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    Stückpreis neuer Aktien bei KE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.03 18:12:08 von
    neuester Beitrag 28.10.03 17:13:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 789.015
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      schrieb am 23.10.03 18:12:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      könnt Ihr mir sagen, welche Regelungen/Berechnungen die Festlegung des Stückpreises neuer Aktien bei einer Kapitalerhöhung limitieren - der Preis für die neuen Aktien kann doch im Verhältnis zum Kurs nicht willkürlich festgelegt werden, oder ? Wie wird dies geregelt/berechnet ?
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 18:50:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      jansche,
      die Aktionäre können eine KE zu jedem Kurs beschließen. Ohne Beschränkung.

      Meist wird aber der Vorstand im voraus ermächtigt, jederzeit eine KE durchführen zu können. Diese Ermächtigung im voraus wird unter verschiedenen Bedingungen erteilt. Steht immer in der Einladung zur Hauptversammlung und muß dann beschlossen werden.
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 19:11:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      In der Regel, wie auch in meinem speziellen Fall steht schon aufgrund einer HV genehmigtes Kapital zur Verfügung - d.h. der vorstand kann in verbindung mit dem aufsichtsrat jederzeit eine kapitalerhöhung beschliessen - meine frage ist jedoch wie sich der kurs dafür ergibt - steht er in einer festen relation zum kurs zum zeitpunkt an dem die ke bekanntgegeben wird ? wenn ja in welchem - ich kann mir kaum vorstellen, dass einfach bei zum beispiel einem kurs von 1,50 euro und einem nennwert der atie von 1 euro eine kapitalerhöhung zu 0,70 euro durchgeführt werden kann ....
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 21:24:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      jansche,
      dann sieh doch mal nach, welchen Beschluß die HV zur KE gefasst hat. Oder du nennst die AG. Vielleicht kennt jemand hier deren Beschluß. Möglich ist zB der Durchschnittskurs von 10 Tagen an einer bestimmten Börse. Auch feste € 0,70 sind möglich.

      Der Nennwert einer Aktie spielt keine Rolle. Der Vorstand wird meist den Bezugspreis der neuen Aktien so festlegen wollen, daß das Bezugsrecht kaum Wert hat. Es soll ja ordentlich Geld in die Firma fließen. Das Bezugsrecht kann auch schon ausgeschlossen worden sein.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 13:59:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      1. der Ausgabepreis kann frei bestimmt werden.
      2. Nach §8 und §9 AktienGesetz darf der Plazierungspreis nicht unter dem (rechnerischen) Nennwert der Aktie liegen.

      Gruß
      Amtranik

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      schrieb am 28.10.03 17:13:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      :)


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