Gericht gibt Kohl`s Stasiakten frei! :) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.09.03 15:59:55 von
neuester Beitrag 19.09.03 00:17:47 von
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URTEIL
Gericht hebt Sperre für Kohls Stasi-Akten auf
Niederlage für Helmut Kohl: Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen die Stasi-Unterlagen über den Altkanzler grundsätzlich herausgegeben werden. Doch Kohl gibt sich noch nicht geschlagen.
Berlin - Damit gab das Gericht am Mittwoch einer Klage der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, statt. Trotzdem dürften die Akten über Kohl zunächst weiter unter Verschluss bleiben, da eine Revision zugelassen ist und Kohls Anwälte Gegenschritte ankündigten. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls läge nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Mit seiner Entscheidung erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Vollstreckung eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom März 2002 für unzulässig. Damals war die Herausgabe der Kohl-Akten für Forschungszwecke untersagt worden. Mit der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom September 2002 habe sich nun die Rechtslage geändert, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Gesetzesänderung lasse nun "eindeutig" eine Veröffentlichung von Stasi-Akten auch dann zu, wenn sie Informationen über Betroffenen enthielten.
Das Gericht wies auch Einwände Kohls gegen die Verfassungsmäßigkeit der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes zurück. Der Eingriff in das Grundrecht auf "informelle Selbstbestimmung" sei gerechtfertigt, hieß es.
Das müßte doch ganz im Sinne Kohl`s sein, der das letztens doch noch für alle bedeutenden Menschen dieses lLndes gefordert hatte.
Gericht hebt Sperre für Kohls Stasi-Akten auf
Niederlage für Helmut Kohl: Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen die Stasi-Unterlagen über den Altkanzler grundsätzlich herausgegeben werden. Doch Kohl gibt sich noch nicht geschlagen.
Berlin - Damit gab das Gericht am Mittwoch einer Klage der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, statt. Trotzdem dürften die Akten über Kohl zunächst weiter unter Verschluss bleiben, da eine Revision zugelassen ist und Kohls Anwälte Gegenschritte ankündigten. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls läge nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Mit seiner Entscheidung erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Vollstreckung eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom März 2002 für unzulässig. Damals war die Herausgabe der Kohl-Akten für Forschungszwecke untersagt worden. Mit der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom September 2002 habe sich nun die Rechtslage geändert, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Gesetzesänderung lasse nun "eindeutig" eine Veröffentlichung von Stasi-Akten auch dann zu, wenn sie Informationen über Betroffenen enthielten.
Das Gericht wies auch Einwände Kohls gegen die Verfassungsmäßigkeit der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes zurück. Der Eingriff in das Grundrecht auf "informelle Selbstbestimmung" sei gerechtfertigt, hieß es.
Das müßte doch ganz im Sinne Kohl`s sein, der das letztens doch noch für alle bedeutenden Menschen dieses lLndes gefordert hatte.
GEIL!
Dann dauert es auch nicht mehr lange,bis die Akten von den Sozis und Terroristen ähh Grünen freigegeben werden!
Dann dauert es auch nicht mehr lange,bis die Akten von den Sozis und Terroristen ähh Grünen freigegeben werden!
Hallo Badabing,
genauso ist!
Ob der Superaußenmister Fischer auf dem Gehaltsliste der Stasi stand!
Bei Stolpe wissen wir bereits das er ein Stasispitzel ist und auch heute noch gegen unseren Staat arbeitet. Nur so konnte er mal 3Mrd. Euro dem Kaptalismus über der LKW-Maut entziehen.
Weil diese Regierung Stolpe unterstützt kann man davon ausgehen das die SPD und Grünen zu über 50% unterwandert sind.
Wie heißt ein altes Srichwort: Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus!
Gruß Albatossa
genauso ist!
Ob der Superaußenmister Fischer auf dem Gehaltsliste der Stasi stand!
Bei Stolpe wissen wir bereits das er ein Stasispitzel ist und auch heute noch gegen unseren Staat arbeitet. Nur so konnte er mal 3Mrd. Euro dem Kaptalismus über der LKW-Maut entziehen.
Weil diese Regierung Stolpe unterstützt kann man davon ausgehen das die SPD und Grünen zu über 50% unterwandert sind.
Wie heißt ein altes Srichwort: Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus!
Gruß Albatossa
wenn die akten von diesem dicken mann wirklich mal enthüllt werden, wogegen er sich (leider) erfolgreich bisher gewehrt hat, dann muss da wirklich brisantes material drin stehen.
ob der dicke mann dann auch fallschirmspringer wird ?
GRUNDSATZ-URTEIL
Kohls Stasi-Akte wird Allgemeingut
Von Marcus Stölb
Schwere juristische Schlappe für Helmut Kohl: Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Herausgabeverbot der Stasi-Unterlagen über den Altkanzler aufgehoben. Damit gaben die Richter einer Klage der Birthler-Behörde statt. Denn noch ist die Akte Kohl nicht öffentlich. Die Anwälte des Unions-Patriarchen wollen in Revision gehen.
Berlin - Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter noch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Stasi-Unterlagengesetzes geäußert. Es stelle sich die Frage, ob die Regelung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten möglicherweise verfassungswidrig sei.
Doch fünf Stunden später dann die überraschende Wende: Das Gericht hob sein ursprüngliches Herausgabeverbot vom Juli 2001 wieder auf und gab damit einer Klage der Birthler-Behörde statt. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls liege nicht vor, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Trotzdem dürften die Akten über den Altkanzler zunächst weiter unter Verschluss bleiben, da eine Revision zugelassen ist.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird damit immer wahrscheinlicher, denn schon vor dem heutigen Verhandlungstag hatten Kohls Anwälte angekündigt, notfalls den Gang nach Karlsruhe anzutreten. Diese Absicht wiederholten sie nach der Urteilsverkündung. Zunächst dürfte sich aber das Bundesverwaltungsgericht erneut mit dem Fall befassen.
In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die Stasi-Unterlagenbehörde personenbezogene Daten Prominenter aus Stasi-Akten an Wissenschaftler und Journalisten herausgeben darf? Seit mehr als drei Jahren streiten die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, und Altkanzler Helmut Kohl über die Verwendung der Akten. Während Birthler das Material grundsätzlich freigeben möchte, versucht Kohl dies mit allen legalen Mitteln zu verhindern.
Bis zum heutigen Tag durchaus mit Erfolg, denn in zwei Instanzen wurde zunächst Kohls Standpunkt bestätigt: Im Juli 2001 gab das Berliner Verwaltungsgericht einer Klage gegen die Birthler-Behörde statt, wonach die Akten nicht herausgegeben werden durften. Weil es sich bei dem Altkanzler aber um eine außergewöhnliche Person des Zeitgeschehens handelt und der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde der Streit zum Bundesverwaltungsgericht getragen. Dort wiederum bestätigte man das Urteil der Kollegen vom Berliner Verwaltungsgericht. Womit die Sache eigentlich hätte erledigt sein sollen.
Doch am 4. Juli vorigen Jahres verabschiedete im Bundestag eine Art Regenbogenkoalition eine Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes. Kernstück des Beschlusses, der von SPD, Grünen und FDP mitgetragen wurde: Die Verwendung von Stasi-Akten über Prominente kann unter bestimmten Auflagen wieder ermöglicht werden. Nachdem das Gesetz auch den Bundesrat passiert hatte, trat es vor einem Jahr in Kraft.
Eine neue Runde im Streit zwischen dem Altkanzler und der Bundesbeauftragten war damit programmiert. Kohls Anwälte drohten Birthler mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft, sollte diese auf der Grundlage des novellierten Gesetzes nun doch personenbezogene Stasi-Unterlagen über den Altkanzler herausgeben. Daraufhin klagte Birthlers Behörde vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das entschied - ganz im Sinne Birthlers - dass das ursprüngliche Herausgabeverbot nach der Novellierung des Stasi-Akten-Gesetzes keinen Bestand mehr hat.
Die Anwälte des Altkanzlers erklärten unterdessen, dass es nicht um eine "Sonderrolle" Kohls gehe, sondern um einen "verfassungsrechtlichen Unterschied zwischen Tätern und Opfern". Kohl wahre nur seine
Da Rot grün gelb das Gesetz erst ermöglicht haben, werden Politiker dieser Paarteien wohl nicht viel zu befürchten haben.
Der Helmut scheint da mehr Angst zu haben.
Kohls Stasi-Akte wird Allgemeingut
Von Marcus Stölb
Schwere juristische Schlappe für Helmut Kohl: Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Herausgabeverbot der Stasi-Unterlagen über den Altkanzler aufgehoben. Damit gaben die Richter einer Klage der Birthler-Behörde statt. Denn noch ist die Akte Kohl nicht öffentlich. Die Anwälte des Unions-Patriarchen wollen in Revision gehen.
Berlin - Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter noch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Stasi-Unterlagengesetzes geäußert. Es stelle sich die Frage, ob die Regelung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten möglicherweise verfassungswidrig sei.
Doch fünf Stunden später dann die überraschende Wende: Das Gericht hob sein ursprüngliches Herausgabeverbot vom Juli 2001 wieder auf und gab damit einer Klage der Birthler-Behörde statt. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls liege nicht vor, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Trotzdem dürften die Akten über den Altkanzler zunächst weiter unter Verschluss bleiben, da eine Revision zugelassen ist.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird damit immer wahrscheinlicher, denn schon vor dem heutigen Verhandlungstag hatten Kohls Anwälte angekündigt, notfalls den Gang nach Karlsruhe anzutreten. Diese Absicht wiederholten sie nach der Urteilsverkündung. Zunächst dürfte sich aber das Bundesverwaltungsgericht erneut mit dem Fall befassen.
In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die Stasi-Unterlagenbehörde personenbezogene Daten Prominenter aus Stasi-Akten an Wissenschaftler und Journalisten herausgeben darf? Seit mehr als drei Jahren streiten die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, und Altkanzler Helmut Kohl über die Verwendung der Akten. Während Birthler das Material grundsätzlich freigeben möchte, versucht Kohl dies mit allen legalen Mitteln zu verhindern.
Bis zum heutigen Tag durchaus mit Erfolg, denn in zwei Instanzen wurde zunächst Kohls Standpunkt bestätigt: Im Juli 2001 gab das Berliner Verwaltungsgericht einer Klage gegen die Birthler-Behörde statt, wonach die Akten nicht herausgegeben werden durften. Weil es sich bei dem Altkanzler aber um eine außergewöhnliche Person des Zeitgeschehens handelt und der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde der Streit zum Bundesverwaltungsgericht getragen. Dort wiederum bestätigte man das Urteil der Kollegen vom Berliner Verwaltungsgericht. Womit die Sache eigentlich hätte erledigt sein sollen.
Doch am 4. Juli vorigen Jahres verabschiedete im Bundestag eine Art Regenbogenkoalition eine Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes. Kernstück des Beschlusses, der von SPD, Grünen und FDP mitgetragen wurde: Die Verwendung von Stasi-Akten über Prominente kann unter bestimmten Auflagen wieder ermöglicht werden. Nachdem das Gesetz auch den Bundesrat passiert hatte, trat es vor einem Jahr in Kraft.
Eine neue Runde im Streit zwischen dem Altkanzler und der Bundesbeauftragten war damit programmiert. Kohls Anwälte drohten Birthler mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft, sollte diese auf der Grundlage des novellierten Gesetzes nun doch personenbezogene Stasi-Unterlagen über den Altkanzler herausgeben. Daraufhin klagte Birthlers Behörde vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das entschied - ganz im Sinne Birthlers - dass das ursprüngliche Herausgabeverbot nach der Novellierung des Stasi-Akten-Gesetzes keinen Bestand mehr hat.
Die Anwälte des Altkanzlers erklärten unterdessen, dass es nicht um eine "Sonderrolle" Kohls gehe, sondern um einen "verfassungsrechtlichen Unterschied zwischen Tätern und Opfern". Kohl wahre nur seine
Da Rot grün gelb das Gesetz erst ermöglicht haben, werden Politiker dieser Paarteien wohl nicht viel zu befürchten haben.
Der Helmut scheint da mehr Angst zu haben.
Die Anwälte vom Herrn Dr. Helmut Kohl werden gegen das ergangene Urteil ein Rechtsmittel einlegen. Dieses Rechtsmittel wird das Verfahren bis zum Ableben von Herrn Kohl in der Schwebe halten. Nach dem Ableben vom Herrn Kohl dürften diese Akten dann der Forschung zur Verfügung gestellt werden.
wird dann auch geforscht, warum unser kohl so gerne mit badlinger in lichtenstein gewandert ist?
#2+3 Ich glaube nicht, dass Fischer mehr Angst vor der Veröffentlichung haben muss als der dicke Oggersheimer und seine schwarzen Freunde!
@Atti
Glaube ich doch!
Jeder hat Dreck am Stecken! Nur dem einen ist es relativ egal(Kohl), der andere macht auf Gutmensch (sozi/grüner)
Der eine ist Pensionär(Kohl), der andere will 2006 wiedergewählt werden!(sozi/grüner)
Glaube ich doch!
Jeder hat Dreck am Stecken! Nur dem einen ist es relativ egal(Kohl), der andere macht auf Gutmensch (sozi/grüner)
Der eine ist Pensionär(Kohl), der andere will 2006 wiedergewählt werden!(sozi/grüner)
@BADABING Es ist müßig darüber zu spekulieren, solange man noch keine Einsicht hat. Es ist jedoch schön zu sehen, wie sehr sich die Anwälte des mir verhassten Oggersheimers gegen die Veröffentlichung wehren. Deshalb glaube ich nicht, dass es ihm relativ egal ist.
Warum gibt es hier nur so viel Rot/Grün-Farbblinde?
Vergesst nicht eure gelbe Armbinde mit den
drei schwarzen Punkten anzulegen!
Vergesst nicht eure gelbe Armbinde mit den
drei schwarzen Punkten anzulegen!
StellaLuna, lass mal die schwarzen Punkte bei den Pseudo-Christen.
Bin gespannt wie unsere schwarze Justiz den Dicken diesmal raushaut.
Connor
Das dürfte jetzt aber sehr schwierig werden!
Das dürfte jetzt aber sehr schwierig werden!
....Dennoch muss sich Kohl nun weiter um seine Akten kümmern, muss Anträge von Forschern prüfen, mit Marianne Birthler verhandeln und gegebenenfalls erneut vor Gericht ziehen. Das wollte er eigentlich vermeiden, da es ihm als Geheimdienstopfer nicht zumutbar sei. Vielleicht wächst bei ihm deshalb das Verständnis für die Opfer der Aktivitäten westdeutscher Geheimdienste, die es auch nicht immer leicht haben, herauszufinden, was über sie an wen herausgegeben wurde, oder die nach gezielten Indiskretionen einen ramponierten Ruf wiederherzustellen versuchen. Bis dahin sei Kohl - ausnahmsweise und nur aus pädagogischen Gründen - das Motto seiner Regierungszeit hinterhergerufen: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten." .... taz.de
Also Fuller muß sich ja wohl keine Gedanken machen, alledings sollte er mal seine Eltern zu Rate ziehen.....
Bei Stella wieß ich nett wie alt Sie ist, aber aufjedenfall sollte sie erstmal die Rote Brille wegwerfen bevor Sie über scharz/gelbe Binden lästert (ist übrigens sehr unfair gegen die wirklich blinden), aber Fairness habe ich von Stella noch nie hier gesehen, alles was gegen Ihr Weltbild verstößt darf nicht sein.
Aber ist immer wieder fasziniernend was hier so von Leuten die garnicht wirklich mitreden können von sich gegeben wird...
Kohl war kein Unschuldslamm, das wissen wir alle und ich nehme auch sicher keinen schwarzen in Schutz, aber mich würde alles wirklich interessieren, also auch was Medien S und Taxo F gemacht hat
Es wird noch einiges kommen, aber verstehen wird es sowieso kein Neu Grüner oder Roter, denn die Brille bleibt auf, gelle ?
Bei Stella wieß ich nett wie alt Sie ist, aber aufjedenfall sollte sie erstmal die Rote Brille wegwerfen bevor Sie über scharz/gelbe Binden lästert (ist übrigens sehr unfair gegen die wirklich blinden), aber Fairness habe ich von Stella noch nie hier gesehen, alles was gegen Ihr Weltbild verstößt darf nicht sein.
Aber ist immer wieder fasziniernend was hier so von Leuten die garnicht wirklich mitreden können von sich gegeben wird...
Kohl war kein Unschuldslamm, das wissen wir alle und ich nehme auch sicher keinen schwarzen in Schutz, aber mich würde alles wirklich interessieren, also auch was Medien S und Taxo F gemacht hat
Es wird noch einiges kommen, aber verstehen wird es sowieso kein Neu Grüner oder Roter, denn die Brille bleibt auf, gelle ?
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