Anspruch auf Löschung einer Grundschuld? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.10.03 17:38:51 von
neuester Beitrag 08.10.03 20:19:54 von
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Sachlage:
Es sind zwei relevante Immobilien vorhanden, für welche jeweils Kredite bei der Sparkasse bestehen und bei denen jeweils eine Grundschuld eingetragen ist. Sämtliche Kredite werden bis zum Frühjahr fällig.
Davon ein großes Objekt (Verkehrswert laut Bank 530.000 Euro) und ein kleineres Objekt (Verkehrswert 50.000 Euro).
Die gesamte Kreditsumme beläuft sich auf etwa 280.000 Euro. Davon etwa 30.000 Euro für einen Kredit mit der Grundschuld auf das kleine Objekt.
Das große Objekt wurde ursprünglich mit 80% beliehen.
Ziel ist es, die Grundschuld von dem kleinen Haus löschen zu lassen, um es später als eine Sicheheit für einen anderen Kredit zu verwenden, bzw. unbelastet zu verkaufen.
Gibt es hier einen Rechtsanspruch auf die Löschung oder ist man hier auf Verhandlungen angewiesen, da die Sparkasse durch eine Löschung der Grundschuld auf Sicherheiten verzichtet, ohne dadurch einen Vorteil zu erlangen.
Es sind zwei relevante Immobilien vorhanden, für welche jeweils Kredite bei der Sparkasse bestehen und bei denen jeweils eine Grundschuld eingetragen ist. Sämtliche Kredite werden bis zum Frühjahr fällig.
Davon ein großes Objekt (Verkehrswert laut Bank 530.000 Euro) und ein kleineres Objekt (Verkehrswert 50.000 Euro).
Die gesamte Kreditsumme beläuft sich auf etwa 280.000 Euro. Davon etwa 30.000 Euro für einen Kredit mit der Grundschuld auf das kleine Objekt.
Das große Objekt wurde ursprünglich mit 80% beliehen.
Ziel ist es, die Grundschuld von dem kleinen Haus löschen zu lassen, um es später als eine Sicheheit für einen anderen Kredit zu verwenden, bzw. unbelastet zu verkaufen.
Gibt es hier einen Rechtsanspruch auf die Löschung oder ist man hier auf Verhandlungen angewiesen, da die Sparkasse durch eine Löschung der Grundschuld auf Sicherheiten verzichtet, ohne dadurch einen Vorteil zu erlangen.
erst erfogt neu- bewertung der immob. und dann kommt es auf dein verhandlungs geschick an,
des weiteren würde ich mich auch nochmal bei weiteren banken infor. wegen des zinsatzes
des weiteren würde ich mich auch nochmal bei weiteren banken infor. wegen des zinsatzes
wenn der fällige Kredit des kleineren Objektes bedient wird, kann man jederzeit die Grundschuld löschen lassen, Achtung: es entstehen Kosten, die Grundschuld kann aber auch eingetragen bleiben, wobei es einfach ist, bis zur Höhe der Grundschuld neue Kredite aufzunehmen...
vielleicht hilfts
ts ts
vielleicht hilfts
ts ts
Also doch Verhandlungs Geschick. Das heisst die müssen einer Aufstockung der Kredite auf das große Objekt zustimmen.
Die Grundschuld soll in eine Inhaber-Briefgrundschuld gewandelt werden.
Die Grundschuld soll in eine Inhaber-Briefgrundschuld gewandelt werden.
Verkehrswert 530T€ heißt Beleihungswert bei ungefähr 260-320T€. Sind die 530T€ Verkehrswert die aktuelle Schätzung der Bank oder aus der damaligen Finanzierung ?
Welche Formulierung wurde bezgl. der Sicherheitenfreigabe bei der Grundschuldbestellung verwendet (i.d.Regel dürfte das wohl sowas sein wie
"Die Bank ist schon vor vor der vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche verpflichtet auf Verlangen die Grundschuld sowie auch andere ihr bestellte Sicherheiten nach ihrer Wahl an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110% der gesicherten Ansprüche der Bank nicht nur vorrübergehend überschreitet)."
Also da bist Du wohl auf Verhandlungen mit der Bank angewiesen.
Grüße K1
Welche Formulierung wurde bezgl. der Sicherheitenfreigabe bei der Grundschuldbestellung verwendet (i.d.Regel dürfte das wohl sowas sein wie
"Die Bank ist schon vor vor der vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche verpflichtet auf Verlangen die Grundschuld sowie auch andere ihr bestellte Sicherheiten nach ihrer Wahl an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110% der gesicherten Ansprüche der Bank nicht nur vorrübergehend überschreitet)."
Also da bist Du wohl auf Verhandlungen mit der Bank angewiesen.
Grüße K1
Also wenn das kleine Objekt nicht verkauft werden soll/muss würd ich die GS nicht löschen lassen, da man sie ja weiter verwenden kann für spätere Kredite. Du hast ja auch die Möglichkeit eine Umbesicherung komplett auf das große Objekt vorzunehmen. Das hat alles nichts mit Verhandlungsgeschick zu tun! Als Bank ist es schnuppe an welchen Objekt man absichert.
#5
530.000 sind von damals. Dürfte sich jedoch nicht verschlechtert haben.
530.000 sind von damals. Dürfte sich jedoch nicht verschlechtert haben.
dürfte sich nicht verschlechtert haben: na ich hoffe, deine einschätzung stimmt so...wenn es immobilien in den neuen bundesländern sind, dann hat es sich mit sicherheit verschlechtert...
invest2002
invest2002
Gute Lage im Westen. Teils gewerblich vermietet.
Die 530.000 sind eher tief gegriffen
Die 530.000 sind eher tief gegriffen
Den Banken ist es lieber auf verschiedenen Grunzstücken den Daumen drauf zu haben...
#10 von Robert_Reichschwein
verschiedenen Grunzstücken
verschiedenen Grunzstücken
Du hast einen ANspruch auf Löschung der Grundschuld, sobald der zugrunde liegende Kredit getilgt ist.
Allerdings kannst DU Dir auch eine Eigentümergrundschuld eintragen lassen, d.h. der Name des Grundschuldinhabers wird geändert. Das hat Vorteile, wenn man das Objekt später einmal wieder belasten will.
Allerdings kannst DU Dir auch eine Eigentümergrundschuld eintragen lassen, d.h. der Name des Grundschuldinhabers wird geändert. Das hat Vorteile, wenn man das Objekt später einmal wieder belasten will.
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