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    Finanzamt will Auskunft über Auftraggeber wofür ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.08.03 16:42:10 von
    neuester Beitrag 03.08.03 09:48:56 von
    Beiträge: 16
    ID: 760.662
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      schrieb am 02.08.03 16:42:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Finanzamt verlangt Auskunft über meine Auftraggeber in den letzten 4 Jahren. Bin freiberuflich tätig. Wozu wollen die das wissen ?
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 16:44:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      die werden wissen wollen, ob Du denen genauso viel in Rechnung gestellt hast, wie in Deiner Einkommenssteuererklärung steht oder ob es vielleicht ein paar DM/EUR mehr waren, die dann vielleicht gegenüber dem Finanzamt unter den Tisch fallen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 16:57:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du musst etwas konkreter werden. In welchem Zusammenhang - Betriebsprüfung ? - Einkommen - Umsatzsteuer ?
      Wie wurde das formuliert in der Anfrage ?
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 17:15:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Tanker 1,

      ich denke die haben eine Kontrollmitteilung vorliegen.
      :eek: :eek: :eek:
      Kontrollmitteilungen werden z.B. bei Betriebsprüfungen geschrieben. Irgendwo ist denen eine Rechnung von Dir oder eine Überweisung an Dich über den Weg gelaufen.
      Das Finanzamt will jetzt sehen, ob Du die Einnahmen versteuert hast.
      Hast Du doch - also keine Panik !:cool: :cool:
      Gruss Ganges
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 17:23:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich bin auch freiberuflich tätig,

      evtl. soll gewerbesteuer nachveranlagt werden

      ist deine freiberuflichkeit irgendwie wackelig ??

      außerdem gefahr in richtung scheinselbständigkeit,
      wahrscheinlich muß FA jetzt auch an
      BFA melden, um rentenversicherungsbeiträge abzuschöpfen


      nach der ich - ag welle , rechne ich spätestens nächstes
      jahr mit massiver bekämpfung von 1-mann kleinunternehmen

      abschöpfung auf allen bereichen:

      - sozialversicherung
      - gewerbesteuer

      klein unternehmen sollen nur noch als ersatz für
      sozialhilfe im existenzminimum bereich geduldet werden,
      ansonsten zerstörung und abschöpfung

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      schrieb am 02.08.03 17:24:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sofen es sich um eine Kontrollmitteilung handelt, teilt das Finanzamt ( zumindest nicht dem Steuerpflichtigen )in der Regel keine Einzelheiten mit.
      Du könntest Dich dann ja ggf. bei Deinen Auftraggebern erkundigen, wer eine BP hatte - welche Jahere etc..und was bei denen in den Büchern steht.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 17:29:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      @varocon
      Warum glaubst Du will man die Kleinunternehmen zerstören?
      Steckt da Ideologie dahinter?
      Ich habe auch das Gefühl, dass das in so eine Richtung geht, aber warum? Dann geht es noch schneller abwärts in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 17:46:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      An Kontrollmitteilungen glaube ich nicht. Das läuft alles intern und wird im Rahmen einer Betriebsprüfung abgehandelt. Einen ähnlichen Fall hatte ich gerade.
      Es könnte in der Tat sein, dass das FA prüfen möchte, ob bei Dir eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Das habe ich allerdings noch nie erlebt, dass die soetwas prüfen - normalerweise prüft die LVA. Da die LVA aber an solche die keine Mitarbeiter i.d.R. beschäftigen nicht herankommt, könnte es sein, dass in diesen Fällen die FÄer prüfen. Das wäre allerdings eine völlig neue Qualität. Allerdings sind die Prüfungen der LVA ein absoluter Horror. Da wäre ich gaaanz vorsichtig.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 17:53:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wäre das denn erlaubt?
      Wegen Datenschutz und so weiter...
      Das kann doch nicht alles unter Amtshilfe laufen, dann haben wir wirklich Orwells 1984...
      Mannomann, es kommt immer schnller immer dicker...
      Übrigens, ohne Werbung machen zu wollen, das Praxishandbuch vom VNR-Verlag hat mir schon oft geholfen. Insbesondere wenn es um Praxisfragen geht...:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 17:57:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Odlo,
      ich glaube 1oo % an eine Kontrollmitteilung . Bei kleineren Unternehmen wird ja oft Jahre nicht geprüft und oft erledigt sich ein ? durch eine kurze Anfrage.
      Selbst schon mehrfach gehabt.
      Ich weiss wovon ich spreche .
      Allerdings hat die Finanzverwaltung auch sogenannte "Prüfbereiche ".
      Beispiel:
      FA prüft Baustoffhandel
      schreibt Kontrollmitteilungen zu einzelnen Käufern, die wiederholt durch größere Mengen auffallen
      und prüft dann ob der Wareneinkauf mit den Einnahmen übereinstimmen kann.
      Solche Querprüfungen werden inzwischen ganz gezielt durchgeführt und einige sind dabei auch schon ganz schön auf die Nase gefallen.
      Einen Zusammenhang mit der Rentenversicherung etc. kann ich mir auch kaum vorstellen - wäre neu.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 18:13:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      kleinunternehmer sollen nicht zerstört werden,

      sie sollen als ich-ags ausgebaut werden,

      sie bieten sich aber heute in vielen fällen
      zur abschöpfung an, da ist noch einiges zu holen,

      wenn alle auf ich ag niveau sind, ist dann natürlich
      nichts mehr zu holen,

      haben klein-unternehmer eine lobby ??

      - mögen die gewerkschaften sie ???

      - mögen die kartelle sie ???

      - mögen die parteien sie ???


      - wieviel indirekte bestechungsgelder zahlen kleinunternehmer an die parteien , wieviel arbeitsplätze für funktionäre schaffen sie , wieviel "berater" aus
      politik beschäftigen sie ??


      niemand mag sie, weil sie dienen nur zur unberechtigten
      bereicherung ihres besitzers ohne die geringste
      einbindung in die üblichen kartelle,
      die meisten kleinunternehmer könnten auch als angestellte
      arbeiten und würden dann viel besser abgeschöpft werden,
      für die oben erwähnten "herrschenden" kreise

      nur für das unterste segment taugen sie, wo es für die
      großen nichts mehr zu holen gibt und man die sozialhilfe
      sparen kann
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 18:42:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10.
      Aber was wäre diese Kontrollmitteilung wert ?
      Ich habe kann alle meine Auftraggeber dem FA mitzuteilen.
      Nur weiss das FA dann immer noch nicht, ob diese Einkünfte ordnungsgemäss gebucht bzw. versteuert wurden.
      Sinn würde es machen, wenn die entsprechenden Summen zu den jeweiligen Auftraggebern angefordert würden.
      Das wurde bei mir schon mal gemacht allerdings auf Betriebsausgabenseite - hier ging es um Subunternehmer. Da wurde Geschäftsadresse und Auftragsvolumen abgefragt.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 18:54:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @voracon
      Hoffentlich hast Du Unrecht, aber der Zusammenhang zur herrschenden Klasse ist offensichtlich. Das sind ja die letzten frei denkenden Menschen, der Rest muss wie ein Hamster laufen und wenn man den Druck erhöht dann laufen die eben schneller.
      Nur was ist, wenn die dann einfach abhauen. Ich will damit sagen, dass ich meinen Ausreiseantrag laufen habe.
      Für alle Fälle, ich haue ab. Wenn die paar Guten gehen, wollen die dann mit der Gurkentruppe in die Weltliga aufsteigen?
      :cry:
      Was glaubst Du wie lange das noch so geht? Die Karre ist doch schon an der Wand, die Sozialsysteme explodieren gerade. Man kann ja schon zusehen, wie beinahe täglich irgendwo eine Naht platzt. Irgendwann müssen die doch umdenken. Oder nicht?:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 19:05:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 12

      Da geb ich Dir Recht. Mit Betragsangabe natürlich.
      Allerdings ist eine Stellungnahme auch etwas problematisch, wenn man nicht genau weiss um welche Branche es geht. ( Um die Gedanken des FA nachzuvollziehen )
      Was heisst freiberuflich. Architekten, Ärzte ( auch die arbeiten twl. als Urlaubsvertretungen ) , Ing. , tw. Informatiker .....
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 23:42:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ruf einfach an und erkundige Dich freundlich, was die eigentlich wollen. Sag, es würde ja so schrecklich viel Arbeit machen, ob´s denn nicht etwas gezielter ginge. Wenn die sehr geheimnisvoll tun, ist was im Busch, d.h. Du solltest alle Karten auf den Tisch legen wie bei einer Betriebsprüfung.
      Avatar
      schrieb am 03.08.03 09:48:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich hatte in der Zeit nur 2 Auftraggeber. Allerdings habe ich die Bestätigung von der TKK nach einer Prüfung, daß bei mir keine Scheinselbständigkeit vorliegt. In der Tat ist im Schreiben von einer vorliegenden Kontrollmitteilung die Rede. Also wohl Routine. Danke für die Antworten.


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