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    frage für schlaumeier - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.03 13:11:25 von
    neuester Beitrag 04.09.03 23:37:51 von
    Beiträge: 19
    ID: 772.163
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      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:11:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn ein schizophrener mit selbstmord droht, darf er dann wegen geiselnahme belangt werden ???
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:29:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:29:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:30:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      nein
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:32:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Eindeutig ja.
      Wenn er`s richtig macht und ein entsprechendes Lösegeld fordert kann er dadurch aber reich werden !
      Deshalb ist es wohl zu überlegen, ob man das Risiko einer Festnahme eingeht !

      Gruss bsd:D

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      schrieb am 04.09.03 13:36:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      oh shit posting drei und vier tauschen!!!:eek:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:52:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..vermutlich ist er nicht schuldfähig, daher im Endeffekt:Nein.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:06:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Glaub ich nicht !

      Gruss bsd
      :)
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:23:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Stell die Frage doch mal im Forum RECHT und STEUERN; da treiben sich doch die ganzen Juristen herum.

      Die können das sicher leicht lösen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:30:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
      Die haben doch von der Praxis keine Ahnung !:look:

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:30:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Beim ersten lesen von #1 ist mir spontan meine Antwort #7 eingefallen.

      Genau genommen fehlen aber noch Angaben in #1

      Allein die Drohung mit selbstmord ist m.W. nicht strafbar, und ob überhaupt eine Geiselnahme vorliegt ist ja nicht klar.
      Welches ich hat denn nun welches bedroht oder entführt oder wie oder was.
      Mir wird schon ganz schwindlig:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:40:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      @teufeltaube

      Man merkt sofort, Du bist Jurist !:laugh: :laugh: :laugh:

      Gruss bsd ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 15:02:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bin KEIN Jurist...:) :) und kein schlaumeier, deswegen hätte ich gar nicht antworten dürfen.

      Aber ich bin neugierig, oder besser gesagt: interessiert.

      Kennst Du die Lösung ???

      Wenn ja, dann raus damit!:confused: :confused: ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 15:22:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      => Bin KEIN Jurist... und kein schlaumeier, deswegen hätte ich gar nicht antworten dürfen.<=

      Also wenn das stimmt, dann hast Du Dich jetzt strafbar gemacht. Es heisst ausdrücklich : Für Schlaumeier !
      Da bin ich ja jetzt gespannt, ob broker etwas unternimmt !

      Gruss bsd

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 15:28:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also ihr Schlaumeier, klinisch gesehen wird hier eher
      über die Dissoziative Persönlichkeitsstörung diskutiert.
      Die Symptomatik von Schizophrenie sieht anders aus.
      Alles Gute, Matthias!
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 15:34:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15 jeep

      Wo bist Du in Behandlung ?
      Da können wir uns ja mal treffen und ein Quartett spielen !

      Gruss Erna :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 15:41:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich bin nicht in Behandlung, ich behandle eher!
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 15:48:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 23:37:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Stichwort Selbsttherapie, oder wie???:laugh: :laugh: :laugh:


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