Scheidungsrecht: Frau alleine im Grundbuch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.09.03 19:22:09 von
neuester Beitrag 07.09.03 16:01:16 von
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Konkreter Fall eines Hausgenossen:
Mann bringt 7.000 DM in die Ehe ein, Frau erhält direkt nach Eheschließung 16.000 DM von ihren Eltern und das Haus (incl. 6000m2 Land) kostete 1960 stolze 56.000 DM.
Kredit war 40.000 DM
Grunderwerbsteuer 4.000 DM wurden vom Ehemann bezahlt (getrennte Kontenführung, Frau hatte Kontovollmacht vom Konto des Ehemannes bis 1999)
Mann war Alleinverdiener und Frau ist Hausfrau - später 2 Kinder.
Erweiterung des Hauses in 1977 für 80.000 DM
Mann mußte wg. gerichtlicher Streitigkeiten in 2000 ausziehen.
Scheidung in 2002.
Vor der Scheidung hat die Ehefrau den Besitz an die beiden Kinder vererbt (1994 und 2001) und der geschiedene Ehemann ging unwissend leer aus.
Was kann der Mann (76) jetzt noch machen?
Grüße
Hugo
Mann bringt 7.000 DM in die Ehe ein, Frau erhält direkt nach Eheschließung 16.000 DM von ihren Eltern und das Haus (incl. 6000m2 Land) kostete 1960 stolze 56.000 DM.
Kredit war 40.000 DM
Grunderwerbsteuer 4.000 DM wurden vom Ehemann bezahlt (getrennte Kontenführung, Frau hatte Kontovollmacht vom Konto des Ehemannes bis 1999)
Mann war Alleinverdiener und Frau ist Hausfrau - später 2 Kinder.
Erweiterung des Hauses in 1977 für 80.000 DM
Mann mußte wg. gerichtlicher Streitigkeiten in 2000 ausziehen.
Scheidung in 2002.
Vor der Scheidung hat die Ehefrau den Besitz an die beiden Kinder vererbt (1994 und 2001) und der geschiedene Ehemann ging unwissend leer aus.
Was kann der Mann (76) jetzt noch machen?
Grüße
Hugo
Geld für einen Strick wird er wohl noch haben!!
nix!
Das ist doch eine Sache , die im Rahmen der Scheidung abgeklärt wird.
Was ist denn mit Zugewinnausgleich etc. ????
Schenkungen sind ja auch anfechtbar ( 10 Jahre ??? )
Was ist denn mit Zugewinnausgleich etc. ????
Schenkungen sind ja auch anfechtbar ( 10 Jahre ??? )
Wer hat das Haus bezahlt? Wenn die Frau als Eigentümerin im Grundbuch stand, wird es wohl nicht der Ehemann gewesen sein.
die ehefrau hat das haus vor der scheidung an die kinder vererbt???? ja hat sie denn dann die scheidung noch erlebt??? aber mal im ernst:
wenn sie ihre kinder zu ihren erben eingesetzt hat, bleibt sie natürlich eigentümerin des hauses bis zu ihrem tod...
und es wäre insofern wohl im zugewinnausgleichsverfahren beim scheidungsverfahren zu berücksichtigen sein..aber das ist ja jetzt vorbei...ich empfehle einen guten anwalt...vielleicht ist ja noch was zu machen..
invest2002
wenn sie ihre kinder zu ihren erben eingesetzt hat, bleibt sie natürlich eigentümerin des hauses bis zu ihrem tod...
und es wäre insofern wohl im zugewinnausgleichsverfahren beim scheidungsverfahren zu berücksichtigen sein..aber das ist ja jetzt vorbei...ich empfehle einen guten anwalt...vielleicht ist ja noch was zu machen..
invest2002
Die Eintragung im Grundbuch sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, wer das bezahlt hat. Manchmal spielen da auch andere Gründe eine Rolle ( z.B. steuerliche ).
Aber ganz richtig -- Erbe kann das wohl nicht sein , höchstens Schenkung.
Die Anfechtungsfristen laufen - sofern diese zum Zuge kommen.
Ich würde sehr schnell einen guten Anwalt suchen - und zwar einen, der etwas davon versteht. Vielleicht klärt sich der Sachverhalt ja schon im ersten Gespräch.
Aber ehrlich gesagt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das kein Thema im Rahmen der Scheidung war.
Aber ganz richtig -- Erbe kann das wohl nicht sein , höchstens Schenkung.
Die Anfechtungsfristen laufen - sofern diese zum Zuge kommen.
Ich würde sehr schnell einen guten Anwalt suchen - und zwar einen, der etwas davon versteht. Vielleicht klärt sich der Sachverhalt ja schon im ersten Gespräch.
Aber ehrlich gesagt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das kein Thema im Rahmen der Scheidung war.
Die Frau hat das Haus sicherlich nicht vererbt, sondern verschenkt. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Ehemann davon nichts erfahren hat, denn der Wertzuwachs des Hauses wäre im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigungsfähig. (Alzheimer? oder Fehler des Rechtsanwalts des Ehemanns?).
ich empfehle dir das Buch :Ordnungen der Liebe,von Bert Hellinger dann wüßtest du das ein Mann der seiner Frau folgt sei es auch nur in "ihr" Haus bei ihr keine Chance hat und niemals auch nur einen Hauch von Achtung erhält(die Frau folgt dem Mann..),aber das ist mehr ein christliches bzw Gesellschaftliches Problem bei uns, Christlichen "Muttersöhnchen" aber so werden unsere Söhne nun mal von unseren Müttern(bessere Väter)erzogen und unsere Väter(bessere Mütter)reiben sich ihr Leben lang auf und ernten nur SPOT führ ihre Leistungen,
einer der gelernt hat,
MfG zonk66
einer der gelernt hat,
MfG zonk66
hat die Frau das Haus nach Eheschliessung bekommen, gehört es normaler weise Beiden (Zugewinngemeinschaft)
Hier tritt nur ein Problem auf, wenn Sie alleine im Grundbuch stand, hat ihr Mann etwas versäumt, nähmlich sich mit eintrgen zu lassen.
Wer was bezahlt, oder an Geldvermögen in die Ehe gebracht hat ist unerheblich. Hat die Frau kontovollmacht gehabt, konnte diese frei über das Konto und mit dem darauf sich befindenden Geld, mit Wissen ihres Mannes frei verfügen. Hier wird ihr auf keinen Fall etwas vorzuwerfen sein.
Hat die Frau bereits vor ihrem Ableben das Haus an ihre Kinder vererbt, so kann ihr Mann die Kinder zumindest auf Auszahlung des Pflichtanteiles verklagen. Zu überprüfen ist aber wie die Aufteilung der Erbreihenfolge im Testament vorgenommen wurde. zu hinterfragen ist auch, wie das testament aufgesetzt wurde. Wurde es handschriftlich aufgesetzt, und wurde auch ein bestimmter Wortlaut eingehalten? Im Normalfall steht in der Erbreihenfolge der jeweilige Ehegatte immer an der ersten Stelle. Ich gehe davon aus das es sich aber eher um eine Schenkung handelt. Ansonsten denke ich, das es sich in diesem Fall nicht um die leiblichen Kinder des Mannes handelt, sondern die der frau aus erster Ehe. Sollte das so sein, dann wird es schwierig, da wie oben bereits erwähnt die frau das Haus zwar mit in die Ehe eingebracht hat, jedoch alleine im Grundbuch eingetragen war/ist. Wie hat die Frau das Haus erhaltem? Durch Erbschaft? Durch Schenkung? Durch Überschreibung? Oder, oder, oder...
Ich rate hier dringend einen Anwalt einzuschalten, um die genaue sachlage zu klären
Hier tritt nur ein Problem auf, wenn Sie alleine im Grundbuch stand, hat ihr Mann etwas versäumt, nähmlich sich mit eintrgen zu lassen.
Wer was bezahlt, oder an Geldvermögen in die Ehe gebracht hat ist unerheblich. Hat die Frau kontovollmacht gehabt, konnte diese frei über das Konto und mit dem darauf sich befindenden Geld, mit Wissen ihres Mannes frei verfügen. Hier wird ihr auf keinen Fall etwas vorzuwerfen sein.
Hat die Frau bereits vor ihrem Ableben das Haus an ihre Kinder vererbt, so kann ihr Mann die Kinder zumindest auf Auszahlung des Pflichtanteiles verklagen. Zu überprüfen ist aber wie die Aufteilung der Erbreihenfolge im Testament vorgenommen wurde. zu hinterfragen ist auch, wie das testament aufgesetzt wurde. Wurde es handschriftlich aufgesetzt, und wurde auch ein bestimmter Wortlaut eingehalten? Im Normalfall steht in der Erbreihenfolge der jeweilige Ehegatte immer an der ersten Stelle. Ich gehe davon aus das es sich aber eher um eine Schenkung handelt. Ansonsten denke ich, das es sich in diesem Fall nicht um die leiblichen Kinder des Mannes handelt, sondern die der frau aus erster Ehe. Sollte das so sein, dann wird es schwierig, da wie oben bereits erwähnt die frau das Haus zwar mit in die Ehe eingebracht hat, jedoch alleine im Grundbuch eingetragen war/ist. Wie hat die Frau das Haus erhaltem? Durch Erbschaft? Durch Schenkung? Durch Überschreibung? Oder, oder, oder...
Ich rate hier dringend einen Anwalt einzuschalten, um die genaue sachlage zu klären
wie ich bei Durchsicht meines Postings bemerke, jede Menge an Rechtschreibe und Grammtikfehler. Sorry
Solange die Ehefrau noch lebt, gibts nichts zu vererben.
Scheint mir ne schenkung oder überlassungserkärung zu sein.
Mit dem Anwalt prüfen...
Scheint mir ne schenkung oder überlassungserkärung zu sein.
Mit dem Anwalt prüfen...
"hat die Frau das Haus nach Eheschliessung bekommen, gehört es normaler weise Beiden (Zugewinngemeinschaft)"
Das trifft nicht zu. Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass alles, was nach der Eheschließung erworben wird, den Ehegatten jeweils gemeinsam gehört. Vielmehr bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt.
Das trifft nicht zu. Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass alles, was nach der Eheschließung erworben wird, den Ehegatten jeweils gemeinsam gehört. Vielmehr bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt.
# 13 Das stimmt wohl eher bei der Gütertrennung.
@ 1-14: Danke für die große Aufmerksamkeit - der ältere Herr ist sicherlich ziemlich gutgläubig/... gewesen und klar gibt es Gründe für diese skurrile Geschichte auf beiden Seiten. Ich möchte jedoch hier abklopfen, welche Möglichkeiten der Mann hat. Beim Zugewinnausgleich fürchtet er, daß "sein" Haus und Gelände zur Versteigerung kommt und das möchte er seinem Sohn und den Enkeln nicht antun bzw. er behält sich dies als ultima ratio vor.
@5 (Nataly): Doch - er hat bei der Eisenbahn gearbeitet und die Rechnungen wurden alle (bis auf 15000 seiner Ex) von ihm bezahlt.
@6 klar - mein Übermittlungs-Fehler: Sie hat verschenkt.
@7 er ist im Moment nicht da - werde ihn morgen nach seiner Scheidung fragen
@8 klar - werde ich mal lesen - hört sich interessant an. Er mit seinen 76 liest das bestimmt nicht - er liest bis spät in die Nacht BGB und Scheidungsrecht. Was mir der ältere Herr über seine Ex so alles an Bösartigkeiten erzählt hat, geht nicht auf eine Kuhhaut. Ich halte ihn für ehrlich, aber sicher erzählt er mir nicht alles.
@9 Danke für den Hinweis auf den Pflichtteil - das wird ihn interessieren. Das Haus und die Grundstücke sind lt. Grundbuch auf die Kinder überschrieben. Der Mann und die Frau waren jeweils nur 1* verheiratet.
Klar wird er sich einen Anwalt nehmen - er/sie prozessieren schon seit geraumer Zeit. Aber bisher hat er mit seinen Anwälten wenig Glück gehabt.
Bin gespannt, was er zur bisherigen Reaktion sagt...
@5 (Nataly): Doch - er hat bei der Eisenbahn gearbeitet und die Rechnungen wurden alle (bis auf 15000 seiner Ex) von ihm bezahlt.
@6 klar - mein Übermittlungs-Fehler: Sie hat verschenkt.
@7 er ist im Moment nicht da - werde ihn morgen nach seiner Scheidung fragen
@8 klar - werde ich mal lesen - hört sich interessant an. Er mit seinen 76 liest das bestimmt nicht - er liest bis spät in die Nacht BGB und Scheidungsrecht. Was mir der ältere Herr über seine Ex so alles an Bösartigkeiten erzählt hat, geht nicht auf eine Kuhhaut. Ich halte ihn für ehrlich, aber sicher erzählt er mir nicht alles.
@9 Danke für den Hinweis auf den Pflichtteil - das wird ihn interessieren. Das Haus und die Grundstücke sind lt. Grundbuch auf die Kinder überschrieben. Der Mann und die Frau waren jeweils nur 1* verheiratet.
Klar wird er sich einen Anwalt nehmen - er/sie prozessieren schon seit geraumer Zeit. Aber bisher hat er mit seinen Anwälten wenig Glück gehabt.
Bin gespannt, was er zur bisherigen Reaktion sagt...
ganges: falsch: zugewinngemeinschaft ist als gesetzlicher güterstand eine gütertrennung mit ausgleich des zugewinns bei der scheidung..
invest2002
invest2002
# 16
Ich meinte das mehr hinsichtlich des Ausgleichs der Vermögenswerte , die während der Ehe hinzukommen. ( Nicht hinsichtlich der " Besitzverhältnisse ".
Wenn das Haus erheblich ausgebaut wude ist ja ein Vermögenszuwachs da, der im Rahmen des Zugewinnausgleichs abzugelten ist. Oder sehe ich das falsch ?
Ich meinte das mehr hinsichtlich des Ausgleichs der Vermögenswerte , die während der Ehe hinzukommen. ( Nicht hinsichtlich der " Besitzverhältnisse ".
Wenn das Haus erheblich ausgebaut wude ist ja ein Vermögenszuwachs da, der im Rahmen des Zugewinnausgleichs abzugelten ist. Oder sehe ich das falsch ?
"Wenn das Haus erheblich ausgebaut wude ist ja ein Vermögenszuwachs da, der im Rahmen des Zugewinnausgleichs abzugelten ist. Oder sehe ich das falsch ?"
Das siehst du richtig.
Das siehst du richtig.
Ein Problem liegt hier darin, dass ein grosser Teil des Vermögenszuwachses der Ehefrau nicht mehr vorhanden ist, weil der Vermögenszuwachs im Haus steckt und sie dieses verschenkt hat. Zu welchem Zeitpunkt wurde denn das Haus verschenkt? Wurde es vor Zustellung des Scheidungsantrages verschenkt?
@HugoKuper:
Entschuldigung, die Antwort auf meine Frage findet sich ja bereits in Posting #1:
"Vor der Scheidung hat die Ehefrau den Besitz an die beiden Kinder vererbt (1994 und 2001) und der geschiedene Ehemann ging unwissend leer aus."
Möglicherweise lässt sich wegen der Schenkung in 2001 was machen.
Entschuldigung, die Antwort auf meine Frage findet sich ja bereits in Posting #1:
"Vor der Scheidung hat die Ehefrau den Besitz an die beiden Kinder vererbt (1994 und 2001) und der geschiedene Ehemann ging unwissend leer aus."
Möglicherweise lässt sich wegen der Schenkung in 2001 was machen.
@7 Bei der Scheidung hat er auf den Zugewinnausgleich "vorläufig verzichtet" weil er ja nicht wollte, daß sein Haus unter`m Hammer landet.
@ Nataly
Im Jahre 2000 wurde der Scheidungsantrag gestellt. Also zwischen den beiden Schenkungen (1994 und 2001)
Er sagt, daß für die erste Schenkung 1994 im März die 10-Jahres-Frist wg. Einsprunch abläuft. Ist das richtig? Welches Datum zählt: Im Januar 1994 wurde der Vertrag gemacht und im Mai 1994 der neue Besitzer ins Grundbuch eingetragen.
Er will darauf hinaus seiner Ex weniger Unterhalt von seiner Rente abzudrücken, weil er meint, daß sie ja in dem verschenkten Hause wohnt und dieses doch einen hohen Mietwert habe.
@ Nataly
Im Jahre 2000 wurde der Scheidungsantrag gestellt. Also zwischen den beiden Schenkungen (1994 und 2001)
Er sagt, daß für die erste Schenkung 1994 im März die 10-Jahres-Frist wg. Einsprunch abläuft. Ist das richtig? Welches Datum zählt: Im Januar 1994 wurde der Vertrag gemacht und im Mai 1994 der neue Besitzer ins Grundbuch eingetragen.
Er will darauf hinaus seiner Ex weniger Unterhalt von seiner Rente abzudrücken, weil er meint, daß sie ja in dem verschenkten Hause wohnt und dieses doch einen hohen Mietwert habe.
Von einer 10-Jahres-Frist für Einsprüche gegen Schenkungen im Scheidungsrecht ist mir nichts bekannt. Auf welcher Vorschrift soll diese Frist beruhen?
Die gerichtliche Feststellung des Zugewuinnausgleichs ist mit einer Versteigerung des Hauses nicht zwingend verbunden.
Die gerichtliche Feststellung des Zugewuinnausgleichs ist mit einer Versteigerung des Hauses nicht zwingend verbunden.
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