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    Verfassungsrichter : SPD begeht erneut Verfassungsbruch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.03 13:31:02 von
    neuester Beitrag 04.09.03 01:30:41 von
    Beiträge: 24
    ID: 771.060
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      schrieb am 02.09.03 13:31:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Richter in NRW stellen Verfassungsbruch bei Etats fest


      Peer Steinbrück (SPD) hatte als Finanzminister die Haushalte 2001 und 2002 mit Kredit finanziert. Die Verfassungsrichter geben der CDU Recht, die dagegen Beschwerde einlegte


      Münster - Die Landeshaushalte der vergangenen beiden Jahre in Nordrhein-Westfalen haben nach einem Gerichtsurteil gegen die Verfassung verstoßen. Dies entschied am Dienstag der Verfassungsgerichtshof in Münster. Die Etats hatte Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) als damaliger Finanzminister aufstellen lassen.


      Die oppositionelle CDU hat Steinbrück vorgeworfen, in den Haushalten 2001 und 2002 die zulässige Kreditgrenze überschritten zu haben. Sie hatte deshalb beim höchsten Gericht des Landes eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.


      Steinbrück hatte für beide Haushalte Rücklagen aufgelöst, die er zuvor aus Krediten gebildet hatte. Dadurch hätten die neuen Schulden in beiden Jahren die Ausgaben für Investitionen überschritten, argumentierte die CDU. Dies verbiete aber die Landesverfassung.


      Die Landesregierung sieht keinen Verfassungsverstoß. Sie führte an, dass die jetzt als Verfassungsbruch festgestellte Praxis auch in anderen Bundesländern üblich sei.


      Bei den angeführten Bundesländern handelt es sich wohl meist um solche mit einem SPD-Ministerpräsidenten.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:37:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek:alter biste wieder frei;);):):)
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:37:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bin der SPD-Willkür, Andersdenkende muntot zu machen, nochmal entronnen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:38:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      schade :D
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:39:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      naja das rote volk halt eben:mad:

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      schrieb am 02.09.03 13:49:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, aber mittlerweile schämt sich ja schon der hartgesottenste SPD-Wähler für seine Partei. Motto: Es gibt nicht nur keine SPDler mehr, es hat auch noch nie welche gegeben. War mit den Nazis genauso. Und es kommt noch schlimmer.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:51:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ne, ichs chäme mich nur dafür, das es in diesem Land keine wirkliche Alternative zur SPD und zu Gerhard Schröder gibt. Das ist ein absolutes Armutszeugnis für die Parteienlandschaft Deutschlands. :)

      mfg

      Fuller
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:52:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verfassungsbruch hat in Deutschland für die Handelnden keine Konsequenzen. Als Bürger erwarte ich eigentlich:

      a) institutionell:
      - Ablösung der Regierung
      - Einsetzung einer Notregierung durch den Bundespräsidenten oder Legislative durch Notverordnungen
      - Einleitung von Neuwahlen innerhalb von x Monaten

      b) individuell:
      - Strafverfolgung durch Bundesanwaltschaft
      - Zahlungsstop für Besoldungen, Entschädigungen und Diäten
      - Überprüfung der Pensionsansprüche/Übergangsgelder
      - Einschaltung des Verfassungsschutzes, insbes. Überprüfung der Regierungsparteien auf Bildung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung

      Sorry, ich träume...

      Gruß

      BlueJoe
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:53:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh:

      Tja, manche lernen`s halt nie.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:54:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nachdem wir jetzt einen Porzellanverkäufer als Bundeskanzler und einen Taxler als Aussenminister haben, bekommen wir bald wieder einen Gefreiten...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:00:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8....So sehe ich das auch. Ablösung der Regierung mit folgenden Neuwahlen durch`s Volk. Was die Strafverfolgung angeht, so muß dann noch erstmal die Immunität aufgehoben werden.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:11:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      BERLIN UND NRW

      Offenbarungseid zweier Länder

      Die Haushalte der Länder sprengen die Grenzen der Verfassung: In Nordrhein-Westfalen wurden die von Ministerpräsident Steinbrück aufgestellten Budgets der vergangenen zwei Jahre für verfassungswidrig erklärt. Berlin will die Pleite durch eine Klage in Karlsruhe abwenden.



      Verfügt über keinen verfassungskonformen Haushalt: NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück


      Münster/Berlin - Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen habe die Höhe der Neuverschuldung in beiden Jahren über der der Investitionen gelegen, heißt es in einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster. Außerdem habe die Landesregierung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. (!)
      Um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, habe der damalige Finanzminister und jetzige Ministerpräsident Peer Steinbrück Rücklagen verwendet, die aber mit Krediten finanziert worden seien, erklärte das Gericht. Damit habe Steinbrück die Kreditobergrenze der Landesverfassung umgehen wollen. Die CDU-Opposition in Düsseldorf hatte das Gericht im Juni angerufen.

      Direkte politische Auswirkungen hat das Urteil nicht. CDU-Fraktionschef Jürgen Rüttgers bezeichnete die Entscheidung aber als "schwere persönliche Niederlage" für Steinbrück. Das Verfahren war von der CDU-Opposition angestrengt worden.

      Mit der Bildung von Rücklagen aus Krediten habe die rot-grüne Regierungskoalition den Kreditbedarf auf mehrere Jahre verteilt, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams in seiner Urteilsbegründung. Damit sei die von der Verfassung gezogene Grenze ins Leere gelaufen. Zudem habe die Bildung von Rücklagen auf Pump gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen. Das Land habe für noch nicht benötigte Kredite Zinsen zahlen müssen. (Aktenzeichen: VerfGH 6/02)

      Die SPD werde das Münsteraner Urteil bei den kommenden Haushaltsgesetzen strikt beachten, versprach der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Edgar Moron. Nach seiner Einschätzung ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus von grundsätzlicher Bedeutung, da sich auch andere Bundesländer in ihrer jeweiligen Haushaltspraxis nicht verfassungskonform verhielten. (Wohl vorwiegend SPD-geführte). Für die Beratungen des Etats für die Jahre 2004 und 2005 habe das Urteil aber keine Folgen.

      Ähnlich wie im Bund und in anderen Bundesländern setzt die nordrhein-westfälische Landesverfassung dem Finanzminister beim Schuldenmachen enge Grenzen. Artikel 83 der Verfassung legt fest, dass die Kredite die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen.

      Im NRW-Haushalt 2001 waren Investitionen von umgerechnet 3,4 Milliarden Euro veranschlagt. Mit 3,2 Milliarden Euro lagen die neuen Kredite formal unter der Verfassungsgrenze. Gleichzeitig hatte der damalige Finanzminister Steinbrück zuvor aus Krediten gebildete Rücklagen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufgelöst. Die Grenze wurde damit um rund eine Milliarde Euro überschritten. Auch beim Haushalt für das Jahr 2002 hatte Steinbrück zu dieser Praxis gegriffen. Der Finanzminister kann die Kreditgrenze nur überschreiten, wenn er die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erklärt.


      Berlin zieht vor das Verfassungsgericht

      Berlin zieht wegen einer extremen Haushaltsnotlage hingegen vor das Bundesverfassungsgericht. Der Senat beschloss am Dienstag, eine Klage auf Finanzhilfe des Bundes in Karlsruhe einzureichen, wie eine Sprecherin mitteilte. Finanzsenator Thilo Sarrazin hofft auf 35 Milliarden Euro zum Schuldenabbau, weil sich das Land nach eigener Einschätzung nicht mehr allein aus der Schuldenfalle befreien kann.

      Der Senat hatte bereits im November 2002 die Haushaltsnotlage erklärt und den Bund um Finanzhilfe gebeten - bisher allerdings ohne Erfolg. Verhandlungen mit der Bundesregierung über Sanierungszuschüsse scheiterten. Berlin hat derzeit fast 50 Milliarden Euro Schulden, die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt das Doppelte des Durchschnitts aller Bundesländer.

      Der Senat rechnet damit, dass sich das Verfahren über mehrere Jahre hinzieht. "Ein Urteil Anfang 2006 wäre denkbar", sagte Sarrazin laut dem "Tagesspiegel". Für die Verfassungsklage auf Finanzhilfe des Bundes gibt es einen Präzedenzfall: 1992 klagten Bremen und das Saarland erfolgreich in Karlsruhe wegen extremer Haushaltsnotlage.

      Bundesregierung bleibt "gelassen"

      Die Bundesregierung sieht der Verfassungsklage des Landes Berlin auf finanzielle Nothilfen des Bundes "gelassen" entgegen. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Stefan Giffeler, sagte, nach Ansicht des Bundes befinde sich die Hauptstadt nicht in einer extremen Haushaltsnotlage, die eine Hilfe des Bundes erfordern würde.

      Zwar bestehe perspektivisch die Gefahr einer extremen Notlage, räumte Giffeler ein. Zuallererst sei es aber Aufgabe Berlins, diese durch die Zurückführung konsumtiver Ausgaben abzuwenden. Dafür habe die Stadt wichtige Beschlüsse gefasst. Sie müssten aber noch umgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:21:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      scheiss brd:mad:

      hab heut einen mahnbescheid von der zusatzversorgungskasse in höhe von 20000? bekommen:mad:wollte eigentlich mit dem geld(urlaub)rückzahlung verrechnen,aber unser pleitestaat holt sich die kohle ja im voraus:mad::mad:

      hab echt keine böcke mehr:(:(wo diese unfähigen was holen können da wird gesaugt bis es trocken gelegt ist:mad:

      im sinne des soziempfängers:cry::cry:

      aber warum sollten die soziempfänger anders sein als unsere blutsauger????
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:27:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Verstehe auch nicht, warum die immer so geschont werden. Okay, es gibt Leute, die es nachweislich brauchen, aber die nachweislich große Menge an arbeitsfähigen, aber unwilligen Empfängern muß dazu angehalten werden, nicht immer zuerst auf den Staat zu schauen.
      Hab letztens noch davon gehört, daß SH-Empfänger mehr Geld für Kinder bekommen sollen. Aber wo führt das hin? Die kriegen ein Kind nach dem anderen. Okay, gut für die Rente mag man denken, aber was haben die Kinder den für Vorbilder? Und was gibt`s vom rot-grünen Staat. Auch noch Viagra. :mad:

      Ich würde sofort ein Notprogramm zur Verbesserung der Bildungseinrichtungen aufsetzen. Das Geld dafür aus den zahlreichen Subventionen -insbesondere aus der Kohlesubvention von zirka 60.000 € pro Jahr und Kopf (!)- nehmen. Und dann kann man auch fordern, daß sich die sozialhilfeempfangenden Mütter und Väter um einen Job bemühen müssen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:35:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      hab 3 neue auzubildende ab dem 01.09.03;)

      meinste ich bekomm nur einen cent????

      wenn ich die möglichkeit hätte,würd ich gern das rad zurückdrehen,und ne richtig profitable kleine klitsche führen.aber was habe ich gemacht,investiert und nochmals investiert:mad:nun muss ich eben in dem berühmten rad strampeln,genau wie so ein verschissener hamster:mad::mad:

      schröpfer sei dank,so lange es uns noch gibt:cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:39:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14

      In Holland gibt es eine Bewerbungspflicht für alleinerziehende Mütter, die von Sozialhilfe leben.

      Warum nicht auch in D ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 14:41:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16

      frag doch die versch..... politiker:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 15:59:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wollen wir hoffen, daß sich die NRWler das merken und die Regierung in der Kommunalwahl 2004 und der Landtagswahl 2005 entsprechend abstrafen.

      Letzte Umfrage von Infratest vom 02.07.03:

      CDU 47%

      SPD 33%

      Grüne 10%

      FDP 7%


      Dürfte sich für Rot-Grün warscheinlich noch weiter verschlechtert haben.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 07:15:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Weitere Kommentare:

      Der FDP-Fraktionsvorsitzende Ingo Wolf sprach von einer "juristischen Abstrafung erster Güte" und einem "rabenschwarzen Tag für die rot-grüne Haushaltspolitik". Steinbrück habe nicht nur diese rechtliche Auseinandersetzung gegen die CDU verloren, sondern vor allem weiter "an Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung". Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der mit einem Gutachten den Anstoß für das Gerichtverfahren geliefert hatte, nannte es "höchste Zeit", dass den finanzpolitischen "Tricksereien" ein Riegel vorgeschoben wurde. Als Konsequenz aus dem Urteil forderte der BdSt, dass die Landesregierung in NRW jetzt Schluss mache mit der Verschleierung der wahren Haushaltslage. Im Klartext sage das Gericht, dass jeder unerwartete finanzielle Spielraum zum Abbau der Verschuldung genutzt werden müsse. Steinbrücks Nachfolger, Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD) sei nun gezwungen, einen soliden Haushalt vorzulegen, der die verfassungsmäßige Grenze der Verschuldung einhalte und keine unwirtschaftlichen Manöver mehr zulasse, erklärte Georg Lampen, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister: "Es ist nun gerichtlich bestätigt, dass der seinerzeit verantwortliche Ministerpräsident Clement nicht durch solide Politik überzeugt. Auch auf Bundesebene ist schon seit längerer Zeit klar, dass dem ,Superminister" durchgreifende Konzepte fehlen, wie der ständige Anstieg der Arbeitslosigkeit zeigt. Damit ist Clement letztlich auch für den unsoliden Bundeshaushalt verantwortlich, der ebenfalls verfassungswidrig zu werden droht."
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 15:11:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich wollte nur noch einmal daran erinnern, das JETZT zwar Steinbrück - und
      die SPD-NRW - am Pranger stehen.

      Das vom Münsterer Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestufte
      Vorgehen, war bei vielen anderen Unions-geführten Landesregierungen ebenfalls üblich.

      Zitat aus mehreren Zeitungen heute:
      "Da mag es den Schaden ein wenig begrenzen, dass auch Unions-geführte
      Landesregierungen wie die in Hessen, Baden-Württemberg oder
      Bayern gelegentlich zur gerügten Methode griffen"
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 19:48:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hessen ist ja praktisch schon pleite.
      In NRW werden wenigstens Rücklagen gebildet.:D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 21:16:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      Welcher Verfassungsbruch ist eigentlich schlimmer, wenn jemand Spenden sammelt für seine Partei und diese nicht anmeldet
      oder
      wenn ein Landeshaushalt oder Bundeshaushalt nicht verfassungskonform geführt wird?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 22:22:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Wilbi...Na ja, beides ist keine Zier. Dennoch gehts beim letzteren Beispiel nicht um ein paar wenige Millionen, sondern gleich um Milliarden.

      Kein Bundesland ist -mit Ausnahme vom rot-roten Berlin- derart verschuldet wie NRW. Über 4 Milliarden €, während die Schulden in Hessen, Bayern oder Baden-Württemberg davon gerade mal ein Zehntel ausmachen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 01:30:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23,


      gerierst Du Dich mal wieder als Lügner, Jarrod?
      Neuverschuldung in Hessen 2,5 Milliarden.
      Daher ja auch Stoiber´s Watsch´n für Koch, er solle erstmal zuhause für Ordnung schaffen, bevor er sich bundespolitisch äußert.:rolleyes:


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      Verfassungsrichter : SPD begeht erneut Verfassungsbruch