Darlehen für Drogengeschäfte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.03 19:06:40 von
neuester Beitrag 18.11.03 21:51:12 von
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Folgender Fall:
A leiht B 10.000 Euro. B will mit dem Geld Drogen kaufen und sie anschließend mit Gewinn weiterverkaufen. A hat davon Kenntnis.
B wird verhaftet, die gekauften Drogen beschlagnahmt!
Hat A gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung der 10.000 Euro???
Im voraus vielen Dank für die Antworten
Crypti
A leiht B 10.000 Euro. B will mit dem Geld Drogen kaufen und sie anschließend mit Gewinn weiterverkaufen. A hat davon Kenntnis.
B wird verhaftet, die gekauften Drogen beschlagnahmt!
Hat A gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung der 10.000 Euro???
Im voraus vielen Dank für die Antworten
Crypti
Gehe in des Gefängnis, gehe nicht über Los, ziehe keine 10.000 € ein. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Immer diese Jura- Studenten!
Soll ich jetzt das komplette Gutachten hier hereinstellen?
Soll ich jetzt das komplette Gutachten hier hereinstellen?
kommt darauf an, wieviel mm die kanone von A hat und wie lange er bereit ist zu warten
rechtlich gesehen wohl kaum, da von vornherein illegale tätigkeiten bekannt waren. wäre ja noch schöner, wenn illegalität rechtlichen schutz bekommt.
rechtlich gesehen wohl kaum, da von vornherein illegale tätigkeiten bekannt waren. wäre ja noch schöner, wenn illegalität rechtlichen schutz bekommt.
Geiler Fall.
Machst du gerade den kleinen Strafrechtsschein ?
Machst du gerade den kleinen Strafrechtsschein ?
A hat gegen B keinen Anspruch, weil das Geschäft sittenwidrig war.
A könnte bei B aber die Kohle raustrommeln (nach der Knastzeit), aber das fällt dann ins StGB.
A könnte bei B aber die Kohle raustrommeln (nach der Knastzeit), aber das fällt dann ins StGB.
Mit den richtigen Geldeintreibern. Warum nicht??
Geld (+)
Zinsen (-)
Zinsen (-)
Immer diese Profs mit ihrem Fällchen. Ist das die ganze HA, oder nur ein Teil
#5: dürfte wohl eher ein BGB-Scheinchen sein.
#5: dürfte wohl eher ein BGB-Scheinchen sein.
#3 das komplette Gutachten wär natürlich super!!!!
Vermutlich will der Prof Euch das Bereicherungsrecht näher bringen. Alles schön durchprüfen.
das Geschaeft ist Sittenwidrig nach 138 BGB (falls ich mich da richtig erinnere) und somit von Anfang an nichtig. A macht sich durch das Wissen ebenfalls strafbar.
Man muss aber nach dem Abstraktionsprinzip die Gelduebergabe, also das Kreditgeschaeft und die Drogensache getrennt betrachten.
Aus dem Kreditgeschaeft selbst hat A einen Anspruch auf Rueckzahlung, bzw auf Herausgabe nach 812 BGB, falls da das Geschaeft nichtig ist.
dgw
Man muss aber nach dem Abstraktionsprinzip die Gelduebergabe, also das Kreditgeschaeft und die Drogensache getrennt betrachten.
Aus dem Kreditgeschaeft selbst hat A einen Anspruch auf Rueckzahlung, bzw auf Herausgabe nach 812 BGB, falls da das Geschaeft nichtig ist.
dgw
stimmt MrMinze, ist aber nur ein Teil!
kniebeisser: kannst Du Dein Ergebnis Geld(+), Zinsen(-) auch begründen? Bestimmt hat doch mal irgendein Gericht so einen (oder ähnlichen Fall) schon einmal entschieden!
Ich persönlich denke eigentlich auch, dass es das darlehen zurückbekommt, aber mein Jura-Examen ist schon zu lange her!
Den Fall soll übrigens ein Kommilitone meiner Frau bearbeiten!
kniebeisser: kannst Du Dein Ergebnis Geld(+), Zinsen(-) auch begründen? Bestimmt hat doch mal irgendein Gericht so einen (oder ähnlichen Fall) schon einmal entschieden!
Ich persönlich denke eigentlich auch, dass es das darlehen zurückbekommt, aber mein Jura-Examen ist schon zu lange her!
Den Fall soll übrigens ein Kommilitone meiner Frau bearbeiten!
812 bringt nichts, wegen der Einrede der Entreicherung! Die kohle ist ja schließlich weg!
stimmt. Entreicherung! Jetzt erinnere ich mich wieder. (Lesen hilft...!). Da B entreichhert ist, kann A das Geld nicht wieder verlangen, bzw hat keinen Anspruch. Ich denke aber trotzdem, dass man das ungefaehr so aufbauen sollte:
Kredit-> zustandegekommen (ja/nein /) => ja
=> Anspruch A gegen B.
Gibt es etwas dass den anspruch aufhebt? (ja/nein) => ja
a) Geschaeft ist sittenwidrig -> Vertrag ist nichtig + was fuer Ansprueche entstehen daraus
b) B ist entreichert => Rueckzahlungsansprucgh pruefen.
dgw (der sich mal wieder die Recht Unterlagen hervor holen sollte!)
ist futsch.
Der Beifahrer beim Schmuggel verliert ebenfalls den Führerschein.
Akt§166/44-371.
Der Beifahrer beim Schmuggel verliert ebenfalls den Führerschein.
Akt§166/44-371.
BGB § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
---------------------------------------------------------
War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet.
Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.
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War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet.
Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.
nette tarnung, so auf jurastudent zu machen. oder ist es etwa nicht in wirklichkeit so:
a = CryptKeeper
gruß
mark d.
a = CryptKeeper
gruß
mark d.
Nun, ich denke das ist in der deutschen Realverfassung klar geregelt.
Wenn A ein türkischer Staatsbürger ist mit libanesischem Paß, dann hat er wenn er in Berlin lebt nicht nur auf die 10.000 Anspruch, sondern neben der Sozialhilfe auch auf zusätzliche 10.000 aus dem staatlichen Integrationsunterstützungssolidaritätsfinds.
Wenn B wiederum ein Bürger jüdischen Glaubens ist, wird der Staatsanwalt C aus seinem Amt entfernt, wenn er gegen A und B ermitteln sollte. B wird enthaftet und erhält seine 10000 zurück, plus 15000 aus dem staatlichen Antisemitismusbekämpfungsersatzabgabefonds. A bekommt die 10000 nicht zurück, bekommt aber von B eine Jahreskarte für die Oksana Lusty Enterprises in Kiew als Kulanzlösung.
Wenn A ein türkischer Staatsbürger ist mit libanesischem Paß, dann hat er wenn er in Berlin lebt nicht nur auf die 10.000 Anspruch, sondern neben der Sozialhilfe auch auf zusätzliche 10.000 aus dem staatlichen Integrationsunterstützungssolidaritätsfinds.
Wenn B wiederum ein Bürger jüdischen Glaubens ist, wird der Staatsanwalt C aus seinem Amt entfernt, wenn er gegen A und B ermitteln sollte. B wird enthaftet und erhält seine 10000 zurück, plus 15000 aus dem staatlichen Antisemitismusbekämpfungsersatzabgabefonds. A bekommt die 10000 nicht zurück, bekommt aber von B eine Jahreskarte für die Oksana Lusty Enterprises in Kiew als Kulanzlösung.
@ Prinz
!!!
!!!
Geld:
§ 985 (-) wegen Übereignung (wertneutral, daher nicht nichtig gem. § 134)
§ 812
Leistung (+)
etwas erlangt (+) (Besitz + Eigentum)
ohne Rechtsgrund (+) (Darlehensvertrag § 138 wegen gemeinschaftswidrigem RG (Pal § 138 Rn 42))
aber: Problem § 817 S.2: Rückforderung ausgeschlossen, wenn Darlehensgeber Kenntnis hat (hierzu: Pal. § 817 Rn 23 + BGH NJW 95, 1152)
-> Falls DG Kenntnis (+): § 817 (+) d.h. § 812 (-)
-> Falls DG Kenntnis (-): § 817 (-) Problem: Entreicherung? aber: keine Entreicherung, wenn Geld bestimmungsgem. ausgegeben -> § 812 (+)
Gruß
Kniebeisser
§ 985 (-) wegen Übereignung (wertneutral, daher nicht nichtig gem. § 134)
§ 812
Leistung (+)
etwas erlangt (+) (Besitz + Eigentum)
ohne Rechtsgrund (+) (Darlehensvertrag § 138 wegen gemeinschaftswidrigem RG (Pal § 138 Rn 42))
aber: Problem § 817 S.2: Rückforderung ausgeschlossen, wenn Darlehensgeber Kenntnis hat (hierzu: Pal. § 817 Rn 23 + BGH NJW 95, 1152)
-> Falls DG Kenntnis (+): § 817 (+) d.h. § 812 (-)
-> Falls DG Kenntnis (-): § 817 (-) Problem: Entreicherung? aber: keine Entreicherung, wenn Geld bestimmungsgem. ausgegeben -> § 812 (+)
Gruß
Kniebeisser
#20 Ist wohl Valium für,s Volk
danke kniebeisser, so werde ich das mal weitergeben!
Crypti
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