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    Abstandszahlung an Mieter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.03 22:04:14 von
    neuester Beitrag 12.12.03 10:03:26 von
    Beiträge: 22
    ID: 802.939
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      schrieb am 09.12.03 22:04:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi leute!

      folgende problematik...

      ich möchte ein grundstück mit haus von der stadt kaufen. in dem haus sind mieter die ich übernehmen muss, um sie dann wegen eigenbedarf zu kündigen.
      nun hat das haus eine oelheizung bj.93 und einen wintergartenanbau bj.96. der mieter will jetzt von mir 25000 bis 30000 euro abstand haben. ich halte den preis aber für völlig überteuert und er kommt mir jetzt mit seiner eigenleistung.

      wie soll ich mich verhalten und wie ist die rechtliche situation?

      mfg und dank im voraus

      DB
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 22:17:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Abstand ist nur nach der Höhe des Restwertes angemessen, die Abnutzung ist von dem Anschaffunswert inkl. Eigenarbeit abzuziehen. bj 93 ist schon recht alt, ich glaube Heizungen haben nur ne erwartete Lebensdauer von 15 Jahren? Erstmal am besten informieren wie hoch die erwartete Lebensdauer so ist (z.B. AfA Tabellen) und dann rechnen und neu verhandeln
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 22:25:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      @casel

      danke für die antwort! wo bekomme ich die infos über nutzungsdauer und restwert her?
      wie wäre die vorgehensweise wenn man sich nicht einigt?
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 22:29:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hol Dir einen Sachverständigen, bei der Summe ;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 22:48:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum verhandelst Du mit dem Mieter und nicht mit dem Verkäufer? Der soll Dir die Summe im Preis nachlassen!

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      schrieb am 09.12.03 23:18:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Den Kaminfeger fragen - vermutlich muss die Heizung wegen der ENEV ( Wärmeschutzverordnung ) in 2004 erneuert werden ; zumindest der Heizkessel
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 23:43:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du willst wegen Eigenbedarf kündigen ? Viel Spass ...
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 00:17:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wieso? Eigenbedarf ist doch berechtigt. Nur wenn der Mieter sich querstellt, dann kanns dauern. Aber es ist für den Mieter besser sich gütlich zu einigen, damit er mehr Abfindung herausbekommt. Ich würde mal den Mietvertrag checken, es wird kaum drinstehen, daß der Mieter im Haus rumbauen darf wie er will, er dürfte höchstens ne Genehmigung für die Baumaßnahme habe. Einen Entschädigungsanspruch hat der Mieter nur anteilig nach Abschreibung und ich bin mir hier aber nicht sicher- glaube ich- und das nur wenn seine investionen die miete zeitlich befristet gemindert hat. Müsste aber dann im Mietvertrag stehen. Ansonsten kann der Mieter den Kessel und den Wintergarten gerne mitnehmen, oder? Also es liegt auch im Interesse des Mieters eine gütliche Einigung zu inden und nicht später dafür aber ohne Abfindung rausgeklagt zu werden. Denke aber eher dass der Mieter erstmal hoch pokert.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 12:40:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      § 566 Kauf bricht nicht Miete
      (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

      (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


      Wenn der jetzige Mieter sich nur ein bißchen quer stellt, kannst Du evtl. klagen bist du alt und grau bist ;)

      ICH an Deiner Stelle würde, wenn der Mieter nicht mitspielt (Einigung schriftlich), die Finger von solchen Objekten lassen, wenn Du Deine Nerven schonen willst.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 20:39:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es ist nicht gerade üblich, dass ein Mieter eine Oelheizung und einen Wintergarten in die Mietwohnung einbaut, dies ist idR Aufgabe des Vermieters.
      Es sollte aufgeklärt werden, welche Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter (der Stadt) getroffen wurden.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 20:42:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #6: Bei Bj 1993 würde ich nicht davon ausgehen, dass der Heizkesseel erneuert werden muss.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 20:47:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      "nun hat das haus eine oelheizung bj.93 und einen wintergartenanbau bj.96. der mieter will jetzt von mir 25000 bis 30000 euro abstand haben. ich halte den preis aber für völlig überteuert und er kommt mir jetzt mit seiner eigenleistung."

      Ich würde den Mieter auffordern, die Heizung und den Wintergarten zu entfernen.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 21:02:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachtrag zu #6: Auf Grund der Energie-Einsparverotdnung (EnV) ist zu prüfen, ob der Erwerber verpflichtet ist, Investitionen vorzunehmen. Dies könnte die Rentabilität verschlexhtern.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 21:06:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #8: Hi, casel:)
      Keine Ahnung, ob die Voraussetzungen für eine Räumungsklage wegen Eigenbedarfs gegeben sin. Auch dies müsste geprüft werden.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 21:17:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sorry. in #8 muss es heissen: "Energieeinsparungsverordnung (EnEV)"
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 22:33:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      In Sachen Kündigung wegen Eigenbedarfs spreche ich aus eigener Erfahrung. Mit einem mässig begabten Anwalt hat ein Mieter beste Chancen, Dich bis zum Nimmerleinstag zu nerven.

      Ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter über Auszug und Abgeltungszahlung von Dir rate ich dringend vom Erwerb des Objektes ab, wenn Du darauf angewiesen bist, binnen zwei/drei Jahren dort einzuziehen.

      Deutschland ist (leider) Mieterland !
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 19:26:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      ersteinmal danke an alle für die antworten!

      zum eigenbedarf: ich wohne aktuell mit meiner frau in einer mietwohnung und möchte das objekt von der stadt kaufen. in dem moment müsste doch eigenbedarf bestehen, oder? wie sollte sich der mieter dagegen wehren?

      zum abstand: die stadt hat ein gutachten erstellen lassen, welches ohne wintergarten und heizung den wert ermittelt hat. somit gewährt die stadt auch keinen nachlass auf den kaufpreis. das haus ist noch aus ddr-zeiten und gehört zu den liegenschaften der stadt. nun brauch die stadt kohle und "vergoldet" das tafelsilber.

      mfg

      DB
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 22:39:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Merke Dir folgenden Satz: § 566 Kauf bricht nicht Miete

      Zwar besteht bei Dir Eigenbedarf, aber die Durchsetzung kann Jahre dauern.
      In dem Moment, wo du das Haus kauftst, weißt Du, daß das Haus vermietet ist. Also gilt der Mietvertrag weiterhin.
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 23:05:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ zitterpartei

      warum kann es jahre dauern wenn eigenbedarf besteht? der mieter hat den mietvertrag 2001 mit der stadt geschlossen.

      mfg

      DB
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 23:14:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      ? Mietvertrag 2001 und Einbau einer Ölheizung in 1993 ?

      ???

      zitterpartei hat schon recht, wie begründet Dein Eigenbedarf auch immer ist, der Mieter hat einen unbefristeten Mietvertrag ...

      ... wenn der Mieter Dich abziehen oder tatsächlich bleiben will, hat er null Probleme, Dich jahrelang zu nerven ...

      ... er wird Gründe präsentieren, warum ihm einm Umzug nicht zumutbar ist ... glaube uns ... wenn der Mieter will, kann er Dich bis zum Nimmerleinstag vor der Haustür verhungern lassen. Je mehr Du ihn nervst, desto mehr wird er zudem geneigt sein, die Miete zu mindern. Glaube einfach mal Fachleuten wie zitterpartei und mir ... wenn er will, kann er Dich wegen des kranken Rechtssystems in Deutschland ausbluten lassen ...

      Dein Anwalt wird Dir sagen, "den kriegen wir schon raus" ... glaube ihm nicht ... der will das Mandat von Dir ... er verdient unabhängig davon , ob Du gewinnst oder verlierst. Du wirst, wenn der Mieter resistent ist, verlieren !
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 23:25:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      @testersteron

      der aktuelle mieter hat 2001 angeblich dem vormieter abstand bezahlt. und diesen abstand will er jetzt zurück.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 10:03:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Dukeboy: Langsam müsstest Du es aber merken, daß mit dem Haus sehr sehr, sehr sehr viel Ärger auf Dich zukommen wird.

      Mir ist es immer noch schleierhaft, wie ich ein Haus kaufen kann, wo mir der Mieter auflagen macht :confused:

      WENN Du das Haus kaufst, kann der Mieter im Prinzip verlangen was er will, wenn Du ihn raushaben willst.

      Ist dieser Satz Merke Dir folgenden Satz: § 566 Kauf bricht nicht Miete , denn wirklich so schwer zu verstehen???

      WENN Du das Haus kaufst, kaufst Du das Haus MIT DEM MIETER und zwar so, als ob DU und der Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen habt.

      Es gibt nur die eine Möglichkeit: Entweder Du aktzeptierst die Forderungen des Mieters, sodaß dieser das Haus verläßt oder Du mußt Dich auf einen Kleinkrieg vorbereiten.
      Wenn Du genug Geld hast, das Haus zu finanzieren UND Deine jetzige Miete zu zahlen, und das über Jahre, dann könntest Du den Kleinkrieg gewinnen.

      ABER selbst wenn Du Dich mit Mieter einigst, heißt das noch lange nicht, daß dieser das Haus zu einem bestimmten Termin verlassen hat.

      Wenn er keinen andere Wohnung findet (finden will), muss Du ihn doch wieder rausklagen..... usw. usw. usw......

      Das Haus sollte LEER sein! DAS wäre die sicherste Alternative und für MICH die Einzige!!!!


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