checkAd

    MFC - Sanierer oder Abzocker ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.12.03 12:38:32 von
    neuester Beitrag 11.12.03 15:31:18 von
    Beiträge: 4
    ID: 803.461
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.137
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 12:38:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      So sah das vor zwei Jahren aus:

      To every German speaking Cybernet Shareholder:

      Bellow, everyone shall find an unofficial transalation of the with the SEC filled preliminary 14A.

      Jeder soll dies als eine unofficialle Uebersetzuing betrachten, da nur die englische Version gilt. Da MFC viele Anfragen betreffen diesem Filling bekommen hat, hat man sich entschieden eine unoficielle Version auf Deuscht den Deutschen Aktionaeren zu verfuegung zu stellen.

      Jeder kann zu jeder Zeit die Englische officielle Version betrachten indem er folgendem Link folgt :


      www.sec.gov/Archives/edgar/data/1070658/000001685901500021/0000016859-01-500021.txt



      NON OFFICIAL TRANSLATION :


      "VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

      WERTPAPIER-UND BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE
      WASHINGTON, D.C. 20549

      VERZEICHNIS 14A INFORMATION

      Stimmrechtsvollmacht gemäß Paragraph 14(a) des Wertpapiergesetzes aus dem Jahr 1934



      CYBERNET INTERNET SERVICES INTERNATIONAL, INC.

      (Name des Anmelders, wie in seiner Satzung angegeben)

      MFC BANCORP LTD. UND VENTEGIS CAPITAL AG





      November, 2001

      Sehr geehrte Mitaktionäre:

      BETREFF: DIE FÜR DEN 4. DEZEMBER 2001 ANGESETZTE HAUPTVERSAMMLUNG VON CYBERNET INTERNET SERVICES INTERNATIONAL, INC. ("CYBERNET")

      Cybernet hat die letzten Aufsichtsratswahlen am 17. Mai 1999 abgehalten, und die Aktionäre von Cybernet haben keine Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates von Cybernet für einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahren beschlossen.

      WIR GLAUBEN, DASS CYBERNET SICH IN EINER FINANZKRISE BEFINDET. CYBERNET HAT KÜRZLICH BEKANNTGEGEBEN, DASS SEIN FORTBESTEHEN ALS FLORIERENDES UNTERNEHMEN NICHT GARANTIERT WERDEN KANN.

      DIE RICHTIGE FÜHRUNG FÜR CYBERNET

      Wir vertreten den Rechtsanspruch, über etwa 26% der ausgegebenen und der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien von Cybernet abzustimmen; das sind mehr als dreimal so viele Aktien als von den derzeitigen Mitgliedern des Aufsichtsrates sowie von den leitenden Angestellten von Cybernet gemeinsam gehalten werden. Im Oktober 2001 ersuchten wir den Aufsichtsrat von Cybernet offiziell um die Bestellung bestimmter von uns designierter Vertreter sowie um die Abberufung bestimmter derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat von Cybernet lehnte diese Veränderungen jedoch ab.

      Wir beabsichtigen, eine Anzahl unserer Aufsichtsratskandidaten zu wählen, die die Hälfte des Aufsichtsrates von Cybernet ausmacht. Um Cybernet mit der – was wir glauben - richtigen Führung für die Zukunft zu versehen, haben wir eine Kandidatenliste für den Aufsichtsrat zusammengestellt. Somit wollen wir bestimmte Positionen im Aufsichtsrat von Cybernet mit Leuten besetzen, die über reiche Erfahrungen und nachweislich hohe Leistungen in der Finanzierung, Umstrukturierung und Führung von Aktiengesellschaften verfügen. Unsere Kandidaten sind: Michael J. Smith, Roy Zanatta und Eduard Seligman.

      ZEIT FÜR EINE VERÄNDERUNG BEI CYBERNET

      Wir glauben, dass jetzt die Zeit für eine Veränderung bei Cybernet gekommen ist. Deshalb bitten wir Sie um die Wahl unserer Kandidaten in den Aufsichtsrat von Cybernet.

      UNSER PLAN FÜR CYBERNET

      Wir beabsichtigen, eine Liste von Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat aufzustellen, die über die erforderliche Erfahrung bei der Führung einer Umstrukturierung von Cybernet verfügen. Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder wollen weiter mit den alten Aufsichtsratsmitgliedern und der Unternehmensführung bei der Weiterentwicklung und Ausarbeitung der entsprechenden Pläne und Strategien zusammenarbeiten, um eine solche Umstrukturierung durchführen und den Shareholder-Value halten und erhöhen zu können.

      Am 13. November 2001 wandte sich der Generaldirektor von Cybernet an das zuständige erstinstanzliche Gericht (das "Gericht") des Bundesstaates Delaware in den Vereinigten Staaten und erhielt vom Gericht die Weisung, eine Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrates von Cybernet für den 4. Dezember 2001 anzusetzen und dabei auf alle Erfordernisse zur Beschlussfähigkeit ( "Delaware Action") zu verzichten. Wir erhielten keine Mitteilung über ein solches Gesuch, obwohl Cybernet unser Interesse an der Vertretung im Aufsichtsrat und unsere Forderungen nach einer Hauptversammlung bekannt sind. Am 16. November 2001 erhoben wir Einspruch gegen die “Delaware Action” und ersuchten das Gericht unter anderem, seine Weisung vom 15. November 2001 zu annullieren, die die Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrates von Cybernet auf den 4. Dezember 2001 und das Aufzeichnungsdatum der Versammlung auf den 13. November 2001 festlegt. Das aktuelle Datum der Hauptversammlung und das Aufzeichnungsdatum hängen von den Ergebnissen unserer Anträge auf Aussetzung der “Delaware Action” ab.

      IHRE STIMME IST ÄUßERST WICHTIG. UNGEACHTETDESSEN, OB SIE AN DER HAUPTVERSAMMLUNG ZUR WAHL DES AUFSICHTSRATES VON CYBERNET TEILZUNEHMEN BEABSICHTEN, DIE DERZEIT FÜR DEN 4. DEZEMBER 2001 ANGESETZT IST (ABHÄNGIG VOM ERGEBNIS DER “DELAWARE ACTION”), RATEN WIR IHNEN DRINGEND, FÜR DIE WAHL UNSERER KANDIDATEN ZU STIMMEN, INDEM SIE DIE DAS BEIGEFÜGTE GELBE STIMMRECHTSFORMULAR UNTERZEICHNEN, DATIEREN UND RÜCKSENDNEN. Ein Freiumschlag liegt für Sie bei.

      Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Ausfertigung oder Abgabe Ihrer Vollmacht brauchen, so wenden Sie sich bitte telefonisch an Marlene Bryl, MFC CapitalPartners AG, unter (49 30) 20 94 58 00.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Aktionärsgruppe

      MFC BANCORP LTD. VENTEGIS CAPITAL AG



      PER: /S/ MICHAEL J. SMITH PER: /S/ KARSTEN HAESEN

      -------------------- ------------------

      MICHAEL J. SMITH KARSTEN HAESEN

      VORSTANDSVORSITZENDER VORSTANDSMITGLIED

      UND GENERALDIREKTOR



      C/O MFC CAPITAL PARTNERS AG

      CHARLOTTENSTRASSE 59 CICEROSTRASSE 21

      D-10117 BERLIN, DEUTSCHLAND 10709 BERLIN, DEUTSCHLAND







      DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG VON CYBERNET INTERNET SERVICES INTERNATIONAL, INC. ZUR WAHL DES AUFSICHTSRATES IST ZUR ZEIT FÜR DEN 4. DEZEMBER 2001 ANGESETZT

      ERKLÄRUNG DER MFC BANCORP LTD. UND VENTEGIS CAPITAL AG ENTGEGEN DEM VORSTAND VON CYBERNET INTERNET SERVICES INTERNATIONAL, INC.

      Diese Erklärung und das beigefügte GELBE Stimmrechtsformular gehen Ihnen, den Aktionären von Cybernet Internet Services International, Inc. ("Cybernet" oder das "Unternehmen"), im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Stimmrechtsvollmachten durch die MFC Bancorp Ltd. ("MFC") und die Ventegis Capital AG ("Ventegis" und gemeinsam mit der MFC, der "Aktionärsgruppe") zur Verwendung auf der Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrates von Cybernet sowie bei etwaigen Vertagungen, Terminverlegungen, oder Neufestlegungen derselben (die "Hauptversammlung") zu.

      Wir beabsichtigen, eine Anzahl unserer Aufsichtsratskandidaten zu wählen, die die Hälfte des Aufsichtsrates von Cybernet ausmacht. Abhängig von der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von Cybernet werden wir auf der Hauptversammlung entweder zwei oder drei Kandidaten zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder nominieren. Wenn nur zwei Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl aufgestellt werden, ist zu erwarten, dass Roy Zanatta nicht als Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B von Cybernet kandidieren wird. Die Aktionärsgruppe bittet um Vollmachten, um die folgenden Schritte auf der Hauptversammlung unternehmen zu können:

      (1) Wahl von Roy Zanatta als Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B für eine Periode bis zur Hauptversammlung 2003, wenn angebracht,

      (2) Wahl von Michael J. Smith und Eduard Seligman als Cybernet Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie C für eine Periode bis zur Hauptversammlung 2004;

      (3) Ablehnung der Annahme des 1998er Optionsplans von Cybernet;

      (4) Bestätigung der Bestellung von Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG als Unternehmensbuchprüfer von Cybernet für die Kalenderjahre 2000 und 2001; und

      (5) Tätigung anderer Geschäfte, die möglicherweise auf der Hauptversammlung zur Sprache kommen.

      Die Hauptversammlung ist zur Zeit für Dienstag, den 4. Dezember 2001 um 11:00 Ortszeit im Cybernet-Büro in Stefan-George-Ring 19-23, 81929 München, Deutschland angesetzt. Gegenwärtig hat Cybernet den 7. August 2001 als Bezugsrechtsstichtag für die Bestimmung der Aktionäre festgesetzt, die Anspruch auf den Erhalt der Mitteilung über die Abhaltung der Hauptversammlung und eine Stimmabgabe haben.

      Am 13. November 2001 wandte sich der Generaldirektor von Cybernet an das zuständige erstinstanzliche Gericht (das "Gericht") des Bundesstaates Delaware in den Vereinigten Staaten und erhielt vom Gericht die Weisung, für den 4. Dezember 2001 die Hauptversammlung anzusetzen und dabei auf alle Erfordernisse zur Beschlussfähigkeit ("Delaware Action") zu verzichten. Wir erhielten keine Mitteilung über ein solches Gesuch, obwohl Cybernet unser Interesse an der Vertretung im Aufsichtsrat und unsere Forderungen nach einer Hauptversammlung bekannt sind. Am 16. November 2001 erhoben wir Einspruch gegen die “Delaware Action” und ersuchten das Gericht unter anderem, seine Weisung vom 15. November 2001 zu annullieren, die die Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrates von Cybernet auf den 4. Dezember 2001 und das Aufzeichnungsdatum der Versammlung auf den 13. November 2001 festlegt. Das aktuelle Datum der Hauptversammlung und das Aufzeichnungsdatum hängen von den Ergebnissen unserer Anträge auf Aussetzung der “Delaware Action” ab.

      Informationen über die Aktionärsgruppe, ihre Kandidaten und andere Personen, die bei ihrer Bewerbung um die Stimmrechtsvollmachten mitwirken, entnehmen Sie dieser Stimmrechtsvollmacht unter den Überschriften "Wahl der Aufsichtsratsmitglieder" und "Informationen über die Teilnehmer" sowie dem Anhang A.

      EINE VOLLMACHT KANN VON JEDER PERSON ERTEILT WERDEN, DIE AM 7. AUGUST 2001STAMMAKTIEN ODER VORZUGSAKTIEN DER SERIE B, GEHALTEN HAT. UNGEACHTET DESSEN, OB SIE AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILNEHMEN, RATEN WIR IHNEN DRINGEND, DAS BEIGEFÜGTE GELBE STIMMRECHTSFORMULAR ZU UNTERZEICHNEN UND ZU DATIEREN UND ES IM BEILIEGENDEN FREIUMSCHLAG ZURÜCKZUSENDEN. ALLEIN IHRE VOLLMACHT MIT DEM LETZTEN DATUM ZÄHLT, SO DASS SIE DAS GELBE STIMMRECHTSFORMULAR AUCH DANN ZURÜCKSENDEN KÖNNEN, WENN SIE BEREITS EINE VOLLMACHT ERTEILT HABEN. WIR RATEN IHNEN DRINGEND, KEINE VOLLMACHT ZURÜCKZUSENDEN, DIE IHNEN VON CYBERNET ZUGEGANGEN IST.




      Die Stimmrechtsvollmacht ist auf den November 2001 datiert. Diese Stimmrechtsvollmacht und das beigefügte GELBE Stimmrechtsformular werden zuerst am oder um den November 2001 an die Aktionäre von Cybernet übersandt bzw. ihnen übergeben.




      EINFÜHRUNG

      Auf der Hauptversammlung kann eine Person als Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B von Cybernet für eine Periode bis zur Hauptversammlung 2003 gewählt werden, sowie zwei Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie C von Cybernet für eine Periode bis zur Hauptversammlung 2004. Es ist unsere Absicht, dass die Zahl der zu wählenden Mitglieder für den Aufsichtsrat sich zur Hälfte aus dem Aufsichtsrat von Cybernet rekrutiert.

      Die Aktionärsgruppe hat Cybernet schriftlich von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt, ihre Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat von Cybernet auf der Hauptversammlung zu nominieren, und hat Cybernet gebeten, gegebenenfalls auf die 30-tägige Frist für die Bekanntgabe von Nominierungen von Aufsichtsratsmitgliedern zu verzichten, und hat Cybernet mitgeteilt, dass das zuständige erstinstanzliche Gericht des Bundesstaates Delaware eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2001 angesetzt hat, um die Anträge der Aktionärsgruppe auf Aussetzung der “Delaware Action” zu prüfen. Die Aktionärsgruppe bittet um die Zusendung Ihrer Vollmacht zur Unterstützung der Wahl von Roy Zanatta als Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B und/oder Michael J. Smith und Eduard Seligman als Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie C von Cybernet. Wir glauben, dass es sich bei den Kandidaten der Aktionärsgruppe aufgrund ihrer reichen Unternehmens- und Berufserfahrung, vor allem auf dem Gebiet der Finanzierung, Umstrukturierung und Führung von Aktiengesellschaften, um hochqualifizierte Personen handelt. Weitere Informationen über die Kandidaten der Aktionärsgruppe entnehmen Sie der "Wahl der Aufsichtsratsmitglieder - Informationen über unsere Kandidaten".

      IHRE STIMME IST WICHTIG, UNTERZEICHEN, DATIEREN UND SCHICKEN SIE DESHALB IHR GELBES STIMMRECHTSFORMULAR MÖGLICHST BALD AB.

      Sollten Sie Fragen zu dieser Stimmrechtsvollmacht haben oder Unterstützung bei der Abstimmung zu Ihren Aktien brauchen, so wenden Sie sich bitte telefonisch an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, unter (49 30) 20 94 58 00.

      WARUM WIR GLAUBEN, DASS ES IM DERZEITIGEN AUFSICHTSRAT

      VON CYBERNET ZU VERÄNDERUNGEN KOMMEN MUSS

      Cybernet hat die letzte Aufsichtsratswahl am 17. Mai 1999 abgehalten, und die Aktionäre von Cybernet haben keine Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates von Cybernet für einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahren beschlossen.

      WIR GLAUBEN, DASS ES AN DER ZEIT IST, VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT VON CYBERNET VORZUNEHMEN. WIR GLAUBEN, DASS SICH CYBERNET ZUR ZEIT IN EINER FINANZKRISE BEFINDET.

      * Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, die unabhängigen Buchprüfer von Cybernet, haben die Finanzkrise von Cybernet erkannt und den Konzernabschluß von Cybernet für das am 31. Dezember 2000 zu Ende gegangenen Jahr wie folgt ausgewiesen:

      "[D]as Unternehmen hat wiederholt negative Betriebsergebnisse erzielt und beträchtliche Barmittel für die Führung des Unternehmens eingesetzt. Aufgrund dieser Lage bestehen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, als florierendes Unternehmen fortzubestehen." (Nachdruck hinzugefügt)

      Cybernet hat derartige Bedenken in seinem jüngsten Quartalsbericht auf Formular 10-Q für das am 30. September 2001 zu Ende gegangene Quartal bestätigt und wiederholt und dazu die folgende Aussage getroffen:

      "Die Investoren des Unternehmens sollten den Bericht von Ernst & Young sorgfältig prüfen. Es kann nicht garantiert werden, dass wir als florierendes Unternehmen fortbestehen können." (Nachdruck hinzugefügt)

      "Wir glauben, dass unsere Barmittel und Barwerte eine ausreichende Liquidität für die Finanzierung unserer normalen Betriebstätigkeit in den nächsten vier Monaten bieten." (Nachdruck hinzugefügt)

      * Seit dem 31. Dezember 1998 ist die Gesamtverschuldung von Cybernet von Euro 10,4 Millionen auf Euro 180,1 Millionen per 30. September 2001 angestiegen, ein Anstieg von etwa 1.632%.(1)

      [DIAGRAMM]

      VERSCHULDUNG(1)

      (EURO, IN TAUSEND)

      31.Dezember 1998 10.357

      31. Dezember 1999 218.041

      31. Dezember 2000 182.618

      30. September 2001 180.121



      ------------------




      (1) Quelle: Jahresberichte von Cybernet auf Formular 10-K für die am 31. Dezember 1998, 1999 und 2000 endenden Jahre und der Quartalsbericht von Cybernet auf Formular 10-Q für das am 30. September 2001 endende Quartal.

      * Seit dem 31. Dezember 1998 ist es zu einer drastischen Aufzehrung des Eigenkapitals von Cybernet gekommen. Per 30. September 2001 überstiegen die Passiva von Cybernet seine Aktiva um Euro 27,8 Millionen.(1)

      [DIAGRAMM]

      AKTIENKAPITAL (DEFIZIT)(1)

      (EURO, IN TAUSEND)

      31. Dezember 1998 57.724

      31. Dezember 1999 68.448

      31. Dezember 2000 13.203

      30. September 2001 (27.751)



      ------------------




      (1) Quelle: Jahresbericht von Cybernet auf Formular 10-K für die am 31. Dezember 1998, 1999 und 2000 endenden Geschäftsjahre und der Quartalsbericht von Cybernet auf Formular 10-Q für das am 30. September 2001 endende Quartal.

      * Laut Notierung an der außerbörslichen Anschlagtafel in den Vereinigten Staaten ist der Aktienkurs von Cybernet von einem Höchstkurs von $47,00 am 20. Januar 1999 auf $0,68 am 15. November 2001 gefallen.(2) Das nachstehende Diagramm zeigt den fallenden monatlichen Schlußkurs von Cybernet vom 30. Dezember 1998 bis zum 31. Oktober 2001.(2)



      (2) Quelle: Blomberg.



      ZIELE DER AKTIONÄRSGRUPPE

      Am 2. November 2001 trafen MFC, Holger Timm, Ventegis und die Consors Bank AG (die "Depotbank") eine Vereinbarung (die "Vereinbarung"), die als Bezugsdatum auf den 29. Oktober 2001 datiert ist und der zufolge der MFC die Stimmrechte für die Laufzeit der Vereinbarung für alle 6.872.796 von Holger Timm und der Ventegis bei der Depotbank hinterlegten Stammaktien von Cybernet übertragen wurden. Die MFC behält sich diese Stimmrechte solange vor, bis die bei der Depotbank hinterlegten Aktien den Inhabern von Stimmbindungszertifikaten, die solche Aktien bei Ablauf der Vereinbarung vertreten, ausgehändigt werden. Eine Kopie der Vereinbarung ist dieser Mitteilung unter Hinweis auf Anhang 13D der MFC vom 7. November 2001 beigefügt.

      DIE RICHTIGE FÜHRUNG FÜR CYBERNET

      Wir vertreten den Rechtsanspruch, über etwa 26% der begebenen und sich im Umlauf befindlichen Stammaktien von Cybernet abzustimmen; das sind mehr als dreimal soviel Aktien wie von den derzeitigen Mitgliedern des Aufsichtsrates und den leitenden Angestellten von Cybernet gemeinsam gehalten werden. Im Oktober 2001 ersuchten wir den Vorstand von Cybernet offiziell um die Bestellung bestimmter Vertreter von uns sowie um die Abberufung bestimmter derzeitiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat von Cybernet lehnte diese Veränderungen jedoch ab.

      Um, wie wir glauben, Cybernet, die richtige Führung für die Zukunft zu geben, haben wir eine Kandidatenliste für den Vorstand aufgestellt, auf der sich Kandidaten mit reichen Erfahrungen und nachweislich hohen Leistungen bei der Finanzierung, Umstrukturierung und Führung von Aktiengesellschaften befinden. Unsere Kandidaten sind:

      Michael J. Smith, Roy Zanatta und Eduard Seligman.

      ABSICHT DER AKTIONÄRSGRUPPE

      Wir beabsichtigen, eine Liste von Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat aufzustellen, die über die erforderliche Erfahrung bei der Führung einer Umstrukturierung von Cybernet verfügen. Es ist unsere Absicht, dass die Zahl der zu wählenden Kandidaten für den Aufsichtsrat sich zur Hälfte aus Aufsichtsratsmitgliedern von Cybernet rekrutiert. Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder wollen weiter mit den alten Aufsichtsratsmitgliedern und der Unternehmensführung bei der Weiterentwicklung und Ausarbeitung der entsprechenden Pläne und Strategien zusammenarbeiten, um eine solche Umstrukturierung durchführen und den Shareholder-Value halten und erhöhen zu können. Es besteht jedoch keine Sicherheit darüber, dass die Aktionärsgruppe Erfolg bei der Umsetzung dieser Ziele haben wird.




      Gemäß der Vereinbarung erklärte sich die Ventegis bereit, der MFC ein gewinnabhängiges Honorar in Höhe von 30% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Schlusskursgebot der Stammaktien von Cybernet während der letzten zehn Börsentage vor dem einjährigen Jahrestag an der Frankfurter Börse am 29. Oktober 2001 sowie Euro 0,42, multipliziert mit der Anzahl der nach dieser Vereinbarung hinterlegten Stammaktien von Cybernet, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, zu zahlen. Außerdem wird die MFC, sofern die MFC alle von den begebenen und sich im Umlauf befindlichen 14%igen, 2009 fälligen vorrangigen Schuldtiteln von Cybernet (die "Schuldtitel") erwirbt, das Angebot unterbreiten, die Schuldtitel an Cybernet zu ihren Kosten zu verkaufen; und wenn die MFC weniger als 100% der Schuldtitel erwirbt und anschließend Schuldtitel veräußert, wird die MFC jedem Mitglied der Aktionärsgruppe und Holger Timm die Nettoerlöse multipliziert mit ihren anteiligen prozentualen Anteilen an den sich im Umlauf befindlichen Stammaktien von Cybernet auszahlen. Der gesamte Text der Vereinbarung ist dieser Mitteilung beigefügt und kann eingesehen werden.

      Am 31. Oktober 2001 trafen die MFC und die Ventegis eine Vereinbarung, die auf den 29. Oktober 2001 als Bezugsdatum datiert ist und der zufolge die MFC die Ventegis beauftragt hat, der MFC gegen ein Entgelt von Euro 10.500 Beratungs- und Informationsdienste in bezug auf Cybernet zu leisten. Außerdem beauftragte die MFC die Ventegis mit der Einführung der MFC bei Cybernet und seinem Aufsichtsrat; weiter soll die Ventegis das Engagement der MFC als Finanzberater für Cybernet bei seiner Umschuldung gegen eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% des Honorars, das die MFC normalerweise für solche Leistungen erhält, unterstützen.

      Cybernet kann der MFC oder ihren Töchtern in Zukunft, wann immer es erforderlich ist, Aufträge zur Finanzberatung und anderen Beratungsleistungen für Cybernet in Verbindung mit einer Umstrukturierung/Umschuldung erteilen. Das Honorar für solche Leistungen basiert auf dem Honorar, das die MFC oder ihre Töchter üblicherweise Dritten in Rechnung stellen und wie es von den Aufsichtsratsmitgliedern von Cybernet, die nicht der MFC angegliedert sind, genehmigt wird. Die MFC kann der Ventegis in Zukunft, wann immer es erforderlich ist, von Zeit zu Zeit Aufträge für Beratungsleistungen erteilen.

      Die MFC hat Cybernet bereits früher Vorschlagsentwürfe bezüglich des Engagements der MFC bei Cybernet unterbreitet, um Cybernet bei seiner Umschuldung Unterstützung zu gewähren. Diese Vorschlagsentwürfe sind jedoch vom Vorstand von Cybernet nicht weiterverfolgt worden.

      VERPFLICHTUNG DER AKTIONÄRSGRUPPE

      Die Aktionärsgruppe ist mit der Leistung des derzeitigen Aufsichtsrates von Cybernet unzufrieden. Die Kandidaten der Aktionärsgruppe verfügen über beträchtliche Erfahrungen bei der Finanzierung, Umstrukturierung und Führung von Aktiengesellschaften. Sie sind von der derzeitigen Unternehmensführung von Cybernet völlig unabhängig und allein der Rettung von Cybernet und dem Erhalt des Shareholder-Values verpflichtet. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass sich der Shareholder-Value mit der Wahl der Kandidaten der Aktionärsgruppe erhöht. Die Kandidaten der Aktionärsgruppe verpflichten sich, sofern sie gewählt werden, im besten Interesse der Aktionäre von Cybernet zu handeln und werden vorbehaltlich ihrer treuhändlerischen Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder von Cybernet jegliche Umstrukturierung von Cybernet sorgfältig und unverzüglich betreiben. Für die Umsetzung der Ziele der Aktionärsgruppe ist sicherlich keine Abstimmung der Aktionäre erforderlich, und es ist auch keine spezielle Abstimmung dazu vorgesehen.

      WIR RATEN IHNEN DRINGEND, DAS BEIGEFÜGTE GELBE STIMMRECHTSFORMULAR ZU UNTERZEICHNEN, ZU DATIEREN UND ZURÜCKZUSENDEN (UND KEIN IHNEN VON CYBERNET ZUGESANDTES STIMMRECHTSFORMULAR ZURÜCKZUSCHICKEN).

      WAHL DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

      Den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung von Cybernet gemäß werden die Amtszeiten des Aufsichtsrates in drei Kategorien unterteilt: Kategorie A, deren Amtszeit auf der Jahreshauptversammlung 2002 endet; Kategorie B, deren Amtszeit auf der Jahreshauptversammlung 2003 endet;




      und Kategorie C, deren Amtszeit auf der Hauptversammlung 2004 endet. Auf jeder Jahreshauptversammlung werden die Nachfolger der Aufsichtsratsmitglieder gewählt, deren Amtszeiten auf der Jahreshauptversammlung enden, damit sie von der Jahreshauptversammlung an bis zur dritten Jahreshauptversammlung nach ihrer Wahl und so lange fungieren, bis ihre Nachfolger ordnungsgemäß gewählt und qualifiziert sind. Jegliche zusätzlichen Aufsichtsratsmandate, die sich aus einer Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ergeben, werden unter den drei Kategorien so aufgeteilt, dass in jeder Kategorie, soweit es möglich ist, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder vertreten ist.

      Zur Zeit hat Cybernet zwei Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie A, keine Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie B und zwei Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie C. Es ist unsere Absicht, dass die zu wählenden Kandidaten für den Aufsichtsrat sich zur Hälfte aus dem Vorstand von Cybernet rekrutieren. In Abhängigkeit von der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates rechnen wir bei der Wahl auf der Hauptversammlung mit der Nominierung von zwei oder drei Aufsichtsratsmitgliedern: ein Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B, das gegebenenfalls bis zur Jahreshauptversammlung von Cybernet im Jahr 2003 fungiert, und/oder zwei Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie C, die bis zur Jahreshauptversammlung von Cybernet im Jahr 2004 fungieren. Wenn nur zwei Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl aufgestellt werden, ist zu erwarten, dass Roy Zanatta nicht zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B kandidiert.

      Unser(e) Kandidat(en) für ein Aufsichtsratsmitglied der Kategorie B ist/sind Roy Zanatta und für Aufsichtsratsmitglieder der Kategorie C Michael J. Smith und Eduard Seligman. Aufgrund ihrer reichen Erfahrungen in Geschäft und Beruf glauben wir, dass unsere Kandidaten für das Amt von Aufsichtsratsmitgliedern von Cybernet hochqualifiziert sind. Wir haben Cybernet unsere Absicht, unsere Kandidaten auf der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat von Cybernet zu nominieren, schriftlich mitgeteilt, und haben darum ersucht, dass Cybernet gegebenenfalls auf die 30-tägige Frist für die Bekanntgabe von Nominierungen von Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet, und haben Cybernet mitgeteilt, dass das zuständige erstinstanzliche Gericht des Bundesstaates Delaware eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2001 angesetzt hat, um die Anträge der Aktionärsgruppe auf Aussetzung der “Delaware Action” zu prüfen. Alle Kandidaten der Aktionärsgruppe haben die Zustimmung zu ihrer Mitarbeit im Aufsichtsrat von Cybernet erklärt, sofern sie gewählt werden, und ebenso zur Bekanntgabe ihrer Namen als Kandidaten der Aktionärsgruppe in dieser Stimmrechtsvollmacht und in allen anderen Materialien der Aktionärsgruppe mit den Aufforderungen an die Aktionäre.

      INFORMATIONEN ÜBER UNSERE KANDIDATEN

      Jeder Kandidat der Aktionärsgruppe hat Informationen über sich gegeben, die in dieser Stimmrechtsvollmacht enthalten sind.






      NAME UND

      GESCHÄFTS- JETZIGE HAUPTTÄTIGKEIT UND ALTER ADRESSE FÜNF JAHRE GESCHÄFTSERFAHRUNG

      -------- --- --------------------------------

      Michael J. Smith 53 Herr Smith ist Vorstandsvorsitzender, Gene-

      17 Dame Street raldirektor und Aufsichtsratsmitglied der MFC.

      Dublin 2, Ireland Herr Smith ist seit 1996 Vorstandsvorsitzender

      und Generaldirektor der MFC und seit 1986 Auf-

      sichtsratsmitglied. Herr Smith ist ebenfalls Auf-

      sichtratsmitglied der TriMaine Holdings, Inc.,

      Drummond Financial Corporation und Euro Trade

      & Forfaiting, Inc. und Mitglied des

      Vorstandes von Digitale Telekabel AG.

      Früher war Herr Smith Stellvertretender General-

      direktor, Direktor für Finanzen, Verwaltungsdi-

      rektor und von 1985 bis 1996 Treuhänder von

      Mercer International Inc.

      Herr Smith war eines der Gründungsmitglieder

      der Prentiss Howard Group, ein 1979 gegründetes

      Unternehmen, das in- und ausländische

      Unternehmen bei Investitionen, Zusammenschlüs-

      sen und Akquisitionen unterstützt.















      NAME UND

      GESCHÄFTS- JETZIGE HAUPTTÄTIGKEIT UND ALTER

      ADRESSE FÜNF JAHRE GESCHÄFTSERFAHRUNG

      -------- --- --------------------------------

      Roy Zanatta 37 Herr Zanatta ist Verwaltungsdirektor, stellv.

      Vorstandsvorsitzender und

      1620 - 400 Aufsichtsratsmitglied der MFC. Herr Zanatta ist seit

      Burrard Street 1993 Angestellter der MFC und ist seit 1996 Verwal-

      Vancouver, tungsdirektor, stellv. Vorsitzender und Aufsichtsratsmit-

      British Columbia glied der MFC. Herr Zanatta ist ebenfalls Aufsichtsrats-

      Canada V6C 3A6 mitglied von TriMaine Holdings, Inc. Früher war Herr

      Zanatta Berater für British Columbia Hydro and Power

      Authority, die Canadian Standards Association and

      Atomic Energy of Canada Ltd., wo er mehrere Posten

      bekleidete. 1987 erwarb Herr Zanatta den akad. Grad

      eines B.A.Sc. an der University of British Columbia

      (Kanada) 1991 eines MBA an der McGill

      University (Kanada).



      Eduard Seligman 36 Herr Seligman ist stellvertretender Vorsitzender

      Cours de rive 6 der MFCMerchant Bank S.A., eine voll konzessionierte

      1211 Geneva, Schweizer Bank. Herr Seligman ist seit 1998

      Schweiz Angestellter der MFC Merchant Bank S.A. Herr

      Seligman ist ebenfalls Mitglied des Vorstandes von

      Digitale Telekabel AG. Früher bekleidete Herr

      Seligman mehrere Posten bei Performance Plus S.A.

      (Schweiz) und Credit Suisse. Herr Seligman ist

      Certified Financial Analyst und erwarb 1992 den

      Akadmischen Grand eines lic. Oec. HSG. an der St.

      Gallen University for Business Administration,

      Law and Social Studies (Schweiz).






      Keines/keine der in der vorstehenden Tabelle genannten Unternehmen bzw. Körperschaft ist eine Tochter von Cybernet. Die jetzige Haupttätigkeit jedes Kandidaten für den Aufsichtsrat ist die erste in der Biographie genannte.

      Die MFC erklärt sich einverstanden, allen Kandidaten der Aktionärsgruppe jegliche Auslagen und/oder Verluste zu erstatten, die den Kandidaten bei der Recherche oder dem Schutz vor gegen sie erhobenen Ansprüchen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Stimmrechtsvollmachten, auf die sich diese Stimmrechtsvollmacht bezieht, entstehen; ausgenommen davon sind Ansprüche, die aus einer Unredlichkeit, vorsätzlichen Pflichtverletzung oder einer groben Fahrlässigkeit des Kandidaten resultieren.

      Alle Kandidaten der Aktionärsgruppe haben, sofern sie gewählt werden, Anspruch auf die Vergütung, die Cybernet seinen unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern üblicherweise gemäß Anhang 14A, eingereicht von Cybernet am 17. August 2001, zahlt.

      Wir haben keinen Grund zu der Annahme, dass einer der Kandidaten der Aktionärsgruppe ungeeignet oder nicht gewillt oder unfähig ist, sein Amt zu bekleiden, wenn er gewählt wird. Die Aktionärsgruppe behält sich das Recht vor, Ersatzkandidaten zu benennen, wenn Cybernet Änderungen in seiner Satzung vornimmt oder ankündigt oder eine andere Maßnahme ergreift oder ankündigt, die zur Folge hat oder haben würde, sofern sie angewandt würde, dass einer der Kandidaten der Aktionärsgruppe disqualifiziert wird. Wenn auf der Hauptversammlung über zusätzliche Aufsichtsratsmandate abgestimmt werden soll, behält sich die Aktionärsgruppe außerdem das Recht vor, zusätzlich Personen für die Besetzung der zusätzlichen Posten zu benennen. Aktien, die durch uns übergebene Vollmachten vertreten werden, stimmen für alle Ersatz- oder Zusatzkandidaten der Aktionärsgruppe mit ab.




      DIE AKTIONÄRSGRUPPE GLAUBT DASS ES IM BESTEN INTERESSE DER ALTIONÄRE VON CYBERNET IST, DIE KANDIDATEN DER AKTIONÄRSGRUPPE AUF DER HAUPTVERSAMMLUNG ZU WÄHLEN. WIR RATEN IHNEN DRINGEND, "FÜR" DIE WAHL DER KANDIDATEN DER AKTIONÄRSGRUPPE ZU STIMMEN.

      ANNAHME DES 1998er OPTIONSPLANS VON CYBERNET

      Auf der Hauptversammlung bittet die Unternehmensführung von Cybernet die Aktionäre um Zustimmung zum Optionsplan von Cybernet für das Jahr 1998. Eine Kopie des 1998er Optionsplans von Cybernet ist der Anmeldeerklärung auf Formular S-1/A, eingereicht von Cybernet am 5. November 1998, beigefügt, und eine Beschreibung des 1998er Optionsplans von Cybernet liegt Anhang 14A bei, eingereicht von Cybernet am 17. August 2001. Hiermit wird auf derartige Informationen gemäß Bestimmung 14a-5(c) des Wertpapiergesetzes aus dem Jahr 1934 verwiesen.

      Das Mandat zum 1998er Optionsplan ist im Zusammenhang mit den Vergütungsvereinbarungen von Cybernet in ihrer Gesamtheit von den von der Unternehmensführung unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern zu bewerten und zu prüfen.

      DIE AKTIONÄRSGRUPPE EMPFIEHLT DEN AKTIONÄREN, "GEGEN" DIE ANNAHME DES 1998er OPTIONSPLANS VON CYBERNET ZU STIMMEN.

      BESTÄTIGUNG DER BESTELLUNG VON UNTERNEHMENSBUCHPRÜFERN

      Auf der Hauptversammlung bittet die Unternehmensführung von Cybernet die Aktionäre um die Bestätigung der Bestellung der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG als Unternehmensbuchprüfer von Cybernet für die Kalenderjahre 2000 und 2001. Die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG fungierte für die am 31. Dezember 1999 und am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahre als unabhängiger Buchprüfer von Cybernet. Cybernet hat die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG für das am 31. Dezember 2001 endende Geschäftsjahr als Buchprüfer von Cybernet bestellt und beauftragt.

      DIE AKTIONÄRSGRUPPE EMPHIEHLT DEN AKTIONÄREN, "FÜR" DIE BESTÄTIGUNG DER BESTELLUNG DER ERNST & YOUNG DEUTSCHE ALLGEMEINE TREUHAND AG ALS UNTERNEHMENSBUCHPRÜFER VON CYBERNET FÜR DIE KALENDERJAHRE 2000 UND 2001 ZU STIMMEN.

      * * * * * *

      WENN SIE DAS GELBE STIMMRECHTSFORMULAR ZURÜCKSENDEN, STIMMEN SIE "FÜR" DIE KANDIDATEN DER AKTIONÄRSGRUPPE ALS AUFSICHTSRATSMITGLIEDER VON CYBERNET, "GEGEN" DIE ANNAHME DES 1998ER OPTIONSPLANS VON CYBERNET UND "FÜR" DIE BESTÄTIGUNG VON ERNST & YOUNG DEUTSCHE ALLGEMEINE TREUHAND AG ALS UNTERNEHMENSBUCHPRÜFER VON CYBERNET FÜR DIE KALENDERJAHRE 2000 UND 2001, SOFERN SIE ES NICHT DEUTLICH ANDERS ANZEIGEN.

      IHRE STIMME IST UNGEACHTET DER ANZAHL DER VON IHNEN GEHALTENEN AKTIEN WICHTIG. WIR BITTEN SIE, DAS BEIGEFÜGTE GELBE STIMMRECHTSFORMULAR ZU UNTERZEICHEN, ZU DATIEREN UND IN DEM BEILIEGENDEN UMSCHLAG ZURÜCKZUSENDEN, UNGEACHTET DER TATSACHE, OB SIE AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILZUNEHMEN BEABSICHTIGEN ODER NICHT.




      ABSTIMMUNGSVERFAHREN

      Zur Unterstützung der Kandidaten der Aktionärsgruppe auf der Hauptversammlung bitten wir Sie, das beiliegende GELBE Stimmrechtsformular zu unterzeichnen und zu datieren und es an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, Charlottenstrasse 59, D-10117 Berlin, Deutschland in dem beigefügten Freiumschlag zurückzusenden. Die Vorlage einer Vollmacht berührt nicht Ihr Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und auf eine persönliche Abstimmung.

      WIE STIMME ICH AB, WENN ICH AKTIEN IN MEINER BANK ODER BEI EINER MAKLERFIRMA HALTE?

      Wenn Sie am 7. August 2001, dem aktuellen Bezugsrechtsstichtag (vorbehaltlich des Ergebnisses der “Delaware Action”), Aktien im Namen einer Maklerfirma, eines Bankbevollmächtigten oder einer anderen Institution gehalten haben, können nur diese eine Vollmacht zu Ihren Aktien erteilen. Sie haben vielleicht entweder ein ausgefertigtes Blanko-Stimmrechtsformular vom Führer des Aktionärbuches (das Sie ausfüllen und direkt an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG schicken können) erhalten oder ein Formular für Anweisungen (das Sie ausfüllen und mit Ihren Anweisungen zur Abstimmung über Ihre Aktien an den Führer des Aktionärbuches zurücksenden können). Sollte Ihnen der Führer des Aktienbuches weder ein ausgefertigtes Blanko-Stimmrechtsformular noch ein Formular für Anweisungen zugeschickt haben, können Sie sich direkt an den Führer des Aktienbuches wenden und ihm Ihre Anweisungen erteilen. Wenn Sie Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, unter (49 30) 20 94 58 00.

      Wenn Sie keinen Eigentumsnachweis über Ihre Aktien haben und persönlich auf der Hauptversammlung abstimmen wollen, können Sie vom Führer des Aktienbuches eine Urkunde über Ihre Aktien, die sich "rechtmäßige Vollmacht" nennt, bekommen und diese zur Hauptversammlung mitbringen. Sollten Sie Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, unter (49 30) 20 94 58 00.

      WIE STIMME ICH AB, WENN ICH AKTIEN IN MEINEM EIGENEN NAMEN HALTE?

      Wenn Sie am 7. August 2001, dem aktuellen Bezugsrechtsstichtag (vorbehaltlich des Ergebnisses der “Delaware Action”) Aktien in Ihrem eigenen Namen besessen haben, können Sie an der Hauptversammlung teilnehmen und persönlich abstimmen. Wenn Sie im Aktienbuch nicht als Inhaber Ihrer Aktien geführt werden, dann befolgen Sie bitte die Ausführungen nach der Frage "Wie stimme ich ab, wenn ich Aktien in meiner Bank oder Maklerfirma halte?"

      Um durch eine Vollmacht abstimmen zu können, müssen Sie das beigefügte GELBE Stimmrechtsformular ausfüllen, unterzeichnen und datieren und es umgehend im beiliegenden Freiumschlag zurückschicken.

      Damit wir auf der Hauptversammlung Ihren Anweisungen gemäß über Ihre Aktien abstimmen können, müssen wir Ihre Vollmacht möglichst bald erhalten, auf jeden Fall aber vor der Abstimmung über die Aktion auf der Hauptversammlung. Sie können auch ohne Einreichung einer Vollmacht bei uns über Ihre Aktien abstimmen, nämlich, wenn Sie persönlich abstimmen, eine Vollmacht beim Verwaltungsdirektor von Cybernet einreichen oder wenn Sie dem Führer des Aktienbuches Ihrer Aktien in bestimmten Fällen entsprechende Anweisungen erteilen.

      Sollten Sie Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, untert (49 30) 20 94 58 00.

      WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH EIN WEISSES STIMMRECHTSFORMULAR ERHALTE?

      Vom amtierenden Aufsichtsrat von Cybernet ergeht eine Aufforderung an die Aktionäre zur Zusendung von Vollmachten auf dem weißen Stimmrechtsformular. Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, indem Sie das beigefügte GELBE Stimmrechtsformular unterzeichnen und zurücksenden, dann unterzeichnen oder senden Sie weder das weiße Stimmrechtsformular zurück, noch befolgen Sie die Anweisungen zur Abstimmung von Cybernet, sofern Sie nicht beabsichtigen, Ihre Stimme abzuändern, weil nur die Vollmacht mit dem letzten Datum zählt.




      Sollten Sie bereits ein weißes Stimmrechtsformular an Cybernet abgeschickt haben, können Sie es annullieren und die Kandidaten der Aktionärsgruppe unterstützen, indem Sie die das beiliegende GELBE Stimmrechtsformular unterzeichnen, datieren und zurücksenden.

      WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH MEINE VOLLMACHT WIDERRUFEN MÖCHTE?

      Wenn Sie eine Vollmacht erteilen, können Sie sie jederzeit vor der Abstimmung in Ihrem Namen widerrufen. Das kann auf drei verschiedene Arten geschehen:

      * Indem Sie eine später datierte Vollmacht entweder Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, oder dem Verwaltungsdirektor von Cybernet übergeben; oder

      * Indem Sie eine schriftliche Widerrufserklärung entweder Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, oder dem Verwaltungsdirektor von Cybernet übergeben; oder

      * Indem Sie persönlich auf der Hauptversammlung abstimmen.

      Sollten Sie sich für den Widerruf einer Vollmacht mittels einer schriftlichen Erklärung oder einer später datierte Vollmacht an den Verwaltungsdirektor von Cybernet entscheiden, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns bei der Vertretung der Interessen der Aktionäre unterstützen würden, indem Sie uns darüber informieren und uns eine Kopie Ihres Widerrufs oder Ihrer Vollmacht zuschicken oder Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, unter (49 30) 20 94 58 00 telefonisch informieren. BEDENKEN SIE, DASS NUR IHRE VOLLMACHT MIT DEM LETZTEN DATUM ZÄHLT.

      MUSS ICH AUCH EINE VOLLMACHT ABGEBEN, WENN ICH AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILZUNEHMEN BEABSICHTIGE?

      Unabhängig davon, ob Sie an der Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen oder nicht, raten wir Ihnen dringend, eine Vollmacht abzugeben. Die Rücksendung des beigefügten GELBEN Stimmrechtsformulars berührt nicht Ihr Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmabgabe.

      WER KANN ABSTIMMEN?

      Nur wenn Sie am 7. August 2001, dem aktuellen Bezugsrechtsstichtag für die Hauptversammlung (vorbehaltlich des Ergebnisses der “Delaware Action”) im Besitz von Stammaktien oder Vorzugsaktien der Serie B von Cybernet gewesen sind, sind Sie zur Abstimmung und Ausstellung einer Vollmacht berechtigt. Selbst wenn Sie Ihre Aktien nach dem Bezugsrechtsstichtag verkaufen, behalten Sie sich das Recht auf die Ausstellung einer Vollmacht in Verbindung mit der Hauptversammlung vor. Wichtig ist, dass Sie eine Vollmacht über die Aktien erteilen, die Sie am Bezugsrechtsstichtag gehalten haben, oder über diese Aktien persönlich abstimmen, selbst wenn Sie nicht mehr im Besitz dieser Aktien sind. Auf der Grundlage von Anhang 14A, eingereicht von Cybernet am 17. August 2001, befanden sich am Bezugsrechtsstichtag für die Hauptversammlung 26.495.448 Stammaktien von Cybernet und keine Vorzugsaktien der Serie B von Cybernet im Umlauf. Jeder Aktionär hat zu allen anstehenden Problemen, die auf der Hauptversammlung diskutiert werden, eine Stimme für jede Stammaktie von Cybernet, die er am Bezugsrechtsstichtag gehalten hat.

      WIE NEHMEN MEINE AKTIEN AN DER ABSTIMMUNG TEIL?

      Wenn Sie auf dem beiliegenden GELBEN Stimmrechtsformular eine Vollmacht erteilen, stimmen Ihre Aktien nach Ihren Anweisungen ab. Wenn Sie uns eine Vollmacht ohne Anweisungen erteilen, stimmen unsere Vertreter mit Ihren Aktien für unsere Kandidaten für den Aufsichtsrat von Cybernet ab, gegen die Annahme des 1998er Optionsplans von Cybernet und für die Bestätigung der Bestellung der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG als Unternehmensbuchprüfer von Cybernet für die Kalenderjahre 2000 und 2001. Mit der Einreichung eines GELBEN Stimmrechtsformulars erhalten unsere Vertreter das Recht, mit Ihren Aktien nach ihrem Ermessen über Angelegenheiten abzustimmen, die nicht auf dieser Stimmrechtsvollmacht genannt sind und sich aber auf der Hauptversammlung ergeben können.





      Sofern es eine Vollmacht nicht anders ausweist, ist davon auszugehen, dass sie sich auf alle von der einreichenden Person laut Aktienbuch gehaltenen Aktien am Bezugsrechtsstichtag bezieht.

      WELCHE STIMME IST FÜR DIE ANNAHME EINES JEDEN VORSCHLAGS ERFORDERLICH, UND WIE WERDEN DIE STIMMEN GEZÄHLT?

      Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch eine Mehrheit der Stimmen gewählt, die von den persönlich anwesenden Inhabern von Cybernet-Stammaktien oder durch Vollmacht tatsächlich auf der Hauptversammlung abgegeben werden. Das bedeutet, dass der eine Kandidat für einen Aufsichtsratsposten der Kategorie B von Cybernet und/oder die zwei Kandidaten für einen Aufsichtsratsposten der Kategorie C von Cybernet, die die höchste Zahl der Stimmen erhalten, als Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Dementsprechend haben Enthaltungen und Stimmenthaltungen von Maklern nicht die Wirkung einer Gegenstimme gegen die Wahl eines der Kandidaten.

      Neben der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder wird jeder andere Vorschlag angenommen, wenn eine Mehrheit der auf der Versammlung vertretenen und zu dem Vorschlag stimmberechtigten Aktien dafür stimmt. Dementsprechend haben Enthaltungen zu einem jeden solchen Vorschlag die gleiche Wirkung wie eine Stimme gegen den Vorschlag. Stimmenthaltungen von Maklern haben jedoch nicht die Wirkung einer Stimme für oder gegen einen solchen Vorschlag.

      WIE KANN ICH MEHR INFORMATIONEN BEKOMMEN?

      Wenn Sie Fragen zur Erteilung Ihrer Vollmacht oder zu unserer Aufforderung an die Aktionäre haben oder Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte telefonisch an Marlene Bryl, MFC Capital Partners AG, unter (49 30) 20 94 58 00.

      AUFFORDERUNG ZUR ABGABE VON STIMMRECHTSVOLLMACHTEN UND AUFWENDUNGEN

      Die nachstehend genannten Personen sind oder gelten als Beteiligte (die "Beteiligten" und, jeder, ein "Beteiligter") an der Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten zur Unterstützung der Wahl der Kandidaten der Aktionärsgruppe in den Aufsichtsrat von Cybernet: (i) MFC; (ii) Ventegis; (iii) Holger Timm; und (iv) die Kandidaten der Aktionärsgruppe: Michael J. Smith, Roy Zanatta und Eduard Seligman. Die Beteiligten können persönlich und postalisch, durch Pressemitteilungen, Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und/oder Handelspublikationen, über Telefon, Telekopierer, Telegraf, E-Mail, Internet (World Wide Web)-Veröffentlichungen, Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten auffordern. Keine der oben genannten Personen erhält für die Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten eine Vergütung.

      Die Beteiligten ersuchen Banken, Makler, Vermögensverwalter, Nominees (auf deren Namen die Wertpapiere von Kunden zur Verwahrung registriert werden – AdÜ), andere institutionelle Eigentümer und andere Treuhänder, das gesamte Material mit den Aufforderungen an die Aktionäre an die Eigentümer der Aktien, die diese Institutionen in ihren Aktienbüchern führen, weiterzuleiten. Die Aktionärsgruppe wird diesen Institutionen die im Zusammenhang mit der Versendung unserer Materialien entstandenen Auslagen in angemessener Höhe erstatten.

      Die gesamten Aufwendungen für unsere Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten werden von der Aktionärsgruppe getragen. Die Aktionärsgruppe kann, vor allem dann, wenn die Kandidaten der Aktionärsgruppe in den Aufsichtsrat von Cybernet gewählt werden, Cybernet um die Erstattung der Aufwendungen ersuchen. Die Aktionärsgruppe beabsichtigt nicht, die Zustimmung der Aktionäre für eine solche Erstattung einzuholen.

      Zu den mit der Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten verbundenen Kosten zählen Druck- und Portokosten, Kosten für rechtliche Dienstleistungen und andere damit verbundene Kosten. Die Gesamtkosten belaufen sich schätzungsweise auf etwa $400.000. Bis dato betragen die gesamten Zahlungsleistungen zur Unterstützung unserer Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten etwa $100.000.




      INFORMATIONEN ÜBER DIE BETEILIGTEN

      Die Beteiligten sind oder gelten im Sinne der Bundeswertpapiergesetze (der USA-AdÜ) als Beteiligte an der Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten von seiten der Aktionärsgruppe für die Hauptversammlung. Informationen über die Beteiligten, einschließlich ihres Eigentums an Stammaktien von Cybernet, befinden sich in der Anlage A zu dieser Stimmrechtsvollmacht und sind zu Ihrer Information an diese Stimmrechtsvollmacht angefügt. Außer den Angaben in der Anlage A tätigt keiner der Beteiligten kommerzielle Geschäfte mit Cybernet oder seinen Tochterunternehmen, wie es den Bundeswertpapiergesetzen gemäß in dieser Stimmrechtsvollmacht auszuweisen ist. Die in dieser Stimmrechtsvollmacht enthaltenen Informationen über jeden Beteiligten wurden von dem jeweiligen Beteiligten geliefert.

      INFORMATIONEN ÜBER CYBERNET

      Auf der Grundlage des Quartalsberichts von Cybernet für das am 30. September 2001 endende Quartal auf Formular 10-Q lautet die Postanschrift des Hauptsitzes von Cybernet Stefan-George-Ring 19-23, 81929 München, Deutschland.

      Der am 17. August 2001 von Cybernet eingereichte Anhang 14A war erforderlich für die Angabe von Informationen zu (i) Eigentum an Wertpapieren von Cybernet durch (A) eine Person, die laut Kenntnis von Cybernet Eigentümer von 5% oder mehr einer Kategorie stimmberechtigter Wertpapiere von Cybernet ist; (B) durch jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Mitglied der Unternehmensleitung von Cybernet; and (C) durch alle Aufsichtsratsmitglieder und Mitglieder der Unternehmensleitung von Cybernet als Gruppe;

      (ii) Informationen über die Aufsichtsratsmitglieder und Unternehmensführung von Cybernet, einschließlich Informationen zur Vergütung der Unternehmensführung; und (iii) Informationen über die Verfahrensweise zur Vorlage von Vorschlägen der Aktionäre zur Diskussion auf der Jahreshauptversammlung 2002 von Cybernet. Sofern es in dieser Mitteilung nicht anders ausgewiesen ist, wird hiermit Bezug auf derartige oben erwähnte Informationen genommen, die in dem Maße, wie es für erforderlich erachtet wird, gemäß Bestimmung 14a-5(c) des Wertpapiergesetzes aus dem Jahr 1934 in diese Mitteilung aufgenommen werden.

      Außer, wenn es in dieser Mitteilung anders ausgewiesen ist, wurden die Informationen in dieser Stimmrechtsvollmacht in bezug auf Cybernet den bei der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde abgelegten Dokumenten und Unterlagen sowie anderen öffentlich zugänglichen Informationen entnommen bzw. beruhen auf diesen. Obwohl die Aktionärsgruppe keine Kenntnis darüber hat, die darauf schließen lässt, dass eine Angabe in dieser Mitteilung unwahr ist, übernehmen wir weder die Verantwortung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben aus den öffentlichen Dokumenten und Unterlagen, die nicht von der Aktionärsgruppe oder in ihrem Namen erstellt wurden, noch für eine Unterlassung der Bekanntgabe von Ereignissen durch Cybernet, die den Sinn oder die Genauigkeit solcher Informationen berühren können.



      ANDERE ANGELEGENHEITEN, ÜBER DIE ABGESTIMMT WERDEN SOLL

      Vorbehaltlich des Ergebnisses der “Delaware Action” und außer der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder von Cybernet, der Annahme des 1998er Optionsplanes von Cybernet und der Bestätigung der Bestellung von Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG als Unternehmensbuchprüfer von Cybernet für die Kalenderjahre 2000 und 2001, hat die Aktionärsgruppe von keiner anderen Angelegenheit Kenntnis, die der Hauptversammlung zur Diskussion vorzulegen ist. Wenn jedoch eine andere Angelegenheit auf der Hauptversammlung zu Recht zur Sprache kommt, werden die von der Aktionärsgruppe als Stimmrechtsvertreter benannten Personen nach ihrer Ermessensfreiheit und ihrem besten Wissen über diese Angelegenheiten abstimmen. Wenn die Aktionärsgruppe in einer angemessenen Zeit vor der Hauptversammlung Kenntnis davon erlangt, dass die Unternehmensführung von Cybernet eine nicht auf dem GELBEN Stimmrechtsformular genannte Angelegenheit den Aktionären auf der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen plant, beabsichtigt die Aktionärsgruppe entweder (i) sich der Abstimmung über eine solche Angelegenheit zu enthalten (in welchem Fall die Aktionäre nur über eine auf dem Stimmrechtsformular der Unternehmensführung von Cybernet vermerkte Angelegenheit abstimmen können); oder (ii) das GELBE Stimmrechtsformular zu abzuändern, um




      eine solche zusätzliche Angelegenheit aufzunehmen. Die Aktionärsgruppe kann den Aktionären ebenfalls zusätzliche Stimmrechts-Materialien zur Erläuterung einer solchen zusätzlichen Angelegenheit zur Verfügung stellen. Wenn die Aktionäre abgestimmt haben oder auf dem originalen GELBEN Stimmrechtsformular, auf dem eine solche zusätzliche Angelegenheit nicht vermerkt ist, abstimmen, nehmen die auf dem beigefügten GELBEN Stimmrechtsformular als Stimmbevollmächtigte genannten Personen ihre Ermessensfreiheit in bezug auf eine solche zusätzliche Angelegenheit wahr; und die Aktionärsgruppe berät die Aktionäre über die Nutzung einer solchen Ermessensfreiheit mit Hilfe der Stimmbevollmächtigten. Wenn ein Aktionär spezifische Angaben über die Art und Weise der Abstimmung seiner Aktien zu einer solchen zusätzlichen Angelegenheit machen möchte, hat der Aktionär die Möglichkeit, auf einem abgeänderten GELBEN Stimmrechtsformular abzustimmen. Mit der Einreichung eines richtig ausgefertigten Stimmrechtsformulars werden alle früheren Stimmrechtsformulare widerrufen.

      * * * * * *

      Fragen oder Bitten um die Zusendung zusätzlicher Exemplare dieser Stimmrechtsvollmacht sind zu richten an:

      MARLENE BRYL

      MFC CAPITAL PARTNERS AG

      CHARLOTTENSTRASSE 59

      D-10117 BERLIN, DEUTSCHLAND

      TEL: (49 30) 20 94 58 00

      FAX: (49 30) 20 94 58 11

      WIR RATEN IHNEN DRINGEND, MIT IHREN AKTIEN FÜR DIE KANDIDATEN DER AKTIONÄRSGRUPPE, GEGEN DIE ANNAHME DES 1998ER OPTIONSPLANES VON CYBERNET UND FÜR DIE BESTÄTIGUNG DER BESTELLUN VON ERNST & YOUNG DEUTSCHE ALLGEMEINE TREUHAND AG ALS UNTERNEHMENSBUCHPRÜFER VON CYBERNET FÜR DIE KALENDERJAHRE 2000 UND 2001 ZU STIMMEN, INDEM SIE DAS BEILIGENDE GELBE STIMMRECHTSFORMULAR UNTERZEICHEN, DATIEREN UND IN DEM BEIGEFÜGTEN FREIUMSCHLAG ZURÜCKSENDEN.




      Mit freundlichen Grüßen,



      MFC BANCORP LTD. VENTEGIS CAPITAL AG



      PER: /S/ MICHAEL J. SMITH PER: /S/ KARSTEN HAESEN

      ----------------------- --------------------

      MICHAEL J. SMITH KARSTEN HAESEN

      VORSTANDSVORSITZENDER AUFSICHTSRATSMITGLIED

      UND GENERALDIREKTOR






      November , 2001




      ANLAGE A



      INFORMATIONEN ZUR AKTIONÄRSGRUPPE

      UND ANDERE BETEILIGTE

      Die nachstehend genannten Personen sind oder gelten als Beteiligte (die "Beteiligten" und, der, ein "Beteiligter") an der Aufforderung zur Abgabe von Stimmrechtsvollmachten zur Unterstützung der Wahl der Kandidaten der Aktionärsgruppe in den Aufsichtsrat von Cybernet: (i) MFC; (ii) Ventegis; (iii) Holger Timm; und (iv) die Kandidaten der Aktionärsgruppe: Michael J. Smith, Roy Zanatta und Eduard Seligman. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen über jeden Beteiligten wurden von dem jeweiligen Beteiligten geliefert.

      Die MFC ist eine nach den Rechtsvorschriften von Yukon Territory, Kanada gegründete Kapitalgesellschaft, die in der Finanzdienstleistungsindustrie tätig ist und sich weltweit auf das Großkundengeschäft von Banken spezialisiert hat; der Firmensitz befindet sich in 17 Dame Street, Dublin 2, Irland.

      Die Ventegis ist eine Venture-Gesellschaft, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Biotechnologie, Information und Kommunikation hat. Die Ventegis ist eine deutsche Gesellschaft und hat ihren Hauptsitz in Cicerostraße 21, 10709 Berlin, Deutschland.

      Holger Timm ist Mitglied des Aufsichtsrates der Berliner Effektengesellschaft AG. Die Geschäftsadresse von Herrn Timm befindet sich in Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, Deutschland.

      Eine Kurzdarstellung von jedem Kandidaten der Aktionärsgruppe, einschließlich Name, Geschäftsadresse, Alter, jetzige Haupttätigkeit und fünf Jahre Geschäftserfahrung finden Sie in der Stimmrechtsvollmacht der Aktionärsgruppe unter der Überschrift "Wahl der Aufsichtsratsmitglieder".

      WERTPAPIERBESITZ

      In der nachstehenden Tabelle wird das Eigentum der Beteiligten an Wertpapieren von Cybernet bezeichnet. Kein Beteiligter und kein Gesellschafter eines Beteiligten (im Sinne der Bundesrichtlinien zur Stimmrechtsvollmacht) hält andere Wertpapier von Cybernet in seinem Besitz als die in der nachstehenden Tabelle bezeichneten Stammaktien. Kein Beteiligter hält Wertpapiere eines Mutter- oder Tochterunternehmens von Cybernet in seinem Besitz.








      ANNÄHERNDE ZAHL

      AKTIENEIGENTUM PROZENTUALER ANTEIL DER KATEGORIE

      NAME STAMMAKTIEN STAMMAKTIEN

      ---- ------------------------- -------------------

      MFC Bancorp Ltd. 6.872.796(1) 25,9%

      17 Dame Street

      Dublin 2, Ireland



      Ventegis Capital 5.577.396(1) 21,0%

      AG (früher

      Cybermind Interactive

      Europe, AG)

      Kurfürstendamm 119

      10711 Berlin, Deutschland











      (2) Am 2. November 2001 wurde der MFC gemäß einer auf den 29. Oktober 2001 als Bezugsdatum datierten Vereinbarung zwischen der MFC, Holger Timm, Ventegis und der Consors Capital Bank AG die Abstimmungsbefugnis über 1.295.400 bzw. 5.577.396 Cybernet-Stammaktien im Besitz von Holger Timm bzw. der Ventegis übertragen.











      ANNÄHERNDE ZAHL

      AKTIENEIGENTUM PROZENTUALER ANTEIL DER KATEGORIE

      NAME STAMMAKTIEN STAMMAKTIEN

      ---- ------------------------- -------------------

      Holger Timm 1.295.400(1) 4,9%

      Cicerostraße 21

      10709 Berlin, Deutschland






      TRANSAKTIONEN VON CYBERNET- WERTPAPIEREN

      Außer den weiter unten bezeichneten Transaktionen hat kein Beteiligter in den letzten zwei Jahren Wertpapiere von Cybernet erworben oder veräußert.

      TRANSAKTIONEN VON CYBERNET-

      WERTPAPIEREN DURCH DIE MFC








      ANZAHL UND TYP

      DATUM DER TRANSAKTION ART DER TRANSAKTION WERTPAPIERES VON CYBERNET

      ------------------- --------------------- ----------------------

      2. November 2001 Erteilung der Abstimmungsbefugnis 6.872.796

      über Aktien im

      Besitz von Holger Timm und

      Ventegis gemäß einer

      Vereinbarung datiert auf den

      29. Oktober 2001 als Bezugsdatum






      TRANSAKTIONEN VON CYBERNET-

      WERTPAPIEREN DURCH DIE VENTEGIS








      ANZAHL UND TYP

      DATUM DER TRANSACTION ART DER TRANSAKTION WERTPAPIERE VON CYBERNET

      ------------------- --------------------- ----------------------

      10. Januar 2000 Umtausch von Vorzugsaktien, 1.440.000 Aktien der

      Serie A und Vorzugsaktien, Stammaktien

      Serie B in Stammaktien

      auf einer eins-zu-eins Basis



      2. Januar 2001 Umtausch von Vorzugsaktien, 2.880.000 Aktien der

      Serie A und Vorzugsaktien, Stammaktien

      Serie B in Stammaktien

      auf einer eins-zu-eins Basis



      2. November Erteilung der Abstimmungsbefugnis über 5.577.396 Aktien

      Stammaktien an die MFC Stammaktien

      Gemäß einer Vereinbarung

      Datiert auf den

      29. Oktober 2001 als Bezugsdatum









      TRANSAKTIONEN VON CYBERNET-

      WERTPAPIEREN DURCH HOLGER TIMM








      ANZAHL UND TYPE

      DATUM DER TRANSAKTION ART DER TRANSAKTION WERTPAPIERE OF CYBERNET

      ------------------- --------------------- ----------------------

      31. Dezember 1999 Verkauf von Stammaktien in 43.000 Aktien

      einer privaten Transaktion Stammaktien



      10. Januar 2000 Umtausch von Vorzugsaktien, 30.375 Aktien der

      Serie A in Stamm- Stammaktien

      aktien auf einer eins-zu-eins

      Basis



      9. November 2000 Erwerb von Stammaktien 172.000 Aktien

      zu einem Kurs von DM 0,28 Stammaktien

      pro Aktie gemäß einer

      Aktienkauf-Vereinbarung

      vom 28. April 1997, laut

      der solche Aktien an einen Mitarbeiter

      von Cybernet verkauft wurden

      und bei Beendigung des Arbeitsvertrages

      wieder an Holger Timm übergehen sollten





      2. Januar 2001 Umtausch von Vorzugsaktien, 60.750 Aktien der

      Serie A in Stammaktien Stammaktien

      auf einer eins-zu-eins Basis



      2. November 2001 Erteilung der Abstimmungsbefugnis 1.295.400 Aktien

      über Stammaktien an Stammaktien

      die MFC gemäß einer

      Vereinbarung datiert auf den

      29. Oktober 2001 als Bezugsdatum






      VEREINBARUNGEN, ANSPRÜCHE UND TRANSAKTIONEN

      Außer wenn es in der vorliegenden Mitteilung anders ausgewiesen ist, ist oder war kein Beteiligter im vergangenen Jahr Partei eines Vertrages, einer Vereinbarung oder Absprache mit einer Person im Hinblick auf Wertpapiere von Cybernet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Joint Ventures, Kredit- bzw. 0ptionsvereinbarungen, Puts bzw. Calls, Bürgschaften, Verlust- bzw. Gewinnverteilungen oder die Erteilung bzw. Vorenthaltung von Vollmachten.

      Außer wenn es in der vorliegenden Mitteilung anders ausgewiesen ist, hat kein Beteiligter, kein Partner eines Beteiligten und keine Person, die Vertragspartei einer Vereinbarung oder Absprache ist, derzufolge ein Kandidat der Aktionärsgruppe zur Wahl vorgeschlagen wird, eine Vereinbarung oder Abssprache mit einer Person hinsichtlich einer künftigen Anstellung durch Cybernet oder seiner Töchter oder im Hinblick auf künftige Transaktionen, an denen Cybernet oder eine seiner Beteiligungsfirmen eventuell beteiligt sind.

      Die MFC, Ventegis und Holger Timm haben bzw. können aus dem Eigentum an Cybernet-Stammaktien Ansprüche auf die Bewerbung um die Stimmrechtsvollmachten zur Unterstützung der Kandidaten der Aktionärsgruppe geltend machen. Es wird erwartet, dass die Beteiligten, die Bevollmächtigte der Aktionärsgruppe sind, von Cybernet die übliche Vergütung für ihre Leistungen als Aufsichtsratsmitglieder erhalten, sofern sie gewählt werden.




      Die Kandidaten der Aktionärsgruppe haben aufgrund der Aufforderung an die Aktionäre ebenfalls Anspruch auf die Vergütungsformen, wie sie in der Stimmrechtsvollmacht der Aktionärsgruppe unter der Überschrift “Wahl der Aufsichtsratsmitglieder” bezeichnetet sind.

      Seit Beginn des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs von Cybernet fand weder eine Transaktion bzw. eine Reihe ähnlicher Transaktionen in Höhe eines Betrags über $60.000 statt, an der Cybernet oder eines seiner Tochterunternehmen beteiligt war oder beteiligt werden soll und an denen ein Beteiligter oder ein Partner eines Beteiligten direkt oder indekret materiell beteiligt war oder wird; noch ist eine Transaktion bzw. eine Reihe ähnlicher Transaktionen zur Zeit beabsichtigt.

      ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE KANDIDATEN DER AKTIONÄRSGRUPPE

      Kein Kandidat der Aktionärsgruppe bekleidet zur Zeit einen Posten bei Cybernet.

      Außer den im vorstehenden Absatz und in der Stimmrechtsvollmacht der Aktionärsgruppe unter der Überschrift “Wahl der Aufsichtsratsmitglieder” bezeichneten Vereinbarungen gibt es weder eine Vereinbarung noch eine Absprache zwischen einem Kandidaten der Aktionärsgruppe und einer anderen Person, derzufolge der Kandidat der Aktionärsgruppe als Kandidat ausgewählt wurde.

      Es bestehen keine Verwandtschaftsverhältnisse (im Sinne der Bundeswertpapiergesetze) zwischen einem Kandidaten der Aktionärsgruppe und (i) einem anderen Kandidaten der Aktionärsgruppe; oder (ii) einem Aufsichtsratsmitglied von Cybernet, einem leitenden Angestellten von Cybernet oder einer Person, die von Cybernet als Aufsichtsratsmitglied oder leitender Angestellter nominiert wurde. Es ist weder, noch war ein Gerichtsverfahren noch ein anderes Verfahren gegen einen Kandidaten der Aktionärsgruppe anhängig, das nach den Bundesvorschriften zur Stimmrechtsvertretung offenzulegen ist.

      Kein Kandidat der Aktionärsgruppe (i) unterhält eine Geschäftsbeziehung, die nach den Bundesvorschriften zur Stimmrechtsvertretung offenzulegen ist; (ii) hat seit Beginn des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs von Cybernet eine solche Beziehung unterhalten; oder (iii) ist seit Beginn des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs von Cybernet gegenüber Cybernet oder einem seiner Tochterunternehmen mit einer Summe von über $60.000 verschuldet.

      Kein Kandidat der Aktionärsgruppe und kein Partner eines Kandidaten der Aktionärsgruppe hat von Cybernet eine Vergütung als Aufsichtsratsmitglied oder leitender Angestellter von Cybernet erhalten. Wenn die Kandidaten der Aktionärsgruppe während des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres von Cybernet Aufsichtsratsmitglieder von Cybernet und Mitglieder im Gratifikationsausschuß des Aufsichtsrates von Cybernet gewesen wären, so wären das keine personellen Verflechtungen mit dem Gratifikationsausschuß im Sinne der Bundesvorschriften zur Stimmrechtsvertretung gewesen.

      Jeder Kandidat der Aktionärsgruppe ist seiner Pflicht nachgekommen, Berichte im Zusammenhang mit Cybernet einzureichen, wie sie laut Paragraph 16(a) des Wertpapiergesetzes in der Fassung von 1934 erforderlich sind."
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 12:54:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was soll der Mist? Ich hab weder Zeit noch Lust, während des Mittagessens so viel Text zu lesen....

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 13:17:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann lies es doch zum Abendbrot ;)
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 15:31:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke schoko,

      money kann sich ja einen kauf und lässt lesen:laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      MFC - Sanierer oder Abzocker ????