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    Barneys erster Unfall!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.03 12:06:42 von
    neuester Beitrag 19.08.03 14:07:05 von
    Beiträge: 29
    ID: 765.721
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      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:06:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also folgendes: ICh parke mein Auto ganz ordentlich in einen Parkhaus am Sonnabend morgen, da ich noch arbeiten muss... Nachdem ich fünf Stunden später wiederkomme, hängt eine Personalienaustauschkarte der Polizei an meinen Scheibenwischer.:confused: . Ich hatte erst mal keine Ahnung, was das sein soll, als ich jedoch las, dass ein Unfall stattgefunden hat, bin ich um mein Auto rumgegangen und sah schreckliches!!!! Eine volle Breitseite an meinen rechten Kotflügel:cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

      Na ja, da es aber fuhr, bin ich erstmal zurück nach Leipzig. Da ich heute wieder in Chemnitz auf Arbeit bin, habe ich bei der Polizei angerufen und die haben mir seine namen und Adresse mitgeteilt. Dan habe ich bei miner Versicherung angerufen und die sagte mir ich solle die den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um die "gegnerische" Versicherung zu kontaktieren. Gesagt getan! Bin ich also bei der DEVK rausgekommen und der hatte auch schon eine Akte, da der fahrer es sofort auch dort gemeldet hatte.
      Dann sagte er mir, dass einer von der DEVK kommt um mein Auto zu begutachten. Dürfen die das??
      Ich dacht ich gehe zu einen unabhängigen Gutachter und lass mir einen Kostenvoranschlag machen...

      Jetzt habe ich nämlich schiss, dass die einfach nur ausbeulen und überlackieren! Aber dann kommt ja sofort der Rost im Radkasten, da dort auch alles verbogen ist....


      Gruß

      Barney
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:12:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Würde dir auch einen unabhängigen Gutachter empfehlen.

      Den muss die Versicherung akzeptieren und auch bezahlten.
      :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:13:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      und darf den die DEVK sich anschauen lassen???
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:13:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1
      kein Angst, du kannst dir selbst einen eigenen Sachverständigen holen, sie können Dich nicht zwingen

      :)
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:19:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi

      4 hat recht ,du hast die wahl.

      sag dem anderen aber ab,bezahlt wird nur einer,
      auch nur dann wenn der schaden eine bestimmte summe überschreitet,
      ich glaube irgendwas um die 1000€ muss der schaden schon sein sonst kannste das gutachten selber löhnen.

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      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:19:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die DEVK hat hier gar nichts zu melden.

      wichtig ist nur, daß der Gutachter auch zugelassen ist. Nicht daß dann du bescheisst.
      In der Regel wird aber recht gut geschätzt. Es gibt also eher ein wenig mehr, wie der Schaden tatsächlich war.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:20:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum willst Du den der gegnerischen Versicherung die Ansicht des Schadens verweigern???

      Ich glaube schon, dass die das Recht haben, sich das anzusehen, was sie bezahlen sollen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:22:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      jajaja wir wollen nur sehn ,

      und zack ist aus dem schauen ein gutachten geworden.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:24:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7
      falsch.

      der Geschädigte "kann" den Gutachter , den die Versicherung vorschlägt annehmen, "muss" aber nicht !!

      Lui
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:25:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      #6

      Kommt drauf an, wo Du den Wagen reparieren lässt. Wenn Du z.B. einen VW bei der MAHAG entsprechend des Gutachtens reparieren lässt, dann kommt - so ein Zufall aber auch - immer genau die Summe raus, die der Gutachter geschätzt hat.

      @Barney

      Unabhängigen zugelassenen Gutachter bestellen.
      Wagen reparieren lassen ((Fach)werkstatt Deiner Wahl) - der Werkstatt das Gutachten nicht vorlegen. I.d.R. springt dann etwas mehr raus (siehe auch #6), aber der Wagen ist dann dank Unfallschaden (auch wenn er vollständig behoben ist) weniger Wert :( Diesen Wertverlust für den Wiederverkaufswert zahlt Dir keiner.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:30:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      würde das Gutachten erst mal abwarten, dann in einer Kfz-Werkstatt mal schätzen lassen, vorher fragen ob es was kostet, dann kannst Du immer noch widersprechen, aber, by the way, reicht für´n Trabbi nicht ne Dose Plaste aus?:D
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:30:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9: Wieso falsch?

      Natürlich kann und darf die gegenerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorbeischicken.
      WAS ist daran falsch???

      Wenn Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, kannst Du dier auch einen eigenen Gutachter zulegen.

      Du kannst aber der Versicherung NICHT verweigern, dass sie sich den Schaden ansieht.

      Wo habe ich geschrieben (#7), dass er den Gutachter der Versicherung annehmen muss?

      Also, WAS ist falsch :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:34:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Du kannst nach Gutachten abrechen oder nach Werkstattrechnung.

      Es kann Dir aber passieren, dass Du bei Gutachterabrechung keine MWST. ersetzt bekommst.

      Wenn Du es reparieren läßt, kann es Dir egal sein, wieviel es kostet, Hauptsache es ist ordentlich gemacht und die Rg. auch.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:35:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      kein Trabi!!

      na ja der von der DEVK will es sich erstmal nur anschauen, möchte aber mind. nen neuen Kotflügel, wenn das gespachtelt und ausgebeult wird krieg ich einen schreikrampf!!!!

      und dir tür hat auch was abbekommen.

      Vielen Dank erstmal für eure Hilfe, werde euch auf dem kaufenden halten.

      Barney
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:40:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh:

      die türe auch dann brauchste dir keinen kopp machen.

      das ist teuer genug für ein gutachten.

      lass ein gut achten machen und such dir eine werkstatt deines vertrauens ;) .
      dein konto wird es dir danken.

      vergess die pauschalen nicht für den leihwagen die stehn dir auch zu.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:53:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      leihwagen?? cool!!
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 12:58:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      klar wenn der repariert wird wolltest du doch nicht zufuss geht.

      geld dafür gibt es alle male auch wenn du ihn nicht nutzt,deswegen pauschale.
      sonst kannste für einen gleichwertigen auch die rechnung einreichen.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 13:10:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie hoch ist die Pauschale für Mietwagen??

      eigentlich brauch ich ihn unter der Woche zwar nicht, aber..... geld nehme ich immer gern :D :D
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 13:15:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      kommt auf den wagen an den du fährst.

      musste mal im net suchen,da findeste bestimmt eine tabelle.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 13:35:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Opel Tigra 1.6, ich finde nichts....
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 13:54:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Was Du auch noch machen solltest: Anschreiben an die Versicherung, dass Du eine Betrag für die Auslagen (Telefon etc.) zurückbekommst. Ich hab damals DM 250,00 veranschlagt und hab das Geld ohne Probleme eine Woche später bekommen. Den Tipp hat mir der Gutachter gegeben. Kommt aber auf die gegnerische Versicherung an. Manche zahlen nichts, andere nur einen Teilbetrag. Einfach mal versuchen.:D

      DS
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 13:58:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      oh das nenn ich einen guten tip. danke ds
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 14:13:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Kein Problem. :D :D

      DS
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 15:11:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      die wollten mit jetzt einen Gutachter von der DEVK schicken, aber da habe ich gleich gesagt, dass ich das nicht will.

      Dann haben sie mir eine Adresse von einer Werkstatt gegeben, die Digitale Fotos und einen Kostenvoranschlag denen per mail zuschickt. Da werde ich nachher mal hinfahren, sag euch morgen dann bescheid
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 19:50:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      #21
      "...Betrag für die Auslagen (Telefon etc.) ...
      Ich hab damals DM 250,00 ... bekommen..."

      :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

      Bist du sicher ???
      Normal gibts eine Pauschale (für Telefon, Porto etc.)
      von ca. 30 € !
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 08:27:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25

      Du musst das nur richtig verkaufen.

      Auslagen für Telefon, Bus und Bahn, ausgefallene Arbeitszeiten etc. und ich hab ohne Probleme DM 250,00 bekommen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:12:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      gibts dafür ein formular oder kann ich das formlos an die DEVK schreiben, mit belegen??
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:39:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      Frag mal den Gutachter. Der hat mir damals gesagt, wie ich das schreiben und was ich schreiben sollte. Sag mal Bescheid, ob es geklappt hat. :D

      DS
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:07:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      mach ich auf alle fälle!!


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