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    Doppelte Haushaltsfuehrung - Pauschale vom FA vs. Originalkosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.03 20:31:15 von
    neuester Beitrag 16.09.03 11:24:07 von
    Beiträge: 4
    ID: 776.009
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      schrieb am 15.09.03 20:31:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      1)

      Kann man bei der Doppelten Haushaltsfuehrung auch Pauschalen als Kosten beim FA geltend machen, oder muss zwangslaeufig eine detaillierte Kostenauflistung erfolgen?

      Habe mal gehoert, dass z.B. fuer London vor der Euroeinfuehrung ca. 300 DM pro Tag als Pauschale fuer Lebenshaltungskosten vom FA gestattet wurden. Diese Auskunft war direkt vom FA, doch kann man der kaum Glauben schenken (nur muendlich).

      2)

      Wieviel Geld kann man glaubwuerdig fuer eine Hausverwaltung fuer ein vermietetes EFH pro Monat oder Jahr ausgeben, so dass es vom FA noch als Werbungskosten akzeptiert wird. (Natuerlich mit Quittungsnachweis) Mein Steuerberater nannte ca. 100 Euro pro Monat. Realistisch, oder mehr drin?

      3)

      Spendennachweis: Wenn ich Geld (quittiert) spende, welche Bedingungen stellt das FA, so dass ich diese Betraege noch von der Steuer absetzen kann? Zum einen, wieviel kann ich pro Jahr spenden? Kann ich die Spenden mit jeder Art von Einkommen verrechnen? Welche Anforderungen werden seitens des FA an den Spendenempfaenger gestellt?


      Danke.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 21:04:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      mach es doch nicht so komliziert !!

      gib einfach an, was du wirklich ausgegeben hast z.b als spende oder für hausverwaltung.

      doppelte haushaltsführung gibts nur, wenn man entsprechende nachweise hat und am wochenende nach hause fährt (belege sammeln)
      der lebensmittelpunkt muß glaubwürdig nachgewiesen werden (wird schwer)

      ich glaube für england gab es spesenpauschale von 80 DM,ist aber schon ein paar jahre her als ich dort gearbeitet habe, zahlt doch meistens der arbeitgeber, monatlich zum gehalt aus. doppelt kassieren geht nicht, brauchst bescheinigung vom arbeitgeber !

      also nicht schummeln bei der steuer:laugh:
      der klamme hans hat eh schon keine kohle
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 21:30:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich schummel doch nicht...

      Aber wenn ein Studentenfreund nunmal so grosse Freibetraege hat und er von mir 2000 Euro fuer die Hausverwaltung bekommt ist doch prima.. ;)

      Quittungen fuer die Wochenendfluege hab ich alle, nur mit den Wohnkosten wird`s schwer. War nur wert, gegenzurechnen, falls Pauschalen hoeher als reale Werte waeren.

      Zu den Spenden: Hab kein Geld zu verschenken, wenn es keinen Vorteil fuer mich bringt, daher die Frage. Muss doch wohl moeglich sein, aus all den Freibetraegen, die ungenutzt bleiben, Profit zu machen.

      Was mich interessieren wuerde ist folgender Gedanke:

      Eine Internetplattform, um liquiden Handel mit Verlusten und Gewinnen anzubieten. Produkt, das gehandelt wird waeren GmbH`s (je nachdem, mit Gewinnen oder mit Verlusten). Gibt einen enormen Optimierungsbedarf bei Gewinn- und Verlustvortraegen zwischen allen Steuerzahlern eines Landes. Wer profitiert derzeit? Der Staat.
      Sehe kein Gesetz, dass diesen "Gewinn-Handel" verbietet.
      Ihr?

      Bsp.: A besitzt eine GmbH mit 50.000 Euro. Anstatt an die Bank zu zahlen, "verkauft" er die GmbH an B und zahlt ihm dafuer 40.000 Euro. A macht 10.000 Euro Gewinn. B kann die Verluste von der Steuer absetzen und macht 15.000 Euro Gewinn (50% Steuersatz).

      Dieses Bsp. ist Standard in der Wirtschaft. Warum gibt es hierfuer keinen liquiden Handel? FAZ ist immer wieder voll mit Angeboten. Waere doch prima, zum Geschaeftsjahresende seine Gewinn-/Verlust Situation in Internet kurz abzugleichen.

      Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 11:24:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich glaube meine Meinung kennst du ja :D

      Ich empfehle jedem, bevor er Antwortet, Deine anderen Threads zu lesen.

      Du bist nicht zufällig mit Florida Rolf verwandt :laugh:


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