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    Aus- Fortbildungskosten steuerlich geltend machen ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.03 08:13:47 von
    neuester Beitrag 25.10.03 21:37:05 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 20.10.03 08:13:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      mache ab Jan `04 nach nun 10 jähriger Berufspraxis noch eine 14 monatige, nebenberufliche Fortbildung an einer Privatschule ... immer Freitags u. Samstags ... Da ich für diese Fortbildung als eher "Branchenfremd" angesehen werde mache ich in dieser Zeit von Montag bis Freitag ein "Praktikum" ... sozusagen Training on the job ...

      Nun 2 Fragen:
      1. Für meine Praktikumsleistung bekomme ich so wenig Geld, daß ich keine Steuern bezahlen muß. Die Schule kostet allerdings ca. 10.000 €uro alleine an Gebühren. Gibt es eine Möglichkeit wie ich diese Kosten steuerlich geltend machen kann? Z.B. indem ich es auf 2005 übertrage wo ich wieder "normal" Steuern zahlen werde?

      2. Steht mir für meine Praktikumszeit rechtlich "Urlaub" zu? Lt. deren Personalabteilung habe ich keinen Urlaubsanspruch ... ist zwar jetzt eh egal weil ich den Vertrag schon unterschrieben habe aber interessieren würde es mich trotzdem!

      Vielen Dank für Antworten u. Meinungen

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 08:23:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      würde mal den STeuerberater fragen!

      ...und was auch sehr hilfreich ist die Schule selber zu fragen, denn Du bist sicherlich nicht der Erste der sich darüber gedanken macht!

      MFG
      Mannerl
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:09:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es sich bei den Schulgebühren um Werbungskosten handelt, können diese als vorweggenommene Werbungskosten für die später ausgeübte Tätigkeit (nichtselbständige Tätigkeit) angesehen werden. Falls durch die Werbungskosten der "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ wird, kann ein Verlustvortrag nach § 10 d EStG festgestellt werden. Dieser könnte dann auch noch 2005 verrechnet werden. Nicht möglich ist es allerdings, die Schulkosten erst 2005 geltend zu machen. Sie müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie bezahlt werden.

      Frage allerdings: Du gibst viel Geld für die Schule aus und erhältst für das Praktikum wenig Geld. Wie finanzierst du dann den Lebensunterhalt?
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:25:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Nataly,

      vielen Dank für die Info.

      Meinen Lebensunterhalt bestreite ich von meinem Ersparten ... soviel ich mich informiert habe gibt es nämlich keine Förderung :-(

      Ich rekapituliere nochmal ob ich alles verstanden habe.

      Also mal angenommen ich verdiene in 2004 ca. 4.000 €uro ... davon ziehe ich alles ab was ich geltend machen kann (Schulgeld, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Vorsorge usw. usf.) ... Sobald ein negatives Ergebnis dabei rauskommt kann ich diese Summe dann als Verlustvortrag auf 2005 übertragen ... RICHTIG?

      Vielen Dank nochmal u. Gruß

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 10:51:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du arbeitest von Mo - Do insgesamt 14 Monate als Praktikant. Ich nehme mal an, diese 4 Tage arbeitest Du in Vollzeit, dann steht Dir selbstverständlich auch ein Jahresurlaub zu. Als Teilzeitmitarbeiter mit einer 4-Tage-Woche erhältst Du allerdings nur anteiligen Urlaub.
      Als Beispiel: Der Jahresurlaub für Vollzeitmitarbeiter beträgt 30 Tage, dann beträgt Dein Jahresurlaub 24 Tage.

      Gruß elimu

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      Avatar
      schrieb am 22.10.03 20:21:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #4: Falls du mit "Vorsorge" Versicherungen meinst (Kranken-Pflege-Haftpflicht-Lebens-): diese sind Sonderausgaben und führen allenfalls zu einem negativen "zu versteuernden Einkommen", nicht aber zu einem negativen "Gesamtbetrag der Einkünfte".
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 18:54:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu Frage 1: Um die Gebühren in 2005 geltend machen zu können musst Du die Gebühren auch in 2005 bezahlen. Ich glaube kaum, dass die Schule Dir einen Zahlungsaufschub bis 2005 gewährt. Denn es gilt hier das Zu- und Abflussprinzip; Du kannst es nur in dem Jahr ansetzen, wo Du die Gebühren bezahlt hast.

      So wie ich es herausgelesen habe, wurdest Du in Deinem Job nicht ausgebildet (Berufsausbildung) sondern "angelernt". Daher kannst Du im Jahr nur bis zu € 920 als Sonderausgaben (§10 (1) Nr. 7 EStG) geltend machen oder € 1.227, wenn Du diese Schule in einer anderen Stadt besuchst.

      Falls ich mich irre und Du hast für Deinen Beruf eine Berufsausbildung absolviert, dann kannst Du diese Kosten zu 100% als Werbungskosten von Deinen Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit abziehen.

      Zu Fall 2 kann ich Dir leider nix sagen :)

      Alles Liebe
      André :þ
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 21:37:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #5
      Vielen Dank für die Info. Ja ich arbeite 4 Tage Vollzeit a` 7 Std. => 28 Std. pro Woche ... dann gehe ich Freitag u. Samstag zur Schule u. habe Sonntag frei.

      Zu #6
      Vielen Dank ... aber in den anderen Punkten habe ich richtig zusammengefaßt oder?

      Zu #7
      Vielen Dank f. die Info. Ich habe schon einen Beruf erlernt, mich in dem auch zum Meister fortgebildet ... nun will ich allerdings noch eine Zusatzqualifikation absolvieren um so meinen "Horizont" zu erweitern. Ziel ist es dadurch meine weiteren beruflichen Chancen 1. zu sichern u. 2. zu vergrößern.

      Allen vielen Dank

      Gruß Freddy


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