Ebay-Problem beim Kauf - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.12.03 11:51:24 von
neuester Beitrag 01.12.03 17:42:25 von
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Hallo, hab am Wochenende eine Dauerkarte eines Bundesligaclubs in Deutschland erworben. Er hatte
den Artikel erst ein paar Minuten eingestellt. Ich machte
Ihm per E-Mail ein Sofort-Kaufen Angebot. Er sagte mir
gleich zu, und sagte ich soll das Geld überweisen. Hab ich
natürlich gleich gemacht. Er hat den Artikel rausgenommen.
Ich dachte alles klar, nun schau ich heute morgen in mein
Postfach.
Er schrieb: Er hat es sich anders überlegt und will nun
selber wieder zum Fußball fahren und die Karte behalten.
Das kann er aber doch nicht machen, oder? Verkauft ist verkauft.
Bevor ich mich an Ebay direkt Wende, dachte ich schreib das mal hier rein, und höre mal nach ober ein schonmal so ein Problem hatte oder ähnlich.
Danke für eure Antworten.
Gruß Frank
den Artikel erst ein paar Minuten eingestellt. Ich machte
Ihm per E-Mail ein Sofort-Kaufen Angebot. Er sagte mir
gleich zu, und sagte ich soll das Geld überweisen. Hab ich
natürlich gleich gemacht. Er hat den Artikel rausgenommen.
Ich dachte alles klar, nun schau ich heute morgen in mein
Postfach.
Er schrieb: Er hat es sich anders überlegt und will nun
selber wieder zum Fußball fahren und die Karte behalten.
Das kann er aber doch nicht machen, oder? Verkauft ist verkauft.
Bevor ich mich an Ebay direkt Wende, dachte ich schreib das mal hier rein, und höre mal nach ober ein schonmal so ein Problem hatte oder ähnlich.
Danke für eure Antworten.
Gruß Frank
wenn du ihm per mail ein angebot gemacht hast, dann hast du selbst gegen die ebay-richtlinien verstoßen....
sicher? Dann hab ich wohl leider Pech gehabt!
das mail mal eBay, dann bist du quasi selbt fast raus.
@great
kannst du mir sagen, wo das steht??
Wäre dir sehr dankbar!
kannst du mir sagen, wo das steht??
Wäre dir sehr dankbar!
Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird
Grundsatz
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
Fazit
eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.
Beispiele:
Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen
Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll
Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
Umgehung von Powerauktionen (siehe nachstehende Beschreibung)
Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird
Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden
Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel
guck mal hier:
http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html
Grundsatz
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
Fazit
eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.
Beispiele:
Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen
Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll
Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
Umgehung von Powerauktionen (siehe nachstehende Beschreibung)
Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird
Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden
Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel
guck mal hier:
http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html
Ich hab ihm ja gesagt er solle den Betrag reinschreiben und
Sofort Kaufen. Er hat das aber nicht gebacken, bekommen
und hats rausgenommen. Hatte mich dann natürlich 100% drauf verlassen.
Da werd ich wohl keine Chance habenwenn ich Ebay schreibe, oder wie siehst du das Experte? @graet Mr
Sofort Kaufen. Er hat das aber nicht gebacken, bekommen
und hats rausgenommen. Hatte mich dann natürlich 100% drauf verlassen.
Da werd ich wohl keine Chance habenwenn ich Ebay schreibe, oder wie siehst du das Experte? @graet Mr
frankL
in diesem fall kannst du nix machen,dich nicht auf ebay berufen.
das einzige was du machen kannst ist zu dem typ hinfahren und auf den mund boxen
in diesem fall kannst du nix machen,dich nicht auf ebay berufen.
das einzige was du machen kannst ist zu dem typ hinfahren und auf den mund boxen
Hoffe er ist nicht 2 Gewichtsklassen höher wie ich!
was ist mit der kohle?
hat er zurücküberwiesen?
hat er zurücküberwiesen?
faktisch ist ein Kaufvertrag geschlossen worden zwischen beiden Parteien. Wenn das Geld überwiesen ist, muß der Verkäufer die Karte rausrücken. Was Ihr im einzelnen gemailt habt, kann natürlich von Bedeutung sein.
nun fährt er auf schalke und du bleibst zuhause
@eiertanz ganz sicher bleib ich Sonntag nicht zu hause, aber wie kommst du auf Schalke?
@buru
mit einem email-wechsel dürfte noch kein endgültiger kaufvertrag geschlossen sein.
ich kenne mich zwar nicht sooo genau damit aus, aber mails sind doch im allgemeinen als nicht sicher weil manipulierbar eingestuft, oder
mit einem email-wechsel dürfte noch kein endgültiger kaufvertrag geschlossen sein.
ich kenne mich zwar nicht sooo genau damit aus, aber mails sind doch im allgemeinen als nicht sicher weil manipulierbar eingestuft, oder
Fahrt am Sonntag mal lieber nicht! Schaut Premiere, dann könnt ihr beim 0:3 umschalten...
Borussia forever!!
Borussia forever!!
@bwl-Student Das glaub ich nicht! Eher schaltest du um!
@great ich habs mir überlegt! Er soll mir mein "Geld" zurücküberweisen und gut! Bevor das zu einem langen Hick-Hack ausartet. Danke für deine Bemühungen.
Hallo,
hierbei ist eindeutig ein Kaufvertrag nach §433 BGB.
Es wurden sowohl Angebot, wie auch Annahme, übereinkommend geschlossen.
Du hast einen Lieferanspruch aus §433I BGB, den Zahlungsanspruch des Verkäufers aus §433II BGB hast du bereits erfüllt.
Also mach´dir keine Sorgen, steht dir zu. Kannst dir zur Not einen Anwalt holen, aber versuche es erstmal so. Dir gibt jedes Gericht recht. Über Ebaydatenbank wäre sein Angebot nachweisbar, auch wenn er das gelöscht hat und du bist nachweisbar deiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.
Kein Thema, die Katze im Sack
Bei Fragen, mail mich einfach an.
Gruß
SashWill, Rechtsverdreher in spé
hierbei ist eindeutig ein Kaufvertrag nach §433 BGB.
Es wurden sowohl Angebot, wie auch Annahme, übereinkommend geschlossen.
Du hast einen Lieferanspruch aus §433I BGB, den Zahlungsanspruch des Verkäufers aus §433II BGB hast du bereits erfüllt.
Also mach´dir keine Sorgen, steht dir zu. Kannst dir zur Not einen Anwalt holen, aber versuche es erstmal so. Dir gibt jedes Gericht recht. Über Ebaydatenbank wäre sein Angebot nachweisbar, auch wenn er das gelöscht hat und du bist nachweisbar deiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.
Kein Thema, die Katze im Sack
Bei Fragen, mail mich einfach an.
Gruß
SashWill, Rechtsverdreher in spé
Was soll ich mich mit dem jetzt ewig rumzanken. Bis der Fall entschieden ist, sind die Spiele allesamt rum.
Ist mir aber eine Warnung für das nächste mal.
Dir auch danke @SashWill. Wäre das als erstes Posting gekommen hätte ich mir es vielleicht überlegt!
knapp 1.000 Bewertungen 6 x neg. Da dachte ich es kann nichts passieren und es kann doch!
Ist mir aber eine Warnung für das nächste mal.
Dir auch danke @SashWill. Wäre das als erstes Posting gekommen hätte ich mir es vielleicht überlegt!
knapp 1.000 Bewertungen 6 x neg. Da dachte ich es kann nichts passieren und es kann doch!
lass dir sowas nicht bieten! du bist auf der stärken seite. sogar soweit, dass er dir notfalls einen ausgleich schaffen muss!
@sash
und wie will er nachweisen, mit wem er einen kaufvertrag geschlossen hat?
die mail kann ja auch gefälscht gewesen sein
und wie will er nachweisen, mit wem er einen kaufvertrag geschlossen hat?
die mail kann ja auch gefälscht gewesen sein
Genau Matze,
immer das gleiche Gelaber, Kaufvertrag, Anwalt, Bla... taugt in der Praxis nix...
immer das gleiche Gelaber, Kaufvertrag, Anwalt, Bla... taugt in der Praxis nix...
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