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    Kirchensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.03 14:41:29 von
    neuester Beitrag 18.09.03 15:51:23 von
    Beiträge: 11
    ID: 775.271
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      schrieb am 12.09.03 14:41:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Frau beklagt sich mal wieder darüber, dass der Löwenanteil unserer Ersparnisse auf Konten liegt, die nur auf meinen Namen lauten. Ist wahrlich keine böse Absicht von mir sondern Bequemlichkeit. Selbstverständlich hat meine Frau Kontovollmacht und in Gütergemeinschaft leben wir auch.

      Bislang zahlt meine Frau ein paar Euro Kirchensteuer im Jahr für ihre Zinseinkünfte. Wenn ich jetzt alle Depots auf beide Namen laufen lasse, muß meine Frau dann auch Kirchensteuer auf die Hälfte der Zinseinnahmen bezahlen?
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      schrieb am 12.09.03 14:49:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn ihr verheiratet seid, seid ihr doch üblicherweise zusammenveranlagt - also ist es völlig egal, wer die Einkünfte hat :confused:
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      schrieb am 12.09.03 14:58:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hängt wohl vom Bundesland ab. Ich hab auch mal gehört, dass in einigen Bundesländern die Kirchensteuer vom hälftigen Gesamteinkommen gezahlt werden muss. Hier in Westfalen werden aber nur (soweit ich weiß) die Einkünfte meiner Frau herangezogen. Ich bin seit über 20 Jahren aus der Kirche raus und spende lieber dort, wo ich es für richtig halte.
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      schrieb am 12.09.03 15:12:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gehört nur ein Ehepartner einer steuerberechtigten Kirche an (glaubensverschiedene Ehe), wird die Kirchensteuer grundsätzlich individuell errechnet. Die Kirchensteuer für den kirchenangehörigen Ehegatten ist nach dem Teil der gemeinsamen Einkommen- oder Lohnsteuer zu berechnen, der auf diesen Ehegatten entfällt.

      Hab gerade nochmal im Steuerlexikon nachgesehen und langsam kann ich mir die Antwort wohl selber geben. Wenn das Konto auf beide Eheleute lautet, dann ist meiner Frau die Hälfte der Zinseinkünfte zuzurechnen. Und da der Wertpapierkredit auch nur auf meinen Namen lautet, wird der Schaden noch größer.
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      schrieb am 12.09.03 15:19:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.nordelbien.de/service/ser.bibliothek/ser.gesetzte…

      Was man beim Googlen nicht so alles findet. Nach und nach kommen immer mehr Landeskirchen auf den Trichter, dass man an der Bemessungsgrundlage rumfummeln kann. Und bestimmt erfahren die betroffenen Schäfchen erst beim nächsten ESt-Bescheid von der Änderung:mad:

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      schrieb am 12.09.03 15:36:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      drei Unterschriften beim Standesamt und die einsicht das uns die Kirche doch nur unglücklich macht mit ihrem drillen auf die Mitleids und Moralschiene, MITLEIDEN heißt doch in der Konsequens es gibt zwei Opfer,eins das den Schaden hatte und eins das Mitleidet,dabei ist das doch völlig unsinnig zu leiden wir haben unser Leben von unseren Eltern nicht von Gott, wohl geschenkt bekommen um uns darann zu erfreuen.
      von Bert Hellinger das Buch,Ordnungen der Liebe lesen,hat auch mir gehelft:D
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 15:47:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1 Habe dasselbe Problem mit meiner Frau, die Kapitaleinkünfte hat und der kath. Kirche angehört (ich bin ausgetreten). Inzwischen habe ich einen ganz einfachen Trick gefunden, der seit Jahren funktioniert. In der Steuererklärung deklariere ich diese Einkünfte im Formular unbeanstandet unter "Ehemann". Da hier in Bayern für die Kirchensteuer die Einnahmen der Ehegatten prozentual aufgeteilt werden, entfallen diese Einnahmen als Bemessungsgrundlage für das Kirchensteueramt.
      P.S. Meine Frau blickt da nicht durch, sonst würde sie protestieren, da die Kirche ja nur gute Werke tut.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 16:17:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Doller Trick :rolleyes:

      Für so eine Sünde kannste in die Hölle wandern.

      Kennt Deine Frau schon http://www.revo.org ?

      Ich werde meiner besseren Hälfte heute abend mal vorrechnen, was der zweite Name auf dem Kontoauszug kosten wird. Das kann Sie dann in "Paar Schuhe" oder "Essen beim Italiener" umrechnen :)
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 15:00:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      So ein Scheiß :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:

      Die westfälische Landeskirche hat zum 1.1.2003 auch das besondere Kirchgeld eingeführt. D.H. meine Frau darf jetzt für mein Einkommen Kirchensteuern zahlen.

      Ist zum einen deswegen interessant, weil die Kirche damit finnazielle Anreize zur Scheidung gewährt. Und zum anderen natürlich eine Schweinerei hoch drei, weil die Kirchenmitglieder von dieser 1000%igen Beitragserhöhung nicht in Kenntnis gesetzt wurden.

      Jeder Kaninchenzüchterverein, der die Beiträge erhöht, muß dies seinen Mitgliedern kundtun, nur der Golfclub Gottes darf das still und heimlich tun. Bin mal gespannt, was das Jüngste Gericht dazu sagt :D
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 15:09:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich sach nur: austreten
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 15:51:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Quatsch, was schreib ich denn :(

      Das besondere Kirchgeld wurde zum 1.1.2001 eingeführt. Die Kirchengemeinden wurden zwar angehalten, ihre Mitglieder darüber zu informieren, aber einen Anspruch darauf hat man nicht.


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