checkAd

    Anspruch auf Löschung einer Grundschuld? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.03 17:38:51 von
    neuester Beitrag 08.10.03 20:19:54 von
    Beiträge: 12
    ID: 783.607
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 836
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 17:38:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sachlage:
      Es sind zwei relevante Immobilien vorhanden, für welche jeweils Kredite bei der Sparkasse bestehen und bei denen jeweils eine Grundschuld eingetragen ist. Sämtliche Kredite werden bis zum Frühjahr fällig.

      Davon ein großes Objekt (Verkehrswert laut Bank 530.000 Euro) und ein kleineres Objekt (Verkehrswert 50.000 Euro).

      Die gesamte Kreditsumme beläuft sich auf etwa 280.000 Euro. Davon etwa 30.000 Euro für einen Kredit mit der Grundschuld auf das kleine Objekt.

      Das große Objekt wurde ursprünglich mit 80% beliehen.

      Ziel ist es, die Grundschuld von dem kleinen Haus löschen zu lassen, um es später als eine Sicheheit für einen anderen Kredit zu verwenden, bzw. unbelastet zu verkaufen.

      Gibt es hier einen Rechtsanspruch auf die Löschung oder ist man hier auf Verhandlungen angewiesen, da die Sparkasse durch eine Löschung der Grundschuld auf Sicherheiten verzichtet, ohne dadurch einen Vorteil zu erlangen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 17:48:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      erst erfogt neu- bewertung der immob. und dann kommt es auf dein verhandlungs geschick an,

      des weiteren würde ich mich auch nochmal bei weiteren banken infor. wegen des zinsatzes
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 17:51:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn der fällige Kredit des kleineren Objektes bedient wird, kann man jederzeit die Grundschuld löschen lassen, Achtung: es entstehen Kosten, die Grundschuld kann aber auch eingetragen bleiben, wobei es einfach ist, bis zur Höhe der Grundschuld neue Kredite aufzunehmen...
      vielleicht hilfts
      ts ts
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:01:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also doch Verhandlungs Geschick. Das heisst die müssen einer Aufstockung der Kredite auf das große Objekt zustimmen.

      Die Grundschuld soll in eine Inhaber-Briefgrundschuld gewandelt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:04:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Verkehrswert 530T€ heißt Beleihungswert bei ungefähr 260-320T€. Sind die 530T€ Verkehrswert die aktuelle Schätzung der Bank oder aus der damaligen Finanzierung ?

      Welche Formulierung wurde bezgl. der Sicherheitenfreigabe bei der Grundschuldbestellung verwendet (i.d.Regel dürfte das wohl sowas sein wie

      "Die Bank ist schon vor vor der vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche verpflichtet auf Verlangen die Grundschuld sowie auch andere ihr bestellte Sicherheiten nach ihrer Wahl an den jeweiligen Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben, soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110% der gesicherten Ansprüche der Bank nicht nur vorrübergehend überschreitet)."

      Also da bist Du wohl auf Verhandlungen mit der Bank angewiesen.

      Grüße K1

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4000EUR -1,96 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:07:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also wenn das kleine Objekt nicht verkauft werden soll/muss würd ich die GS nicht löschen lassen, da man sie ja weiter verwenden kann für spätere Kredite. Du hast ja auch die Möglichkeit eine Umbesicherung komplett auf das große Objekt vorzunehmen. Das hat alles nichts mit Verhandlungsgeschick zu tun! Als Bank ist es schnuppe an welchen Objekt man absichert.
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:20:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5

      530.000 sind von damals. Dürfte sich jedoch nicht verschlechtert haben.
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 19:12:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      :confused: :confused: dürfte sich nicht verschlechtert haben: na ich hoffe, deine einschätzung stimmt so...wenn es immobilien in den neuen bundesländern sind, dann hat es sich mit sicherheit verschlechtert...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 22:18:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gute Lage im Westen. Teils gewerblich vermietet.

      Die 530.000 sind eher tief gegriffen
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 06:20:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Den Banken ist es lieber auf verschiedenen Grunzstücken den Daumen drauf zu haben...
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 09:51:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10 von Robert_Reichschwein

      verschiedenen Grunzstücken :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 20:19:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Du hast einen ANspruch auf Löschung der Grundschuld, sobald der zugrunde liegende Kredit getilgt ist.

      Allerdings kannst DU Dir auch eine Eigentümergrundschuld eintragen lassen, d.h. der Name des Grundschuldinhabers wird geändert. Das hat Vorteile, wenn man das Objekt später einmal wieder belasten will.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Anspruch auf Löschung einer Grundschuld?