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    Was blüht einem wegen Bilanzfälschung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.03 18:19:12 von
    neuester Beitrag 11.07.03 22:43:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 752.725
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      schrieb am 11.07.03 18:19:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nehmen wir mal an Person X, die an Person Y eine vierteljährliche Pacht zu bezahlen hat, fälscht die Bilanzen und bezahlt so weniger Beteiligung am Umsatz an den Verpächter als tatsächlich angefallen ist.

      1. Was kann man dagegen tun?

      2. Was blüht dem Pächter?

      3. Hat der Verpächter ANspruch auf Schadensersatz? Falls ja, in welcher Höhe?
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 18:35:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du Berlusconi heisst, passiert gar nichts...


      Catchup
      der bald Bürgermeister wird
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 18:44:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ach...hör mit dem Quatsch auf.

      Berlusconi ist sowieso nur ein Nebenschauplatz und ein Versuch unseres derzeitigen, inkompetenten Kanzlers von den innenpolitischen Problemen abzulenken. Zu dumm nur, daß es genügend Leute gibt, die darauf reinfallen.

      Aber das ist hier nicht der Punkt.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 18:50:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Autobahnmaut für Ösis in Ösiland! Jarrotz, wenn das der Führer wüsste!:lick:
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 19:02:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Traue keiner Bilanz, die du nicht selbst gefälscht hast!

      Anzeigen das Ferkel und niedermachen, bis er richtig bilanziert und die Kohle fließt!

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      Avatar
      schrieb am 11.07.03 22:43:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jarrod21, Deine Frage ist mir etwas zu oberflächlich. Umsatz und Bilanz haben eigentlich nichts miteinander zu tun (ausser über den Umweg einer G+V). Und mit dem Vorwurf einer Bilanzfälschung wäre ich sehr vorsichtig, da dies starker Tobak ist und man hier schnell zivil- und strafrechtlich zur Brust genommen wird. Ausserdem können 2 Buchhalter unabhängig voneinander eine Bilanz für die gleiche Firma erstellen und kommen zu unterschiedlichen Bilanze, die aber beide korrekt sind.

      Aber zur Sache, wenn eine umsatzbezogene Leistung vereinbart wurde, hast Du sicher auch vereinbart, wie dieser definiert und nachzuweisen ist, und welche Kontrollrechte es gibt (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen).

      Wenn nicht, dann Kohle rausrücken, Anwalt teuer bezahlen und Auskunftsklage starten. das dem Pächter etwas "blüht", glaub ich nicht, es sei denn er fälscht ( durch Dokumentenmanipulation) abrechnungsrelevante Papiere.

      Es hat sich doch hier nicht vorher jemand Arbeit und Ärger ersparen wollen, nach dem Motto "es wird schon alles gut".

      Viel Glück

      Hittfeld


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