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    Gestaltung Testament - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.03 11:33:38 von
    neuester Beitrag 21.12.03 23:08:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 805.902
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      schrieb am 21.12.03 11:33:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahlzeit!

      Möchte mich heute wieder mal an euch wenden wegen einer Frage die zwar nicht mir, aber einer sehr guten Bekannten auf den Nägeln brennt.

      Folgende Situation:
      Meiner Bekannte hatte zwei Töchter, diese sind beide verstorben. Aus den jeweiligen Ehen ging jeweils eine Tochter hervor (Bekannte hat also zwei Enkeltöchter). Der Vater der einen hat sich allerdings nie um seine Tochter gekümmert - und kann eines nicht: mit Geld umgehen.

      Nun möchte meine Bekannte ihr Testament machen. Es geht um einen nicht unerheblichen Betrag, hauptsächlich in Immobilien. Sie möchte ihre beiden Enkeltöchter zu gleichen Teilen bedenken, was aber wegen der geraden Anzahl der Stücke und dem ungefähr gleichen Wert nicht weiter schwierig sein sollte.
      Der Knackpunkt ist der: meine Bekannte befürchtet dass (bei dem Erbe...) der Vater der einen sich bereichern könnte. In der Form, dass sich seine (zugegeben, naive) Tochter breitschlagen lässt, ihm Geld zu geben oder dergleichen. Das ist definitiv unerwünscht und ungewollt.

      Wie würdet ihr vorgehen? Seht ihr eine Möglichkeit das Testament so zu gestalten, dass der „Raben-„ Vater leer ausgehen muss (also dass die entsprechende Tochter keine Möglichkeit hätte sich von ihrem Vater Geld abschwatzen zu lassen)?
      Mir fällt leider nichts ein außer einer Stiftung, aber das würde sich imho nicht rentieren und wäre wohl auch nicht der Königsweg.

      Freue mich über eure Antworten.

      Tera

      P.S.: sollte der Vater mal ein Pflegefall werden, könnte sich doch dies wegen der dann notwendigen Sozialhilfe negativ auf die entsprechende Tochter auswirken, oder? Auch nach dem Urteil des BVerfG letzte Woche?
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 12:07:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es könnte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Vorliegend würde ich im Übrigen dringend zu einer notariellen Beratung und Beurkundung raten.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 12:45:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Nataly,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Wäre eine Möglichkeit.

      Auf keinen Fall geht das ohne eine Beratung im Real-Life. Trotzdem sind eure Meinungen immer hilfreich wenn es darum geht sich einen Überblick zu verschaffen.

      Nochmals vielen Dank!

      Tera
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 12:47:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was spricht gegen die Stiftung im vorliegenden Fall?

      Ansonsten muss sie hinnehmen, dass die Enkel irgendwann das volle Verfügungsrecht
      über die Gegenstände erlangen wird und damit auch die Freiheit,
      zu unterstützen, wen sie will. ;)

      KD
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:35:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      auch ich rate dazu einen testamentsvollstrecker einzusetzen und ich rate zu einer ausführlichen anwaltlichen beratung bei einem im erbrecht erfahrenen anwalt...das testament sollte dann notariell mit anwaltlicher hilfe errichtet werden...

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      Avatar
      schrieb am 21.12.03 23:08:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Teraflop,
      eine Frage zur Konkretisierung: Sind die Enkel bereits volljährig?

      Falls NEIN, würde ich auf alle Fälle einen Testamentsvollstrecker bestimmen (am besten bereits jemanden namentlich)!

      Falls JA, sollte sich Deine Bekannte überlegen, ob es in ihrem Sinne ist, das der Enkelin das Verfügungsrecht vorenthalten werden soll (was ja bei einer Stiftung der Fall wäre). Ratsamer (aus Sicht der Erbin) wäre hier eine eindringliche Bitte, wie mit dem Geld/Immo zu vefahren bzw. NICHT zu verfahren ist!

      Rene


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