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    Nachforderungen beim Staffelmietvertrag und Teppich-Zusatzvereinbarung. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.04 12:38:06 von
    neuester Beitrag 09.02.04 14:24:59 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 09.02.04 12:38:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Juristen,

      anbei ein kleines Problem, mit dem Ihr mir vielleicht helfen könnt. Wäre Euch äußerst dankbar. Bin zwar auch im Husbesitzer-Verein, aber bei der dortigen Rechtsberatung durchzukommen, gleicht einem 6er im Lotto.

      Folgendes Problem:

      Gewerblicher Mietvertrag mit einem Verein mit folgender nachträglicher Zusatzvereinbarung:

      1. Der Mieter verpflichtet sich, die in der Mietsache verlegten Teppichböden nach einer Mietdauer von 10 Jahren durch Böden gleicher Qualität von einer Fachfirma ersetzen zu lassen, für den Fall, dass eine Verwendung für den Mieter nicht mehr möglich ist.
      Endet das Mietverhältnis vor dieser Zeit, zahlt der Mieter einen entsprechenden Anteil der Kosten, die für die Neuverlegung des Bodens im Zeitpunkt des Auszuges anfallen würden. Die Höhe des Anteils bestiummt sich nach der Zahl der angefangenen Jahre des Mietverhältnisses, bezogen auf eine Zeit von 10 Jahren.

      2.Es ist eine Staffelmiete vereinbart. Der Mietzins beträgt bei Beginn des Mietverhältnisses 900,- DM. Ab dem 01.07.1991 beträgt die Monatsmiete 950,- DM und erhöht sich jeweils am 1. Juli der Folgejahre um 50,- DM.

      Diese Zusatzvereinbarung wurde damals anerkannt und unterschrieben.

      Jetzt sieht es wie folgt aus: Seit 1998 hat der Mieter seinen Dauerauftrag nicht mehr ab jedem 1. Juli um 50,- DM erhöht. Da das Mietverhältnis ansonsten angenehm war, der Verein nicht gerade kapitalstärker wurde und die Räume nur 1x in der Woche genutzt wurden, haben wir den Mieter auch nicht daran erinnert. Es flossen sogar ab und an Spenden von uns an den Verein, diese natürlich unabhängig vom Mietverhältnis.

      Aufgelaufene unterzahlte Staffelmiete bis heute: ca. 10.000 DM zzgl. Zinsen.

      Nun schrieb uns letzten Sommer ein neuer Vereinsvorstand, entweder wir würden die Miete um die Hälfte reduzieren und dem Verein 7.500,- € spenden, oder er ziehe aus und übergebe besenrein.

      Natürlich ließen wir uns nicht erspressen und erwähnten bei dieser Gelegenheit, dass wir "... dem Verein ohne rechtliche Verpflichtung 153,39 € pro Monat erlassen", da wir die zu wenig gezahlte Staffelmiete nicht anmahnten. Gleichzeitig erwähnten wir, dass im Falle des Auszuges diese Unterzahlungen nachgefordert würden und 6/10 eines neuen Teppichs (zuletzt ausgetauscht 1997) fällig wären.

      Die Kündigung erfolte form- und fristgerecht zum 31.12.03 und wird von uns auch nicht angezweifelt.

      Der Anwalt des Vereins stellt sich nun auf den Standpunkt, der Teppich sei für den Verein noch verwendbar und somit seien keine 6/10 zu entrichten. Auf die "Mieterhöhungen" hätten wir dankenswerter Weise verzichtet, Beweis: Unser Schreiben von Mitte letzten Jahres.

      Mein Rechtsempfinden: Beim Teppich kann er richtig liegen, aber Staffelmiete muss unaufgefordert angepasst werden und kann zumindest ab 2001 (kürzeste Verjährung) nachgefordert werden.

      Was meint Ihr, liebe Juristen?

      Besten Dank im voraus!

      Gruß, Mucker


      P.S.: Nehme natürlich zu gegebener Zeit einen Anwalt, möchte mir nur die Kosten sparen, wenn ich ohnehin keine Chance habe... ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 13:14:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sau dumm vormuliert: Der Teppichpassus ist ausserordentlich dumm formuliert.

      ...dass eine Verwendung für den Mieter nicht mehr möglich ist...

      Was soll das denn bedeuten. Solche nicht klar deffinierten Vereinbarungen führen immer zum Streit. Wer entscheidet ob der Teppich denn noch verwendet werden kann ? In dem Fall wohl der Mieter wobei ja davon ausgegangen wird, dass er die Mietsache weiter nutzt. Ergo eine total unsinnige und widersprüchliche Vereinbarung. Die Frage ist was tatsächlich mit dieser Vereinbarung gewollt war ?

      Dein Schreiben bzgl. der Mietanpassung:

      ...Auf die " Mieterhöhungen" hätten wir dankenswerter Weise verzichtet, Beweis: Unser Schreiben von Mitte letzten Jahres...

      kennen wir nicht ! Man könnte nun davon ausgehen, dass die Mietanpassung stillschweigen akzeptiert wurde wenn du diesen Fehlbetrag nicht angemahnt hast.

      Frag doch mal wegen einer Spendenquittung für den Betrag an, dann hast du wenigstens ne Abschreibung.
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 13:19:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      :p ...man müsste den ganzen Sachverhalt inkl. Schriftverkehr und MV kennen um das wirklich beurteilen zu können.
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 13:26:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Cavemen: Gebe Dir vollkommen Recht, der Teppichpassus ist beschissen formuliert. Hatte das Haus dummerweise mit diesem Vertrag übernommen.

      Noch besser: Bei "Schönheitsreparaturen übernimmt a)Mieter b)Vermieter" hat der damalige Hauseigentümer vergessen, etwas anzukreuzen, somit dürfen wir sie übernehmen. :(

      Aber das sind Peanuts im Vergleich zu den Unterzahlungen.

      Spendenquittungen sind vorhanden.

      Mit der Nachforderung der zu wenig überwiesenen Miete müsste doch was machbar sein?
      Den Ausdruck "Mieterhöhungen" i.V.m. verzichten habe ich nie gebraucht. Hier der entsprechende Absatz meines Schreibens von Mitte letzten Jahres:

      "Wir legen den Mietvertrag mit Zusatzvereinbarung diesem Schreiben noch einmal in Kopie bei. Danach beträgt die derzeitige Grundmiete 792,50 EUR (=1.550,- DEM). In Wirklichkeit zahlt der Verein jedoch nur 639,11 EUR. Das heisst, wir erlassen dem Verein ohne rechtliche Verpflichtung 153,39 EUR pro Monat. Der Hintergrund ist der, dass uns der Vorstand bereits persönlich auf die prekäre Finanzsituation hingewiesen hat."

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 13:36:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      :( da steht`s dann schwarz auf weiss. Das ist ein klarer Mietverzicht. Es wird ja sogar auf den Zusammenhang mit der ...prekäre Finanzsituation... hingewiesen.

      Hätte man ergänzt, dass der Fehlbetrag schuldig bleibt und dies nur aufschiebebedingt mit Frist ist, hättest du vielleicht noch eine Chance gehabt.

      So denke ich, dass es keinen rechtlichen Weg gibt.

      Mit Spendenquittung meinte ich über den gesamten Fehlbetrag. :p

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      Avatar
      schrieb am 09.02.04 13:42:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Schreiben hat noch drei Besonderheiten:

      Es ging von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses für weitere 5 Jahre aus und weist daraufhin, dass die unterzahlte Miete im Falle der Kündigung nachgefordert wird. Dies ist mehrfach erwähnt. Des weiteren richtet es sich nicht an den Mieter, sondern einen Hausverwalter, der wohl Mitglied des Vereins ist, aber nicht im Vorstand ist.

      So, jetzt haben wir aber alle wesentlichen Infos beisammen. ;)

      Gruß, Mucker

      P.S.: Klasse wären Beispielurteile zur Nachforderung von unterzahlter Staffelmiete.
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 14:12:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...jetzt wird`s ja richtig kompliziert. Das Schreiben ging gar nicht an den Mieter ? Wie gibt`s das denn. Was hat der Hausverwalter denn damit zu schaffen ? Egal ob Mitglied oder nicht so ein Schreiben muss immer an den Mieter gehen. Von mir aus zur Kenntnis an den Hausverwalter.

      Man könnte nun davon ausgehen, dass der Mieter keine Kenntnis von dem Schreiben hatte. Dies wurde aber vom Anwalt bereits bestätigt. Warum er das getan hat entzieht sich meiner Kenntnis. Er könnte sich ja auf den Standpunkt stellen, dass dieses Schreiben nie offiziell zugestellt wurde. Damit wäre es nichtig. Komisch :confused:

      Kaution ??? Gibt`s da eine ???

      Wenn der Mieter tatsächlich darüber informiert war (besser noch bestätigt hat), dass bei Beendigung des Mietverhältnisses der aufgelaufene Fehlbetrag zur Zahlung fällig wird dann bekommst du vor Gericht Recht. Wurde der Fehlbetrag denn schon in Rechnung gestellt ???

      Grundsatzurteile kenne ich da keine.:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 14:15:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein Wunder! Bin doch noch beim Hausbesetzerverein durchgekommen:

      - Verjährung aller Forderungen vor 01/01

      - Verwirkung der Forderungen danach ihrer Ansicht nach nicht. => per Mahnbescheid durchsetzen.

      - Teppich aussichtslos, bessere Teppichklausel für die Zukunft kommt per Post.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 14:24:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh: :laugh: n` Hausbesetzer bist du auch noch... LOL

      Zur Verjährung muesste man den gesamten Schriftverkehr prüfen. Das hast du ja wahrscheinlich getan und mit dem Hausbesitzerverein besprochen.

      Der Teppichpassus ist absolut okay wenn du das weg lässt:

      ...für den Fall, dass eine Verwendung für den Mieter nicht mehr möglich ist...

      und

      ...bezogen auf eine Zeit von 10 Jahren...

      auf die Gesamtlaufzeit des MV beziehst.

      Viel Glück noch. :p


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