Fondsgebundene Rentenversicherung - sind Beiträge als Vorsorgeaufwendung absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.03 17:34:32 von
neuester Beitrag 11.11.03 16:10:54 von
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Bei einer Kapitallebensversicherung lassen sich die Beiträge nach dem derzeitigen Recht als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuer absetzen, wenn der entsprechende Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
Geht das auch bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung????
Geht das auch bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung????
Nö
Nein, nur LV mit sogenannter Überschußbeteiligung.
Gut hier z.B. unter anderem: Neue Leben.
Gruß lowkatmai
Gut hier z.B. unter anderem: Neue Leben.
Gruß lowkatmai
Die FLV abzusetzen ist ein Versuch wert und i.d.R. klappt es auch. Man muss nur wissen wie
@#4
Ja wie denn nun?? Grundsätzlich geht es nicht, so steht es in den Bedingungen.
Also: Butter bei die Fische; gute Idee oder leider nur Wichtigtuer???
Ja wie denn nun?? Grundsätzlich geht es nicht, so steht es in den Bedingungen.
Also: Butter bei die Fische; gute Idee oder leider nur Wichtigtuer???
Ich schliesse mich an. Konnte selbst nach ausgiebiger Recherche keine halbwegs legale Möglichkeit finden.
eine rechtliche Möglichkeit gibt es nicht - ganz klar.
Mit ein wenig Glück ist der Sachbearbeiter beim Finanzamt auf einem Auge blind, dann könnte es klappen
Mit ein wenig Glück ist der Sachbearbeiter beim Finanzamt auf einem Auge blind, dann könnte es klappen
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