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    Riester-Rente: Auszahlung der Zulage bzw. Steuerermäßigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.03 13:37:53 von
    neuester Beitrag 09.06.03 08:36:47 von
    Beiträge: 8
    ID: 740.645
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      schrieb am 07.06.03 13:37:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer hat schon seinen Steuerbescheid (2002) bekommen und die Anlage AV ausgefüllt? Ich hatte für einen riesterfähigen Vertrag die Anlage AV eingereicht (zusammen mit der Bescheinigung des Anbieters).

      Im Steuerbescheid ist auch eine "gesonderte Feststellung nach §10a Abs. 4 EStG" enthalten und eine "zusätzliche Steuerermäßigung" ausgewiesen. Ich habe aber bisher nur die normale Steuerrückzahlung überwiesen bekommen...

      Wer weiß, ob/wann/wie die angegebene Riesterförderung ausgezahlt wird?
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 14:14:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      die riesterförderung wird direkt nach einreichung des fragebogens bei der gesellschaft auf deinen vertrag gutgeschrieben. der fragebogen av bei der steuererklärung dient lediglich der anrechnung der monatlichen beiträge zur vorsorge. du bekommst also direkt kein geld ausgezahlt :D
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 15:45:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aber immer schön in Deutschland bleiben, gelle!


      Wenn Du nämlich als Rentner dann plötzlich entscheidest D den Rücken zu kehren und willst nach Malle auswandern (oder andere, viel schönere Plätze), mußt Du alles zurückzahlen.
      Die Steuervergünstigung und die Beihilfen werden dann nämlich wieder herausgerechnet und du mußt sie zurückzahlen.

      Hat mir mein Steuerberater erklärt.
      Echt toll, was!

      Also einmal Riester, nie mehr auswandern.
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 16:45:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ 3

      Das ist doch noch garnichts.

      Eichel hat doch schon vor ein paar Tagen die Kürzung der staatlichen Zulage ins Gespräch gebracht. Und das nach gerade erst einmal zwei Jahren seit dem dieses "Ding" existiert, was ja eigentlich auf Jahrzehnte angelegt sein sollte.

      Aber sowas oder dergleichen habe ich geahnt und mir deshalb garnicht erst die Mühe gemacht, mich mit dem Quatsch näher auseinanderzusetzen. Wenn es nach mir ginge, könnte sich der Riester seine Rente in den A... stecken. Entschuldigung!
      Avatar
      schrieb am 07.06.03 21:17:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      ...Wenn Du nämlich als Rentner dann plötzlich entscheidest D den Rücken zu kehren und willst nach Malle auswandern (oder andere, viel schönere Plätze), mußt Du alles zurückzahlen....

      Glaubst Du ich mach dann da eine Steuererklärung?
      Aus den Augen, aus dem Sinn.... :laugh:

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      schrieb am 08.06.03 12:52:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Die werden dich schon kriegen, wenn Du z.B. Deinen Perso abgibst.
      Avatar
      schrieb am 08.06.03 16:42:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wieso sollte ich den meinen Personalausweis abgeben?
      Und wenn ich ihn auf einer Postkarte aufklebe und ihn zurückschicke?? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 08:36:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      FCO_Alpha, das können die ganz einfach bei der Auszahlung der Riesterrente abhalten. Bei Auszahlung der angesparten Summe auf einem Stück oder Überweisung der Rente ins Ausland kann automatisch die fällige Steuernachzahlungen abgehalten werden. Daran machst Du gar nichts. Das macht ja die Riesterrente für das Finanzamt so attraktiv - viele aktenkundige Vermögen, an die man bei jeder nicht genehmigten Verwendung sofort heran kann.


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