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    Berufsunfähigkeit Bitte helft mir danke - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.03 21:21:18 von
    neuester Beitrag 07.09.03 14:28:20 von
    Beiträge: 113
    ID: 747.398
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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 21:21:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      ich bin 23 Jahre alt und würde gern ne Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

      Leider habe ich davon wenig Ahnung und würde mich deshalb freuen wenn Ihr mir mal ein paar tips und Erfahrungen schildert.

      Vielen Dank

      zum beispiel welche versicherung ist gut?
      worauf sollte man achten?

      und ich hatte schon mit 17 schon rückenprobleme meint ihr die nehmen mich trotzdem?

      vielen dank

      hoffentlich antwortet jemand
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 21:29:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      natürlich nehmen die dich, nur bekommen tust du nix!
      also mach dir mal keine sorgen..:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 21:30:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      :) ;) frag mich ist mein Beruf seit 23 Jahren.alles ist möglich.
      mfg;)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 21:58:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bloß nicht blauäugig bei einer Versicherung einen Antrag stellen, wenn Du Rückenbeschwerden hast oder hattest.
      Schau Dir die Links auf dieser Seite an (mitten im Formular):
      http://creativa.sslbox.de/formulare/Krankenversicherung/f_zk…
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:11:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hatte neulich auch eine gute Berufsunf.-Vers. gesucht und mir einige Angebote zuschicken lassen. Bei mir war die HUK vom Preis her die Beste und die Bedingungen waren auch Okay. Finanztest hatte die auch empfohlen ...
      MfG

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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:13:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey!
      Zum Thema Antrag:
      Stell den Antrag über einen Makler, der über Maxpool, Hamburg, Bu´s vertreibt. Dort kann man in einer ANONYMEN Voranfrage klären, unter welchen Bedingungen man bei welcher Versicherung unter Berücksichtigung Deiner Vorerkrankungen versichert werden kann. Stellst Du auf blauen Dunst bei irgendeiner Versicherung einen Antrag und wirst abgelehnt, wirst Du keine neue mehr bekommen. Du stehst dann in einem internen Verzeichnis innerhalb der VS-unternehmen und hast keine Chance mehr.
      Zum Thema Bedingungen:
      Die BU- Bedingungen gehen über alles!!! Vergiss den Preis! Wenn Du in einem kaufmännischen Beruf arbeitest, wäre der Gerling erste Wahl. Die waren bisher immer Vorreiter in SAchen BU- Bedingen. Ist Deine Tätigkeit mehr Körperlich, so ist der Volkswohlbund attraktiv. Ganz so einfach kann man das aber generell nicht sagen, weil es auch noch von anderen Faktoren abhängt wie Vorerkrankungen ( sehr wichtig, dabei immer ehrlich antworten!!!) Laufzeit einer BU, sowie individueller Annahme durch die Versicherung. Bei einer Versicherung kannst Du mit Deinen Vorerkrankungen durchrutschen oder Dich gegen Aufschlag versichern, und bei einer anderen erst gar nicht genommen. Wie gesagt, kein einfaches und shr schwieriges Thema.
      Anmerkung: Bin selber Finanzmakler über Maxpool und habe bisher gute Erfahrungen damit machen können.

      Viel Glück!

      Gruß

      Berniko
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:46:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke erstmal trotzdem würd es mich freuen mehr meinungen zu hören
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:38:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo fondssparer2
      Es ist richtig, es ist ein schwieriges Thema ... über die erste Wahl kann man sich wohl streiten, wichtiger ist wohl daß man seine Leistung bekommt ... und die bekommt man nicht unbedingt, wenn man den billigsten nimmt, oder wenn man sich erst anonym informieren will und hofft ein Versicherer übersieht etwas, denn dann hat der Versicherer immer die Möglichkeit und je nach Sachverhalt sogar das Recht die Leistung zu verweigern. Besser ist es, die Hosen runter zu lassen und einen Antrag zu stellen, denn dann hat man mit der Zusage der Leistungsübernahme auch die Sicherheit, abgesichert zu sein. Ein guter Gradmesser ist die Beschwerdefrequenz eines Berufsunfähigkeitsversicherers (vgl. map-report o.ä., was in Branchenkreisen anerkannt ist).
      Es kommt auf das genaue Problem mit dem Rücken an ... und eventuell ist da im Vorfeld eine auch Klarstellung möglich, ohne daß ein Antrag gestellt wird, vielleicht gibt es auch verwandte Lösungen, die den Kern des Problems besser treffen. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

      LG Hermes
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:53:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also ich bin selbständig und hab keine abgeschlossen, nachdem ich mich damit näher beschäftigt hatte. Die meisten Anbieter haben eine Verweisungsklausel im Kleingedruckten. Das hätte bedeutet, dass ich bis zum Stadium des Scheintodes, keinen Anspruch auf Leistungen hätte, denn solange ich noch atmen kann und somit wenigstens theoretisch auch selbständig arbeiten könnte wäre ich ja nicht berufsunfähig. Ein Freund prozessiert deshalb schon seit 8 Jahren. Der Versicherungsvertreter hatte die Sache beim Unterschreiben des Vertrages etwas anders dargestellt.
      Trotzdem halte ich eine Vorsorge für wichtig. Das Kleingedruckte ist aber noch wichtiger als die Beitragshöhe.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 01:35:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 "Die meisten Anbieter haben eine Verweisungsklausel im Kleingedruckten"
      so haben sie ? du bis Selbständig und hast keine BU?
      Hättest du nähere Angaben über deinen Freund? würde mich interessieren!

      Die meisten Vers. verzichten inzwischen auf die ABSTRAKTE Verweisung, manche haben dies sogar ausdrücklich in den Bedingungen. Etwas anderes ist die konkrete Verweisung. Warum sollte ein Vers. noch eine BERUFSunfähigkeitsrente zahlen, wenn man konkret wieder einen beruf ausübt?

      spacecowboy
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 13:09:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      UMORGANISATION - Problem BU-Absicherung bei Selbständigen !

      Eine Untersuchung von rund 130 BUZ-Produkten im Jahr 2002 hat ergeben, dass in 72% der untersuchten Bedingungen nicht auf eine mögliche Verpflichtung zur Umorganisation hingewiesen wird. Für den Selbständigen stellt die Verpflichtung zur Umorganisation eine Einschränkung seines Versicherungsschutzes dar. Für den Versicherungsmakler ergeben sich spezielle Haftungsrisiken und Informationspflichten.

      Die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebes, der Praxis oder der Kanzlei ist üblich bei der Frage, ob BU eines Selbständigen vorliegt oder nicht. Diese erweiterte Prüfung ist durch die Rechtssprechung des BGH abgesichert und besteht auch dann, wenn keine Regelungen zur Umorganisation in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist. Der Selbständige muss also mit einer Verpflichtung zur Umorganisation rechnen, auch wenn diese nicht ausdrücklich bedingungsgemäß geregelt ist. In 72% der Versicherungsbedingungen ist der Versicherte demnach einem Risiko ausgesetzt, welches er dem Kleingedruckten nicht entnehmen kann. Die wenigen Gesellschaften, die in ihren Bedingungen auf die Umorganisation hinweisen, belassen es häufig bei einer kurzen Andeutung. Zu welchem Zeitpunkt, mit welcher Zumutbarkeit und nach welchen genauen Kriterien geprüft wird, bleibt in den allermeisten Fällen offen. Lediglich 7% der untersuchten Bedingungen geben hierzu Auskünfte.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 13:55:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      # dabei kommt es meines Wissens auch darauf an, ob Angestellte und wieviele vorhanden sind. Bei einem Einzelhändler ist eine Umorganisation nur schwer möglich.

      s.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 22:15:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10 Ich wäre sicher erleichtert wenn ich das BU – Risiko absichern könnte, aber es scheint nicht so zu funktionieren, wie ich das will. Die zahlen wirklich nur wenn ich ans Bett gefesselt wäre und ich von dort aus auch nicht arbeiten könnte. Dafür brauche ich aber kein Geld von der BU, weil ich mir dann sowieso schwerenherzens die Kugel gäbe.

      Ich kann meinen Beruf nur ausüben, wenn ich 10% der Arbeitszeit auch körperlich schuften kann. Die 10% verteilen sich in kleine unregelmäßige Happen, so dass eine fremde Teilzeithilfe hinfällig ist. Sollte ich z.B. mal keine 20Kg mehr heben dürfen (können), wäre ich nach meinem Verständnis berufsunfähig.
      Selbstverständlich könnte ich noch viele andere Berufe ergreifen. Das ist aber angesichts der Arbeitsmarktlage eher theoretisch. Das wird die Versicherung nicht interessieren. Ich bin zwar für meinen Beruf unfähig, aber es gibt ja immer noch was leichteres, das ich gefälligst ergreifen soll.


      Nähere Angaben über den Freund:

      Er hat das mal morgens um 2 im kleinen Kreis erzählt.
      Seine Versicherung war die Allianz, der Vertrag war mit Verweisungsklausel. Eines Tages brauchte Er viel zu jung ein neues Hüftgelenk. Für seine körperlich schwere Arbeit war Er nicht mehr geeignet. Nach langem Gezänke um den Grad seiner Beeinträchtigung musste die Versicherung endlich eingestehen, dass er in seinem Beruf nie mehr arbeiten kann. Ein Grund zum zahlen war das aber nicht. Er könne ja noch als Nachtwächter arbeiten. Sein Versicherungsvertreter hatte Ihm ausdrücklich zugesichert, dass wenn Er mal in Seinem Beruf nicht mehr arbeiten könnte, dann das Geld fliesen würde. Nur deshalb hat Er unterschrieben. Kein Wort war wahr!
      Fest steht dass sich die Versicherung keinen Millimeter bewegt, ohne dazu verurteilt worden zu sein. Ich glaube Er musste alle halbe Jahre zu einem neuen Prozess und in den Zeiten dazwischen musste Er immer neue Gutachten von Spezialisten erstellen lassen. Die Taktik ist klar. Viele Versicherte geben das klagen irgend wann aus Geldmangel (wegen der vorzuschießenden Unkosten und geringerem Einkommen durch die BU) auf. Oder ein Verfahren wird so lange verschleppt, bis der Kläger Tod ist. Unterm Strich muss so viel weniger ausbezahlt werden.

      PS:
      Ich hab auch schon mal kurz im Vertrieb einer Versicherung gearbeitet. Die Produktschulungen waren so ausgelegt, dass der Vertrieb nicht durch so Nebensächlichkeiten wie Verweisungsklauseln irritiert wurde. Es wurde immer nur von den tollen Leistungen gesprochen. Wenn sich z.B. ein Pianist den kleinen Finger abhackt, dann würde bezahlt. Also kann man dem Vertreter nicht unbedingt einen moralischen Vorwurf machen.
      Heute weis ich natürlich, dass der Herr Pianist auf Gesang umschulen müsste.

      Mich würde mal interessieren, ob schon jemals jemand Leistungen bekam, nur weil Er für seinen Beruf nicht mehr 100% fit war?

      >Warum sollte ein Vers. noch eine BERUFSunfähigkeitsrente zahlen, wenn man konkret wieder einen beruf ausübt?

      Weil der krankheitsbedingte Wechsel in einen neuen Beruf meist in einem niedrigerem Einkommen endet. Sonst würde wahrscheinlich schon der gesunde in den höher bezahlten Beruf wechseln. Seinen Lebensstandard kann man zurückfahren, aber was ist wenn noch langfristige Hypotheken zu bedienen sind?
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 00:01:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      fulhardy,

      es würde mich auch mal interessieren, ob irgendjemand schon einmal Geld von einer BU Versicherung gesehen hat oder jemanden kennt bei dem die Versicherung ohne zu klagen gezahlt hat.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:26:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      @#15
      ..damit kann ich dienen: eine mir bekannte Person (in den 30ern) bekommt seit ca. 7 Jahren etwa 2300€ pro monat (jährlich steigend); gleichzeitig wird die KLV weiterbedient. Das Verfahren hat ein paar Monate gedauert; die Versicherung war erst ca 1Jahr alt; es war KEIN Unfall. Die Gesellschaft (AXA) hat rückwirkend zum Beantragungsdatum der BU gezahlt. Es handelt sich um einen akademischen Beruf. (keine körperliche Arbeit). Ohne Versicherung ständ diese Person jetzt auch ökonomisch besch. da.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:37:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Teufelstaube,

      das ist genau die Art der BU Versicherung (Kombination mit KLV) die auch ich abgeschlossen habe. Es ist zwar beitragstechnische nicht die billigste Art der Versicherung, aber nach Ablauf der BU Versicherung (65 Jahren) hast Du zusätzlich noch eine Rente.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 13:30:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich fass es wieder mal nicht!

      da denken doch tatsächlich einige,das sie 60 oder gar 65 jahre alt werden...

      kopfschüttel kopfschüttel kopfschüttel!

      wer so denkt, sich mit 20 oder 30 jahren fürs alter "absichern" will, dem ist nicht mehr zu helfen!

      seht euch doch nur mal in den tageszeitungen an, wie alt die menschen sind, die den löffel abgaben, ihr gehirnakrobaten!:laugh: :laugh:

      ps: das unser grasgeflüster sowas hat, wen wunderts?
      der spagathansel hört ja auch das gras wachsen!:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 13:51:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      Berufsunfähigkeit bei einer (nennen wir sie xxxVersicherung) privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung
      (Definition)
      Folgende Voraussetzungen müssen zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei der xxxVersicherung erfüllt
      sein:
      • Die versicherte Person muss in dem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig sein.
      • Die Erkrankung, Körperverletzung oder Kräfteverfall wegen der sich die versicherte Person für berufsunfähig
      hält, muss medizinisch festgestellt werden.
      • Die Dauerhaftigkeit der Erkrankung, Körperverletzung oder Kräfteverfall muss voraussichtlich mindestens
      6 Monate andauern oder bereits seit 6 Monaten ununterbrochen angedauert haben. Stellt
      sich erst nachträglich heraus, dass eine Erkrankung, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall tatsächlich
      mehr als 6 Monate ununterbrochen angedauert hat, leistet die xxxVersicherung rückwirkend ab
      Eintritt der Berufsunfähigkeit.
      • Die versicherte Person muss (bei der Standardregelung) zu mindestens 50% nicht mehr in der
      Lage sein, ihren zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.


      Verweisung
      • ”abstrakte” Verweisung
      Mit ”abstrakt" ist eine Tätigkeit gemeint, die der Versicherte auf Grund seiner verbliebenen Fähigkeiten
      noch ausüben könnte. Es kommen aber dabei nur Tätigkeiten in Frage, die er mit seiner
      Ausbildung und Erfahrung und trotz seines Gesundheitszustandes (gesundheitliches Überforderungsverbot)
      unter Wahrung der bisherigen Lebensstellung noch ausüben könnte. Dabei ist es unerheblich,
      ob der Versicherte in dem Verweisungsberuf auch tatsächlich eine Arbeitsstelle findet
      und ob er nach seinem subjektiven Interesse diese Tätigkeit auch ausüben möchte.

      .Verweisungsverzicht
      Die abstrakte Verweisung war in den Altbedingungen im § 1 Abs. 1 geregelt ”... ihren Beruf oder eine
      andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung (kurzzeitig durch”
      Kenntnisse und Fähigkeiten“ ersetzt) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung
      entspricht“.
      Dieser Absatz ist in den aktuellen Bedingungsversionen nicht mehr enthalten, so dass für eine
      Berufsunfähigkeit die Gesundheitsstörungen im zuletzt ausgeübten Beruf maßgeblich sind.
      Es wird nicht mehr geprüft, ob der VN eine andere, vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte.
      Die xxxVersicherung verzichtet ab der BUZV-Tarifgeneration 01/2000 und der BU-Generation 11/2000 bei allen Berufen auf die abstrakte Verweisung.

      • ”konkrete" Verweisung
      Unter ”konkret" ist eine andere zumutbare Tätigkeit gemeint, die der Versicherte bereits konkret
      ausübt. Die konkrete Verweisung greift daher in der Regel erst bei einer . Nachprüfung, wenn
      z.B. ein junger Versicherter aus eigenem Entschluss eine Umschulung vornimmt, damit er aus eigener
      Arbeitskraft sein Einkommen erzielen kann. Nach der geltenden Rechtslage dürfen die Versicherer
      den Kunden nicht zu einer . Umschulung zwingen. Auch für den neuen konkret ausgeübten
      Beruf gelten ebenfalls die oben genannten Kriterien. So kann die Leistung nicht wegen der
      Ausübung des neuen Berufes abgelehnt werden, wenn der Versicherte nach einer Umschulung
      z.B. nur 60% seines vorherigen Einkommens im Umschulungsberuf verdient!

      Ob abstrakte oder konkrete Verweisung - eine Tätigkeit ist für den Versicherten nur zumutbar, wenn
      folgende Kriterien gegeben sind:
      • Der Versicherte darf durch diese Tätigkeit nicht unter- oder überfordert werden.
      • Die neue Tätigkeit muss eine vergleichbare Ausbildung voraussetzen.
      • Der Versicherte muss für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet sein (Ausübbarkeit zu mehr als
      50%).
      • Das Einkommen muss mit dem im zuletzt ausgeübten Beruf vergleichbar sein. Eine zumutbare
      Minderung darf i.d.R. nicht mehr als 25% betragen.
      • Eine vergleichbare soziale Wertschätzung sollte die andere Tätigkeit auch ermöglichen, d.h. das
      Ansehen des Berufes sollte dem des bisherigen entsprechen. Z.B. ist in der Öffentlichkeit das Ansehen
      eines Arztes größer, als das eines Arbeiters!
      Verweisungsverzicht
      Die xxxVersicherung verzichtet (...) auf die abstrakte Verweisung. D.h. die xxxVersicherung prüft im BU-Fall nicht mehr, ob die versicherte
      Person noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
      Maßgeblich für die Berufsunfähigkeit ist somit der Gesundheitszustand bezogen auf den aktuellen
      Beruf des Versicherten. Gerade Versicherte, die nur eine durchschnittliche berufliche Qualifikation
      haben, müssten eine .abstrakte Verweisung befürchten. Denn je geringer die berufliche Qualifikation
      ist, desto geringer sind die Anforderungen für eine zumutbare Tätigkeit. Gerade für diese Kunden bietet
      der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung eine größere Sicherheit.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 22:18:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      also erstmal vielen dank für eure antworten aber ich würde trotzdem noch gern einige namen von versicheren hören

      welche empfehlt ihr?

      und die frage wer schon mal geld von einer versicherung bekommen hat da würde ich gerne noch mehr meinungen hören

      wer hat schon gehört oder selber erlebt inwiefern die versicherer zahlen oder doch lieber klagen...

      danke

      an alle
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 08:52:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      fondssparer2,

      ich hatte vor einiger Zeit mal eine Liste von Versicherungen gesehen die am häufigsten gegen ihre Kunden klagen. Leider finde ich den Link dazu nicht mehr, ich glaube allerdings, dass es in irgendeiner älteren Finanztest oder beim Bund der Versicherten war. Auf jeden Fall schnitten dort Direktversicherungen sehr schecht ab, namentlich war dabei Cosmos Direkt genannt, die zusätzlich noch die Frechheit besaß mit Versicherungsbedingungen ohne abstrakte Verweisung zu werden und im Versicherungsschein die alten BU Bedingungen zu benutzen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 09:22:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      moin zusammen,
      würde die aachen & münchner nehmen. erstens günstig; zweitens ist bei denen nach fünf jahren die evt. verletzung der vorvertraglichen anzeigepflichten verjährt. will heißen: hast du bei der gesundheitsprüfung was vergessen und wirst im sechsten jahr berufsunfähig, können die sich nicht mehr darauf berufen und die leistung verweigern. bei vielen anderen vericherungen ist diese frist zehn jahre. verzicht auf abstrakte verweisung ist obligatorisch.

      mfg
      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 11:04:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      dahool,

      das stimmt so nicht, auch die Aachener Münchner hat den Paragraph der arglistigen Täuschung in ihren Vertragsbedingungen (wie alle Versicherungen). Sollte nach dieser Zeit (viele Versicherer 3 Jahre einige 5 Jahre) eine nicht gemeldete Vorerkrankung festgesetellt werden, wird die Versicherung diese Möglichkeit der Kündigung nutzen.

      Das ändert sicher nichts daran, dass die Aachener Münchner eine gute Versicherung ist, aber Vorerkrankungen sollte man nie verschweigen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 16:14:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ GG

      verstehe ich Dich richtig ?

      a) die BU-versicherung verzichtet auf ihr Kündigungsrecht, falls UNVERSCHULDET falsche Angaben gemacht werden (z.B. 3-5 Jahre lang ab Beginn)

      b) bei ARGLISTIGER TÄUSCHUNG gilt keine Frist

      Dazu gibt es IMO noch den Passus hinsichtlich Verzicht auf Beitragserhöhungen/Ausschlüsse bei Diagnose einer Krankheit NACH Beginn der BU - auch wieder gilt: es muss aus UNKENNTNIS oder UNVERSCHULDET passiert sein.


      -----------

      Noch ein paar Fragen:

      --------

      Rückwirkende Leistung:

      "Bei (unverschuldet) verspäteter Meldung des Versicherungsfalles wird bis zu 3 Jahren rückwirkend bedingungsgemäß geleistet, wenn Sie uns den Eintritt der BU sowie deren ununterbrochene Dauer nachweisen..."

      Wenn dieser Passus nicht enthalten ist, sondern nur von "Beginn an", kann man dann die 3 Jahre daraus konkludent schließen ?

      ----------------

      Arztanordnungsklausel:

      angeblich ja oft Verzicht, aber gilt hier nicht sowas wie Treuepflicht des Versicherten, d.h. Kuren, Medikamenteneinnahme MUSS bei ärztlicher Verordnung auch ohne Erwähnung in Bedingung geleistet werden. Wie sieht das insbesondere bei (leichteren) Operationen aus ?

      Wäre nicht eine Versicherung zu bevorzugen, die das positiv angeht, wie z.B: die PLUS, die klar sagt, OP nein, aber übliche Dinge wie Diät, Therapie (Entzug z.B.) ja ?

      ---------------

      Geltung:

      Oft weltweit, aber was ist z.B. bei Nachuntersuchungen, wenn ich zwischenzeitlich in Australien lebe. Die Versicherung kann i.d.R. 1 x pro jahr eine Nachuntersuchung anordnen, die i.d.R. in Deutschland oder hilfweise EU sein soll.

      Zahlen die mir dann die Reise- und Aufenthaltskosten in D./EU, falls ich aus Australien anreisen müßte.

      Beziehe mich konkret auf die Neue Leben - da wird ständig von "weltweitem Schutz" gesprochen, aber eine konkrete Regelung dazu gibt es nicht.

      -------------

      Aufpassen sollte man auch bei Wiedereingliederungshilfen, die oft an Bedingungen genüpft sind (meine, um die Vergleichbarkeit herzustellen).

      ------------

      Den Regelfall stelle ich mir z.B. so vor:

      Ich arbeite z.B. als selbständiger Rechtsanwalt und bekommen plötzlich eine Nervenkrankheit, die mir eine konzentrative Tätigkeit nicht mehr erlaubt. Nach 5 Monaten wird das nicht besser und mein Arzt, zu dem ich seit 4 Monaten in Untersuchung deswegen bin, stellt eine voraussichtliche Dauer von mind. 6 Monaten fest. Also melde ich das der Versicherung, die binnen 4 Wochen eine Entscheidung abgibt. I.d.R. wird die zeitlich befristet anerkennen und in 12 Monaten eine Nachprüfung anordnen/ankündigen. ALso beziehe ich rückwirkend ab t-6 Monaten meine Rente bis t+12 und muß zur Untersuchung ggf. zu einem der Versicherung genehmen Arzt. Der würde dann erneut eine zeitliche Befristung feststellen. Parallel könnte ich z.B. als Fahradkurier arbeiten und 5.000 Euro im Monat dazu verdienen, da dieser Beruf ja offensichtlich nicht meiner Lebensstellung entspricht. Ach ja, eine Umorganisation meines "Betriebs" erweist sich als unmöglich, da ich Einzelkämpfer bin.

      Kann ich mir so grob den idealtypischen Berufsunfähigkeitsfall vorstellen oder mache ich gravierende Denkfehler, mal vorausgesetzt, meine Versicherungsbedingungen umfassen die notwendigen Punkte (s.o.) ?

      --------

      Ich habe jetzt so ungefähr 15 Versicherungsbedingungen studiert und fand noch nicht die perfekten Bedingungen. Gut gefallen mir die von PLUS (Übersichtlichkeit), wo die IMO keine abstrakte Verweisung ausschließen. Die besten sind vermutlich von der Europa TOP Buz 12, wobei ich einer Direktversicherung hier irgendwie nicht so über den Weg traue. Die oft empfohlene NeueLeben hat für meinen Geschmack zu unklare Bedingungen. Die A&M hat leider nicht geantwortet trotz 2 Anfragen, die haben m.W. ein gemischtes Verrechnungs- und Bonussystem.

      Ein Freund hat gerade bei der alte Leipziger abgeschlossen (lese ich gerade).

      Auf jeden Fall trenne ich BU und RLV - da ich RLV bei Cosmos machen will und BU eben möglichst nicht bei Direktversicherung.

      Danke für Anregungen

      Art
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 16:48:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Art Bechstein,

      bei arglistiger Täuschung gilt keine Frist.

      Im letzten Jahr machte ein Urteil die Runde, als ein Krankenversicherer gegen einen seiner Kunden klagte, der bereits länger als 5 Jahre versichert war und eine Vorerkrankung verschwiegen hatte. Der Vertrag wurde aufgelöst und der ehemalige Kunde der privaten Krankenkasse wurde zur Zahlung aller während der Vertragszeit erbrachten Leistungen verurteilt.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 17:40:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ GGF

      sorry, wenn ich nochmal nachfrage:

      besteht Deiner Einschätzung nach die Möglichkeit zur Kündigung aufgrund arglistiger Täuschung NUR wenn die BU auf der verschwiegenen Krankheit/Einschränkung basiert oder könnte der Versicherer übertrieben ausgrdrückt im Antragsfall erstmal einen Detektiv losschicken, um sämtliche Fachärzte nach ggf. bewußt verschwiegenen Vorerkrankungen zu filzen. Ich sehe wirklich das Rechtsproblem, dass der Versicherer das auch gleich vor Vorsicherungsbeginn machen sollte/könnte, sofern die verschwiegene Erkrankung NICHT ursächlich für die BU ist.

      Aber Du hast natürlich Recht - ein heikler Punkt bei der BU. Ich habe mal gelesen, dass z.B. Ärzte in ihren Akten Krankheitsbilder umfassender darstellen, als sie das dem Patentien mitteilen bzw. der das mitbekommt - vielleicht will der Arzt so ja höhere Abrechnungen rechtfertigen. In einem solchen Fall ist wohl aber regelmäßig von unverschuldetem Handeln des Versicherten auszugehen oder wo würdest Du die Grenze zwischen Arglist und Unverschulden ziehen.

      Danke für Meinungen

      Art
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 18:04:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      Art Bechstein,

      das ist in der Tat ein großes Problem, ich unterstelle den Versicherern mit dieser Praxis auch böse Absicht. Kommt es im späteren Verlauf zu einer Kündigung des Vertrages, hat der Antragsteller alle Beiträge eingebüsst und hat zusätzlich keinen Versicherungsschutz mehr. Für die Versicherungen sind das die idealen Kunden.

      Deshalb empfehle ich bei Abschluß einer BU oder Krankenversicherung unbedingt ein ärztliches Gutachten beizulegen, auch wenn das nach Ansicht des Antragsstellers übertrieben ist. Die Versicherer könnten genau das vor Abschluß des Vetrages anfordern, sie tun das aber mit Absicht nicht. Vergisst der Arzt im Gutachten eie Vorerkrankung oder mildert er diese etwas ab, wird das später nicht mehr zum Problem des Versicherungsnehmers.

      Auch auf die Gefahr hin, dass der Vertrag abgelehnt wird, würde ich diese Vorgehensweise auf jeden Fall empfehlen.

      Einem Bekannten von mir ist folgendes passiert: Antrag auf PKV angenommen ohne Probleme, im weiteren Verlauf werden die ersten Rechnungen eingereicht, die Krankenkasse führt eine Tiefenprüfung durch und befragt mehrere Ärzte. Einer dieser Ärzte attestiert dem Versicherten leichten Bluthochdruck. Aufgrund dieser Aussage tritt die Versicherung vom Vertrag zurück. Im späteren Verlauf stellt sich heraus, dass der Arzt den Patienten nicht darüber informiert hat, der Dumme ist in diesem Fall der Versicherte.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 18:29:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      GGF

      die Passage habe ich gerade bei NL gefunden:

      "Wir können den Vers.Vertrag auch anfechten, falls durch unrichtige und unvollständige Angaben bewußt und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluß genommen wurde. Handelt es sich um Angaben der Versicherten Person, so können wir Ihnen ggü. die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten."


      Das ist ja wohl der Hammer und dürfte vermutlich genau den Fall abdecken, wo der Arzt sich was in seine Akten notiert hat, von dem man nichts gewußt hat...


      Da ist ein ärztliches Gutachten vermutlich die einzige Lösung. Ist echt harter Tobak...

      Art
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 18:41:59
      Beitrag Nr. 28 ()
      Art Bechstein,

      genau so ist es.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 02:36:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      @#23 -siehe #18, das sind ie Bedingungen der AM. Das Bonussystem gibt es nicht mehr, nur noch garantierte Rente. Man kann sich nun aussuchen, ob Brutto/Nettobeitrag und Anlage der Überschüsse verzinslich oder Fonds.


      #21+23
      Bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben die Versicherer laut
      § 41 VVG auf Grund der höheren Gefahr die Möglichkeit, die Prämie zu erhöhen oder den Vertrag zu
      kündigen, falls das höhere Risiko auch mit einer höheren Prämie nicht zu tragen ist.
      Ein schuldlos nicht angegebenes erhöhtes Risiko liegt nur dann vor, wenn beide Parteien - versicherte
      Person und Versicherer sowie Vermittler - keine Kenntnis von dem erhöhten Risiko hatten. Ein derartiger
      Fall wäre gegeben, wenn z.B. der Arzt eine Erkrankung des Versicherten feststellen würde, aber
      ihm die Diagnose verschweigt, weil z.B. der psychische Zustand seines Patienten labil ist.
      Wichtig: Bei arglistiger Täuschung kann die Versicherung gemäß BGB innerhalb von 30 Jahren den Vertrag
      anfechten. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn nachweislich Angaben zum Gesundheitszustand bewusst falsch gemacht oder verschwiegen wurden, um die Annahmeentscheidung positiv zu beeinflussen.

      Ein wichtiges, wenn nicht entscheidendes Kriterium, ist die Kundenfreundlichkeit der Antragsfragen. Einige Gesellschaften schränken diese vorvertragliche Anzeigepflicht auf bis zu fünf Jahre ein, abgesehen von sehr schweren, nicht versicherbaren Risiken wie z.B. HIV Auch verzichten diese Gesellschaft auf eine Nachmeldung von Sportarten, die das subjektive Risiko erhöhen.

      auch gut zum Informieren: http://www.premiummakler.de/ratgeber_/Berufsunfahigkeitsvers…

      Gruß scb
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 20:28:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      interessant hat da noch jemand den link?

      ich bin echt verzweifelt, dazu kommt das ich auszubildender bin und danach also in ca. 5 monaten student dann kann ich mich glaube ich gar nicht mehr gegen berufsunfähigkeit versichern oder?????

      dann geht so weit ich weiss nur noch erwerbsunfähigkeit oder?

      was genau ist denn dann der unterschied, und würdet ihr mir raten so eine versicherung abzuschließen solange ich student bin?

      und was ist wenn ich selbstständig bin?

      ich habe gerade bei asstel angerufen die meinten man müsse 3 jahre selbständig sein damit die einen nehmen.

      ist das normal?

      ich weiss einfach nicht wo man sich versichern soll?

      als student, oder azubi

      oder als selbstständiger und als angestellter und vor allem soll ich erstmal solange ich student bin eine erwerbsunfähigkeitsvers. abschließen?

      wer kann helfen

      ich bin verzweifelt

      danke
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 20:45:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ fondi

      bei Erwerb versicherst Du sozusagen abstrakt Deine Arbeitskraft, ohne genau zu wissen, wo Du sie mal einsetzt. BU ist wesentlich konkreter auf Deinen ausgeübten Beruf abgestellt.

      für Studis dürfte sich Erwerbsunfähigkeitsversicherung anbieten, da Du als Abschluß-Azubi vermutlich nicht bei diesem Bereich (Lebensstellung) bleiben willst.

      Manche Versicherer bieten aber auch BU an (z.B. Cosmos)

      Asstel ist nur gut für Renten- und Lebensversicherungen - beim Rest inkl. BU kannste die echt vergessen, haben auch lausigen Service und hohe Verwaltungskostenquote.

      Zu den Bedingungen:

      Die perfekten Bedingungen sind mir noch nicht begegnet. Mich nervt immer, wenn Dinge z.B. in der Werbung erwähnt werden (Highlights), die dann aber in den Bedingungen gar nicht zu finden sind.

      Nach meinem zugegeben ncht allumfassenden Studium der Vers.Bedingungen muss ich sagen, dass Cosmos und Europa die besten/klarsten Bedingungen formuliert haben. Cosmos verzicht sogar auf die evtl. Pflicht zur Umorganisation bei Selbständigen. Ansonsten sehr klare Formuliereungen und m.E. faires Pricing. Mußt aber jeweils die Comfort/Top-Produkte nehmen.

      Neue Leben wurde vielerorts empfohlen, aber die Bedingungen sind mir viel zu uneindeutig, was im Zweifel echt ein Nachteil ist.

      Habe jetzt von etwa 12 Versichern die Bedingungen gelesen.
      Da war kein extremer Ausreißer nach unten dabei, aber manche haben schon kleine Macken.

      Problem ist immer die vorvertragliche Anzeigepflicht. Ich habe mir gerade ein Angebot von der Interrisk eingeholt - die verlangen z.B. minimal ein aktuelles Arztzeugnis und je nach Alter und Versicherungssumme Labortests und EKG. Da bist Du auf der sicheren Seite, denn die BU Versicherung wird alles dran setzen, nicht zu zahlen, gerade wenn Du noch jung bist bei BU-Eintritt

      Hier mal ein paar Pferdefüße in den Verträgen:

      - keine rückwirkende Anerkenntnis über 6 Monate hinaus
      - unklar ob Reise-/Aufenthaltskosten bei Nachprüfungen übernommen werden, wenn Du nach Deutschland anreisen mußt
      - unklar ob Beiträge zurückverlangt werden, wenn Nachprüfung negativ ausfällt
      - unklare Regelungen bei Vergehen/delikten o.ä. in Verbindung mit Ausschlüssen. Auch grob fahrlässiges Verhalten sollte abgedeckt sein
      - BU auch im Falle psychisch neuronaler Störungen gegeben
      - was ist bei BErufspausen (Elternzeit, Sabbatical o.ä) ?
      - Arztanordnungspflicht (was genau ist durch Treuepflicht abgedeckt, was steht in den Bedingungen)
      - ggf. Verzicht auf § 172 VVG anfragen
      - Verzicht § 41 VVG wichtig bei nachträglichen Risiken
      - bei Anfangszahlung - fällt der Beitragsteil später weg, wenn BU beendet wird
      - Wiedereingliederungshilfe (unter welchen Bedingungen gezahlt)


      Also ich schaue noch ein wenig nach einer guten BU-Versicherung. im Moment ist aber Cosmos vorne, wobei die eben eine hohe Beschwerdequote haben, was nach Ärger riecht.

      Es ist sauschwer

      Grüße

      Art
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 21:16:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      hätte da mal eine rechtliche Frage für folgenden Fall:

      Wenn ein Versicherer 10 Jahre zurück nach stationären Aufenthalten frägt

      stationär bis 03/1992
      Antrag unterschrieben 04/2002
      Frage verneint

      könnte das aufgrund irgendwelcher Formulierungen in den Bedingungen im Leistungsfall doch zum Problem werden oder ist man da auf der sicheren Seite.




      @ Fondsparer
      Bei der AM wäre der zuletzt (jetztige) Beruf versichert. Je nach deiner aktuellen und zukünftigen Berufsrisikoklasse wäre zu überlegen ob jetzt oder erst später (mal abgesehen das zu zwischenzeitlich irgendwelche Krankheiten, Gesundheitsstörungen/Unfälle haben könntest)

      Wärend des Studiums könntest du dich bei der AM erst ab mitte des Studiums für den künftigen Beruf wieder versichern

      zu beachten ist natürlich auch dein jetzt jüngeres Eintrittsalter und damit weniger Prämie - also besser jetzt wie später.

      gruß scb
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 21:34:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ scb

      IMO keine arglistige Täuschung, da der Versicherer eine vollkommen eindeutige Frage gestellt hat.

      Wichtig ist natürlich, dass Du von diesem stat. Aufenthalt keine Dauerschäden Folgebeschwerden davonträgst. Die müßtest Du wiederum angeben, auch wenn Du nicht bei einem Arzt deswegen in Behandlung warst, z.B. Bandscheibenschmerzen als Nachwirkung einer solchen OP.

      Ich seh aber generell nur eine Lösung als akzeptabel an mittlerweile - freiwillige oder ohnehin fällige Gesundheitsuntersuchung VOR Versicherungsbeginn. Mal im Ernst - sont kann man sich die Versicherung auch gleich schenken und das Ergebnis kann man gleich für RLV mit verwenden.

      Art
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 21:49:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Art
      vorher untersuchen lassen? Ein Arzt findet doch i.d.R. immer irgendwelche Schäden/Krankheiten/.. die man dann natürlich auch angeben müsste, da man dann Kenntnis davon hat und es dokumentiert ist. (sind sie wegen Krankheiten/Beschwerden/... untersucht, beraten oder behandelt worden.....) Ich halte genau das Gegenteil für sinnvoller: erst BU/LV/PKV und dann irgendwann mal zum Arzt.

      sbc
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 21:58:04
      Beitrag Nr. 35 ()
      thespacecowboy,

      dann kannst Du Dir die Versicherung auch schenken, da Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit im Schadensfall keinen Cent sehen wirst.

      Im Versicherungsfall führt jede Versicherung eine Tiefenprüfung durch, dabei werden Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung und alle behandelnden Ärzte angeschrieben. Solltest Du etwas verschwiegen haben, kann Dir die Versicherung auch nach 20 Jahren noch kündigen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 22:11:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      sbc

      das fürchte ich auch. GGF hat mich da in der Tat überzeugt und ein sehr guter Freund hat es gerade vor gemacht und hat trotz einiger Zipperlein keine Einschränkungen bekommen und ist jetzt zumindest was Arglist betrifft auf einer rel. sicheren Seite.

      Wie gesagt, manche Versicherungen verlangen ds sogar von sich aus, was ich positiv finde, auch im Interesse der Schonung der Versichertengemeinschaft, wobei man das ja auch umgekehrt sehen kann....:laugh: (Überführung von Schwindlern und Wegfall der Leistung).

      Habe einige kompliziertere Fragen an einen Verischeurngsonkel gestellt - jetzt meldet der sich nicht mehr - scheint wohl nicht jedermanns Sache zu sein :laugh:

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 23:25:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hier muss ich mal thespacecowboy unterstützen:

      Praxis ist doch so: fast jeder hat irgend was in sich (je nach Alter) und viele wissen es (noch) nicht.

      Wenn jetzt einer guten Mutes zum Arzt geht, hinterher eine Diagnose mit Befund "xxxx" gestellt bekommt - hat er absolut keine Chance, je wieder eine vernüftige BU-Absicherung zu bekommen.

      Wenn er von seinen Krankheiten nichts weiß, weil er sich gut fühlt oder fast nie beim Arzt ist (der Normalbürger),
      kann er besser vorher eine BU-Versicherung abschließen.
      Hier verneint er Fragen, weil er die Beschwerden nicht hat - also absolut korrekt! Er muß nicht vermuten was er haben könnte (auch wenn Versicherungen daß gut finden würden).
      UND wenn alle vorher zum Arzt gehen, ist es natürlich eine tolle Risikoauslese für den Versicherer, aber was machen die Millionen anderen, die vieleicht etwas haben wovon sie noch nichts wissen ???

      Für alle die noch mehr nachforschen möchten:
      http://www.frankebornberg.de/
      auf Vergleiche klicken und recherchieren :eek:

      "Man muss auch mal genauer HINSEHEN "
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 23:55:13
      Beitrag Nr. 38 ()
      @GGF #35 - die Versicherer können doch alle anschreiben. Ich hab mir die Infos von den Ärzten, der GKV und der KV alle schicken lassen. Diejenigen Sachen die dort aufgeführt sind gebe ich natürliich an. Aber ich käme doch nicht auf die Idee, VOR dem Abschluss mich nochmal komlett durchchecken zu lassen !!? Den Sinn verstehe ich nicht!!!



      "dann kannst Du Dir die Versicherung auch schenken, da Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit im Schadensfall keinen Cent sehen wirst. "
      ... wenn ich alle mir bis dato bekannten und dokumentierten Krankheiten angebe, aus welchem Grund sollte sich dann die Versicherung aus der Leistungspflicht entziehen können?

      sbc
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 08:01:36
      Beitrag Nr. 39 ()
      thespacecowboy,

      natürlich spielen hier nur Krankheiten eine Rolle, die irgendwann auch einmal diagnostiziert wurden. Allerdings solltest Du Dich nicht allzusehr auf die Aussagen der Krankenkasse verlassen (zumindest nicht der gesetzlichen). In Deutschland ist es leider so, dass die Krankenkasse nur über Informationen zur Arbeitsunfähigkeit des Versicherten verfügt (und der zugehörigen Diagnose). Alle weitergehenden Informationen sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt und an diese Informationen kommst Du als Versicherter überhaupt nicht ran. Solltest Du vielleicht mal Bluthochdruck festgestellt worden sein, weiß die KK davon nichts, solange keine Krankschreibung erfolgte.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 09:00:10
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ BTResearch

      Klasse die folgende Passage:

      UND wenn alle vorher zum Arzt gehen, ist es natürlich eine tolle Risikoauslese für den Versicherer, aber was machen die Millionen anderen, die vielleicht etwas haben, wovon sie noch nichts wissen ???

      Das ist wirklich unfreiwillig komisch...aber mal abgesehen von der Stilblüte sollte doch jeder Mensch in einem Staat mit vorbildlichen Gesundheitswesen ein Interesse an Vorsorge haben.

      Klar kann man darauf verzichten, nur dann eben oft leider auch auf den Versicherungsschutz und dafür gebe ich mein Geld ungern aus.
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 09:38:11
      Beitrag Nr. 41 ()
      #39
      das ist so nicht richtig!!! Die AOK (übrigens als einige Kasse) kann dir alle bezogenen Leistungen auflisten - nicht nur die Krankheitszeiten!

      An die Informationen die die KV hat kommt du auch. Du mußt hierzu deiner GKV eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung geben und die bisher behandelnden Ärzte auflisten. Dann bekommst du auch diese Infos ;-)

      SBC
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 09:45:36
      Beitrag Nr. 42 ()
      thespacecowboy,

      dann müsste sich da in den letzten Jahren einiges geändert haben was ich aber nicht so Recht glauben kann. Als ich mich vor 4 Jahren privat versichert habe, wollte ich an genau diese Informationen herankommen und es war einfach nicht möglich. Selbst meine private Krankenversicherung hat es nicht geschafft alle Behandlungsunterlagen zu bekommen.

      Aber, sei es wie es sei, ich würde nie eine Vorerkrankung verschweigen und auf jedenfall ein ärztliches Gutachten anfordern lassen.

      Art hat ja eine Versicherung genannt, die soetwas standardmäßig macht, das hat auch etwas mit Seriösität vor dem Kunden zu tun. Man kann die Versicherten nicht jahrelang in scheinbarer Sicherheit wiegen und sie dann im Schadensfall im Regen stehen zu lassen. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, der diesem Treiben ein Ende setzt.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 09:56:20
      Beitrag Nr. 43 ()
      v.a. ist es schockierend, dass die Versicherung sogar anfechten kann, wenn Du aus "gutartiger" Unwissenheit heraus falsche/unvollständige Angaben gemacht hast. Für mich liestsich das wie die PFLICHT für den Versicherten:

      "GEH UND HOL DIR GEFÄLLIGST ARZTZEUGNIS(SE) - SONST SIEHST DU VERMUTLICH NIE GELD VON UNS !!"

      Es gibt halt auch wenig Rechtsprechung zu diesem Themenkreis. Mich würden da schon mal konkrete Fälle/Urteile interessieren, was also "unverschuldet" ist, was "gutartig verschuldet" und was arglistig eigentlich konkret heißt - welche Gradualität gilt, wie wichtig ist der Kausalzusammenhang zur tatsächlichen Ursache einer BU - u.v.a.m. - da kann mir aber auch kein Versicherungsonkel helfen, denn denen ist es im Zeifel egal, ob BU zahlt oder nicht, da man im Versicherungsfall ja als Kunde eh uninteressant ist - ob mit oder ohne Rente :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 10:32:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ Art Bechstein

      Schön daß Dir meine "Stillblüten" gefallen :)

      .. sollte doch jeder Mensch in einem Staat mit vorbildlichen Gesundheitswesen ein Interesse an Vorsorge haben.
      Auch hier hast Du sicher Recht, Praxis ist aber:
      1. wenn man sich gesund fühlt und unter 35 Jahre ist geht man doch nur zum Arzt, wenn man mal ´ne Grippe hat oder ´ne Vorsorgeimpfung braucht ! Also ich kenn da ´ne Masse Leute die schon länger als 5 Jahre nicht mehr beim Arzt waren. Es gibt also genug, die gar nichts wissen von Ihren evtl. Leiden. :confused:

      2. Gibt es heute auch sehr viele Leute die auch wenn sie krank sind, nicht zum Arzt gehen, aus Sorge um den Arbeitsplatz - daß hat aber unsere aktuelle Regierung geschaft (nicht umsonst ist lt. Krankenkassen die Zahl der Krankschreibungen weiter starkt rückläufig).

      3. Ausnahme: Beamte und ÖD, hier haben die Leute natürlich mehr Zeit :D und auch keine Angst um den Job, so daß diese natürlich alle Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und auch gerne mal ´ne Kur :D :cry: :mad: Auch auf die Gefahr, das ich gerade einigen auf den Schlips getreten bin :D :D :D

      Immer zwischen Praxis & Theorie unterscheiden. :D
      UND im Zweifelsfall immer erst ´ne Rechtschutzversicherung abschließen - man schläft ruhiger.
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 10:54:46
      Beitrag Nr. 45 ()
      Der letzte Satz ist sehr wichtig, allerdings sollte der Abschluß der Rechtsschutzversicherung zeitlich ein halbes Jahr vor der BU Versicherung liegen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 10:57:03
      Beitrag Nr. 46 ()
      zu #34+35
      Jemand hat mir mal geraten: Gehe zu immer wechselnden Ärzten, vor allem bei Versorgeuntersuchungen. Nach einiger Zeit können die über Sie gar keine Auskunft mehr geben, weil Ihre Unterlagen ausgemustert oder verloren gegangen sind und der Arzt sowieso keine Lust hat, was über einen sporadischen Patienten mitzuteilen, denn verpflichtet ist er nicht, groß Nachforschungen über Dich in seinen Aufzeichnungen anzustellen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 13:29:33
      Beitrag Nr. 47 ()
      @GGF wegen Auskunft von KV
      man muss dazu auch noch die behandelden Ärzte auslisten, ansonsten geht es nicht, das die GKV etwas bei der KV erfahren kann.

      #45
      bist du dir sicher das das so sein muss. Ist die Leistungspflicht der RSV nicht auf den Zeitpunkt der Leistungsverweigerung des Versicherers abzustellen oder auf das Datum des Vertragsabschlusses.

      Wer ist rechtlich fit?

      sbc
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 13:38:58
      Beitrag Nr. 48 ()
      das ist definitiv nichts, in diesem Fall zählt das Datum des Vertragabschlusses der BU- oder Krankenversichwerung.

      Das ist ja wohl auch verständlich, sonst würde sich jeder dem Ärger ins Haus steht noch schnell eine RSV holen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 16:49:47
      Beitrag Nr. 49 ()
      @GGF

      bist du dir da sicher. Ist nicht das Datum der Beginn der Rechtstreitigkeit entscheidend? Immerhin hat man ja auch die 3 Monate Wartezeit.

      Wenn dem so wäre, wie wäre es in folgendem Fall:

      RSV-Antrag am 05/01/2000
      BU-Antrag 05/02/2000
      Kündigung Versicherung wegen vorvertragl. Anzeigepflichtverletzung 20.10.2010

      müsste, wenn denn deine Annahme wie in #45 stimmt, auch die 3 monatige Wartezeit erfüllt sein? Ich denke nicht.

      sbc
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:05:28
      Beitrag Nr. 50 ()
      bin ich mir absolut sicher.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:11:31
      Beitrag Nr. 51 ()
      GGF

      also die Logik kann ich auch nicht nachvollziehen. Dann würde meine Verkehrs-RSV ja auch nichts nichts nützen, wenn ich mir das Auto nach der Versicherung zulege oder wenn ich bei Einzug in eine Wohnung bereits eine RSV habe.
      Also, man sollte vielleicht die RSV nicht beim gleichen Anbieter abschließen, wie die BU, aber aus all meinem Rechtsverständnis heraus sollte die RSV dann leisten, wenn die Anfechtung in einem angemessenen Abstand zum Abschluss der RSV liegt. Man schließt die RSV ja auch nicht ausschl. für die BU ab.

      Da wäre ich wirklich mal für den konkreten Passus dankbar, aus dem Du das abzuleiten vermagst.

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:28:48
      Beitrag Nr. 52 ()
      Also wenn die BU wegen der Antworten zu den Gesundheitsfragen im Antrag nicht leisten will ist die Sache doch klar da sich die Rechtstreitigkeit auf den Zeitpunkt der Beantwortung der Fragen bezieht. Die RSV muß vor der Antragsausfüllung abgeschlossen sein und die Wartezeit muß auch vorbei sein bevor man die BU unterschreibt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:45:17
      Beitrag Nr. 53 ()
      Galahad

      ja, aber wie lautet die entsprechende Passage in den Versich.Bedingungen ?

      Der Rechtsstreit bezieht sich IMO auf die Anfechtung und die Beantwortung der Fragen ist nur der Grund für die Anfechtung. Das würde bedeuten, dass die RSV auf den Zeitpunkt des Entstehens eines Klagegrundes abstellt und nicht auf die Klage selbst - ist das so ?

      Also ich fahre ein PKW, schließe eine RSV ab und baue mit dem Wagen 1 Jahr einen Unfall. Es stellt sich heraus, dass mein PKW seit 1 Jahr (unwissentlich) verkehrsuntauglich ist (lt. Gutachten). Dann leistet die RSV auch nicht - richtig?

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 19:53:18
      Beitrag Nr. 54 ()
      Art Bechstein,

      entscheidend ist immer die Ursache der Streitigkeiten, sind es fehlerhafte Angaben im Antragsformular einer BU Versicherung, muß eine RSV mindestens zum Zeitpunkt der Antragsstellung existiert haben. In der Regel gilt noch eine Karrenzzeit von mehreren Monaten, innerhalb derer sich die RSV noch winden kann.:D

      Sind fehlerhafte Angaben im Antragsformular gemacht worden, nützt sowieso keine RSV mehr. Wie man sich absichern kann, haben wir schon ausführlich diskutiert.

      Dieser Sachverhalt ist auf alle weiteren Streitigkeiten anwendbar.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 09:21:04
      Beitrag Nr. 55 ()
      #52 "die Wartezeit muß auch vorbei sein.."

      das meine Annahme im Beispiel #49 stimmt hat mir ein Rechtsanwalt bestätigt. Hat nicht jemand den Passus in den Bedingungen?

      sbc
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 10:03:38
      Beitrag Nr. 56 ()
      hmmm :-(



      ARB 2003


      ƒ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz



      (1) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles
      a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß ƒ 2 a) von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll;

      b) im Beratungs-Rechtsschutz für Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebensgemeinschaft gemäß ƒ 2 k) von dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat;

      c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.

      Die Voraussetzungen nach a) bis c) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes gemäß ƒ 7 und vor dessen Beendigung eingetreten sein. Für die Leistungsarten nach ƒ 2 b) bis g) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit), soweit es sich nicht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug handelt.

      (2) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist.

      (3) Es besteht kein Rechtsschutz, wenn

      a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat;

      b) der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.

      (4) Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (ƒ 2 e) besteht kein Rechtsschutz, wenn die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zugrunde liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung vor dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn eingetreten sind oder eingetreten sein sollen



      Einschlägig ist damit ƒ 4 Abs. 1 c, Vertragsrechtsschutz. Demnach muss der RS Vertrag auf jeden Fall zuminest die Karenzzeit überstanden haben, wegen Absatz 3 muss für den Fall der Streitigkeit mit dem Versicherer darüber hinaus der RSVertrag, unabhängig von der Karenzzeit, jedenfalls vor dem Versicherungsvertrag abgeschlossen worden sein.

      Beachtlich ist noch :
      ARB 2003


      ƒ 7 Beginn des Versicherungsschutzes



      Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von ƒ 9 b Absatz 1 Satz 2 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 23:09:06
      Beitrag Nr. 57 ()
      erstmal danke für die vielen antworten.

      ich würde aber gern mal konkret tips hören welche bu favorisiert ihr????
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 22:59:57
      Beitrag Nr. 58 ()
      dialog, lv1871 (golden bu), allianz (plus-tarif), nürnberger(comfort),aachen-münchener (der bu- tarif ist das beste an dem ganzen laden) :D

      meiner meinung nach, solltest du von den tarifen hier einen vergleich anstellen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 08:38:54
      Beitrag Nr. 59 ()
      Alte Leipziger wird auch immer wieder von unterschiedlichsten Seiten als gut-sehr gut erwähnt. Die waren mit die ersten die sehr gute Bedingungen hatten. Ich habe meine BU da, wobei es mitlerweile günstigere Anbieter mit der selben Qualität gibt.

      ciao
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 22:39:17
      Beitrag Nr. 60 ()
      von denen habe ich auch schon gutes gehört:

      lv1871 (golden bu), allianz (plus-tarif), nürnberger(comfort),

      was meint ihr dazu?

      was ist der unterschied zwischen den versicherungsangeboten der oben gennanten?

      und gibt es noch andere die ihr eher nehmen würdet`?

      ich bin euch echt dankbar für jeden tip denn ich kenn mich da echt wenig aus

      vielen dank

      ich brauche echt eure hilfe

      danke
      Avatar
      schrieb am 14.07.03 10:55:19
      Beitrag Nr. 61 ()
      @ all

      ich habe jetzt nahezu alle Bedigungswerke studiert und mein Testsieger ist

      Aachener/Münchener


      noch eine Frage habe ich mal zu folgendem Fall.

      - ich habe einen schweren Unfall und bin 12 Monate im Trauma,

      - erhole mich danach rasch und kann nach 16 Monaten wieder in meinem alten Job arbeiten

      - unbestreitbar war ich 16 Monate lang BU

      - konnte die BU aufgrund der Beeinträchtigung erst nach 15 Monaten melden

      - die Bedingungen sind hier aber nicht eindeutig

      - der Standard ist ja, dass die Versicherer bei BU, die 6 Monate ununterbrochen bestanden hat und fortdauert von Beginn an leisten

      - daraus ergeben sich für mich 2 Stolpersteine

      a) man leistet nur für 6 Monate (Da Hinweis "mindestens" fehlt)

      b) wenn die BU nicht fortdauert, bekommt man nix


      Das ist für mich ein glasklare Lücke in den meisten Bedigungswerken. Ruft man mal bei einer Versicherung an, heißt es, ja "man kann auch 3 jahre rückwirkend melden", was aber NICHT in den Bedingungen steht und mit der "FORTDAUER" sei das ein wenig schlecht formuliert, denn im Prinzip würde die Vers. schon leisten.

      Hat hierzu jemand eine Meinung ? Die A/M ist hier zum Glück sehr eindeutig...

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 22:51:22
      Beitrag Nr. 62 ()
      Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben. Denn wer aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, steht schnell vor dem finanziellen Ruin, wenn die private Absicherung fehlt. Und Hilfe vom Staat gibts nur begrenzt. Doch der Weg zur Police ist nicht leicht: Oft schließen Versicherer Antragsteller aufgrund von Krankheiten aus oder bieten nur geringen Schutz.

      FINANZtest hat 95 Angebote getestet:

      17 erhielten ein "Sehr gut", 47 noch ein "Gut" immerhin sieben aber nur ein "Ausreichend". FINANZtest nennt gute Angebote, sagt worauf Antragsteller vor Vertragsabschluss achten sollten und welche Möglichkeiten Betroffene haben, wenn Versicherer sie aufgrund von bestimmten Krankheiten ablehnen. »

      http://www.finanztest.de/

      http://www.warentest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNr=0&p_E1=1…
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 10:01:24
      Beitrag Nr. 63 ()
      Weitverbreitet ist die Meinung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben.

      Klar, sagt die Politik, die erst vor wenigen Jahren diese Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen hat.
      Klar, sagt der Versicherungsvertreter, der damit seinen Umsatz macht.
      Klar, sagt der Beschäftigte, der seine Arbeitskraft absichern will.

      Wieso wird dennoch diskutiert, anders als bei Kraftfahrt-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen?

      Leider hat die Politik den Schlüssel zur Erlangung einer BU-Versicherung "vertrauensvoll" in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt, die aber nunmal kein Sozialverein ist, sondern aus Wirtschaftsunternehmen besteht. Und die sehen in jedem abgeschlossenen Vertrag ein Geschäft, das sie - allen Werbesprüchen zum Trotz - gewinnorientiert betreiben. Dagegen ist solange nichts einzuwenden, wie damit für die vom Gesetzgeber dazu gebrachten Versicherungs-"Willigen" keine teilweise willkürlich anmutende Risikoselektion betrieben wird, noch dazu im großen Stil und über lange Zeiten (bei den meisten den überwiegenden Teil des Erwerbslebens) hinweg. Doch genau das ist der Fall.

      Der Ratschlag, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen peinlich genau zu sein, richtet sich - wer hätte es anders gedacht - an die nicht ganz so Gesunden. Die sollten jedoch mit effektiven Versicherungsanträgen besonders vorsichtig sein. Solche Anträge gelangen - egal ob wirklich ein erhöhtes Risiko besteht oder nur die Versicherung glaubt, dass es eines wäre - sofort in der gemeinsamen Datenbank der privaten Versicherer, was den Antragsteller auf lange, lange Zeit brandmarkt. Und er kann fast nichts dagegen tun ...
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 13:49:57
      Beitrag Nr. 64 ()
      Ich habe mal eine Frage an Euch:


      Wer kennt denn jemanden, der wirklich berufsunfähig ist. Die Betonung liegt auf wirklich. Es gibt ja viele, die sind berufsunfähig und können trotzdem regelmäßig jobben, radfahren etc.

      Ich bin nämlich der Ansicht, dass, sollte ich wirklich berufsunfähig werden, ich mir gleich die Kugel geben kann (Bürojob). Was soll denn bei meinem Bürojob passieren?
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 14:20:12
      Beitrag Nr. 65 ()
      ...bin gespannt, ob Du im Falle eines Falles wirklich den Mut hättest??
      ..was ist mit der Versorgung Deiner Familie?? Oder willst Du Dich dann wirklich "verpissen", und Deine Lieben Ihrem Schicksal überlassen???
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 14:39:28
      Beitrag Nr. 66 ()
      @ teufelstaube

      ich denke, ich kann immer arbeiten, solange ich nicht zum völligen oder teilweisen Pflegefall werde.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 14:45:22
      Beitrag Nr. 67 ()
      ...die Frage ist nicht, ob Du kannst, sondern ob Dich einer lässt!!!
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 15:22:19
      Beitrag Nr. 68 ()
      Die Frage ist nicht, ob er arbeiten kann oder ob ihn einer arbeiten lässt, sondern ob ihn einer dafür bezahlt!
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:49:13
      Beitrag Nr. 69 ()
      ..so kann man´s auch ausdrücken (#67war so gemeint).
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 21:04:37
      Beitrag Nr. 70 ()
      noch mal ne ganz wichtige frage ich hoffe ihr könnt mir helfen.

      ich bin jetzt azubi und wahrscheinlich bald student.

      greift die bu dann trotzdem?

      ich meine da steht ja immer "der letzt ausgeübte job..."

      wie ist das denn wenn ich studiere oder azubi bin oder selbstständig ...

      und ich sicher mich für eine summe von monatlich 1000 euro ab

      und zahle dafür eben diesen monatl. beitrag von 40-60 euro wie auch immer der dann sein mag...

      was ist wenn ich während des studiums berufsunfähig werde oder so

      oder sollte ich mich dann gegen erwerbsunfähigkeit versichern?

      ich hoffe auf eure ratschläge vielen dank

      bis bald
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 08:36:02
      Beitrag Nr. 71 ()
      Auch also Student besteht Deine Absicherung weiter, allerdings kommt es hier auf die Bedingungen an, prüfe nach, ob Deine Gesellschaft nur den zuletzt ausgeübten Beruf betrachtet oder ob sie Dich auch auf Deine früheren Tätigkeiten und Ausbildungen verweisen kann.
      Und prüfe auch gleich nach, ob 1.000 Euro als Absicherung eines Studenten realistisch sind - ich habe die Befürchtung, daß das zuviel ist, daß also im Leistungsfall zwar gezahlt würde, aber weniger als 1.000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 20:15:59
      Beitrag Nr. 72 ()
      ist das echt so?

      das wäre doch unfair..

      wenn ich monatliche beiträge für die absicherung von 1000 euro monatlich zahle dann ist es doch egal wie ich mein geld verdiene

      wäre doch total fies wenn die dann sagen ja ja sie haben zwar die 40 euro (oder wieviel auch immer) monatlich gezahlt aber sie sind ja student und der student muss nur 600 euro bekommen.

      dann müsste ja auch mein beitrag geringer sein.

      ich hoffe sehr das sich hier ein spezialist findet der mir hilft bitte bitte beantwortet meine fragen aus beitrag

      # 70

      vielen lieben dank

      es ist mir echt wichtig denn ich werde wohl bald student oder selbständig oder arbeitslos (ich hoffe nicht) sein.

      geht das trotzdem mit der bu`?

      und was ist zu beachten?

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 13:08:16
      Beitrag Nr. 73 ()
      Habe beim Abschluß meiner BU auch mitbekommen, daß man eine "Überversicherung" nicht will. Vielleicht, weil bei jemand, der keinen Beruf hat, unklar ist, was dann eigentlich Berufsunfähigkeit bei dem ist. Und Überversicherung könnte auch ein Hinweis auf versuchten Versicherungsbetrug sein. Aber ob das wirklich bindende Gründe sind und vor allem, wie das juristisch aussieht, davon habe ich keine Ahnung. Man sollte sich auch überlegen, ob es eigentlich so sinnvoll ist, sich zu früh mit einer BU zu versichern, auch wenn der Beitragssatz dann geringer ist, aber aufs Leben bezogen zahlt man doch mehr ein, während gerade am Anfang des Lebens das Risiko sehr klein ist.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 13:15:10
      Beitrag Nr. 74 ()
      @ Majanero

      wenn Du 1000 Euro versichert hast, zahlt die Versicherung auch 1000 Euro. Was anderes ist es bei der Prüfung zu Beginn der Versicherung. Da wird es ein Student sicherlich schwer haben, 1000 Euro BU-Rente zu versichern. Allerdings ist das eine Einschätzung der Versicherung, denn der Schadensfall ist ungleich unwahrscheinlicher. Als Student würde ich mir deshalb unbedingt eine BU-Versicherung suchen, die großzügige Nachversicherungen zuläßt, und zwar ohne zusätzliche Gesundheitsuntersuchung, was sich jedoch oft bei Überschreiten bestimmter Jahresrenten nicht verhindern läßt.

      Art
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:24:53
      Beitrag Nr. 75 ()
      Hallo Fondssparer2!

      Ja, es gibt eine BUZ = Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Es handelt sich hier um eine der grössten Versicherungen Deutschlands. Da wir keine Werbung im Internat schalten dürfen, rufe mich doch bitte an, bzw. sende ich Dir gerne ein Angebot zu. Es ist absolut seriös und ein super Produkt, gerade für junge Leute. Selbst Aids- oder Krebskranke können diese Versicherung abschliessen. Würde mich freuen wenn Du dich bei mir meldest.

      Gruss Allesistmöglich
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 12:35:37
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:03:15
      Beitrag Nr. 77 ()
      ...willst Du Dich wirklich mit totkkranken zusammen versichern??????? überleg mal....

      p.s.: ich hab natürlich nichts gegen schwerkranke und bedaure ihr Schicksal!!
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:25:59
      Beitrag Nr. 78 ()
      Es geht nicht Todkranke! Es geht um VORSORGE! Egal ob jetzt oder später krank, bzw. Unfall. Ich betone nochmals es ist nichts unseriöses und nichts kleingedrucktes. Es handelt sich um eine sehr grosse Versicherung. Leider dürfen die Mitarbeiter keine Werbung im Internet schalten. Schade eigentlich!!! Denn ich lese aus den Versicherungen-Boards noch sehr viel Unwissenheit. Information ist alles. Und ich informiere auf Wunsch!

      Gruss allesistmöglich
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 12:21:38
      Beitrag Nr. 79 ()
      Moin Moin,

      eine BUZ ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Zusatz steht für Anhang zu einem weiteren Tarif. Ohne Gesundheitsfragen gibt es (kenne ich selber), allerdings ist, wenn man nicht krank ist, davon abzuraten.

      Eine selbständige BU ist einer BUZ vorzuziehen, da man dann flexibler handeln kann.

      Ciao Hannilein
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 13:15:09
      Beitrag Nr. 80 ()
      Hallo Hannilein!
      Richtig, es ist eine RV mit Zusatzversicherung!
      1.) Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt!
      2.) Bei krankheitsbedingter Berufs- oder Dienstunfähigkeit besteht
      nach einer Karenzzeit von 3 Jahren Beitragsbefreiung für die RV
      und die Zusatzversicherung. Das bedeutet
      die RV läuft normal weiter (Beiträge zahlt die Versicherung).Und
      du erhältst weiterhin alles Leistungen des abgeschlossenen
      Vertrages. Es gibt meines Wissens keine andere Versicherung die
      das ohne Gesunfdheitsfragen bietet. Wenn jetzt jemand krank ist,
      er evtl. irgendwann berufsunfähig ist, so erhält er im Alter eine
      sehr hohe Kapitalabfindung oder Rente (nach Wahl), obwohl er
      selbst ab Berufsunfähigkeit nichts mehr einzahlen musste.
      Hoffe Dich jetzt ein wenig überzeugt zu haben! Es gibt aber noch
      mehr Vorteile, wie z.B. beitragsfreier vorläufiger
      Versicherungsschutz.
      Gruss
      allesistmöglich
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 21:24:24
      Beitrag Nr. 81 ()
      ...also wenn ich mir die Postings #75 und #79 anschaue, und dann auf denn threadtitel schaue, in dem ein user offensichtlich eine Bu-RENTE sucht, fällt mir nur eins ein:

      Hütet Euch vor geheimnisvollen, dubiosen Anbietern hier im Board, die nur Infohäppchen verstreuen, um zu versuchen, arglosen usern nicht gewünschte Produkte aufs Auge zu drücken!
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 18:12:42
      Beitrag Nr. 82 ()
      welche haltet ihr denn jetzt für die beste versicherung

      aachener münchener ist glaube ich mein favorit...

      was meint ihr
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 19:30:43
      Beitrag Nr. 83 ()
      "Selbst Aids- oder Krebskranke können diese Versicherung abschliessen.":eek:
      Und im selben Atemzug kommt das Wort Vorsorge ! Zum Kotzen ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 00:35:26
      Beitrag Nr. 84 ()
      Aussendienst,

      Du glaubst doch wohl nicht etwa diesen geistigen Müll?

      Ja, es gibt eine BUZ = Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Es handelt sich hier um eine der grössten Versicherungen Deutschlands. Da wir keine Werbung im Internat schalten dürfen, rufe mich doch bitte an, bzw. sende ich Dir gerne ein Angebot zu. Es ist absolut seriös und ein super Produkt, gerade für junge Leute. Selbst Aids- oder Krebskranke können diese Versicherung abschliessen. Würde mich freuen wenn Du dich bei mir meldest.

      Das kann ich mir gut vorstellen das sich unser "Allesmglich" frisch registrierter User da freut:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 09:34:27
      Beitrag Nr. 85 ()
      Die BU von der Berlinischen Leben (PLUS-Tarif) wurde hier noch gar nicht angesprochen, sollte ich es nicht überlesen haben. Vielleicht sollte User fondssparer sich auch von denen ein Angebot einholen.

      Die Alte Leipziger verhält sich äußerst restriktive in Ihrer Annahmepolitik, so meine Erfahrung. Diese Versicherung hatte mich glatt abgelehnt, obwohl die anderen mich fast mit Kusshand genommen hätten? ;)

      Neben den hier erwähnten Versicherern könnte sich unter Umständen eine Anfrage beim VolkswohlBund oder der Schweizerischen Rentenanstalt lohnen.

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:03:37
      Beitrag Nr. 86 ()
      Nochmal was zu den Gesellschaften,

      würd auch die Aachener-Münchner wählen, oder lieber Turinia General ... oder gleich die ALV ????

      :cry: :cry:

      Jemand ne Meinung :rolleyes:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:08:20
      Beitrag Nr. 87 ()
      AM hat IMO die besten (weil klarsten) Konditionen bei rel. gutem Preis
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:20:05
      Beitrag Nr. 88 ()
      Was ist an den Konditionen der AM "klarer" als bei den anderen guten/sehr guten Gesellschaften? :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:26:44
      Beitrag Nr. 89 ()
      @ Lipser

      vorab - hast Du die Konditionen der AM gelesen ?

      ich weiß nicht genau, worauf Du hinaus willst. Kannst Du vielleicht etwas konkreter werden.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:32:42
      Beitrag Nr. 90 ()
      Du schreibst, dass die AM die besten/klarsten Bedingungen aufweist. Nun wollte ich Dich fragen, was genau für Bedingungen klarer oder besser formuliert sind?
      Ich habe die AM-Bedingungen damals (vor gut einem Jahr) auch studiert, neben anderen Gesellschaften auch. Mir ist nichts "tolles" aufgefallen was andere gute/sehr gute Gesellschaften nicht bieten bzw. deren Formulierung mir mißfallen hätte.

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:33:20
      Beitrag Nr. 91 ()
      Danke @ ArtBlechstein,

      hab gerade den Finanztest gefunden 08/2003.

      Top-Ten BU

      Allianz Platz 2, AM Platz 6, Thuringia Platz 9

      Naja Platz 6 wird langen, die Alv is immerhin auch über 40% teurer (netto) (---> also bei mir)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:44:31
      Beitrag Nr. 92 ()
      Franke und Bornberg bewerten die BU der AM auch "nur" mit einem FF. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:45:24
      Beitrag Nr. 93 ()
      @ Lipser

      das zieht sich durch das gesamte Bedingungswerk und man kann die feinen Unterschiede nur einzelfallbezogen besprechen, wozu ich aber keinen Bock habe. Die Bedingungen weisen jedenfalls Unterschiede auf, die teilweise wichtig sind, teilweise nicht.

      Um ein Beispiel zu machen ggü. der AlteLeipziger

      die AL zahlt nur bei 6-monatiger BU UND FORTDAUER der BU nachträglich und rückwirkend. Das UND kommt bei der AM nicht vor.

      Rückwirkende Meldung bei den meisten Gesellschaften verklausuliert 6 Monate und keinen Tag mehr. Hier bei AM eine klare Rückwirkungsklausel.

      Klare Aussage auch zu Unterbrechungszeiten, z.B. Elternzeit. Dazu schweigen viele Bedinungen ganz und im Zweifel wird eben (auch) auf diesen "Job" abgestellt bei der Beurteilung der Lebensstellung.

      Verzicht auf $172 VVG

      Für weiteres müßte ich jetzt reingucken.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:12:16
      Beitrag Nr. 94 ()
      Verstehe ich nicht so ganz!

      Ich finde die Definition der AL in Ordnung, da hier eine BU-Leistung klar definiert worden ist.

      Die AL gibt hier doch eine klare Leistungszusage für eine BU-Rente die nach sechs Monaten noch andauert. Was ist eigentlich, wenn bei der AM die Feststellung einer BU nicht in den ersten sechs Monaten erfolgt ist?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:24:14
      Beitrag Nr. 95 ()
      @ Lipser

      ist irrelevant, da 3 jährige Rückwirkung bei der Meldung im AM-Vertrag

      AL ist nicht in Ordnung, weil wenn Du BU für 6 Monate warst und nicht weiter bist, bekommst keine Kohle - das ist zwar einerseits erfreulich, weil man wieder gesundet ist, andererseits aber unerfreulich, da man ggf. keine Kohle sieht...
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:37:44
      Beitrag Nr. 96 ()
      @Art

      wenn Du BU für 6 Monate warst und nicht weiter bist, bekommst keine Kohle

      Dazu die "Highlight´s" der AM:

      Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. Stellt sich erst nachträglich heraus, dass eine Berufsunfähigkeit länger als 6 Monate gedauert hat, dann leistet die AMLeben rückwirkend ab Beginn.

      Ergo: AM leistet rückwirkend, wenn die BU länger als 6 Monate andauert(e), ebenso wie die AL!?

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:43:49
      Beitrag Nr. 97 ()
      @ Lipser

      willste nicht oder kannste nicht verstehen. Bei AL und anderen sind die "6 Monate zurückliegende Dauer" nicht das einzige Kriterium, sondern dazu kommt noch die FORTDAUER der BU - das ist ein gewaltiger und wichtiger Unterschied.

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 10:16:09
      Beitrag Nr. 98 ()
      @Art

      Wieso ist die Fortdauer ein gewaltiger Unterschied? Die Fortdauer ist nicht näher defininiert und kann demnach auch ein Tag sein. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine BU genau nach dem 6-Monats-Zeitraum nicht mehr Bestand hat? Dies wäre für mich kein Grund zur AM zu gehen.

      Ich habe hier einmal die angesprochenen Bedingungen von vier Versicherungen.


      Versicherung A

      Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn

      * bei Stellung des Antrags auf Versicherungsleistung abzusehen ist, dass der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung, Gebrechen oder Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mehr als 6 Monate außerstande sein wird, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben

      oder

      * der Versicherte schon 6 Monate ununterbrochen infolge von Krankheit, Körperverletzung, Gebrechen oder Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dieser Zustand gilt dann von Beginn an als vollständige Berufsunfähigkeit.

      Versicherung B

      Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf nachzugehen.

      Versicherung C

      Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

      Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Wir erbringen in diesem Fall unsere Leistungen rückwirkend ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums.

      Versicherung D

      Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren versicherten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestattet war, auszuüben

      Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich mindestens 6 Monate erfüllt sind.
      __________________________________________

      In meinen (laienhaften) Augen decken sich prinzipiell die Bedingungen!
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 10:52:39
      Beitrag Nr. 99 ()
      @ Lipser

      vorab: Du hast z.T. die unpassenden Passagen herausgesucht. Es geht mir nicht um die zukünftigte BU, sondern es geht zunächst um eine in der Vergangenheit liegende/beginnende BU. Die Formulierungen bergen große Unterschiede in der Leistungspflicht, wie folgt...

      Zunächst sind 2 Fälle zu unterscheiden

      a) Mind. 6-monatige BU beginnt in Vergangenheit und endet in Vergangenheit (bezogen auf die Meldung)

      b) BU beginnt in Vergangenheit und dauert fort (zum Zeitpunkt der Meldung mind. 6 Monate vergangen)

      Fall b) ist bei den meisten Versicherungen i.d.R. unproblematisch. Hierbei kommt es jetzt nur darauf an, wie lange rückwirkend die Versicherung leistet.

      Versicherungen A+C würde c.p. nur 6 Monate rückwirkend leisten (auch wenn BU länger angedauert hat) - wobei A nicht klar formuliert und abzulehnen wäre (IMO)

      Versicherungen B+D würden c.p. gar nicht leisten (wobei Du vermutlich den Passus nur vergessen hast)

      Gemein ist die Versicherung A, deren Formulierung man öfter liest - da fehlt dann das Wörtchen "mindestens" (6 Monate) und schon zahlen sie nur für max. 6 Monate

      Manchmal gibt es dann noch in einem anderen § einen Passus, wie lange rückwirkend gemeldet werden kann. AL und Neue Leben z.B. nur 6 Monate. AM 3 Jahre (§ 5 (2) BU Bedingungen)

      Fall a)

      Wenn z.B. (in einem Extremfall) eine BU 30 Monate gedauert hat und Du sie erst jetzt gemeldet hast (z.B. Koma o.ä.) und die BU jetzt nicht mehr besteht, so sieht das Leistungsbild der BU bei Deinen 4 Beispielen sehr traurig aus

      Versicherung A würde c.p. vielleicht 6 Monate bezahlen, was aber nicht eindeutig aus den Passagen zu entnehmen ist.

      Versicherung B würde nach Kenntnislage nicht zahlen

      Versicherung C würde nichts zahlen

      Versicherung D (siehe B - vermutlich genau wie B falsche Passage)

      Lipser

      Du siehst, es gibt schon große Unterschiede zwischen den BU-Versicherern alleine bei diesem Punkt.

      Beantworte mir doch mal spontan folgende Fragen zu Deiner BU:

      - wer trägt die Reise- und Übernachtungskosten, wenn Du später in Australien lebst und eine Nachuntersuchung i.V.m. einer BU-Rente in Deutschland hast ?

      - welche Folgen hat eine Unterbrechung der Berufstätigkeit z.B. durch Sabbatical oder Elternzeit auf Deinen BU-Vertrag (Verweisung, Lebensstellung u.ä.) ?

      - welche Therapien hast Du als Patient und BU-Empfänger Folge zu leisten (Arztanordnung / Treu und Glauben)?

      - sind bei Deiner BU-Vers. auch Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art als "Krankheit anerkannt ?

      - wenn bei der Nachprüfung festgestellt wird, dass eine BU/Pflegebedarf i.S. der Bedingungen bereits VOR der Nachprüfung nicht mehr vorgelegen hat, verzichtet Deine BU dann auf die Rückzahlung der für diesen Zeitraum erbrachten Leistungen ?

      - wie definiert Deine BU eine "Vergehen" o.ä. bei den Leistungsausschlüssen


      Lipser, glaub mir, ich habe mir zig Bedingungswerke durchgelesen und die Unterschiede rausgearbeitet. Es gibt sie und sind teils gravierend. AM hat vielleicht nicht in jeder Kategorie die besten Leistungen (z.B. Wiedereingliederungshilfe, einmalige Leistung, 3 Pflegepunkte), ABER dafür sind die Bedingungen sehr klar formuliert - das gefällt mir gut und zudem ist die AM durchgerechnet sehr günstig.

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 11:23:02
      Beitrag Nr. 100 ()
      Ich kann Dir die Fragen nicht ad hoc beantworten, da ich es schlicht und einfach nicht weiß! ;)
      Zu den anderen Punkten wie rückwirkende Leistung kann ich auch nichts sagen, da ich die Bedingungen jetzt nicht vorliegen habe. Müsste ich demnach nochmal nachschauen.

      Ich habe damals folgende Gesellschaften angefragt und die Bedingungen gelesen:
      Aachener&Münchner, Berlinische Leben (delta Lloyd), Volkswohlbund, Schweizerische Rentenanstalt und Alte Leipziger.

      Die Bedingungen von der Alten Leipziger habe ich gestern nicht mehr gefunden. Wahrscheinlich habe ich diese damals entsorgt, da mich die AL als einzigste Gesellschaft abgelehnt hat. Den angesprochenen Passus von der AL habe ich aus dem Internet.

      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 11:28:46
      Beitrag Nr. 101 ()
      @ Lipser

      da hast Du sicherlich mit die besten Gesellschaften erwischt und geprüft. Die Interrisk ist IMO noch recht gut, haben aber auch eine straffe Aufnahmeprozedur. Von den Bedingungen her ist auch noch die Eurpa (TOP BUZ 12) und die Cosmos nicht schlecht, aber bei einem Direktversicherer würde ich eine so komplizierte Versicherung nicht abschließen.

      Denke, die von Dir genannten Versicherungen kann man alle nehmen, wobei ich die AM noch etwas besser fand - ist aber sicherlich Geschmackssache, nur ich mag halt klare Bedingungen und die bekommst Du bei den BU-Versich. leider sehr sehr selten.

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 11:31:53
      Beitrag Nr. 102 ()
      Ok, damit gebe ich mich geschlagen und ziehe mich zurück! ;)

      Gruß
      Lipser :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 11:35:31
      Beitrag Nr. 103 ()
      ...naja, es soll ja auch nicht der Eindruck entstehen, ich sei hier AM-Werbeträger :laugh:

      Übrigens, ich habe das mal der Stiftung Warentest (Finanztest) mitgeteilt, weil ich deren Testverfahren für sehr oberflächlich halte...seit 5 Wochen keine Antwort :laugh:

      Wer schützt uns eigentlich vor den Verbraucherschützern ?

      Art
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 13:38:47
      Beitrag Nr. 104 ()
      Hallo Art Bechstein,

      Du scheinst Dich ja super auszukennen bei den BU-Versicherungsbedingungen. Wie beurteilst Du die Debeka, die meine Tochter (25 J., Beamtin) zum Abschluss einer BUV drängelt? Irgendwie überzeugen mich (und meine Tochter) die Argumente FÜR die BUV nicht so recht (Stichwort: fehlende Dynamik, unklare Nachversicherungsmöglichkeit), und bei den Versicherungsbedingungen habe ich auch kein so gutes Gefühl.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:39:24
      Beitrag Nr. 105 ()
      Die DEbeka kannst Du auf diesen Gebiet vergessen.
      Bin zwar nicht Art..., hab mir die Debeka mal kurz angesehen.
      Die Debeka wird beim "oberflächlichen" Test der Finanztester nur mit "Befriedigend" bewertet.
      Da würde ich mich nie drauf einlassen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 17:00:48
      Beitrag Nr. 106 ()
      @ Neggi

      auf die Debeka wär ich nun gar nicht gekommen...Die hab ich mir erst gar nicht angeschaut - stimmte wohl am Preis und/oder der Leistung etwas nicht.

      Die vorhin genannten kannste m.E. bedenkenlos abschließen:

      - Alte Leipziger (hat z.B. den Vorteil, dass ggf. auf den vorherigen Beruf abgestellt wird bei der Lebensstellung/ Verzicht auf § 172 VVG)
      - Aachener Münchener (erörtert - 3 Jahre rückwirkende Meldung / Verzicht auf $ 172 VVG)
      - Swiss Re (lange Kompetenz und superfair/ machen IMO nur BUZ)
      - Interrisk (Mannheim) - ist auch ok
      - Allianz

      ----------(Mit Einschränkung)

      - Europa Top BUZ 12 (echt gut aber Direktversicherer)
      - Neue Leben - günstig, aber sehr schlicht formulierte Bedingungen

      Art

      PS: Wenn DU die Bedingungen als PDF hast, kannst Du sie mir gerne zur Kurzanalyse zumailen art_bechstein@hotmail.com
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 09:17:42
      Beitrag Nr. 107 ()
      Danke Art, PDF habe ich leider nicht, werde sie aber mit FineReader einscannen und Dir heute Abend als DOC od. RTF zumailen.
      Danke nochmals. Neggi
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 13:27:12
      Beitrag Nr. 108 ()
      @ Neggi

      dank Dir für E-Mail. Antwort hier im Board. Hab`s mal überflogen und würde DRINGEND von der Debeka abraten.

      Hauptargument wurde bereits genannt:

      - Formulierung "voraussichtlich dauernd" und dann noch 3 Jahre ist nicht akzeptabel

      - keine Regelung zu vorübergehenden Ausscheiden (Pause) aus dem Beruf

      -kein weltweiter Schutz und Erlöschen Versicherungsleistung, wenn länger als 6 Monate außerhalb EU-Gebiet, d.h. 1 Jahr Jobwechsel in USA, Australien, Asien ist der BU-Schutz weg

      - kein Verzicht auf $ 172 VVG

      Das sollte wirklich reichen, um von der Debeka die Finger zu lassen - ein ganz schlechtes Angebot

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 14:10:00
      Beitrag Nr. 109 ()
      @Art
      Uff, da kommt ja einiges zusammen, war mein Gefühl also richtig.
      Vielen Dank nochmal
      Neggi
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 09:54:38
      Beitrag Nr. 110 ()
      Spart Euch doch die Kohle für die BU. Wenn Ihr wiklich BU werdet geht Ihr einfach zum Psychiater, erzählt von Selbstmordabsichten etc., setzt Euch nach Florida oder einen anderen warmen Ort ab. Dort lasst Ihr es Euch gutgehen, der deutsche Staat lässt doch keinen im Stich. Nicht vergessen: Mind. 5000 € für den Rechtsanwalt auf der hohen Kante, sonst könnt Ihr Euren Anspruch nicht einklagen. :)
      Avatar
      schrieb am 06.09.03 15:30:16
      Beitrag Nr. 111 ()
      volksfürsorge und allianz.

      das ist die frage!

      die waren soweit ich weiss

      platz 1 und 2 bei stiftung warentest.....

      ich dachte jetzt eigentlich das ich die aachener münchner nehme...

      was meint ihr....
      Avatar
      schrieb am 06.09.03 17:40:59
      Beitrag Nr. 112 ()
      Ich würd die AM nehmen, da hier ein in der Höhe nicht garantierter Schlußüberschuss gezahlt wird. Bei den beiden anderen meines Wissens nach nicht. Dadurch verändert sich der Prämienvergleich zugunsten der AM.
      Was die Garantie des Überschusses angeht, sollte sich an der Summe nicht sehr viel ändern, da die Überschüsse jährlich gutgeschrieben werden.
      Außerdem stellt dieser einen weiteren Beitragspuffer dar.
      Die Bedingungen sind auch sehr gut, weiß nicht was die Warentester bei allianz und Vofü besser finden.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 14:28:20
      Beitrag Nr. 113 ()
      @Versman

      Die AM behält die Überschußanteile ein und zahlt sie am Ende der Lfz. aus, oder ? Ich würde eine Versicherung wählen, die die Überschüsse gleich monatlich mit dem Beitrag verrechnet und den somit gleich "bar erhaltenen" Überschußanteil (in Form eines reduzierten Monatsbeitrags) als Subvention für einen Fondssparplan verwenden. Ist aber Geschmacksache.


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