checkAd

    Finanzamt: Mehr Kontrolle bei Aktienverkäufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.03 18:28:38 von
    neuester Beitrag 28.08.03 21:16:03 von
    Beiträge: 6
    ID: 761.146
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.406
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 18:28:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      WirtschaftsWoche - Geld
      Finanzamt: Mehr Kontrolle bei Aktienverkäufen
      Montag 4. August 2003, 09:05 Uhr



      Das mit der Bürgernähe hat Bundesfinanzminister Hans Eichel wohl falsch verstanden. Sein Ministerium feiert ihn gerade als einen, der den geplagten Steuerzahlern das Leben vereinfacht. Per Gesetz will Eichel "Steuererklärungen von Kapitalerträgen“ erleichtern. Er will die Banken verpflichten, Gewinne ihrer Kunden aus Wertpapierverkäufen säuberlich aufzulisten. Kein Rechnen mehr beim Aktionär. Er überträgt die Zahlen eins zu eins ins Steuerformular.

      Vordergründig eine nette Geste, dahinter ANZEIGE

      verbirgt sich aber mehr: Die Vorschrift ist nicht nur eine Hilfe für Steuerzahler, sondern vor allem für Finanzbeamte. Sie sollen näher an den Bürger ran, insbesondere an seine steuerpflichtigen Gewinne aus Aktienverkäufen. Denn die gehen dem Fiskus weit gehend durch die Lappen. Der Bundesfinanzhof beurteilte die Steuer als verfassungswidrig, weil sie nicht eintreibbar ist. Der Fiskus sei bisher auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen – und das sei zu wenig.

      Das "Steueränderungsgesetz 2003“, das bisher als Entwurf vorliegt, könnte das Machtverhältnis zwischen Steuersündern und Finanzbeamten ändern. Der große Vorteil für die Ämter: Das neue Gesetz würde ihnen viel Arbeit abnehmen und zu flotten Erfolgen verhelfen. Die Beamten würden die Gewinnaufstellungen der Banken zwar nicht automatisch erhalten, um die Ehrlichkeit des Steuerzahlers zu überprüfen. Aber sie kämen über einen Umweg an sie heran: per Bankanfrage. Sie ist heute schon zulässig, wird aber erst mit der neuen Regel richtig interessant.

      Das Prozedere: Der Finanzbeamte bezweifelt, dass ein Steuerzahler alle seine Gewinne, die er innerhalb eines Jahres nach Kauf einer Aktie realisiert hat und die deshalb steuerpflichtig sind, angegeben hat. Dann fordert der Beamte den Anleger auf, seine Depotauszüge zu schicken. Da Anleger die Bankunterlagen nicht aufbewahren müssen, bekommen die Beamten oft die Antwort: „Alles weggeschmissen.“

      Jetzt wendet sich der Beamte an die Bank, die über die Aktiengeschäfte Auskunft geben muss. Bisher liefert ihm die Bank in der Regel nur Zahlenkolonnen. Kauf- und Verkaufspreise von Wertpapiergeschäften, unsortiert und meist auch noch in Kürzeln. In aufwendiger Kleinstarbeit muss der Beamte errechnen, ob der Steuerzahler gesündigt hat. Direktbanken schicken den Beamten seitenlange Excel-Tabellen. Schlimmer noch leiden die Staatsdiener bei Hausbanken. Von ihnen erhalten sie Kisten voller unhandlicher Microfiches. Künftig würde der Beamte eine übersichtliche Gewinnaufstellung bekommen. Ohne große Probleme sieht er, ob der Anleger ehrlich war. Mit Eichels „Erleichterung der Steuererklärungen“ wäre Schluss mit dem Aufwand.

      "Das sind Kontrollmitteilungen durch die Hintertüre“, schimpft Heinz-Udo Schaap, Steuerexperte des Bundesverbands deutscher Banken. Dass Eichel den Gesetzentwurf als großzügigen Bonus für den Anleger verkauft, findet er „fadenscheinig“. Und besonders auf die Palme bringt ihn, dass die Banker den Finanzbeamten die ungeliebte Arbeit abnehmen sollen. Das koste sie ein Vermögen – und sei schon steuerrechtlich fast unmöglich.

      Denn das Bundesfinanzministerium fordert zwar von den Banken volle Unterstützung, hat aber bis heute nicht entschieden, nach welchen Regeln die Gewinne berechnet werden sollen. Insgesamt 17 Punkte sind offen. Beispielsweise wissen die Banker nicht, wie sie vorgehen sollen bei Aktiensplits, Fusionen, Bonusaktien, Umwandlungen von Vorzugs- in Stammaktien, Sammeldepots von Aktienclubs.

      Die Liste ist lang, die Antwort des Ministeriums kurz: noch nichts entschieden. Dabei bastelt das Bundesfinanzministerium schon seit April 1999 an Lösungen.

      Mit diesen Aspekten beschäftigt sich auch der neue Gesetzentwurf nicht. Dort ist nur die Anweisung an die Banken enthalten, die Verkaufsgewinne aufzulisten. Der Bankenverband hat angekündigt, er werde aus allen Kanonen gegen die Vorschrift schießen. Die CDU/CSU hingegen hat an den Kontrollen an sich nichts auszusetzen. Winfred Bernhard, Steuerexperte der Bundestagsfraktion, fragt sich aber: „Warum will die Regierung jetzt Jahresbescheinigungen einführen, obwohl sie eine Abgeltungssteuer plant?“

      Denn von 2004 an sollten Banken von allen Zinseinnahmen, Dividenden und Verkaufsgewinnen ihrer Kunden einen festen Prozentsatz an Steuern abziehen. Ein Steuererklärung für die Kursgewinne wäre dann in der Regel nicht mehr nötig, Steuerhinterziehungen nicht möglich. Bleibt eine Erklärung: Eichel rechnet selbst nicht damit, dass aus der Abgeltungssteuer noch was wird.



      :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 08:30:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      SEHR interressant - DANKE für den Beitrag !

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 06:52:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wirklich ein guter, interessanter Beitrag, stelle mir gerade vor wie so ein Finanzbeamter in tausenden von so Microfice-Folien blättert um eventuell entzogenen Speku-Gewinne doch nich zu finden...:laugh:
      In einem Wiwo-Artikel von letzter Woche habe ich mal gelesen, daß die Finanzämter die Steuererklärung eines durchschnittlichen Lohnsteuerzahlers (d.h. unter 50.000 Euro Jahresgeahlt brutto garnicht mehr prüfen) bzw. nur noch knapp 2% davon geprüft werden.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 07:28:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Muss man Aktiengewinne jetzt generell versteuern oder giltet immer noch das alte Steuerrecht das man Aktiengewinne nur versteuern muss wenn sie innerhalb eines Jahres liegen und 500 Euro pro Aktie übersteigen?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 07:43:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber hallo!

      Welche Bank gibt denn auf blosse Anforderung hin solche Unterlagen direkt ans Finanzamt? Auf welcher Rechtgrundlage soll denn das geschehen?

      Gruss
      NmA

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 21:16:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn so ein Anfangsverdacht besteht müssen die Banken da scheinbar kooperativ sein. Was halt nicht zulässig ist, ist die wahllose Anforderung von Bankunterlagen. Wenn Du z.B. 2001 in Deiner Lohnsteuer/ZAST Erklärung 10000 Euro Dividendeneinnahme deklarierst und 2002 nix mehr, gehen viele Finanzämter davon aus, daß die Aktien der betreffenden Unternehmen innerhalb der Speku-Frist verkauft wurden nur um die Dividende zu kassieren und einen eventuellen Kursgewinn mitzunehmen. Also : Anfangsverdacht, Ermittlung, prompt ertappt : Dann heisst es : Steineklopfen im Bergwerk:(


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Finanzamt: Mehr Kontrolle bei Aktienverkäufen