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    Sozialabgabe auf Lebensversicherung ab 2004???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.04 21:02:22 von
    neuester Beitrag 02.01.04 18:16:09 von
    Beiträge: 6
    ID: 807.424
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      schrieb am 01.01.04 21:02:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      :eek: :eek: kann mir jemand sagen, was da schon ohne beachtung mitte des jahres 2003 als gesetz verabschiedet wurde???:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 10:55:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da, geht es auch um nachträgliche abführungen von Sozialversicherungsbeiträgen für Direktversicherungen

      war am Dienstag ein Großer Artikel in der Frankfurter Rundschau.

      Aber ich denke da wird sowieso noch einiges vor den Gerichten landen

      Es gibt ja immer noch sowas wie ein Grundgesetz.



      Gericht stellt Berlin schlechtes sozialpolitisches Zeugnis aus

      Freibeträge für Lebensversicherungen Langzeitarbeitloser als zu niedrig erachtet / Entlastung für den Bundeshaushalt bezweifelt

      Der verschärfte Zugriff der Arbeitsämter auf das Vermögen von Langzeitarbeitslosen verstößt nach einem Gerichtsurteil gegen das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsprinzip. Für Lebensversicherungen müssen höhere Freibeträge als derzeit gewährt gelten, entschied das Sozialgericht Aachen.

      VON MARKUS SIEVERS




      Berlin · 1. Januar · Immer wieder haben Wohlfahrtsverbände moniert, dass die Arbeitsmarktreformen der rot-grünen Bundesregierung Langzeitsarbeitslose im Alter in die Armut treiben. Diese Warnungen finden mittlerweile bei der Justiz Gehör, so jetzt beim Sozialgericht Aachen. Dem Urteil zufolge verletzte die Bundesregierung den Vertrauensschutz, als sie 2002 entschied, Langzeitsarbeitslosen und ihren Partnern bei der Anrechnung von Lebensversicherungen nur noch einen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr statt zuvor 520 Euro einzuräumen. Der niedrige Wert erlaube "keine angemessene Altersversorgung" mehr, befand Richter Martin Kühl. Für einen solchen Einschnitt hätte die Bundesregierung zumindest ein Gesetz auf den Weg bringen müssen. Eine Verordnung ohne parlamentarische Bestätigung reiche nicht aus.

      Er meldete darüber hinaus verfassungsrechtliche Zweifel an. Die Regierung habe "mit der drastischen Absenkung" der Freibeträge die im Artikel 20 Grundgesetz verankerten Grenzen des Rechts- und Sozialstaatsprinzips nicht eingehalten. So greife die Regelung nachträglich in die Rechte des Bürgers ein und verstoße damit gegen das Verbot der Rückwirkung. Das Aachener Gericht glaubt auch nicht, dass die Bundesregierung mit der Reform ihr Ziel erreicht, den Etat zu entlasten. Denn der Arbeitslose hätte sein Vermögen aus der Lebensversicherung auch verprassen können, um sich anschließend wieder - mit Erfolg - auf seine Bedürftigkeit zu berufen. "Der zu niedrige Freibetrag fördert damit die Verschleuderung von Altersvorsorgevermögen, entlastet den Bundeshaushalt im Ergebnis nicht und steht der gesellschaftlich und politisch gewünschten Bildung von privatem Altersvorsorgevermögen entgegen", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Kläger habe jahrelang auf Konsum verzichtet, um Geld für den Ruhestand beiseite zu legen. Diese Leistung werde "praktisch entwertet", wenn ihm deswegen seine Arbeitslosenhilfe gestrichen werde. (Az: S 8 AL 111/03).

      Das Urteil dürfte auch die Diskussion über das künftige Arbeitslosengeld II beeinflussen, das 2005 an die Stelle von Arbeitslosenhilfe tritt. Zwar hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass Langzeitsarbeitslose mehr Vermögen behalten dürfen, bevor ihnen das Arbeitslosengeld II gestrichen wird. Für Lebensversicherungen sieht das Gesetz aber weiterhin nur einen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr vor.


      http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/de…
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 11:02:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      >Es gibt ja immer noch sowas wie ein Grundgesetz.<

      Richtig, die überschrift stimmt ncoh, nur der Rest wird immer mehr verändert. Ob sich das die Väter des Grundgesetzes mal so gedacht hatten?

      Aber wenn man sich im Sauseschritt zur Bananenrepublik mausern will, muss man halt das blöde GG anpassen.

      Mit Trauer

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 12:14:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier nochmal der link zu genanntem Artikel vom Dienstag

      http://www.fr-aktuell.de/uebersicht/alle_dossiers/politik_in…

      @hitfield

      Eins ist sicher: das Grundgesetz

      ( wer hat das nochmal gesagt ?? )

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 18:04:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es heisst offiziell "Sozialabgabe".

      De facto ist es nichts anderes als eine einmalig zu entrichtende "Kapitalbesitzsteuer" in Hoehe von ca. 15% des angesparten Kapitals.

      Ploetzlich und rueckwirkend eingefuehrt, ohne Vertrauensschutz, ohne Rechtssicherheit für die Buerger.

      Die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zaehlt nicht mehr, Geldnot macht erfinderisch.

      Eingeführt ohne offene und ehrliche Kommunikation mit den Buergern, von keiner Partei.

      Ich denke, es ist nur ein Vorgeschmack auf noch kommende "fiskal-kleptokratische Enteignungsorgien" in Deutschland.

      Der "corralito" aus Argentinien laesst gruessen. Dort wurden per (Notstands)Gesetz alle Bankguthaben eingefroren. Auszahlungen waren nicht mehr moeglich.

      Viele Gruesse ins kalte Deutschland

      exD

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      schrieb am 02.01.04 18:16:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warum haben "Die Schröder Geächteten" wohl ihr Kapital rechzeitig in Sicherheit gebracht?

      Insiderinformationen?


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