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    CNV mit 5,33 Euro Kapitalwertherabsetzungsrückzahlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.04 09:45:33 von
    neuester Beitrag 26.03.04 15:28:07 von
    Beiträge: 43
    ID: 819.357
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      schrieb am 11.02.04 09:45:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Damit stellt CNV alle vergleichbaren Rückzahlungen wie bei SinnerSchrader, Atoss, Syzygy, BEG, etc. in den Schatten. Bleibt nur die Frage was mit danach mit dem Börsenmantel und dem restlichen Geld (etwa 1,10 Euro/Aktie) passiert...


      CNV Vermögensverwaltungs AG: Ad-hoc-Meldung vom 09.02.2004

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Der Aufsichtsrat der CNV Vermögensverwaltungs AG hat heute am 9. Februar 2004
      den Jahresabschluss der CNV Vermögensverwaltungs AG zum 31. Dezember 2003
      festgestellt. Die CNV schließt das Geschäftsjahr 2003 mit einem Jahresüberschuss
      von TEUR 2.099 ab, welcher vollständig für die Einziehung und der erfolgten
      Herabsetzung des Grundkapitals der in 2003 erworbenen eigenen Anteile verwendet
      worden ist. Zum 31. Dezember 2003 weist die Gesellschaft nunmehr ein
      Eigenkapital von TEUR 26.571 aus.


      Die CNV Vermögensverwaltungs AG verfügt zum 31. Dezember 2003 über
      Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 HGB in Höhe von EUR 22.438.696,89. Für den
      nun verringerten Geschäftsbetrieb sind so umfangreiche Kapitalrücklagen nicht
      notwendig. Daher sieht die Tagesordnung der am 18. März 2004 stattfindenden
      Hauptversammlung vor, aus den vorhandenen Kapitalrücklagen EUR 5,33 je Aktie an
      die Aktionäre auszuschütten. Eine unmittelbare Ausschüttung an die Aktionäre ist
      aufgrund § 150 AktG nicht zulässig. Vielmehr ist zunächst über eine
      Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu beschließen. Dabei sollen EUR
      22.023.293,50 aus den Kapitalrücklagen in Grundkapital umgewandelt und das
      Grundkapital ohne Ausgabe neuer nennwertloser Stückaktien um diesen Betrag
      erhöht werden. Im nächsten Schritt wird das erhöhte Grundkapital im Wege einer
      ordentlichen Kapitalherabsetzung um den zuvor beschlossenen
      Kapitalerhöhungsbetrag herabgesetzt; gleichfalls ohne Veränderung der Zahl der
      nennwertlosen Stückaktien. Die Auszahlung des so freigesetzten Kapitals ist nach
      Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung des
      Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Handelsregister möglich.

      Auf Grund der geplanten Ausschüttung an die Aktionäre sieht die Gesellschaft im
      Moment davon ab, eigene Anteile in 2004 zu erwerben.

      Der Geschäftsbericht für das Jahr 2003 wird am 13. Februar 2004 auf unserer
      Homepage (http://www.cnv-ag.de) verfügbar sein.


      Stuttgart, den 9. Februar 2004


      CNV Vermögensverwaltungs AG

      Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.02.2004
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 525040; ISIN: DE0005250401; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),13:39 09.02.2004
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 09:52:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      wieso 1,10?

      Das EK ist doch 26 Mill und die Rücklagen sind doch nicht im EK bilanziert!

      Oder?
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 09:57:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @mrbody

      Wo sollen die Rücklagen sonst bilanziert sein? Hast Du bisher jemals eine Bilanz angeschaut (ist nicht böse gemeint!)?

      EK besteht (vereinfacht) immer aus Grundkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen.
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 10:31:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      War bei Rückstellungen! Sorry!
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 12:48:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      @mrbody

      Hatte ich mir fast gedacht. Kein Problem.

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      Avatar
      schrieb am 12.02.04 15:42:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      @zugzwang
      Auf dem Niveau von 6,5€ scheint kein Risiko zu bestehen. Schlimmsten Falls wechselt man am Ende nur Geld.
      Andererseits ist damit zu rechnen, dass die Aktie vor der Ausschüttung hochgezockt wird.
      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 09:14:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      @pantarhei

      Sehe ich ähnlich, dass wenig Risiko besteht und ein "Hochzocken" sehr wahrscheinlich ist. Zusätzlich stelle ich mir aber die Frage was Herr Neuber nach der Kapitalrückzahlung mit CNV vorhat. Muss mir den Geschäftsbericht mal durchlesen, wenn ich mehr Zeit habe.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 15:30:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist das eigentlich für uns "Normalanleger" ein Steuersparmodell? Die Ausschüttung soll ja steuerfrei sein. Wenn ich also heute kaufe und nach der Ausschüttung im Oktober verkaufe bekomme ich die 5,33 €. Ausserdem ergibt sich für mich ein Spekulationsverlust von ca. 5,33 € wenn sich der Kurs nicht verändert. Seh ich da was falsch oder legt mir der Fiskus noch 2,5 € dazu? (vorausgesetzt natürlich ich habe auch Spekulationsgewinne zum Verrechnen):eek: :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 18:23:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @pantarhei, Zugzwang & schaerholder: Sehr interessant! Im Übrigen schuldet ja der Vorstand der Gesellschaft noch knapp 11 Millionen Euro, die durch eine Bankbürgschaft abgesichert sind (= ca. 2,60 Euro/Aktie).
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 19:03:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo zugzwang

      bist eigentlich schachspieler?

      mal noch ne frage,hab mir gerade die vielen seiten des geschäftsb. auf der site von cnv reingezogen

      sehe ich da was falsch,dass die noch einge millionen von den italienern bekommen. was ist eigentlich mit dem prozess im jan.? könnte auch noch geld kommen?


      sieht nach ner guten speku mit supergroßem fallschirm aus oder sin d die unseriös und vielleicht gar kein geld da???


      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 22:25:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      jo, danke


      also selbst mit ner flasche vino intus

      tolle sache

      4,13 mio. stücke innerer wert 35 mio. also ohne mantel einer im geregelten markt notierten ag

      ergibt 8,50 euros , alle kurse darunter sind nen witz wert


      wie gut, dass ich zu 6,49 noch rein bin


      bis herbst


      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:29:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      @schaerholder

      Sehe ich auch als Steuersparmodell - aber keine Ahnung, ob das Finanzamt hier mitmacht.

      @SiebterSinn

      Sind die Schulden des Alleinvorstands gegenüber der AG nicht schon im EK enthalten? Im GB 2002 (den neuen habe ich noch nicht angeschaut) und auf der ao. HV und der letzten HV habe ich davon nichts mitbekommen.

      @groer.spatz

      War Schachspieler, jetzt nur noch just for fun

      Aus dem Prozess gegen Julius Bär erwarte ich nichts mehr (vgl. letzte Urteile in Revisionen)

      Stufe CNV und Herrn Neuber als seriös ein.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 12:48:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Zugzwang: Wenn ich das sicher wüsste!

      @spatz: In jedem Fall eine Spekulation mit großem Fallschirm, richtig!

      @schaerholder: Korrekt!
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 19:31:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      GROSSE GRATULATION AN ZUGZWANG


      DANKESCHÖN


      hast wohl einige vom management u. von den größeren börsianern aufgeweckt, hihi!!



      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 11:53:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      und wieder ich:

      also neue rechnung:

      steuerfreie auszahlung ende 04: 5,33 euros

      wert des steurerlichen kursverlustes bei halbeinkünfteverfahren: 2,66 euros

      restwert der ag nach mir bekannten bilanzen: ca. 1,50 euros

      nicht berücksichtigt: mir nicht bekannte risiken, seriöses management?, änderung der steuergesetze bis ende 04?, auch nicht berücksichtigt mantelwert der ag oder neue ideen des vs.

      ALSO alle kurse unter 9,49 euros sollten kaufkurse sein UND ich denk mir mal, dass die geschichte vor herbst von iregdnwelchen schreiberlingen ausgegraben wird, dann kanns auch über 10 gehen

      andere ideen???

      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 13:37:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Spatz

      Das ganze ist leider kein Steuersparmodell. Bei der Ausschüttung handelt es sich nicht um eine steuerfreie Dividende, sondern um eine Kapitalherabsetzung, die natürlich nicht steuerpflichtig ist.

      Andererseits führt die Kapitalherabsetzung für steuerliche Zwecke zu einer anteiligen Reduzierung der Anschaffungskosten für Deine Aktien. Bsp. Anschaffungskosten 6 EUR. Kapital wird um sagen wir 90% herabgesetzt (hier mit Auschüttung von 5,33 EUR), dann sind Deine Anschaffungskosten für steuerliche Zwecke nur noch 0,60 EUR. Wenn Du die Aktie dann innerhalb der Jahresfrist zu 0,75 EUR (ex Auschüttung) verkaufst, ensteht ein steuerpflichtiger (!) Gewinn von 0,15, nicht ein abzugsfähiger Verlust von 5,25 EUR.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 14:00:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Habe mir den geplanten Vorgang bei CNV Vermögensverwaltung einmal angeschaut. Ich finde das eher gesagt langweilig. Bei der Ausschüttung handelt es sich wie gesagt um eine normale Kapitalherabsetzung (nach vorheriger Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital), nicht etwa um eine Dividende. Natürlich ist eine solche Kapitalrückzahlung auch steuerlich neutral.

      Entscheidend aber ist, was nach der Kapitalherabsetzung in der Gesellschaft drin bleibt. Nachdem was ich sehe ist das (1) restliches Eigenkapital von irgendetwas über 1 EUR pro Aktie und (2) ein neues - nicht kapitalintensives - Geschäftsfeld: Auftragsproduktion von Kinderbüchern:laugh: .

      Somit komme ich auf einen Buchwert der Gesellschaft (aus dem zZ vorhandenen Eigenkapital) von ca. 6,50 EUR, d.h. schon mal nicht mehr als der aktuelle Aktienkurs, sondern weniger. Ob das die Aktie billig oder teuer macht hängt daher vom "Ertragswert" des neuen Geschäftsfeldes ab. Das kennt kein Mensch, aber es klingt nach einer eher "kleinen" Veranstaltung, so dass ich dem nicht allzu viel beimessen würde.

      Fazit: Risiko gering. Faktisch wird die Gesellschaft weitestgehend liquidiert, so dass sie nur am Substanzwert zu messen ist und der liegt soweit ersichtlich unter 7 EUR.

      Fantasie besteht für mich nur, wenn wie hier z.T. die Kapitalherabsetzung als vermeintliches "Steuersparmodell" falsch verstanden wird und darufhin hochgekauft wird.
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 07:03:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Shortguy,

      gilt die Reduzierung der Anschaffungskosten auch bei der Sonderausschüttung von Syzygy?
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 10:15:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Hiberna

      Wenn der rechtliche Vorgang (also Umwandlung von Kapitalrücklagen in Grundkapital mit anschließender Herabsetzung des Grundkapitals und dessen Ausschüttung an die Aktionäre) der gleiche ist, dann ja. Ich habe mich aber mit der Sonderausschüttung bei Syzygy nicht weiter befasst.
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 12:01:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      hallo

      na prima,dann verkauft mal schön. ich werde mit meinen kinderbüchern dann nen haufen geld verdienen u. mit dem mantel drum!!!


      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 09:19:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Der von Dir erwartete Abzug der Sonderausschüttung von den Anschaffungskosten bei der Sonderausschüttung von CNV Vermögensverwaltungs AG hat mich beunruhigt und beschäftigt, weil ich Aktien von Syzygy in meinem Depot halte und von Atoss zum Zeitpunkt von deren Sonderausschüttung im Depot hatte.

      In einem Steuerratgeber wurde bei der Darstellung der Abzugspflicht auf das Urteil des BFH vom 29.6.95 verwiesen. Ich habe mir daraufhin dieses Urteil mal durch gelesen. Dieses ist im Internet unter http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950725.HTM eingestellt. Dabei sind mir die folgenden Punkte aufgefallen:

      1) In dem Urteil wird die Abzugspflicht bei einer wesentlichen Beteiligung ausgesprochen. Bedeutet dies, daß die Abzugspflicht bei einer Beteiligung von weniger als einem Prozent nicht gegeben ist?
      2) In dem Urteil wurde nicht wie bei CNV und wie bei Syzygy vor der Kapitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung in Höhe der Kapitalherabsetzung durchgeführt. Kann die vor der Kapitalherabsetzung durchgeführte Kapitalerhöhung bewirken, daß es bei CNV und bei Syzygy keine Abzugspflicht gibt?
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 18:09:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      egal ob syzygy oder andere Werte, ihr schaut viel zu sehr auf die Steuerliche betrachtung, sicherlich ist das auch ein wichtiger Punkt den man nicht außer acht lassen sollte, aber ich muss doch von der Aktie überzeugt sein, und das bin ich bei Syzygy auch, im Forum wird ja nur noch über die Steuerlichen Aspekte geredet, und nicht mehr konstruktiv über die firma, nur so eine meinung
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 11:25:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      @magro, Beitrag Nr. 22:

      aber ich muss doch von der Aktie überzeugt sein

      Was ist denn Deine Schätzung für das DVFA-Ergebnis pro Aktie für dieses und für nächstes Jahr.
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 16:25:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      @alle: Grundsätzlich fällt mir bei der Lektüre der umfangreichen Tagesordnung auf, dass man sich zumindest offiziell nicht mit dem Gedanken eines Börsenrückzugs beschäftigt. Da wird eine genehmigtes Kapital I und II geschaffen...interessant!
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 11:16:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Diese Kapitalrückzahlungen kommen immer mehr in Mode. Man fragt sich nur, wieso wissen die Verwaltungen eigentlich nichts besseres mit dem Geld anzufangen? War von Anfang an kein Businessplan vorhanden?

      Die antwerpes AG hat am Dienstag bekannt gegeben, dass der Hauptversammlung am 30. Juni die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von rund 14,76 Mio. Euro vorgeschlagen werden soll.

      Umgerechnet auf eine Aktie ergibt sich eine Sonderausschüttung von 2,50 Euro pro Aktie. Die Ausschüttung soll durch teilweise Auflösung der Kapitalrücklage geschehen. Diese hat derzeit eine Höhe von 29,2 Mio. Euro. Die Liquiden Mittel betrugen zum Ende des letzten Geschäftsjahres rund 30,6 Mio. Euro.

      Der Nach der Sonderausschüttung verbleibende Bestand von rund 15 Mio. ist nach Meinung des Vorstands ausreichend, um die strategischen Wachstumsziele weiter zu verfolgen. Die Ausschüttung kann nicht vor dem ersten Quartal 2005 erfolgen.

      Die Aktien der antwerpes AG schlossen im Frankfurt mit einem Minus von 2,98 Prozent bei 6,51 Euro.

      Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),21:33 09.03.2004
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 17:51:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      hallo leute

      da weiß schon einer was,bin schon auf die hv gespannt,wo
      wir sicher die antwort auf die steigenden umsätze und kurse bekommen


      bis donnerstag


      spatzerl
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 08:11:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      eurams schreibt was zu cnv

      hab den artikel nicht vorliegen
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:32:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      @alle: Ja, so ist das eben...
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 08:41:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      Fundamental ist CNV für mich jetzt überbewertet - bin deshalb erstmal ausgestiegen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 18:39:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      @alle: So ist das eben....!?!
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 23:30:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die heutige Hauptversammlung der CNV AG im Haus der Wirtschaft in Stuttgart wurde von zirka 30 Aktionären besucht.

      Herr Christian Neuber berichtete in seiner Rede zunächst über den Verkauf des operativen Geschäfts zum 31.12.2002 und erwähnte in diesem Zusammenhang, dass mit Panini nachträglich eine Kaufpreisreduzierung um 230.000 Euro vereinbart wurde. Den Kaufpreis hat Panini im vergangenen Jahr fristgerecht überwiesen.

      Bis zum 31. Oktober 2003 hat die CNV AG insgesamt 361.950 Aktien zu einem Kaufpreis von 5,80 Euro je Aktie erworben. Diese Aktienanzahl enstpricht rund acht Prozent des damaligen Grundkapitals.

      Im Rahmen der Verwaltung der liquiden Mittel wird gemäß den Angaben von Herrn Neuber der Weg des geringsten Risikos gewählt. Investiert wird unter anderem in einen offenen Immobilienfonds, Discount-Zertifikate und verschiedene Anleihen.

      Auf den Julius Bär-Fonds sind in den zurückliegenden Jahren erhebliche Abschreibungen vorgenommen worden. Die CNV AG ist jedoch nicht komplett aus diesem Fonds ausgestiegen wegen der Wahrung der Rechtsposition. Der Prozess gegen Julius Bär wird sich voraussichtlich in die Länge ziehen, aber die Chancen für einen positiven Ausgang des Verfahrens stehen nicht schlecht. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass es zu einer Revisions-Verhandlung kommen wird.

      Das operative Geschäfts wird derzeit in einem sehr geringen Umfang im Rahmen von Auftragsproduktionen weiter betrieben. Die Druckaufträge vergibt die CNV AG aus Kostengründen nach Fernost. Bei den Auftraggebern handelt es sich um sogenannte Buch-Rackjobber. Produziert werden kleine Papp-Kinderbücher - ähnlich wie die allseits bekannten PIXI-Minibücher. Diese Artikel werden unter anderem in Bau-Centern und Drogeriemärkten zu sehr günstigen Preisen angeboten. Für 2004 sind 50 Neu-Erscheinungen geplant.

      Um die Fixkosten auf einem niedrigen Niveau zu halten, sind bei der CNV AG neben einigen freien Mitarbeitern derzeit nur zwei Mitarbeiter fest angestellt.

      Zum 31.12.2003 verfügte die CNV AG über liquide Mittel im Gesamtwert von 21,6 Mio. Euro. Das Eigenkapital lag am Jahresende bei 26,6 Mio. Euro - davon sind 22,4 Mio. Euro Kapitalrücklagen. Diese werden nun nicht mehr benötigt und sollen infolgedessen an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Ein entsprechener Beschluss ist auf der heutigen Hauptversammlung gefasst worden.

      Die Ausschüttung beläuft sich auf 5,33 Euro je Aktie und erfolgt sechs Monate nach der entsprechenden Eintragung im Handelsregister.

      Die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mittel sollen auch in Zukunft konservativ angelegt werden. Mit dem operativen Geschäft will man Gewinne erzielen. Zudem hofft man bei der CNV AG auf einen positiven Ausgang des Prozesses gegen Julius Bär.

      Im Rahmen der Generaldebatte wurden lediglich von einem Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Fragen gestellt. Dieser lobte zunächst die erfreuliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr und meinte dann, er könne derzeit leider keine positiven Zukunftsaussichten für das operative Geschäft erkennen. Anschließend stellte er noch weitere Fragen, auf die ich aus Zeitgründen nicht eingehe.

      Sehr interessant waren die Ausführungen von Herrn Christian Neuber hinsichtlich den möglichen Zukunfts-Szenarien für die CNV AG. Gemäß den Angaben von Herrn Neuber existieren derzeit drei Optionen:

      1. Option: Die Durchführung von einem Squeeze-Out zu einem späteren Zeitpunkt, sofern die Beteiligung des Mehrheitsaktionärs die 95-Prozent-Marke übersteigt.

      Bezüglich dieser Option merkte Herr Neuber an, dass sie aus seiner Sicht ausgeschlossen sei.

      2. Option: Eine mittelfristige Ausweitung des operativen Geschäfts. Da mit Panini für den Zeitraum von drei Jahren ein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde, kann damit frühestens in 2006 begonnen werden. Bis dahin kommen für die CNV AG lediglich Auftragsproduktionen in Frage, da diese von dem vereinbarten Wettbewerbsverbot nicht tangiert werden.

      3. Option: Ein Verkauf des Börsenmantels der CNV AG. Die Börsennotierung stellt laut Herrn Neuber durchaus einen gewissen Wert dar.

      Die erste Option ist laut Herrn Neuber ausgeschlossen. Die zweite Option kann erst ab dem 01.01.2006 realisiert werden. Darüber hinaus ist die Umsetzung der dritten Option auch möglich.


      Abstimmung:

      Bei einer Präsenz von 90,20 Prozent des Grundkapitals wurde über die Tagesordnungspunkte zwei bis 6.3 abgestimmt. Alle Tagesordnungspunkte wurden einstimmig oder nahezu einstimmig gemäß den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats beschlossen.


      Fazit:

      Die Hautptversammlung war interessant und endete bereits kurz nach 15 Uhr. Die Aktie ist aus meiner Sicht auf dem gegenwärtigen Kursniveau eine Halteposition. Kurspotenzial ist derzeit nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig ist das Risiko eines großen Kursrückschlags auf Grund der bevorstehenden Ausschüttung, die voraussichtlich noch in 2004 erfolgen dürfte, relativ gering.


      Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 11:35:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Unreal: Vielen Dank für deine Arbeit! Zur ergänzenden Information möchte ich noch anfügen, dass ein eventuell gewonnener Prozess gegen JB ca. 4 Mio. Euro erbringen würde.
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 18:21:15
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die HV war schon. Kann man jetzt noch einsteigen, um in
      den Genuss der Dividende zu kommen?
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 12:44:02
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wann genau wird die "Dividende" ausbezahlt. Gibt es eine Sperrfrist?
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 13:47:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Cafemilk & Frhstck: Da es sich um keine normale Dividendenzahlung handelt, erfolgte der Aschlag auch nicht nach der HV! Nachdem nun die HV-Beschlüsse ins Handelsregister eingetragen werden, muss dann noch eine 6-monatige Frist verstreichen, bis die 5,33 Euro ausgezahlt werden. Der Stichtag liegt also frühestens im September!
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 13:51:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      ...erfolgte der Abschlag auch nicht nach der HV!
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 20:19:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      @shortguy

      ich wär mir da nicht so sicher, dass die ausschüttung zur minderung der anschaffungskosten führt. in dervorletzten "Euro am Sonntag" wird genauestens erklärt, dass der verlust als kursverlust geltend gemacht werden kann. Und in derheutigen Empfehlung vom Aktionär für Antwerpes steht es genauso beschrieben. Ich bin kein Steuerexperte, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass beide falsch liegen oder woher hast du deien Informationen??

      MFG
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 16:37:39
      Beitrag Nr. 38 ()
      CNV AG vs Julius Bär

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      CNV AG vs Julius Bär

      Nach telefonischer Auskunft des Landgerichts Frankfurt am Main wurde heute
      der CNV Vermögensverwaltungs AG mitgeteilt, daß ihre Klage gegen das
      Bankhaus Julius Bär abgewiesen wurde. Gründe dafür sind der CNV AG bisher
      noch nicht bekannt. Selbstverständlich wird die CNV AG nach Kenntnis der
      Begründung sorgfältig prüfen, ob der Weg in die Berufung beschritten wird.
      Die CNV AG klagte gegen das Bankhaus Julius Bär wegen Vernachlässigung der
      Sorgfaltspflichten bei der Anlage von Vermögenswerten nach dem Börsengang.
      Avatar
      schrieb am 25.03.04 18:06:48
      Beitrag Nr. 39 ()
      @pantarhei: Danke! Ich hatte auch nicht mit Prozessrückflüssen gerechnet. Mein unverändertes Fazit: Unter 7 eher kaufen; über 8,5 eher verkaufen...
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 00:38:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Ihr

      Kann mir jemand sagen, zu welchem Zeitpunkt man die Aktien
      im Depot haben muß, um in den Genuß der Sonderausschüttung zu kommen, Bei Syzygy gehts da nur um ein paar Tage, bis die Ausschüttung erfolgt, dann gibt es wieder AG`s, bei dennen die Aktien schon zum Zeitpunkt der "Festlegung" der Sonderausschüttung im Depot liegen müßen.:rolleyes: :confused:

      danke , B3
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 10:40:44
      Beitrag Nr. 41 ()
      @batzi3: Wie mit #35 angedeutet, reicht das noch unmittelbar vor der Ausschüttung, die nicht vor September stattfindet!
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 15:06:06
      Beitrag Nr. 42 ()
      @SiebterSinn
      danke für die prompte Antwort, hab` Posting 35 glatt überlesen. Möchte mich über CNV kundig machen, hast du Info`s??:). Wenn du das Papier in deinem Depot hast und dein Name für Qualität bürgt, kann ja nichts schief gehen :laugh:
      So wie ich das im Moment sehe, gehen nicht all zu viele Stücke pro Tach über den Tisch, aber vielleicht kommt das ja noch in den nächsten Monaten. ;)
      Wenn ich mich recht erinnere, war der Artikel im "Euro am Sonntag", was CNV betrifft, nicht allzu positiv?! Na abwarten, werd mich erst mal ein wenig einlesen, wäre toll wenn ich Info`s von euch bekommen könnte.
      Gruß B3
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 15:28:07
      Beitrag Nr. 43 ()
      @batzi3: siehe #39 (Danke für die Blumen!)


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