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    + VORSICHT DIALER: Diese Nummern sperren! + - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.07.03 08:48:05 von
    neuester Beitrag 28.07.03 19:12:33 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 28.07.03 08:48:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      ftd.de, Sa, 26.7.2003, 7:00
      0190: Keine Leistung unter dieser Nummer
      Von Stephan Zimprich, Hamburg

      Das neue Gesetz zum Schutz vor 0190-Diensten lässt Betrügern freie Hand - das Risiko tragen weiter die Kunden. Aber auch die Gewinner stehen fest.


      Die Zahl der Betrugsfälle mit 0190-Nummern steigt stetig an, Telefon- und Internetnutzer sehen sich plötzlich mit vierstelligen Rechnungen konfrontiert. Jetzt endlich hat der Gesetzgeber reagiert: Am 11. Juli hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Mehrwertdiensten verabschiedet. Das Ziel aber, Verbraucher und Geschäftskunden künftig vor den betrügerischen Anbietern zu schützen, hat der Gesetzgeber verfehlt.

      Die Neuregelung umfasst neben einer Preisobergrenze für Mehrwertdienste eine Auskunftsverpflichtung für 0190-Anbieter, die Einrichtung einer Datenbank für 0900-Nummern und die Möglichkeit zur Zwangstrennung der Verbindung. Der Gesetzgeber reagiert mit diesen Regelungen, die in die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) eingefügt werden, auf die Kritik von Verbrauchern und seriösen Anbietern, die das Geschäftsmodell durch massiven Missbrauch gefährdet sehen.



      Gefährliche Dialer


      Das System der so genannten Telefon-Mehrwertdienste ist einfach: Über eine kostenpflichtige Rufnummer mit den Vorwahlen 0190, 0191 oder 0900 kann der Kunde bestimmte Angebote wie Beratungsdienste oder einen Softwaredownload abrufen, abgerechnet wird am Monatsende über die Telefonrechnung. Für Betrüger ist dies besonders praktisch. Mit SMS-Botschaften, Faxen und E-Mails verleiten sie Kunden zum Anruf dieser Mehrwertnummern - ohne freilich die versprochenen Inhalt bereitzustellen.


      Besonders gefährlich sind die so genannten Dialer-Programme, die ohne Wissen des Nutzers einen kostspieligen Onlinezugang auf Computern einrichten. Der Geschädigte merkt das meist erst, wenn er die Telefonrechnung erhält.



      "Inkasso-Ermächtigung" bleibt unangetastet


      Ein weiteres Problem bleibt bestehen: Nach Paragraf 15 TKV können Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom ihren Kunden sowohl ihre eigene Leistung - die Verbindung - als auch die Forderung des Mehrwertdienstes in Rechnung stellen. Diesen Vermittlungsdienst des Netzbetreibers stuft der Bundesgerichtshof als "wertneutrales Hilfsgeschäft" ein. Das ist problematisch, denn selbst wenn der Dienstvertrag sittenwidrig und damit nichtig ist, muss der Kunde die in Rechnung gestellten Beträge zunächst bezahlen. Begründung: Grundlage der Rechnungserstellung ist der wertneutrale Telefondienstvertrag zwischen dem Vermittler und den Anrufern. Und das gilt nicht nur für den Teilbetrag, der dem Netzbetreiber für seine technischen Dienste zusteht. Vielmehr deckt die Wertneutralität den gesamten Betrag ab.


      Dank höchstrichterlicher Urteile können sich Netzbetreiber und Inhalteanbieter damit auch weiter über einen praktisch einredefesten Anspruch gegen den Kunden freuen, denn an dieser "Inkasso-Ermächtigung" ändert auch die gesetzliche Neufassung nichts.



      Unüberschaubare Verwertungsketten


      Um der schwarzen Schafe habhaft zu werden, ordnet der Gesetzgeber die Einrichtung einer zentralen, öffentlich zugänglichen Datenbank für alle Anbieter von 0900-Nummern an - für 0190-Nummern aber wurde diese Verpflichtung aus "Praktikabilitätsgründen" gestrichen. An ihre Stelle tritt eine Auskunftsverpflichtung der Regulierungsbehörde. Sie soll Namen und Anschrift des Diensteanbieters mitteilen. Dem Kunden aber nützt das kaum. Im Unterschied zu den lizenzgebundenen 0900-Nummern sind 0190-Nummern rechtsgeschäftlich übertragbar.


      Daher entstehen in der Praxis unüberschaubare Verwertungsketten, an deren Ende sich Briefkastenfirmen oder vermögenlose Scheingesellschaften auf kaum erreichbaren Südseeinseln befinden. "Das gleicht einer Situation, in der ein auf frischer Tat ertappter Taschendieb die Geldbörse erst einmal mitnehmen darf, sofern er dem Opfer eine Visitenkarte aushändigt", sagte Malte Jaguttis vom Institut für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg.


      Dass die übertragbaren 0190Nummern sukzessive durch lizenzgebundene 0900-Nummern ersetzt werden sollen, hilft zunächst wenig, denn das Gesetz sieht eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2005 vor. Und bis dahin können Betrüger leicht auf neue Vorwahlen ausweichen: 0191- bis 0194- und 0137-Nummern sind im neuen Gesetz überhaupt nicht berücksichtigt.



      Gewinner sind die großen Netzbetreiber


      Selbst der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) klagt über den mangelnden Schutz: "Die Regulierungsbehörde muss hier stärker in die Pflicht genommen werden und bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten dafür Sorge tragen, dass ein Missbrauch von vornherein ausgeschlossen ist", sagt Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Das beinhaltet auch die Einhaltung der Zuteilungsregeln von Rufnummern. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher in das 0190er-Geschäftsmodell wieder gestärkt werden."


      Ob das neue Gesetz überhaupt dazu beiträgt, den Missbrauch der kostspieligen Mehrwertdienste einzuschränken, ist zweifelhaft. Von effektivem Verbraucherschutz kann jedenfalls keine Rede sein. "Im Prinzip verletzt der Staat hier seine Schutzpflichten", sagt Malte Jaguttis.


      Die Leidtragenden sind zum einen die geprellten Kunden, zum anderen die seriösen Anbieter. Die großen Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom dagegen können die Entwicklung gelassen beobachten: Sie verdienen gleichermaßen an legalen und an illegalen Angeboten.



      © 2003 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 08:57:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      hat das seine Richtigkeit: wenn ich einen TDSL Anschluß habe,
      vor der 190 ziger Nummer abgesichert bin??
      danke für eine Antwort mfg. mfierke
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 09:10:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      @mfierke
      Ja du bist mit dein TDSL vor 0190 Nummer sicher aber bitte den Stecker von ISDN an dein Computer rausziehen.

      Dann bist du 99.9 % Sicher.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 09:12:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @mfierke:
      genauso is dat. Das dialer programm kann sich zwar installieren und eventuell deine bestehende Verbindung trennen, aber eine Einwahl ist nicht möglich, es sein denn du hast neben deiner Netztwerkkarte auch noch eine ISDN-Karte im Rechner oder eine Combi-Karte (TDSLu. ISDN).
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 09:15:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @mfierke,

      ja. Wenn Du nicht noch im gleichen Rechner eine angeschlossene ISDN-Karte (zum Faxempfang/Versand) oder ein angeschlossenes Modem verwendest.

      Wenn die einzige Verbindung zur Telekom Dein DSL-Modem ist, dann biste derzeit noch sicher.

      :rolleyes:

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      schrieb am 28.07.03 09:37:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt auch Software um sich zu schützen:

      http://www.trojaner-info.de/dialer/wieschuetzen.shtml

      Ich persoenliche benutze "YAW"
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 19:12:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es ist möglich, die 190-er Nummern für den eigenen Anschluß bei der Telekom sperren lassen.
      Gegen Gebühr.


      ;)


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