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    Mehrwertsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.03 15:49:06 von
    neuester Beitrag 16.06.03 12:39:14 von
    Beiträge: 6
    ID: 743.057
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      schrieb am 15.06.03 15:49:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hilfe ich verstehe hier etwas nicht mehr.
      Wer kann mir Rat geben oder helfen.
      Zwei Sachen.

      1.
      ich habe einen Sendung aus den USA erhalten (bin Münzsammler) Warenwert 24.00US$ für das Versenden habe ich 10 US$ überwiesen.
      Jetzt ist das Päckchen vom Zoll geöffnet worden und ich mußte Zoll bezahlen aber nicht auf den Warenwert sonden auf Warenwert + Porto =34.00US$.
      Ist das in Ordnung das ich aufs Porto auch Zoll bezahlen muß.Mir scheint das ja völlig daneben.

      2.
      Ebay muß ab 1.07. Mehrwertsteuer einziehen, aber nicht nur auf den Verkaufspreis sondern sogar auf die Angebotsgebühren.
      Beispiel: einen Artikel gekauft im Laden und dabei Mehrwertsteuer bezahlt. Nach 1 Jahr gefällt es mir nicht mehr jedoch zu schade um wegzuwerfen. Also bei Ebay reingestellt und schon wieder Mehrwertsteuer. Als Verkauf geglückt kommt die Steuer schon wieder.
      Ich frage mich wo ich eigentlich lebe. Ist kein Wunder-das ist ja alles völlig krank und einen Ungleichbehandlung obendrein.
      Falls jemand Flohmarkt macht jedes Wochenende , dieser braucht nix bezahlen und wer über Zeitungen verkauft auch nicht.
      Wahrscheinlich war die Lösung mit Ebay für Herrn Eichel am besten, da die Steuer direkt abgezogen wird und dem Finazminist. gleich überwiesen.
      Avatar
      schrieb am 15.06.03 16:02:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      GloccaMorra,
      e-bay muss ab 01.07.2003 gar nichts einziehen. Sie müssen nur ihre Provision (Angebotsgebühr) der Umsatzsteuer unterwerfen.

      Ob jemand Umsatzsteuer zahlt richtet sich nach seinem Vertriebskanal (ebay, Flohmarkt, Zeitungsinserate) sondern ob er Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Grob gesagt ist er das, wenn er eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt.
      Avatar
      schrieb am 15.06.03 16:29:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      1.
      Du zahlst keine MwSt. sondern Einfuhrumsatzsteuer. Kommt zwar gleicht teuer, ist aber nicht daselbe.:kiss:

      2.
      Diese Steuern fallen auch für Porto & Verpackung an. Wieso auch nicht? Porti sind heutzutage selbst in D umsatzsteuerpflichtige Leistungen, Verpackung schon immer.

      3.
      Bei Ebay bezahlst Du für die Leistung, ein Angebot zu schalten. Und genau dieses ist umsatzsteuerpflichtig. Nicht Dein Erlös von x Euro (sofern Du nicht gewerbsmäßig handelst).
      Avatar
      schrieb am 15.06.03 23:36:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      und ab wann handelt man gewerbsmäßig, gibt es eine bestimmte Höhe der Einnahmnen oder zählt die rege Tätigkeit auch wenn nicht viel dabei rumkommt?
      Avatar
      schrieb am 15.06.03 23:49:34
      Beitrag Nr. 5 ()

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      Avatar
      schrieb am 16.06.03 12:39:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wann jemand im Einzelfall gewerbsmäßig handelt ist nirgends genau definiert. Grob gesagt, wenn jemand kauft um anschließend dasselbe wieder zu verkaufen, und das mehrfach bzw. in einem über das der Liebhaberei hinausgehende Maß, dann wird das Finanzamt wohl von Gewerbsmäßigkeit ausgehen.

      Ist so ähnlich wie mit dem Klauen, wer einmal klaut, der wird verhätschelt, wer dreimal klaut, macht`s gewerbsmäßig :D


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