. 2,15%. Wenn Du diesen Wert von dem Darlehenszinssatz abziehst und mit der Restschuld multiplizierst, kommst Du in etwa auf das Vorfälligkeitsentgelt.
Nun kannst Du auswählen:
1. Den Betrag cash bezahlen und sofort die heute niedrigen Zinsen für die Restschuld bezahlen.
2. Die VFE in die Kondition einrechnen lassen: bewirkt einen höheren Zins als 1., aber immer noch recht gut.
3. Die VFE mitfinanzieren; Zins dann wie 1., aber Schuld höher.
Ich würde Dir raten, noch abzuwarten, da die Zinsen noch weiter sinken sollten. Vergleiche doch mal mit Japan.
Gruß
JU89
also der Einstand für einen Kredit von 1 Jahr und ein paar Monaten liegt derzeit bei ca. 2,15%. Wenn Du diesen Wert von dem Darlehenszinssatz abziehst und mit der Restschuld multiplizierst, kommst Du in etwa auf das Vorfälligkeitsentgelt.
Nun kannst Du auswählen:
1. Den Betrag cash bezahlen und sofort die heute niedrigen Zinsen für die Restschuld bezahlen.
2. Die VFE in die Kondition einrechnen lassen: bewirkt einen höheren Zins als 1., aber immer noch recht gut.
3. Die VFE mitfinanzieren; Zins dann wie 1., aber Schuld höher.
Ich würde Dir raten, noch abzuwarten, da die Zinsen noch weiter sinken sollten. Vergleiche doch mal mit Japan.
Gruß
JU89
Hallo zusammen,
auch ich beschäftige mich derzeit mit dem Gedanken einer Umschuldung.
Gerne hätte ich Eure Einschätzung zu der Frage, ob ich den Banken zwingend meine Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre vorlegen muß (bin nicht selbständig). Dies ist mir neu und geht m. E. auch zu weit. Bei meiner Erstaufnahme des jetzt noch bestehenden Darlehens wurde dies nicht gefordert.
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank!
Gruß,
Silberpfeil
auch ich beschäftige mich derzeit mit dem Gedanken einer Umschuldung.
Gerne hätte ich Eure Einschätzung zu der Frage, ob ich den Banken zwingend meine Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre vorlegen muß (bin nicht selbständig). Dies ist mir neu und geht m. E. auch zu weit. Bei meiner Erstaufnahme des jetzt noch bestehenden Darlehens wurde dies nicht gefordert.
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank!
Gruß,
Silberpfeil
So, wie Du nicht bereit sein mußt, der Bank Dein Einkommen nachzuweisen (was lt. Gesetzt wohl erst ab einer bestimmten Höhe wirklich verlangt wird), kann die Bank nicht bereit sein, Dir einen neuen Kredit zu geben - wenn Du nicht kooperativ bist.
Allerdings halte ich die zwingenden Vorlage der Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre auch nur für angemessen, wenn es einen triftigen Grund gibt, diese zu verlangen (vielleicht gibt es einen Grund die Lohnscheine der letzten 3 Monate anzuzweifeln??)
Allerdings halte ich die zwingenden Vorlage der Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre auch nur für angemessen, wenn es einen triftigen Grund gibt, diese zu verlangen (vielleicht gibt es einen Grund die Lohnscheine der letzten 3 Monate anzuzweifeln??)
§18 KWG Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gilt für Kredite ab € 250.000,-
§ 18 gilt nicht für selbstgenutzten Wohnraum und die Bank kann auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verzichten, wenn das Darlehen störungsfrei bedient wird. Die Bank hatte ja bei Abschluss des Darlehens die Möglichkeit Unterlagen anzufordern.
Schreib Ihnen einfach mal zurück, dass du nach Gesetz gar nicht verpflichtet bist.
Kannst ja noch anfügen, dass Kredit eine Sache von Vertrauen ist und was du von einer Bank halten sollst, die hier Quatsch erzählt.
Bei einer Kreditprolongation hast du aber schlechte Karten, weil die Bank sich auf den Standpunkt stellen kann: Keine Unterlagen keine Verlängerung des Engagements.
Näheres gibts auch hier http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm
§ 18 gilt nicht für selbstgenutzten Wohnraum und die Bank kann auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verzichten, wenn das Darlehen störungsfrei bedient wird. Die Bank hatte ja bei Abschluss des Darlehens die Möglichkeit Unterlagen anzufordern.
Schreib Ihnen einfach mal zurück, dass du nach Gesetz gar nicht verpflichtet bist.
Kannst ja noch anfügen, dass Kredit eine Sache von Vertrauen ist und was du von einer Bank halten sollst, die hier Quatsch erzählt.
Bei einer Kreditprolongation hast du aber schlechte Karten, weil die Bank sich auf den Standpunkt stellen kann: Keine Unterlagen keine Verlängerung des Engagements.
Näheres gibts auch hier http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm
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