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    Bewertung von Schiffsbeteiligungen bei Scheidung und Erbfall? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.03 21:26:22 von
    neuester Beitrag 09.08.03 15:34:08 von
    Beiträge: 5
    ID: 762.622
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      Avatar
      schrieb am 07.08.03 21:26:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, kann mir jemand sagen, wie schiffsbeteiligungen bei scheidung und bei einem erbfall bewertet werden oder wo ich dazu infos finde?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 06:17:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek: :eek: 71 mal gelesen und keine antwort???:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 14:08:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      die Bewertung ist unterschiedlich.
      Im Erbfall geht das nach den Regeln, wie sie sich aus dem Bewertungsgesetz und dem Erschaftsteuergesetz ergeben und bei der Scheidung nach dem Verkehrswert, der vor Gericht in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 14:42:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke für die antwort...soweit war ich auch schon, mich interessiert aber wie der verkehrswert ermittelt wird...anhand der ausschüttungen oder gibt es einen sachwert..oft sind ja auch die kapitalkonten negativ...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 15:34:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      der Verkehrswert wird üblicherweise im Rahmen einer Unternehmensbewertung ermittelt. Hinweise, wie dies zu machen ist gibt es diverse. Eine gute Leitlinie ist das Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer über die Anfertigung von Unternehmensbewertungen.
      Einfacher ist es einen Schiffsmakler zu fragen wie viel man am Markt für das Schiff zum Zeitpunkt der Scheidung den bekommen würde. Danach wird dann der Schiffswert auf deinen prozentualen Anteil runtergebrochen.


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