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    Eigenheimzulage - Schon etwas konkreteres bekannt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.03 10:59:44 von
    neuester Beitrag 06.01.04 13:08:58 von
    Beiträge: 40
    ID: 804.261
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      schrieb am 15.12.03 10:59:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      EHZ wird ja um 30% gekürzt; gilt das für alle Teile (also Grundförderung und Kinderzulage?).

      Würdet ihr wegen der gekürzten EHZ jetzt kaufen oder ggf. mit Verkäufer weiter verhandeln, wenn es um 4.900 Euro geht (entspricht rund 3% des Kaufpreises)?

      Vielen Dank für die (ernst gemeinten) Antworten.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:11:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist alles sehr relativ ...

      Bevor Du überteuert einkaufst, pfeiffe auf die Zulage;)

      Wenn alles passt, sichere Dir das Teil noch in diesem Jahr ...

      Ist doch relativ ... einfach, oder ? :)
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:12:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi BoNow

      Kommt unter anderem darauf an wo die Wohnung/Haus liegt und wie dringend der Umzug ist.

      Die Preise für Wohnimmobilien fallen z.B. derzeit stark in München und weden, meiner Meinung nach, weiter fallen.
      D. h. hier lieber abwarten.
      Zinsen fallen, wie ich meine, auch noch mal moderat. Also auch diesbezüglich keine Panik

      Gruß lowkatmai;)
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:31:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      ist es denn so, dass die pauschale pauschal um 30% prozent gekürzt wird oder wird es sich hauptsächlich um eine anpassung von altbau an die neubauvergütug handeln - damit wäre dies ja auch wie zuvor einmal vorgesehen möglich ...
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 12:25:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Haus befindet sich nördlich von Würzburg (also keine 1a 0der 2a-Lage :) ).

      Derzeit wohnen wir im Haus zur Miete und unsere Überlegung war halt einfach, dass wir statt Miete lieber eine Hypothek zahlen (zumal diese nur rund 20% höher läge).

      Knapp 5.000 Euro dürften zudem verhandelbar sein, wenn man nicht unter Zugzwang steht, oder?

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      schrieb am 16.12.03 13:09:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eigenheimzulage doch nicht 30% runter, sondern 50%!

      Jedenfalls für Neubau. Altbau 0% weniger.

      Möchte in Zukunft auch Wohneigentum erwerben. Habe jedoch keine Lust auf einen überteuerten Panikkauf innerhalb der nächsten 2 Wochen.

      Vielleicht könnte ich die steuerliche und Subventionssituation für mich wie folgt optimieren:

      Ich bin Gewerbetreibender. Wenn ich nun ein kleines Haus baue, dann 1 Stockwerk als Wohneigentum und 1 Stockwerk gewerblich genutzt.

      Wie läuft das dann als Einzelunternehmer? Kann ich auf den gewerblich genutzten Teil die Mehrwertsteuer rausbekommen?

      Und wie wäre es bei einem Verkauf eines solcherart "zweigeteilten Hauses"?

      Danke Euch für Tipps und allgemeine Diskussionsbeiträge (ist bei mir ja im Moment auch nur ein Denkmodell)!
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 13:45:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und wie wäre es bei einem Verkauf eines solcherart " zweigeteilten Hauses" ?

      Schwierig, da kein homogenes Gut, wie z. B. 200 qm Bürofläche.
      Gemischt nutzbare Gewerbeobjekte sind, in der Regel, deutlich schwieriger an den Mann zu bringen.Vor allem wenn da noch Lager-/ Werkstattflächen dabei sind. Es wird dann genau der Nutzer gesucht, der diese Auftelungsvariante braucht. Keine leichte Aufgabe.

      Gruß lowkatmai



      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 13:54:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Haus soll aussehen wie ein Wohnhaus. Für mein Gewerbe (kleiner Versandhandel) ist keine Werkstatt oder sowas vonnöten.

      Mir geht es um die steuerliche Abgrenzung. Einzelunternehmer können ja irgendwie Geschäft und Privat nicht trennen.

      Wie sieht es da also, Jahr für Jahr - und irgendwann bei einem Verkauf? Oder wäre ich zur Trennung gezwungen und müßte eine Art eigene Immobilien-Verwaltungs-GmbH eröffnen?
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 15:34:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Von DMEuro-Seite:
      Eigenheimzulage: Wer bauen will, muss sich jetzt beeilen. Die Eigenheimzulage wird vom Jahr 2004 ab um 30 % gekürzt. Von da an gelten für die Förderung Einkommensgrenzen von 70 000 Euro (Verheiratete 140 000 Euro) zzgl. 30 000 Euro je Kind jeweils in zwei Jahren. Die Grundzulage beträgt 1 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, maximal 1 250 Euro pro Jahr für einen Förderzeitraum von acht Jahren. Dazu gibt es eine Kinderzulage von 800 Euro, die pro Kind und Jahr gelten sollen.

      ... und noch etwas: Laut Handelblatt machte die Eigenheinzulage "zuletzt rund 11 Mrd Euro" aus. Durch die Kürzung um 30% werden knapp 100 Mio Euro eingespart.

      Wenn also die EHZ um 30% gekürzt wird, aber per Saldo nur rund 10% eingespart werden, andererseits die EHZ für Neubauten quasi halbiert wird, dann fragt man sich schon, wie das gerechnet wurde.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 15:44:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Bo Now: Der deutsche Staat hat die Förderung ja 8 Jahre zu zahlen. Mal angenommen, jemand stellt jetzt Bauantrag und zieht 2005 ein. Dann erhält er von 2005 bis 2012 Eigenheimzulage. Daher geht alles nur gaaaanz langsam runter.

      Noch jemand Meinungen zu meinen vorhin geposteten Ideen???
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 19:50:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Walker

      m.W. nach kannst Du selbst bei teilgewerblicher Nutzung die GESAMTE Vorsteuer - ist zwar eigentlich ungerecht, aber es soll gut funktionieren...
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 07:27:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Art hat Recht. Voraussetzung: Mindestens 10 % gewerblich oder freiberufliche Nutzung des Hauses. Allerdings anschließend Versteuerung des privaten Anteils über 50 Jahre lang. Mache ich auch so. Sobald ich meine Notarrechnung habe, geht die erste Umsatzsteuervoranmeldung der neuen GbR zum Finanzamt. Und wenn das FA nicht fix die USt wieder rausrückt, schnell mit meinen eigenen USt-Zahllasten beim FA verrechnen.
      Dazu gibts noch die volle EHZ in Höhe von 2.556 € plus 767 € fürs Balg. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 08:35:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Gul

      stimmt, die 10%-Regel hatte ich vergessen zu erwähnen. Das ist ja wie bei den PKW, wobei hier der gewerbliche Anteil hier bei mind. 50% liegen muß..

      Art
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:47:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Wenn also die EHZ um 30% gekürzt wird, aber per Saldo nur rund 10% eingespart werden, andererseits die EHZ für Neubauten quasi halbiert wird, dann fragt man sich schon, wie das gerechnet wurde."

      Die Einsparung in 2004 kann bereits deshalb keine 30 vH ausmachen, weil ja die EHZ 8 Jahre lang läuft und die bisher genehmigten Zulagen unverändert weitergezahlt werden. Eine Einsparung um 30 vH wäre nur zu erzielen, wenn die derzeit laufenden Zulagen ebenfalls um 30 vH gekürzt würden.
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 14:10:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      "Laut Handelblatt machte die Eigenheinzulage " zuletzt rund 11 Mrd Euro" aus. Durch die Kürzung um 30% werden knapp 100 Mio Euro eingespart."

      Übrigens: 10 vH von 11 Mrd Euro sind 1,1 Mrd Euro:cry:
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 16:29:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn die EHZ um 30% gekürzt wird und wir davon ausgehen, dass jedes Jahr rund 1/8 der 11 Mrd "entstehen", dann wären dies rund 412 Mio weniger.
      Wenn jetzt aber nur 100 Mio rauskommen, dann sind dies sogar weniger als 10% der (jährlichen) Neu-EHZ
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 19:49:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke für Eure Antworten.

      Frage nochmal zur gewerblichen Nutzung, speziell an Art Bechstein (@ ich weiß noch Deine Stellungnahmen zu vorbörslichen und Venture Capital Werten sehr zu schätzen ;) ): Kann ich die gewerbliche und private Nutzung auch ohne andere Unternehmens-Rechtsform (bin Einzelunternehmer) trennen? Wie hoch muß die Miete für den privat genutzten Teil sein, also xy % der ortsüblichen Miete!?

      Jetzt isses raus: Lt. "Die Welt" für Kinderlose gut 50% runter und enge Einkommensgrenzen.

      Wobei die Einkommensgrenzen für mich noch kein Problem sind. Echte Gutverdiener brauchen die EHZ ja nun wirklich nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 17:57:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Walker

      neulich ist meine Antwort an Dich auf der Zielgerade abgestürtzt. Kauf Dir bei Interesse die Ausgabe Capital 1/2004 - dort ist ein informativer Bericht mit BSP-Rechnung zum Thema enthalten.

      Art
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 20:41:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Danke für den Tipp, werde mir dann mal die Zeitschrift morgen holen.

      Hier ein Auszug: http://www.capital.de/ws/art/255021.html
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 12:57:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Für die Eigenheimzulage werden ja immer 2 Jahre in Summe geprüft, ob die Einkommensgrenze überschritten ist.
      Was ist, wenn jemand im 2. Jahr heiratet ?
      Wie wird die Grenze berechnet ?
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 18:39:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi GulOcram,
      ich glaube nicht, dass Deine Rechnung aufgehen wird. Ich gehe davon aus, dass Du mehr als 10% gewerbliche Nutzung haben wirst und für den Rest des Hauses Eigenheimzulage beantragen wirst.
      Die umsatzsteuerliche Behandlung dieses neuen Steuersparmodells erfordert auf jeden Fall eine Zuordnung des ganzen (gemischt genutzten) Hauses zum unternehmerischen Betriebsvermögen. Nur wenn man das ganze Haus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen zuordnet, kommt ein voller Vorsteuerabzug in Betracht.
      Wer allerdings für die privat gennutzten Räume Eigenheimzulage beantragt, ordnet diese gerade nicht dem unternehmerischen Vermögen, sondern dem Privatvermögen. Ein Vorsteuerabzug ist dann nur noch in einem Verhältnis der gewerblichen zu den privaten Räumen möglich.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 19:03:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Pegru

      ich glaube, Du übersiehst hier etwas, und zwar reicht für den Umsatzsteuertrick die umsatzsteuerliche Zuordnung der Immobilie zum Betriebsvermögen aus. Für die Eigenheimzulage ist jedoch die einkommenssteuerliche Zuordnung entscheidend, d.h. der tatsächliche Grad der gewerblichen Nutzung der Räume, der lediglich größer als 10% sein muß.

      Der Unternehmer hat regelmäßig eine Wahlmöglichkeit (im Rahmen gewisser Vorgaben), welche Teile des Betriebsvermögens er wie zuordnet. Bei PKW ist übrigens auch alles möglich

      - nicht ek-st / nicht ums-st (Privatabrechnung)
      - nicht ek-st. / ums-st.
      - ek-st. / nicht ums-st.
      - ek-st. / ums-st.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:08:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hi Art,
      mir ist der Unterschied von umsatzsteuerlichen und einkommensteuerlichem Betriebsvermögen völlig klar.
      Mit meinem Beitrag wollte ich nur klarstellen, dass eine Wohnung, für die Eigenheimzulage beantragt wird, keine Zuordnung zu einem umsatzsteuerlichen BV möglich ist. Mit derm Antrag auf EHZ wird dokumentiert, dass diese Wohnung (zumindest der Teil der reinen Wohnfläche) bei der USt "außen vor bleibt".
      Die Zukunft wird zeigen, wer von und beiden Recht behält. Eine andere Frage ist, wer Recht hat.
      Die Finanzverwaltung wird mit Sicherheit in derartigen Fällen den gesamten Vorsteuerabzug versagen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:16:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Statt Zulage Abgabe !
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 16:38:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ pegru

      worauf bezieht sich denn Deine Erkenntnis ? im Eigenheimzulagegesetz steht dazu jedenfalls nichts...

      Danke

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 14:25:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hi Art,
      es gibt ertragsteuerliches Betriebsvermögen (BV) und umsatzsteuerliches BV.
      Man kann umsatzsteuerliches BV haben, dass ertragsteuerlich kein BV, sondern ertragsteuerliches Privatvermögen ist.
      Ein PKW kann also umsatzsteuerliches BV sein (Folge: Voller Vorsteuerabzug) und gleichzeitig ertragseteuerlich als PV durchgehen (Folge: kein Veräußerungs/Ennahme-Gewinn).
      Dies ist für Dich nichts Neues.

      Wenn ich aber dem FInanzamt gegenüber dokumentiere, dass ein Wirtschaftsgut meinem Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke nicht zugeordnet werden soll, dann scheidet ein Vorsteuerabzug aus.
      Auch dies ist nichts Neues für Dich.

      Mit dem Antrag auf Eigenheimzulage wird eindeutig dokumentiert, dass das Haus für private Zwecke verwandt wird und auf keinem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke verwandt werden soll.
      Die Eigenheimzulage ist eine Subvention für die Nutzung von Wohnraum zu privaten Zwecken. Eine Zuordnung zu einem Unternehmervermögen ist damit von Haus aus unmöglich.

      Woher ich diese Erkenntnis beziehe?
      Nun, es ist meine Interpretation der Rechtsprechung und vor allem der in diesem Bereich äußerst restriktiven Vorgehensweise der Finanzverwaltung.
      Diese fällt zwar, was die Umsatzsteuer betrifft, regelmäßig auf die Schnauze; dies wird sie aber nicht daran hindern, weiterhin restriktiv vorzugehen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 15:45:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ pegru

      Du bekommst auch heute schon nur für den privat genutzten Teil der Wohnung Eigenheimzulage.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 15:53:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      kleine frage zwischendurch in sachen umsatzsteuer/ertragssteuer

      ich hab einen pkw angeschaft der ca. 30.000 euro neupreis hat. der wagen ist schon 2 jahre alt und ich hab ihn für 10.000 euro inkl. der ausgewiesenen mwst gekauft.

      die vorsteuer würde ich mir natürlich gerne ziehen, aber ich hab eigentlich keine lust ihn als geldwerten vorteil zu versteuern.

      nach dem wie ich die postings verstanden habe besteht hier ja ne chance das so zu machen - oder hab ich das jetzt doch falsch vestanden ?

      gruß
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:09:46
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi Art,

      ja,
      aber zusätzlich den Vorsteuerabzug für den zu Wohnzwecken genutzten Teil?
      Da wird das Finanzamt Schwwierigkeiten machen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:17:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ pegru

      na, mal nicht so pessimistisch. Rein wirtschaftlich betrachtet reduzieren sich durch den Vorsteuerabzug doch nur die Ak/Hk - das muß natürlich berücksichtigt werden beim Antrag auf Eigenheimzulage.

      @ ElBosso

      klar geht das, nur dann mußt Du die Privatentnahme MIT Umst. belegen (abführen) und als Bruttobetrag ekst-rechtlich als Einnahme buchen.

      Dafür kannst Du für PKW-Kosten (Benzin, Reparatur usw.) die volle Vorsteuer ziehen.

      Ist im Endeffekt eine komplizierte Rechenaufgabe, ob es sich rechnet oder nicht. Prinzipiell gilt, je weniger Privatfahrten, desto eher Vorsteuer voll ziehen. Der Rest hängt vom individuellen Steuersatz ab.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:20:22
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ ElBosso,
      bist Du Unternehmer, Freiberufler, Arzt usw. oder Arbeitnehmer?
      Bist du grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt?

      Ich geh mal davon aus, dass Du (ElBosso, ein Chef, oder??)zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

      Dann verstehe ich nicht, wieso bei ausgewiesener USt die Vorsteuer nicht kassiert werden soll?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 17:27:36
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Art,
      das hat nichts mit Pessimismus zu tun; ich kenn halt die Vorgehensweise der Finanzverwaltung.
      Es hat auch nichts mit der Bemessungsgrundlage zu tun (mit oder oder USt), sondern es ist allein die Frage, ob ich ein Objekt, für das ich Eigenheimzulage beantrage, einem umsatzsteuerlichem BV zuordnen kann.

      Warten wir es ab, in der Fachliteratur und Rechtsprechung werden diese Fälle bald auftauchen.
      Wer dann zuletzt Recht hat, wird sich zeigen.

      Meine ganz persönliche Einstellung hierzu: Eigenheimzulage und gleichzeitiger Vorsteuerabzug ist nicht möglich!

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 07:51:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn ich ein EFH zu 11 % betrieblich (freiberufliche Betriebsstätte) nutze, wird die BMGr für die EHZ natürlich auch um 11 % gekürzt. Aber man bleibt im Regelfall doch weiter über 100.000 DM (netto). Warum also nicht volle EHZ und vollen Vorsteuerabzug? Ich denke, das wird gehen.
      Pegru hat es auch schon angdeutet. Diese Regelung stinkt natürlich den Finanzbehörden. Man muss abwarten, welche Hindernisse eingebaut werden, soweit der deutsche Gesetzgeber dies kann. Auf jeden Fall ist es besser, die Vorsteuer nicht bei der Finanzierung einzurechnen.
      Im NWB 51 war ein Artikel mit dem Titel "Vorsteuerabzug als "Eigenheimzulage" für Unternehmer? zu lesen. Auf die richtige Eigenheimzulage in Kombination mit der Vorsteuer ist hier aber (wohl extra) nicht eingegangen worden.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 08:00:18
      Beitrag Nr. 34 ()
      Kennt ihr eigentlich weitere Foren, wo steuerliche Fragen diskutiert werden? Teilweise kann man hier ja auch einige Sachen diskutieren, aber in einem Aktienforum ist die Zahl von Experten auf dem steuerlichen Gebiet natürlich begrentzt.
      Wie ist eigentlich euer Status? Seid ihr StB? Oder Fachangestellte? Oder was ganz anderes? Oder soll dies geheim bleiben?
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:37:13
      Beitrag Nr. 35 ()
      Dies hier ist das Forum Recht & Steuern in dem gerade über juristische Probleme diskutiert werden kann.

      Auch wenn WO ein Aktienforum ist fühle ich mich hier wohl. Ich hoffe, dass ich mit meinem Fachwissen einigen helfen kann, geauso wie einige Börsenprofis mir in den Börsenforen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 09:43:17
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Gul

      ich bin kein Stb. sondern jemand mit gefährlichen Halbwissen und quäle immer meinen Kumpel, der Stb./WP ist mit den kompliziertesten Fragen oder lese so Zeitungen wie Capital oder Finanztest :laugh:

      Wegen der Eigenheimzulageproblematik habe ich gestern mal beim Stb. angerufen und er meinte, er wüßte nicht, warum das nicht gehen solle, will aber nochmal in der EHZ-Gesetz gucken. Seine Meinung deckt sich mit meiner - EHZ nur für die Nettoanschaffungskosten des privat genutzten Teils des Hauses. Es wird z.Zt. diskutiert, die übernahme ins Privatvermögen erst steuerunschädlich nach 20 Jahren zu erlauben, das würde bedeuten, dass man 20 Jahre lang die Umsatzsteuer auf die Privatentnahme zahlt. Das sind 320 Euro p.a. für je 100.000 Euro Privatwohnanteil. Diskontiert vielleicht 2.500-3.000 Euro ggü. 13.800 Euro Vorsteuerabzug.

      Hier ein anderes Steuerboard

      http://www.steuern-online.de/foren/steuernetz/

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 07:12:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich bin skeptisch, ob eine steuerfreie Entnahme überhaupt möglich bleiben wird. Kann ja sein, dass der 10 a UStG in der Form abgeändert wird. Einen PKW kann man ja auch nicht irgendwann steuerfrei entnehmen (hier ist der Entnahmewert natürlich auch wesentlich niedriger). Mit einer Verlängerung auf 20 Jahre kann man doch sehr gut leben.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 07:52:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      20 Jahre ist das Maximum - sonst blamiert sich Eichel nur wieder mal...
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 12:20:18
      Beitrag Nr. 39 ()
      20 Jahre ? ? ?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 13:08:58
      Beitrag Nr. 40 ()
      ja, 20 Jahre - so wird es kommen...


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