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    Schließfach Safe Bankschließfach Schliessfach Bankschliessfach - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.03 21:39:22 von
    neuester Beitrag 04.11.03 18:51:23 von
    Beiträge: 12
    ID: 792.264
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      schrieb am 03.11.03 21:39:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      :look: erst mal sehen, wer da ist! :look:

      ich möchte gerne mal hören, wie sicher denn ein Bank-Schliessfach (vor dem Zugriff Anderer) ist? Ich meine hier besonders: kommt zB ein Gerichtsvollzieher, wenn er denn Kenntnis von dem Schliessfach hat, an den Inhalt heran? :rolleyes::rolleyes:
      Auch wenn er keinen Schlüssel hat? ;) :D :D

      Auch wenn es gleich heiss her geht, die Frage ist ernst gemeint... :cool:

      ND :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 21:57:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      also das Schliessfach meiner Eltern (bei der Raiffeisenbank) wurde mal geplündert :eek:
      da fehlten nachher ein paar wertvolle Dinge!
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 22:55:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      glaub nicht, daß der gerichtsvollzieher an dein schließfach kommt (wenn er keinen schlüssel nicht hat ), er müßte das ja aufbrechen lassen - soweit dürften seine befugnisse aber wohl kaum gehen. ..

      für so eine maßnahme müßte vermutlich schon ein erheblicher straftATbestand vorliegen und selbst die ermittlungsbehörden bräuchten dafür einen entsprechenden rechtstitel...

      sonst wär so ein banktresor ja nix wert:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 06:39:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      An das Schliessfach kommen: Steuerfahndung, Gerichtsvollzieher und Bankbeamte.

      Und die Befugnisse von Gerichtsvollziehern gehen wohl noch etwas weiter. Also gut stellen mit den Jungs und Mädels.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 07:23:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @2
      Haben Deine Eltern die Sachen von der Bank ersetzt bekommen? Und: ich bin zum Glück bei der Sparkasse :p

      @3 und 4
      Wer von Beiden hat denn nun recht?

      ND :confused: :confused:

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      schrieb am 04.11.03 09:05:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Gerichtsvollzieher kann in den Inhalt eines Bankschließfachs vollstrecken.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 09:09:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Voraussetzung ist, dass dies im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss so angeordnet wird. Siehe folgendes Muster eines solchen Beschlusses (dort auf S. 2):

      http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ZP311.pdf
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 11:11:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da geht das Gerücht um, daß viele Leute Ihre Goldmünzen angeblich in Schließfächer bei Banken im AUSLAND aufbewahren. Es soll da gewisse Staaten geben, die sogar an Deutschland grenzen, wo dies möglich sein soll...
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 11:46:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Nataly : Ich sage nur "Vorpfändung" (zum Versiegeln) und "Gefahr im Verzuge" für alle öffentlich rechtlichen.

      @Bullenheinz:

      1. Die kannst Du auch in D ins Schliessfach packen

      2. Auch im Ausland gibts Begehungsprotokolle.

      3. Ab und zu werden solche Tresore auch geknackt. Im Besten Falle nur die Kohle weg, im schlechtesten Falle wird die Inventarliste dem FA verscherbelt (oder vorher ein Deal mit der Bank gemacht).

      4. Im "angrenzenden Ausland" gibts immer das Problem des "Hintransportes". Die -akzeptable- Ausrede "Ich wollte ein Boot ersteigern"(kann man auch in Luxemburg und Lichtenstein) funktioniert mit cash, aber sicher nicht mit Goldmünzen.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 12:37:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      "@ Nataly : Ich sage nur " Vorpfändung" (zum Versiegeln) und " Gefahr im Verzuge" für alle öffentlich rechtlichen"

      OK.
      NATALY
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 18:12:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all: Danke erstmal für die Antworten :) ; Besonders der Link von Nataly hats in sich. :eek: Hier meinen besonderen Dank!

      Das bedeutet also, meine nette kleine Bank hat mir Unsinn erzählt, von wegen da kommt keiner ran und höchstens bei schwerer Straftat, wenn denn die Staatsanwalt einen richterlichen Beschluss erwirkt hat... Bei ihnen (der Bank) wäre noch nie ein Gerichtsvollzieher gewesen zum Pfänden... :eek: :eek:

      @Hittfeld: Die Vörpfändung zum Versiegeln ist ja noch bedrohlicher :mad: Ich müsste also vorher räumen bevor jemand anders am Schliessfach einen Kuckkuck anbringt :(
      Und das "Begehungsprotokoll" bringt mich dann in Erlärungsnotstand, wenn mein Timing optimal war!?

      @Börsenheinz: gibt es denn dort Nummernschließfächer (mit Blanko-Schlüsseln)?

      Nun weiss ich nicht mehr ob ich so ein Fach überhaupt noch brauchen kann?!

      ND :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 18:51:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi #11

      Für paranoide ein paar Hinweise:

      1) Wenn man nicht zuweit von angrenzenden EU-Staaten lebt, dort Schliessfach!

      2.) Im Inland muss man unterscheiden zwischen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsversuchen. Die Bankmeldepflicht führt dazu, dass jedes Konto und Schliessfach gemeldet wird und diese Info dem Fiskus (Steufa) zur Verfügung steht, NICHT jedoch der Vollstreckungsabteilung. Das wäre verboten. Da dt Beamte mit Vorliebe Gestze nicht brechen aber zufällig nicht parat haben (wie hiess der Dt Bundesinnenminister, der die Aussage machte, man könne ja nicht ständig mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen), würde ich davon ausgehen, das die Vollstreckungsabteilung des Fiskus von diesem Schliessfach erfährt.

      3.) Bei zivilrechtlichen Ansprüchen reicht meist die Konto- und Schliessfachführung bei einem NICHT_SCHUFA Institut. Denn ein Sch-fach, das nicht bekannt ist, kann auch nicht gepfändet werden.

      4.) Am Besten wäre ein Schliessfach eines e.V., dessen Schlüssel und Schliessfachunterlagen auf zwei andere verteilt sind. Paranoid aber funktioniert.

      5.) Alle Schliessfacher sind Nummernfächer, der Schlüssel hat auch eine Nummer, aber es gibt in der EU keine anonymen Fächer. - aber in Lux zB schlüssellose Fächer, wo einem der Schlüssel gegen Identifikation ausgehändigt wird.



      MFG

      Hittfeld


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