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    ETW und Heizung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.03 13:21:57 von
    neuester Beitrag 04.09.03 14:21:41 von
    Beiträge: 10
    ID: 772.169
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      schrieb am 04.09.03 13:21:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahlzeit,
      bitte entschuldigt wenn ich euch wieder auf den "Wecker" gehen muss.

      Bei einem in ETWs aufgeteilten Haus (ich halte genau 50%) kam vorgestern ein Eigentümer zu mir weil es ihm zu kalt wäre und meint, dass er nun die Heizung anstellen wird. Ich meinte, dass er das bleiben lassen soll, das ist Sache der Hausverwaltung (imho) und er als Laie nicht an der Heizung rumspielen darf.

      Jetzt haben wir den schönsten Streit, da durch einen nicht mehr nachzuvollziehenden Beschluß ein anderer Eigentümer zum "Hauswart" bestellt wurde (Protokoll von 2002 ist da, weist aber Formfehler auf). In der TE steht nichts über das Heizen.

      Ab wann muss in einer Gemeinschaft nach WEG geheizt werden und wer ist dafür verantwortlich? So kalt wars doch nicht in den letzten Tagen?? Außerdem hätte ich was dagegen, immer den Brenner laufen zu lassen, das sind ja Kosten die auch ich mittragen muss. Außerdem habe ich was dagegen, wenn ein Laie an solcher Technik rumspielt.

      Suche schon, finde aber immer nur was über Mieter...
      Naja, warte mal auf den Brief des Rechtsanwalts.

      Tera
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:37:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann soll halt die Hausverwaltung die Heizung zügig einschalten :rolleyes:

      In den letzten Tagen war es Nachts teilweise unter 5 Grad :O
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:44:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also ich dreh an einen kleinen Schalter 2 x und den Rest macht die Technik alleine.

      Kann bestimmt jeder und auch jeder Laie.

      Nichts ist schlimmer als Geiz!!!! oder frierst du gerne.
      Soll ja noch Leute geben die nur mit einer Decke im Wohnzimmer sitzen.

      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:47:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Soll ja noch Leute geben die nur mit einer Decke im Wohnzimmer sitzen.

      Schonmal was von Romantik gehört???
      :cry: :eek:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:52:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke erstmal.

      Ich verstehe von Technik nichts. Gar nichts, ehrlich.

      Außerdem, ich habe nachts immer das Fenster offen, auch jetzt noch. Aber Temperaturen werden subjektiv empfunden.

      Gibt es einen Richtwert, eine Tabelle, vergleichbar für Mietwohnungen (z.B. nachts nicht unter 18 Grad, Schlafzimmer nicht unter 16 Grad etc.)?

      Tera

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      Avatar
      schrieb am 04.09.03 13:55:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Außerdem: wer bestimmt denn über das Heizen? Da muß es doch was geben?

      Kinder, ich bereue den Entschluß diesen S****Kasten gekauft zu haben - dieses kastrierte Eigentum geht mir auf die Körperstellen, die von einer Kastration erfasst wären...
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:00:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Werden bestimmt subjektiv empfunden, aber das Thermometer doch nicht :rolleyes:

      Niemand muss frieren
      Wohnraumtemperaturen --->
      http://www.minol.at/download/wohntemp.pdf
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:01:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist zwar für Vermieter, aber vielleicht hilfts

      Ist der Vermieter für die Versorgung der Wohnung mit Wärme verantwortlich, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn die Heizung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

      Anmerkung:
      Hat der Mieter selbst einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Fernheizwerk abgeschlossen (sog. Direktlieferungsvertrag), ist der Vermieter nur noch für die ordnungsgemäße Funktion der Heizkörper, nicht jedoch für die Wärmeversorgung verantwortlich. Das bedeutet, dass der Mieter bei mangelhafter Wärmelieferung nicht mindern kann.

      1. Wann und wie muss der Vermieter heizen?

      a) Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das ganze Jahr zu heizen. In den meisten Mietverträgen ist aus diesem Grund eine sog. Heizperiode vereinbart. Ist dies der Fall, muss der Vermieter in der bezeichneten Zeit auf jeden Fall heizen. Üblich für solche Vereinbarungen ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April; zunehmend auch vom 15.September bis 15. Mai.

      Für diese Zeit muss der Vermieter die Wärmeversorgung so betreiben, dass eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Die Gerichte sehen eine Temperatur von 20 bis 22°C als ausreichend an.

      Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, diese Temperatur über den ganzen Tag (24 Stunden) anzubieten. Vielmehr sehen es die die Gerichte als ausreichend an, wenn diese Mindesttemperatur von 6 bis 23 bzw. 24 Uhr erreicht wird. In der übrigen Zeit reichen 18°C.

      Achtung:
      Klauseln im Mietvertrag, die etwas zum Nachteil des Mieters abweichendes regeln, sind unwirksam.

      b) Auch außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Heizperiode hat der Mieter Anspruch auf eine warme Wohnung. Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter die Heizung bei niedrigen Temperaturen erst nach einigen Tagen betreiben muss, hat der Mieter geringfügige Unterschreitungen der oben genannten Temperaturen hinzunehmen. Spätestens aber, wenn die Außentemperatur über drei Tage weniger als 12°C beträgt, muss der Vermieter die Wärmeversorgung wieder gewährleisten. Das gilt auch, wenn die Zimmertemperatur unter 18°C sinkt. Erreicht die Zimmertemperatur sogar 16°C, muss die Wärmeversorgung sofort aufgenommen werden.

      2. Mietminderung wegen zu kalter Wohnung

      Verletzt der Vermieter die oben genannten Pflichten, so kann der Mieter die Miete mindern. Um den Mangel nachweisen zu können, sollte er bei Bedarf ein "Temperaturprotokoll" führen. Darin sollte er das Datum, die Uhrzeit, die Außentemperatur und die Zimmertemperatur (in 1 m Höhe in der Zimmermitte) festhalten. Die jeweilige Messung sollte auch von einem neutralen Zeugen unterschrieben sein.
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:03:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      seit wann wird denn mitten im sommer die heizung angestellt ???

      wir haben´s ja ... und wenn nicht - das sozialamt wird schon blechen
      Avatar
      schrieb am 04.09.03 14:21:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke schön für eure Tips.

      Also drei Tage lang unter 12 Grad. Hm, es sind ja nur die Nächte so kühl.

      @broker: das ist auch meine Meinung. Die Kosten zahlt ja die Eigentümergemeinschaft.
      Und wenn der gute Mann meint, er muss einen Installateur holen, soll er doch selber zahlen.

      Tera


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