Was blüht einem wegen Bilanzfälschung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.07.03 18:19:12 von
neuester Beitrag 11.07.03 22:43:28 von
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Nehmen wir mal an Person X, die an Person Y eine vierteljährliche Pacht zu bezahlen hat, fälscht die Bilanzen und bezahlt so weniger Beteiligung am Umsatz an den Verpächter als tatsächlich angefallen ist.
1. Was kann man dagegen tun?
2. Was blüht dem Pächter?
3. Hat der Verpächter ANspruch auf Schadensersatz? Falls ja, in welcher Höhe?
1. Was kann man dagegen tun?
2. Was blüht dem Pächter?
3. Hat der Verpächter ANspruch auf Schadensersatz? Falls ja, in welcher Höhe?
Wenn Du Berlusconi heisst, passiert gar nichts...
Catchup
der bald Bürgermeister wird
Catchup
der bald Bürgermeister wird
Ach...hör mit dem Quatsch auf.
Berlusconi ist sowieso nur ein Nebenschauplatz und ein Versuch unseres derzeitigen, inkompetenten Kanzlers von den innenpolitischen Problemen abzulenken. Zu dumm nur, daß es genügend Leute gibt, die darauf reinfallen.
Aber das ist hier nicht der Punkt.
Berlusconi ist sowieso nur ein Nebenschauplatz und ein Versuch unseres derzeitigen, inkompetenten Kanzlers von den innenpolitischen Problemen abzulenken. Zu dumm nur, daß es genügend Leute gibt, die darauf reinfallen.
Aber das ist hier nicht der Punkt.
Autobahnmaut für Ösis in Ösiland! Jarrotz, wenn das der Führer wüsste!
Traue keiner Bilanz, die du nicht selbst gefälscht hast!
Anzeigen das Ferkel und niedermachen, bis er richtig bilanziert und die Kohle fließt!
Anzeigen das Ferkel und niedermachen, bis er richtig bilanziert und die Kohle fließt!
Jarrod21, Deine Frage ist mir etwas zu oberflächlich. Umsatz und Bilanz haben eigentlich nichts miteinander zu tun (ausser über den Umweg einer G+V). Und mit dem Vorwurf einer Bilanzfälschung wäre ich sehr vorsichtig, da dies starker Tobak ist und man hier schnell zivil- und strafrechtlich zur Brust genommen wird. Ausserdem können 2 Buchhalter unabhängig voneinander eine Bilanz für die gleiche Firma erstellen und kommen zu unterschiedlichen Bilanze, die aber beide korrekt sind.
Aber zur Sache, wenn eine umsatzbezogene Leistung vereinbart wurde, hast Du sicher auch vereinbart, wie dieser definiert und nachzuweisen ist, und welche Kontrollrechte es gibt (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen).
Wenn nicht, dann Kohle rausrücken, Anwalt teuer bezahlen und Auskunftsklage starten. das dem Pächter etwas "blüht", glaub ich nicht, es sei denn er fälscht ( durch Dokumentenmanipulation) abrechnungsrelevante Papiere.
Es hat sich doch hier nicht vorher jemand Arbeit und Ärger ersparen wollen, nach dem Motto "es wird schon alles gut".
Viel Glück
Hittfeld
Aber zur Sache, wenn eine umsatzbezogene Leistung vereinbart wurde, hast Du sicher auch vereinbart, wie dieser definiert und nachzuweisen ist, und welche Kontrollrechte es gibt (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen).
Wenn nicht, dann Kohle rausrücken, Anwalt teuer bezahlen und Auskunftsklage starten. das dem Pächter etwas "blüht", glaub ich nicht, es sei denn er fälscht ( durch Dokumentenmanipulation) abrechnungsrelevante Papiere.
Es hat sich doch hier nicht vorher jemand Arbeit und Ärger ersparen wollen, nach dem Motto "es wird schon alles gut".
Viel Glück
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