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    Muß ich als Kunde eine Transportversicherung abschließen... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.03 15:42:44 von
    neuester Beitrag 18.11.03 16:46:24 von
    Beiträge: 6
    ID: 796.470
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      Avatar
      schrieb am 16.11.03 15:42:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      ....wenn ich z.B. elektronische Geräte (Fernseher, Computer) via Internet bestelle? Ein Anbieter fordert dies!

      Meine Rechtsauffassung, daß eine Transportversicherung Sache des Anbieters/Versenders sei, wurde mir von der Post bestätigt.

      Gleichwohl die Frage: Habe ich ohne Versicherungsabschluss meinerseits im Schadensfall möglicherweise die Arschkarte ??? :confused:

      Danke für Eure Antworten

      procedo
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 16:32:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke grundsätzlich ist der Versender
      für eine Transport-Versicherung zuständig.
      Der Versender schließt doch den Beförderungsvertrag
      mit dem Transporteur und nicht der Empfänger.
      Möglicherweise werden Dir die Transportkosten
      ob nun mit oder ohne Versicherung zum Kaufpreis
      aufgeschlagen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 17:14:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist keinesfalls immer eine Sache des Versenders !

      Der Beförderungsvertrag und der Kaufvertrag sind zwei unterschiedliche Schuhe.
      Grundsätzlich gilt $ 447 BGB ( Versendungskauf ) falls nichts anderes vereinbart...und da stehst du im Risiko, wenn was passiert.

      Und dann mußt du dich mit der Haftpflichtversicherung des Spediteurs rumschlagen.
      Wichtig ist in jedem Fall, daß du einen offensichtlichen Schaden bei der Anlieferung schriftlich reklamierst.
      Bei einem verdeckten Schaden bleiben dir 7 Tage, aber du hast die Beweislast.

      Gruss
      Habakus
      PS : Die Post hat doch keine Ahnung :D
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 14:49:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Thank you very much, habakus!

      Die BGB-Angabe gleich mal nachgeschaut:

      § 447
      Gefahrübergang beim Versendungskauf
      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

      Tja, das klingt ja eindeutig. Werd` ich bei Bestellung dann mal so `ne Versicherung abschließen....

      Nochmal danke!
      procedo :)
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 21:33:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      procedo,
      vielleicht ist der Kauf trotz Transportversicherung für dich noch günstig. Ich sehe hier allerdings eine doppelte Versicherung. Der Spediteur versichert sich gegen Transportschäden und du auch. Im Schadensfall ist es mir ziemlich egal, ob ich mich mit der einen oder der anderen Versicherung herumschlagen muß.

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      Avatar
      schrieb am 18.11.03 16:46:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      alzwo,

      natürlich würd` ich die Euros für die Versicherung gern sparen, deshalb der Thread.

      Allerdings ist das Angebot auch mit Versicherungskosten noch günstig, sodaß ich mich wohl absichern werde....

      Grüße von
      procedo


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