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    Ich will diesen Schweinehund nicht miterben lassen. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.03 01:11:21 von
    neuester Beitrag 04.11.03 21:29:51 von
    Beiträge: 50
    ID: 788.268
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      schrieb am 22.10.03 01:11:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,
      Leider verstarb mein Vater vor einigen Tagen. Einer meiner Brüder hatte ca. 15 Jahre keinen Kontakt zu meinen bzw. seinen Eltern.Obwohl er Luftlinie nur 1000 meter entfernt von seinen Eltern wohnt.Keiner von uns wußte warum er plötzlich nichts mehr von seiner Familie wissen wollte. Als meine Mutter vor zehn Jahren verstarb hielt er sich bei der Beerdigung nur im Hintergrund auf und verschwand klammheimlich. Als nun mein Vater im Sterben lag, wurde Er gebeten sich doch bitte sehen zu lassen. Nichts geschah. Mir liegt nun viel daran diesen Schweinehund bei bei der Erbschaft leer ausgehen zu lassen.
      Es geht nicht um viel, mein Vater war Rentner und sein Nachlaß ist kaum der Rede wert. Aber jeder Euro den dieses Ekel erben würde, versetzt mich und die übrigen Erben in Rage. Leider werden wir Ihn wohl kaum verheimlichen können. Oder doch ?
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 01:35:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer sich nicht um seine Angehörigen kümmert, der hat meiner Meinung nach keinen Anspruch auf Erbe!!!
      Aber das Gesetz sieht es anders!!! Darum "steinige" ihn mit "Ein Cent-Münzen", bis er dies auch versteht!!!
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 02:12:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schon mal nach den Gründen für seine Abkehr von seinen Eltern geforscht?
      Meist verbergen sich schwerere Komplexe bzw. psychische Schäden dahinter.

      Natürlich ist sein Verhalten jedenfalls nicht. Und wenn er nicht ganz abgestumpft ist, dann wird er sein Leben daran zu knabbern haben. Bin mir sicher, dass er zeitlebens daran zu knabbern haben wird, nicht die Chance zur Aussprache mit seinem Vater genutzt zu haben:(

      Zu Deiner rechtlichen Frage:
      Eine "Enterbung aus Rachegelüsten" gibt es in Deutschland nicht (falls doch, sag mir bescheid ;) )
      Und Erbunwürdigkeit liegt ganz offensichtlich nicht vor.
      Ansonsten hat Dein Vater doch sicherlich ein Testament hinterlassen..... Diesen Willen sollte man immer respektieren - auch wenn es einem aus persönlichen Gründen schwer fallen sollte. Gerade in Deinem Fall gäbe es genügend andere Möglichkeiten....
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 02:36:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ 1

      Na, und warum hast du dich nicht mal bei deinem Bruder blicken lassen, hä? Der wohnte ja schließlich nur 1000 Metern von deinen Eltern entfernt, da hättste doch mal vorbei fahren können. :(

      Alles hat halt seine 2 Seiten und die Tatsache das du einen solchen thread aufgemacht hast deutet darauf hin, das du ein nachtragender Zeitgenosse bin - wo du doch jetzt die einmalige Chance zur Versöhnung hättest; ist ja schließlich dein Bruder! :look:
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 02:44:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dem ersten Teil von Kniebeisser volle Zustimmung von mir!!

      Die menschliche Psyche kennt viel Facetten.:rolleyes:

      Du und die Mehrzahl deiner Bekannten hält sich für `Normal`, denkt `Normal`....
      Der "ekelhafte Schweinehund" hat SEIN Leben, hat seíne Erfahrungen gemacht etc, "denkt vielleicht anders"..
      Hast du schonmal versucht, dich in ihn hereinzuversetzen??

      Keiner von uns wußte warum er plötzlich nichts mehr von seiner Familie wissen wollte.
      Habt ihr ihn denn mal gefragt, ohne rauszuhängen lassen, dass ihr ihn für einen "ekelhaften Schweinehund" haltet??

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      Avatar
      schrieb am 22.10.03 05:35:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      zu #2 :Meist verbergen sich schwerere Komplexe bzw. psychische Schäden dahinter.
      Ich weiß nur das er als Kleinkind eine Krankheit hatte, die Gürtelrose genannt wurde. Im laufe der Jahre hatten meine Eltern mehrmals versucht Kontakt aufzunehmen. Aber ließ einfach keinen an sich heran. Meine Schwester versuchte ja noch auf der Beerdigung meiner Mutter mit ihm zu sprechen.Man konnte merken das seine Frau an Kontakt zu uns interessiert war, doch er ging einfach STUR vorbei.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 07:35:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dass er keinen Kontakt will, das gibt`s - leider!
      Ging mir nämlich auch so. Aber ich hatte danach auch nichts angenommen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 07:48:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Tod eines engen Angehörigen versetzt einen immer in eine schwere psychische Ausnahmensiuation.
      Auch dich!
      Ausser Trauer ist dabei auch eine unterschwellige riesige Wut gegen das Unabänderliche, für die man ein Ventil sucht, sich abzureagieren. Das ist auch verständlich und dir kommt halt der "Schweinehund" gerade recht.
      Wenn weder deine Eltern noch dein Bruder so richtig mit Sprache herausgerückt sind was da passiert ist, ist das deren Sache und du solltest das respektieren. Es ist auf jeden Fall nicht deine Aufgabe Racheengel zu spielen.
      Ganz im Gegenteil, du begibst dich so in den Verdacht plötzlich als raffgieriger Erbe dazustehen, dem es um ein paar armselige Kröten geht. Suche das Gespräch mit deinem Bruder, wenn das nicht klappt, akzeptiere die Situation wie sie ist.
      Mit menschlicher Größe hat man schon mehr als einmal Barrieren eingerissen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 08:23:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warte doch erst mal ab, ob und wie ihn Dein Vater im Testament bedacht hat.... ;)
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 08:35:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Grober undank kommt hier trotz allem vermutlich nicht infrage.
      wie du schreibst, ist es ja nur ein kleines erbe.

      wenn es sich nicht um immobilien oder bankkonten handelt, dürfte es dir doch ein leichtes sein, `` die sache in deinem sinne zu regeln``.

      teile doch einmal mit, aus was das erbe grob besteht.

      gruss

      proud_of_georgia
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 08:45:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Als Ältester hab ich die leidvolle Aufgabe übernommen, als was mit dem Tode meines Vaters zusammenhängt abzuwickeln.
      Daher weiß ich das kein Testament besteht.
      Möchte noch hinzufügen was geschah als meine Mutter 1994 verstarb.
      Ich bat damals meinen Vater doch den Sohn/Bruder anzurufen.
      Was Er dann schweren Herzen auch tat.
      Meinem Bruder wurde am Telefon gesagt, das seine Mutter schwer krank sei, und wohl nicht mehr lange zu leben hätte.
      Als mein Bruder dann ins Krankenhaus kam, saß meine Mutter aufrecht auf dem Bett und hatte die Füße auf der Erde.
      Das hatte meinen Bruder wohl wütend gemacht, pflaumte einige Anwesende an und verschwand.
      Er muß gedacht haben, so krank ist Sie ja garnicht.
      Einige Zeit später verstarb Sie zuhause.
      Sie sollte die letzten Tage zuhause verbringen.
      Ich kann dies nicht vergessen. Ob Rachegelüste oder nicht,
      Raffgier spielt hier wirklich Rolle.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 08:57:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mein letzter Satz sollte heißen:Raffgier spielt hier wirklich keine Rolle.
      Das Erbe ist kaum der Rede wert.
      Es existiert eine Lebensversicherung ( erst 1996 !!) abgeschlossen.
      Reicht gerade für die Beerdigung und was damit zusammenhängt.
      Immobilien, keine. Es wird eine Sozialwohnung freigemacht.
      Wertpapiere, keine .
      Das einzige was Er hatte, war eine geringe Summe auf dem Sparbuch.
      Die Rente die er hatte war gering, zum Sparen blieb da kaum was übrig.
      Also sprecht mir hier nicht von Habgier, das ist das Letzte worum es hier geht.
      Aber vielleicht versteht Ihr jetzt, warum ich mich Ärgere.
      Für meinen Bruder ist jeder Cent zuviel, den Er bekommen würde.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 08:58:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      er bekommt sein erbe so oder so
      da kannst du dich winden wie du willst
      Gruss Baggo
      das gleiche erlebt
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 08:58:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      # rumbanuss

      sage doch bitte einmal kurz im groben, woraus das erbe besteht. ich habe auch drei schwere erbkämpfe hinter mir.

      letzten endes hilft es nur, ein schwein zu sein. ehrlichkeit ist nicht gefragt.

      gruss

      proud_of_georgia
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:03:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      # 14, hab das Erbe in # 12 beschrieben.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:05:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich finde es ziemlich uncool bzw. wenig souverän, Familienkonflikte ausgerechnet über eine läppische Erbschaft auszutragen.
      Ich habe nicht den Eindruck, dass wirklich jemand versucht hat, die Beweggründe des Bruders für sein Verhalten zu ergründen. Trotz und Sturheit ist halt einfacher als Konflikte zu lösen....
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:09:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Trotz aller Emotionen: Dein Bruder hat Anspruch auf den Pflichtteil, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch kann weder durch Testament noch anderweitig ausgeschlossen werden.

      Die Frage ist, ob er überhaupt Wert darauf legt. Sein geschildertes Verhalten spricht dagegen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:13:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      # rumbanuss

      ich kann dich verstehen, ich habe ähnliches hinter mir.

      sparbuch kannst du nicht verschleiern, das meldet die bank automatisch ans finanzamt.

      hast du vielleicht einen schuldschein, mit dem du deinem vater vor 2 oder drei jahren geld geliehen hast( grins...).
      kann er ja irgendwo verjubelt haben. eine solche forderung würde ausgeklammert und bei dieser geringen erbschaft deinen bruder möglicherweise ausschalten.

      gruss

      proud_of_georgia
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:16:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Eins sollte nicht vergessen werden.
      Meine Eltern hätten sich Sehnlichst gewünscht, meinen Bruder zum Schluß nochmal zu sehen.
      Sonst wäre Er ja nicht angerufen worden.
      In meinen Augen hat er Ihnen den letzten Wunsch verwehrt.
      Den Wunsch eines Sterbenden.
      Etws verachtungsvolleres gibt es für mich nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:18:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      @rumbanuss
      Irgend etwas muss da passiert sein, von dem du entweder nichts weißt oder das du verdrängst.
      Es ist auch vollkommen schnurzpiepe bei wem die Schuld für dieses familiäre Zerwürfnis liegt, in der Regel gehören zwei Seiten dazu.
      Wenn kein Testament vorliegt und kein Gericht deinen Bruder für erbunwürdig erklärt hat,(Dazu gehört schon eine Straftat! Undank, oder "Schweinehund sein" reicht nicht) steht ihm sein Pflichtteil zu, basta!
      Und eine von proud angedachte Erbunterschlagung auch wenn sie noch so klein ist, ist schwachsinnig und kann dich in Teufels Küche bringen, so etwas kommt immer raus. Gerade in Familien in denen sich Teile davon so lustvoll über Jahrzehnte verabscheuen. Irgendwann knackst es auch zwischen vermeintlich Verbündeten und schon macht einer die Klappe auf.

      Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich bei der ganzen Geschichte um einen seit Jahren von allen Seiten sorgfältig gepflegten Hass handelt, bei dem letztendlich keiner mehr weiß was der Auslöser war.

      Ich kann dir nur raten, lass die Finger von irgendwelchen illegalen Aktionen und behandel deinen Bruder, wenn es garnicht anders geht, wie irgendeinen beliebigen Fremden mit dem du per Zufall in geschäftliche Verbindungen getreten bist und der Anspruche an dich hat.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:22:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      # Kaperfahrer, so etwas liegt mir nicht.
      Ich laß der Dinge ihren Lauf.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:29:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      #17 & #20

      Was ihr hier postet ist falsch!
      Den Pflichtteil würde der Bruder nur dann bekommen, wenn er ausdrücklich enterbt worden wäre, was hier ja nicht der Fall ist.
      Erst dann greift die Pflichtteilsregelung, d.h. der Anspruch auf die Hälfte des regulären Anteils.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:42:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      @#2 von DasEigentor

      "Wer sich nicht um seine Angehörigen kümmert, der hat meiner Meinung nach keinen Anspruch auf Erbe!!!
      Aber das Gesetz sieht es anders!!! Darum " steinige" ihn mit " Ein Cent-Münzen" , bis er dies auch versteht!!!"


      Du soltest Pychologie studieren und Therapeut werden. Das nötige Talent und die einfühlsame Sensibilität hast du auf jeden Fall dafür. ;)


      H_S
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:42:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ohshit
      Stimmt! Aber so genau war mir die juristische Sprachregelung nicht präsent. Aber darum ging es auch garnicht. Der Bruder sollte ja komplett aussen vor bleiben.
      Wie auch immer, er hat seinen juristischen Anspruch an dem kommt man nicht vorbei.

      @rumbanuss
      cool down, und lass Gras über die Sache wachsen.
      Säure und Bitternis zerfrisst immer den, der sie in sich trägt, niemals das Zielobjekt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:44:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      # rumbanuss

      ich glaube, wir können das thema schließen.

      ich verstehe nicht, warum kein testament existiert.

      zu schweinereien bist du nicht bereit, also erbe teilen und bruder für den rest des lebens ignorieren.

      gruss

      proud_of_georgia
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:54:44
      Beitrag Nr. 26 ()
      Muß jetzt erstmal das Thema beendet.
      Muß mich noch um die Wohnungsauflösung kümmern.
      Bin gespannt auf Montag, dann ist nämlich die Beerdigung.
      Eventuelle Postings werden wenn nötig heute Abend beantwortet.
      Danke an alle, die dieses Thema mit Respekt behandelt haben.
      Rumbanuss
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 10:27:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      @rumbanuss

      erstmal mein Beileid zum Tod Deines Vaters.

      Wenn sowieso nur ein "kleines" Sparbuch da ist, dann mach doch erst mal eine Aufstellung der abzuziehenden Kosten wie Beerdigung, Grabkosten bzw. Pflege für x Jahre, Wohnungsauflösung, Wohnungsrenovierung, Entsorgung von xyz, Aufwand für Schriftwechsel etc. Diese Liste würde ich sorgfältig führen, vielleicht kommt dann ein Minus raus.

      Dann würde ich abwarten ob sich Dein Bruder meldet und was einfordert. Allerdings wenn kein Testament da ist kannst Du das Sparbuch nicht alleine umschreiben oder auflösen, da automatisch eine Erbengemeinschaft besteht. Hat sich Dein Vater denn da nicht drum gekümmert, wenn die Probleme doch schon lange bestanden ???
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 11:56:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      @rumbanuss: Negative Dinge weisst du soooo genau, über Deinen Bruder und tritts die auch schöööön breit.
      Er soll.... er soll..... haben gesagt.....
      Deine Eltern.... deine Eltern....

      Man kann jemanden anrufen und um etwas bitten, ihm aber auch gleichzeitig wissen lassen, dass er nicht erwünscht ist.

      Meinst Du mit einem Anruf, auch wenn die Eltern im sterben liegen, ist es getan :rolleyes:

      Wer weiss, was Deine Eltern (oder ein Teil davon) IHM angetan haben.

      Glaubst Du wirklich, Dein Bruder kommt bei schwerwiegenden Dinge, die vielleicht in der Jugend stattfanden, gerade zu Dir oder Deinen Verwandten, die ihm nicht mal das schwarze unterm Fingernagel gönnen.

      Bloss weil jemand stirbt, vergisst man nicht evtl. Qualen, die man ein halbes Leben erleiden musste.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 20:13:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zu #17 und #20:
      Da kein Testament vorhanden ist, hat der Bruder nicht nur Anspruch auf den Pflichtteil, er ist Erbe und hat Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 20:18:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zu #27: Sehr richtig. Wenn der Nachlass so klein ist, dürfte nach der Bezahlung der Erblasserschulden und der Nachlassschulden nichts für den verhassten Bruder übrigbleiben.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 20:33:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      Jo, Nataly! Korrekt.

      Bloss Pflichtteil, Erbteil ist in einer von Emotionen aufgeladenen Situation für jeden Betroffenen, oder sich einmischenden Klugscheißer wie mich ein und dieselbe Soße.

      :D mfG
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 20:40:22
      Beitrag Nr. 32 ()
      Zu #31: Auch emotional ist es ein grosser Unterschied, ob man enterbt ist und daher nur Anspruch auf den Pflichtteil hat oder ob man Erbe ist und den gesetzlichen Erbteil bekommt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 20:48:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich denke wir haben es kapiert!

      Ihr Juristen oder Steuerfachleute seid ja nun wirklich zu Recht unerträgl.. äh.. hypergenaue Erbsenzähler.
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 14:00:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich fasse es nicht.Heute vormittag war ich nochmal in der Wohnung.Eine Nachbarin meines Vaters sprach mich an, der Bruder der sich seit ca 20 Jahren nicht meldete hätte Sie angerufen !!!!!Ich soll mich bei Ihm melden.Er wäre so schwer krank gewesen.( Wozu gibt es Telefon?)Wie erwähnt wohnt Er nur ca 1000 meter von meinem verstorbenen Vater entfernt.Aber jetzt gibt es ja paar Euro zu erben.
      Wut keimt in mir hoch, 20 Jahre keine Karte zu Weihnachten Geburtstag kein Anruf etc.
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 17:24:11
      Beitrag Nr. 35 ()
      ja, der Kohle Willen kommen selbst die letzten Ratten aus dem Loch gekrochen
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 23:03:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      #17
      Der Bruder hat natürlich Anspruch auf sein ganzes Erbe und nicht nur auf den Pflichtteil da ja kein Testament besteht.
      Nur der Erblasser hätte das Erbe bis zum Pflichtteil reduzieren können, die Hinterbliebenen können soetwas verständlciherweise nicht gegenüber einem einzelenen Erben beschließen.

      @rumbanuss:
      Vielleicht verlangt dein Bruder ja gar nichts.
      Anscheinend hat er ja auch nichts verlangt als vor einigen Jahren deine Mutter gestorben ist. Er war ja zu diesem Zeitpunkt auch bereits erbberechtigt.

      Ich würde an deiner Stelle, die ganze Sache abwicklen (Wohnung, Beerdigung usw.), für alle Ausgaben Belege sammeln und dann eine Abrechung aufstellen (das schadet ja auch gegnüber den anderen Erben nichts).

      Ich persönlich würde im Fall, daß dann noch etwas übrigbleibt, dem Bruder seinen Anteil einfach kommentarlos schicken.
      Wenn du das partout nicht willst, dann laß das und warte, bis ich dein Bruder meldet. Spätestens dann würde ich das Geld widerstandlos heruasrücken, weil du bei einer gerichtlichen Auseinadersetzung absolut keine Chance hast.
      Von Amts wegen geschieht nichts. Keine Behörde wird sich von sich aus darum kümmern, ob und wie ihr euer Erbe verteilt.
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 23:36:48
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wie schon erwähnt besteht kein Testament.
      Ich hatte aber volle Konto und Sparbuchvollmacht.
      Kann deswegen die Kosten der Beerdigung Wohnungsauflösung etc. über die Bank abwickeln.Nur Auflösen der Konten kann ich nicht.Dazu wird ein Erbschein benötigt.Kenn mich zwar nicht aus, aber ich schätze spätestens jetzt wird ER auftauchen.Weiß zwar nicht wie das mit dem Erbschein ins Rollen kommt, bestimmt wird das Hausstandsbuch vorgelegt werden müssen. Oder wie ist die Abwicklung ? Weiß jemand mehr ? Danke
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 09:42:33
      Beitrag Nr. 38 ()
      @rumbanuss: In welchem Bundesland war dein Vater zuletzt wohnhaft?
      Die Erteilung des Erbscheins muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Der Erbschein wird bei Fehlen eines Testaments die gesetzlichen Erben als Erben ausweisen.
      Was ist ein "Hausstandsbuch"? Nie von sowas gehört.
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 10:24:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      Zu #36 (Quotiks):

      "Von Amts wegen geschieht nichts. Keine Behörde wird sich von sich aus darum kümmern, ob und wie ihr euer Erbe verteilt."

      In Baden-Württemberg und Bayern gibt es wenigstens eine amtliche Erbenermittlung, die von Amts wegen tätig wird.
      Ansonsten muss man halt selbst beim Nachlassgericht vorstellig werden. Das ist in den meisten Bundesländern das Amtsgericht.
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 12:15:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      Mein Vater wohnte in NRW. Ein Hausstandsbuch nennen wir das Buch, das Frischverheirateten ausgestellt wird. Anschließend werden die daraus hervorgegangenen Kinder Urkundlich festgehalten. Anschließend der Tod der Familienmitglieder.
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 13:43:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      Wenn dein Vater in NRW wohnte, richtet sich das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins nach den §§ 2354 ff. BGB sowie §§ 1 - 34, 72 FGG (Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit).
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 13:55:55
      Beitrag Nr. 42 ()
      BGB § 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag

      Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).

      BGB § 2354 Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag

      (1) Wer die Erteilung des Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt, hat anzugeben:

      1. die Zeit des Todes des Erblassers,
      2. das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht,
      3. ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die er
      von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde,
      4. ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind,
      5. ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist.

      (2) Ist eine Person weggefallen, durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde, so hat der Antragsteller anzugeben, in welcher Weise die Person weggefallen ist.


      BGB § 2356 Nachweis der Richtigkeit der Angaben

      (1) Der Antragsteller hat die Richtigkeit der in Gemäßheit des § 2354 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 gemachten Angaben durch öffentliche Urkunden nachzuweisen und im Falle des § 2355 die Urkunde vorzulegen, auf der sein Erbrecht beruht. Sind die Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen, so genügt die Angabe anderer Beweismittel.

      (2) Zum Nachweis, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, und in Ansehung der übrigen nach den §§ 2354, 2355 erforderlichen Angaben hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides Statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Das Nachlassgericht kann die Versicherung erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich erachtet.

      (3) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, soweit die Tatsachen bei dem Nachlassgericht offenkundig sind.


      BGB § 2357 Gemeinschaftlicher Erbschein

      (1) Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden.

      (2) In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben.

      (3) Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, so hat er die Angabe zu enthalten, dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben. Die Vorschrift des § 2356 gilt auch für die sich auf die übrigen Erben beziehenden Angaben des Antragstellers.

      (4) Die Versicherung an Eides statt ist von allen Erben abzugeben, sofern nicht das Nachlassgericht die Versicherung eines oder einiger von ihnen für ausreichend erachtet.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 14:56:05
      Beitrag Nr. 43 ()
      War der Bruder bei der Beerdigung?
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 16:53:00
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ja, Er stand etas abseits vor der Trauerhalle. Aber kein Kranz, keine Blumenschale von Ihm. Nichts.Anschließend bei dem Leichenschmauß war er auch nicht dabei.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 18:35:07
      Beitrag Nr. 45 ()
      Und ihr habt gar keine Ahnung, warum er sich so distanziert verhält?
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 22:09:47
      Beitrag Nr. 46 ()
      @nataly: nein, haben sie nicht.

      ERST verurteilen..... :rolleyes:

      Rumbanuss scheint ja ALLES negative über seinen Bruder zu wissen... LÜCKENLOS.

      Aber die einfachsten Fragen, die kann er nicht beantworten.

      Kein Kranz, keine Blumenschale... auf sowas wird geachtet.
      Avatar
      schrieb am 28.10.03 09:18:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      hier gehts um was anderes, vermute traumatische Erlebnisse in der gemeinsamen Kindheit
      Avatar
      schrieb am 02.11.03 00:19:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      "Kein Mensch ist böse. Missverständnisse, Fehlinterpretationen oder Fehlinformationen können aber dazu führen, dass andere diese Meinung vertreten. "

      ein zitat eines alten griechen.

      Ich bin auf der Seite deines Bruders, solange du der festen Meinung bist, er sei von Grund aus böse.

      Deswegen wünsch ich mir, dass er sein gesetztlichen Teil bekommt und du kein erfolg hast.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 21:35:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      Nicht alles ist auf traumatische Kindheitserfahrungen zurückzuführen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 21:29:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      warum hast du das sparbuch nicht vorher leergeräumt mit deinem vater zusammen oder zumindestt bankvollmacht. dann steckt man das geld ein und gut ist. sowas muß man nicht angeben. einfach deinem bruder sagen es gibt nichts zu erweben, alles weg und gut ist.


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