Nie wieder Börsenverluste ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.01.04 15:49:30 von
neuester Beitrag 28.01.04 16:21:38 von
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ID: 814.666
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15:00 Uhr: Besserer Verbraucherschutz bei Internet-Finanzgeschäften
Berlin: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern bei Finanzgeschäften per Telefon und Internet verabschiedet. Er sieht vor, dass die Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Telefon- und Internet-Bankgeschäften erhalten sollen.
http://www.br-online.de/news/aktuell/
Ein Traum für jeden Daytrader, oder ?!!!?
Jetzt mal im Ernst....Was soll das denn schon wieder ???
Berlin: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern bei Finanzgeschäften per Telefon und Internet verabschiedet. Er sieht vor, dass die Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Telefon- und Internet-Bankgeschäften erhalten sollen.
http://www.br-online.de/news/aktuell/
Ein Traum für jeden Daytrader, oder ?!!!?
Jetzt mal im Ernst....Was soll das denn schon wieder ???
Thread: Online-Aktienkauf € 48.000 im Zustand der Volltrunkenheit !!! die müssen dies gelesen haben.
Klasse!
Jetzt werden wir alle reich! Nur die Banken werden halt alle so in ca. 2 Wochen pleite gehen, aber was solls.
Neulich las ich hier im Board, daß jemand nach Alkoholgenuß Aktien online kaufte und ein paar Monate später von der Bank seine Verluste erstattet haben wollte.
Jetzt werden wir alle reich! Nur die Banken werden halt alle so in ca. 2 Wochen pleite gehen, aber was solls.
Neulich las ich hier im Board, daß jemand nach Alkoholgenuß Aktien online kaufte und ein paar Monate später von der Bank seine Verluste erstattet haben wollte.
Nee, jetzt mal im Ernst...
Da muss doch ein Haken dabei sein.... Ansonsten gehen wirklich alle Direktbroker zugrunde....
Da muss doch ein Haken dabei sein.... Ansonsten gehen wirklich alle Direktbroker zugrunde....
na gut, im Ernst. Vielleicht meinen die die Abschlüsse von Online-Krediten, Versicherungen und andere Dinge. Ansonsten: Gute Nacht.
Na denn...
Danke Dir....
Danke Dir....
und für alle, die zu faul zum klicken sind:
hier ein ABsatz aus dem Entwurf
Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher, der beispielsweise Aktien oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet gekauft hat. Denn deren Preis unterliegt auf dem Finanzmarkt Schwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher aber nur vor übereilter Entscheidung schützen, ihm jedoch nicht Gelegenheit zu Spekulationen geben. Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt worden ist und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.
hier ein ABsatz aus dem Entwurf
Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher, der beispielsweise Aktien oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet gekauft hat. Denn deren Preis unterliegt auf dem Finanzmarkt Schwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher aber nur vor übereilter Entscheidung schützen, ihm jedoch nicht Gelegenheit zu Spekulationen geben. Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt worden ist und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Da war bei mir halt der Wunsch Vater des Gedankens....
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