Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.03 09:42:56 von
neuester Beitrag 10.12.03 13:30:25 von
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Wer kann mir sagen, wie es mit der Eigenheimzulage
aussieht??
Muß ich meinen Wohnsitz dieses Jahr ummelden oder muß
ich die Zulage dieses Jahr beantragen?
Muß man bereits eingezogen sein?
Wird die Zulage immer für das vergangene Jahr gezahlt?
Use
aussieht??
Muß ich meinen Wohnsitz dieses Jahr ummelden oder muß
ich die Zulage dieses Jahr beantragen?
Muß man bereits eingezogen sein?
Wird die Zulage immer für das vergangene Jahr gezahlt?
Use
förderzeitraum beginnt mit fertigstellung.
geld gibt es ab einzug.
solltest du dieses jahr fertigstellen, aber nächstes jahr erst einziehen, verschenkst du die förderung für ein komplettes jahr.
am besten beim einwohnermeldeamt noch dieses jahr ummelden
die erste kohle gibt es relativ schnell nach beantragung beim finanzamt. die nächsten 7 raten dann jeweils per 15.03.
geld gibt es ab einzug.
solltest du dieses jahr fertigstellen, aber nächstes jahr erst einziehen, verschenkst du die förderung für ein komplettes jahr.
am besten beim einwohnermeldeamt noch dieses jahr ummelden
die erste kohle gibt es relativ schnell nach beantragung beim finanzamt. die nächsten 7 raten dann jeweils per 15.03.
Hab ähnliches Problem:
2002 Grundstück gekauft
2003 Baubeginn
2004 voraussichtlich Bauende und Einzug+Ummeldung.
Antrag auf Eigenheimzulage somit erst 2004.
was passiert aber wenn sich die Gesetzeslage ändert, bin
ich davon betroffen. Habe ich Einschränkungen zu erwarten?
Baue mit meiner Freundin zusammen. Wer sollte demnach den Antrag stellen ? Ich oder meine Freundin oder beide? Wollen nach Einzug heiraten. Haben allerdings vor zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu bauen und EHZ beantragen.
2002 Grundstück gekauft
2003 Baubeginn
2004 voraussichtlich Bauende und Einzug+Ummeldung.
Antrag auf Eigenheimzulage somit erst 2004.
was passiert aber wenn sich die Gesetzeslage ändert, bin
ich davon betroffen. Habe ich Einschränkungen zu erwarten?
Baue mit meiner Freundin zusammen. Wer sollte demnach den Antrag stellen ? Ich oder meine Freundin oder beide? Wollen nach Einzug heiraten. Haben allerdings vor zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu bauen und EHZ beantragen.
die geplante streichung der ehz juckt dich nicht, da du mit dem bau bereits begonnen hast. so ist zumindest bis jetzt die planung
bisher ist es so, dass jeder für sich die zulage einmal in seinem leben verbrauchen kann. pro objekt allerdings auch nur einmal
also: du kannst jetzt voll beantragen. deine freundin später mal oder umgekehrt. die frage ist nur, ob es später mal wieder eine förderung geben wird ...
bisher ist es so, dass jeder für sich die zulage einmal in seinem leben verbrauchen kann. pro objekt allerdings auch nur einmal
also: du kannst jetzt voll beantragen. deine freundin später mal oder umgekehrt. die frage ist nur, ob es später mal wieder eine förderung geben wird ...
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