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    Ebay-Problem beim Kauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.03 11:51:24 von
    neuester Beitrag 01.12.03 17:42:25 von
    Beiträge: 22
    ID: 800.485
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      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:51:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, hab am Wochenende eine Dauerkarte eines Bundesligaclubs in Deutschland erworben. Er hatte
      den Artikel erst ein paar Minuten eingestellt. Ich machte
      Ihm per E-Mail ein Sofort-Kaufen Angebot. Er sagte mir
      gleich zu, und sagte ich soll das Geld überweisen. Hab ich
      natürlich gleich gemacht. Er hat den Artikel rausgenommen.
      Ich dachte alles klar, nun schau ich heute morgen in mein
      Postfach.

      Er schrieb: Er hat es sich anders überlegt und will nun
      selber wieder zum Fußball fahren und die Karte behalten.

      Das kann er aber doch nicht machen, oder? Verkauft ist verkauft.

      Bevor ich mich an Ebay direkt Wende, dachte ich schreib das mal hier rein, und höre mal nach ober ein schonmal so ein Problem hatte oder ähnlich.

      Danke für eure Antworten.

      Gruß Frank
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:53:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn du ihm per mail ein angebot gemacht hast, dann hast du selbst gegen die ebay-richtlinien verstoßen.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:54:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      sicher? Dann hab ich wohl leider Pech gehabt! :cry:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:54:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      das mail mal eBay, dann bist du quasi selbt fast raus.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:55:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @great

      kannst du mir sagen, wo das steht??

      Wäre dir sehr dankbar!

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      schrieb am 01.12.03 11:58:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird

      Grundsatz
      Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
      Fazit
      eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.

      Beispiele:

      Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen
      Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben
      Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll
      Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
      Umgehung von Powerauktionen (siehe nachstehende Beschreibung)
      Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird
      Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden
      Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel

      guck mal hier:

      http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:02:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hab ihm ja gesagt er solle den Betrag reinschreiben und
      Sofort Kaufen. Er hat das aber nicht gebacken, bekommen
      und hats rausgenommen. Hatte mich dann natürlich 100% drauf verlassen.

      Da werd ich wohl keine Chance habenwenn ich Ebay schreibe, oder wie siehst du das Experte? @graet Mr
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:08:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      frankL

      in diesem fall kannst du nix machen,dich nicht auf ebay berufen.
      das einzige was du machen kannst ist zu dem typ hinfahren und auf den mund boxen
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:11:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hoffe er ist nicht 2 Gewichtsklassen höher wie ich! :D
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:14:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      was ist mit der kohle?
      hat er zurücküberwiesen?
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:14:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      faktisch ist ein Kaufvertrag geschlossen worden zwischen beiden Parteien. Wenn das Geld überwiesen ist, muß der Verkäufer die Karte rausrücken. Was Ihr im einzelnen gemailt habt, kann natürlich von Bedeutung sein.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:18:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      nun fährt er auf schalke und du bleibst zuhause :)
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:21:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      @eiertanz ganz sicher bleib ich Sonntag nicht zu hause, aber wie kommst du auf Schalke?
      :)
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:24:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      @buru

      mit einem email-wechsel dürfte noch kein endgültiger kaufvertrag geschlossen sein.
      ich kenne mich zwar nicht sooo genau damit aus, aber mails sind doch im allgemeinen als nicht sicher weil manipulierbar eingestuft, oder :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:28:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Fahrt am Sonntag mal lieber nicht! Schaut Premiere, dann könnt ihr beim 0:3 umschalten...

      Borussia forever!!

      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:53:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      @bwl-Student Das glaub ich nicht! Eher schaltest du um! :D
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:54:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      @great ich habs mir überlegt! Er soll mir mein "Geld" zurücküberweisen und gut! Bevor das zu einem langen Hick-Hack ausartet. Danke für deine Bemühungen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 13:20:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,
      hierbei ist eindeutig ein Kaufvertrag nach §433 BGB.
      Es wurden sowohl Angebot, wie auch Annahme, übereinkommend geschlossen.

      Du hast einen Lieferanspruch aus §433I BGB, den Zahlungsanspruch des Verkäufers aus §433II BGB hast du bereits erfüllt.

      Also mach´dir keine Sorgen, steht dir zu. Kannst dir zur Not einen Anwalt holen, aber versuche es erstmal so. Dir gibt jedes Gericht recht. Über Ebaydatenbank wäre sein Angebot nachweisbar, auch wenn er das gelöscht hat und du bist nachweisbar deiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.

      Kein Thema, die Katze im Sack ;)

      Bei Fragen, mail mich einfach an.

      Gruß

      SashWill, Rechtsverdreher in spé
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 14:02:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Was soll ich mich mit dem jetzt ewig rumzanken. Bis der Fall entschieden ist, sind die Spiele allesamt rum.
      :mad: Ist mir aber eine Warnung für das nächste mal.
      Dir auch danke @SashWill. Wäre das als erstes Posting gekommen hätte ich mir es vielleicht überlegt! :)
      knapp 1.000 Bewertungen 6 x neg. Da dachte ich es kann nichts passieren und es kann doch! :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 14:21:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      lass dir sowas nicht bieten! du bist auf der stärken seite. sogar soweit, dass er dir notfalls einen ausgleich schaffen muss! :)
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 14:30:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      @sash

      und wie will er nachweisen, mit wem er einen kaufvertrag geschlossen hat?
      die mail kann ja auch gefälscht gewesen sein ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:42:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Genau Matze,

      immer das gleiche Gelaber, Kaufvertrag, Anwalt, Bla... taugt in der Praxis nix...


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