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    Autobahnraser muss ins Gefängnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.04 09:33:52 von
    neuester Beitrag 24.02.04 22:13:38 von
    Beiträge: 109
    ID: 822.927
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      schrieb am 18.02.04 09:33:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Amtsgericht Karlsruhe hat den Autobahndrängler, der am 14. Juli 2003 den Tod einer 21-jährigen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verursacht hat, zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht hielt den angeklagten Versuchsingenieur von DaimlerChrysler der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der 34-Jährige muss ab dem Tag der Urteilsverkündung für 18 Monate den Führerschein abgeben.

      Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den 34-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung sowie grob verkehrswidrigen Verhaltens zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung zu verurteilen. Diesem Antrag folgte das Gericht. Die Verteidigung verlangte dagegen Freispruch.

      Nach Abschluss der Beweisaufnahme hatten sich die Anklagevertreter überzeugt gezeigt, dass der Angeklagte der Drängler war, der im Sommer vergangenen Jahres auf der Autobahn A5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal dicht und in hoher Geschwindigkeit auf den Kleinwagen herangefahren war und den tödlichen Unfall der jungen Mutter und ihres Kindes verschuldet hatte. Die Vertreter der Nebenkläger hatten sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

      Vor der Urteilsverkündung hatte es in dem Amtsgericht massive Personenkontrollen gegeben. Nach offiziellen Angaben war dem eine Morddrohung gegen die Richterin Brigitte Hecking vorausgegangen.

      In dem Prozess hatten vier Unfallzeugen übereinstimmend ausgesagt, sie hätten am Tag des Unfalls einen schweren schwarzen Mercedes gesehen, der mit weit über 200 Stundenkilometern auf den Kleinwagen Kia zufuhr. Weitere von ihnen genannte Merkmale des Autos trafen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls nur auf den Firmenwagen des Angeklagten zu, der an diesem Morgen von Sindelfingen zur Teststrecke nach Papenburg ins Emsland unterwegs war.

      Der Verteidiger beantragte dagegen Freispruch. Sein Mandant sei erst nach dem Unfallzeitpunkt an der fraglichen Stelle zwischen Karlsruhe und Bruchsal vorbeigefahren. Es sei ausgeschlossen, die Strecke zwischen Sindelfingen und dem Unglücksort in weniger als einer halben Stunde zu schaffen. Ausweislich des Tankbelegs und nach Zeugenaussagen sei der Angeklagte erst um 05.30 Uhr in Sindelfingen losgefahren. Der Unfall habe sich aber schon etwa um 05.58 Uhr ereignet.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 10:27:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      seltsames Urteil, bei der "Beweislage".

      Einen Kontakt beider Fahrzeuge konnte man ja wohl nicht beweisen und ein mögliches Fehlverhalten der Fahrerin hat man offensichtlich für ausgeschlossen gehalten.....

      Die ermittelte Fahrzeuggeschwindigkeit nur auf Schätzungen von Zeugen?

      Wenn man weiß, wie schnell z.B Rauschgiftkuriere/verteiler bei deutlich dickerer Beweislage auf freien Fuß kommen, muß man sich nur wundern.
      Hier soll wohl ein Exempel statuiert werden.

      Wäre das Urteil ähnlich ausgefallen, wenn nicht eine Mutter mit Kind, sondern ein 75-jähriger Rentner im Kia gesessen hätte?

      Was ist mit "in dubio pro reo", oder gilt der bei Vorverurteilung durch die Presse nicht?

      Fragen über Fragen...
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 10:30:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Sehe ich auch so, sehr fragwürdig dieses Urteil.
      Die 18 Monaten Führerscheinentzug sind ja hart, da kann er seine Runden im Gefängnishof gar nicht drehen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 10:44:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn er es war, ist das Urteil ok.

      Ich war mal im Gerichtssaal dabei, wie ein Vorbestrafter, der bereits Drogenvorgeschichte hatte und am hellichten Tag auf einer Bundestraße (kein Überholmanöver) auf der Gegenfahrbahn frontal meine Bekannte (Mutter von 2 Schul-Kindern) tötete und einen Jungen schwer verletzte, 9 Monate auf Bewährung bekam und die Verpflichtung dem einen Jungen, der seine Mutter im zermalmten Fahrzeug sterben sah, 5000 Mark Schmerzensgeld zu bezahlen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 10:50:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      anscheinend brauchte es keinen kontakt oder aufprall. die fahrerin des kia hat eben aus panik nach rechts gelenkt und dabei die kontrolle über das fahrzeug verloren.

      bei einem panikartigen ausweichmanöver ist dann wohl auch egal ob der fahrer mit 220 oder 250 km/h ankam, es hieß nur "deutlich" über 200.

      "im zweifel für den angeklagten" gilt hier wohl nicht mehr. schwere nötigung mit todesfolge. interessant wäre die urteilsbegründung, aber die wird ja von den medien nie wiedergegeben.

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      Avatar
      schrieb am 18.02.04 10:58:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 :mad:

      Totale Sauerei, so etwas!

      #1

      Mich interessieren die Details zu der Aussage,
      dass er gar nicht an der Stelle gewesen sein kann.
      Aber das Gericht wird schon wissen (nehme ich an),
      wieso es der Aussage keinen Glauben schenkt.

      Falls er es wirklich war, empfinde ich dieses Urteil mehr als Recht.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:00:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5
      -

      "die fahrerin des kia hat eben aus panik nach rechts gelenkt und dabei die kontrolle über das fahrzeug verloren."

      -
      genau mit DIESER Begründung ist eine Verurteilung nicht zu rechtfertigen, bestenfalls jedenfalls eine Bewährungsstrafe.
      Die Kia-Fahrerin hätte sich nur an das Gebot des "rechtsfahrens" halten müssen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:02:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 Sagst Du das als Jurist oder als Laie?
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:02:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Selbst wenn er die vermeintliche Ursache dafür war, dass die junge Frau ihr Fahrzeug in den Graben gelenkt hat, ist das Urteil für mich nicht nachvollziehbar. Allein durch die Tatsache, dass die Frau auf freier Strecke (und sie war frei, sonst kann man keinen Schnitt von 190 fahren) auf der linken Spur fährt und dort ohne Zweifel dem Verkehr um sie herum wenig Aufmerksamkeit schenkt, hat sie die Situation heraufbeschworen. Aber alles soweit kein Problem, hätte sie weiter gepennt, wäre der Drängler dahinter geblieben und hätte versucht, auf sich aufmerksam zu machen.
      (Über 200 zu fahren ist erlaubt, Aufblinken zum Anzeigen, dass man gerne überholen möchte, ist auch erlaubt, nur für die, die das vergessen haben)
      Nun kommt die zweite Glanztat der Fahrerin. Anstatt einfach rüberzuziehen verreißt sie das Lenkrad und fährt in den Graben. Würden alle Überholten so reagieren, gäbe es täglich wahrscheinlich Tausende Verkehrstote.
      Jedenfalls ist der Mercedes - fahrer meiner Meinung nach nicht für die fehlende Eignung der Frau verantwortlich zu machen.
      Tragisch, was passiert ist , aber den allergrößten Teil der Schuld ist bei der Frau selbst zu suchen.
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:07:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7

      entscheidend war doch offensichtlich, dass das panikartige lenkmanöver DIE FOLGE der nötigung war (teilschuld). die fahrerin handelte im affekt, in panik und konnte ja wohl keine klaren gedanken mehr fassen, um "in ruhe" nach rechts zu fahren. natürlich war erhebliches eigenverschulden der fahrerin mit dabei, aber das wurde doch im urteil berücksichtig. das urteil wäre sonst wesentlich härter ausgefallen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:10:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Erstmal Mahlzeit Papi,
      mich würde mal interessieren, welches Urteil Tribun gesprochen hätte :D
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:16:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die ermittelte Fahrzeuggeschwindigkeit nur auf Schätzungen von Zeugen?


      Nein, die Durchschnittsgeschwindigkeit wurde anhand seiner Tankbelege rekonstruiert.

      Wenn ein Zeuge sagt, er fuhr 215-220 und er wurde zügig überholt, dann reicht das doch wohl aus.


      Die Kia-Fahrerin hätte sich nur an das Gebot des " rechtsfahrens" halten müssen.

      Sie hat gerade einen Transporter überholt. Wie soll sie da rechts fahren??
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:19:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Für alle, die es vergessen haben: Die KIA-Fahrerin überholte gerade einen Klein-Laster, der auf der mittleren Spur fuhr. Das Argument "Rechtsfahr-Gebot" greift hier nicht!

      Gruß, Wokeni
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:23:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      >Sie hat gerade einen Transporter überholt. Wie soll sie da rechts fahren??

      Das höre ich gerade zum ersten mal. Nun gut, dann ist sie möglicherweise dem Mercedes-Fahrer direkt vor die Nase gefahren. Um von 250km/h auf 120km/h abzubremsen braucht es bei einer Vollbremsung 200 Meter, da kann es schon mal passieren, dass man sich dem Vordermann gefährlich nähert. Nun hat er es aber doch noch geschafft, einen Zusammenprall zu verhindern. Sind dafür 18 Monate Knast angemessen?
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:30:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      #9


      "(Über 200 zu fahren ist erlaubt, Aufblinken zum Anzeigen, dass man gerne überholen möchte, ist auch erlaubt, nur für die, die das vergessen haben)"

      naja über 200 nur wenn frei ist...wenn vorne eine Wagen ist muß ich halt langsamer machen (Sicherheitsabstand)
      und wenn ich den Abstand einhalte, kann es nicht zu solchen Situationen kommen und wenn es dann doch zu solchen Situationen kommt weil man zu Dicht auffährt ist die Schuld sehr wohl dem Auffarhrenden anzulasten, denn es wäre gar nicht zu diesem Unfall gekommen bei Einhaltung des Sicherheitsabstand.
      Und die (so bescheuert geschrieben) "fehlende Eignung der Frau" spielt auch keine Rolle, denn erstens siehe oben und zweitens lernt man ja als eines der ersten Themen in der Fahrschule, dass man als Fahrzeugführer mit den Fehlern der anderen Fahrern rechnen muß.


      Seit wann ist Aufblinken zum Überholen erlaubt ?

      pit
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:32:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn man die Einzelheiten nicht kennt, ist das ganze Spekulation, gleichwohl:

      Die Verteidigung erscheint mir etwas dünn. Wenn der Angeklagte um 5.58 Uhr noch nicht am Unfallort sein konnte, dann muß er auf dieser Strecke eben wegen des Unfalls danach wohl im Stau gestanden haben und mit entsprechender Verzögerung an seinem Zielort angekommen sein.


      Unterstellen wir deshalb einmal, der Angeklagte war am Unfallort. Dann ist die entscheidende Frage, ob er, obwohl er das andere Fahreug mit seinem Wagen nicht berührt hat, den Unfall gleichwohl schuldhaft (mit-)verursacht hat.

      Fest steht, dass zunächst einmal das Unfallopfer selbst dadurch den Unfall verursacht hat, dass es das Steuer verrissen hat und das Fahrzeug infolgedessen gegen einen Baum geprallt ist. Daran schließt sich dann die Frage an, ob dem Angeklagten eine schuldhafte Mitverursachung angelastet werden kann. Das hängt davon ab, ob jemand, der mit sehr hoher Geschwindigkeit und dazu auch noch sehr dicht an den Vordermann heranfährt, damit rechnen muß, dass dadurch ein Fehlverhalten (Schreckreaktion) bei dem so gewissermaßen Bedrängten ausgelöst wird. Ich meine ja.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 11:38:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      in deutschland sind freisprüche imzwischen eh selten geworden...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:01:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      #11 Mahlzeit, Irrer!

      Das interessiert mich auch!

      #In meinen Augen ist das "Verhalten" der Frau nachvollziehbar.

      Sie war schließlich mit einem kleinen Kind unterwegs.
      Im Rückspiegel sieht sie dann nur etwas mit irrer
      Geschwindigkeit näher kommen.
      Mich wundert nicht, dass sie hier das Steuer verreißt.

      Ich fahre auch gerne schnell, aber für Kamikaze-Fahrer
      habe ich nicht einen Hauch Verständnis.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:18:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ 15

      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/__5.html


      da heißt es:

      (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

      außerdem heißt es dort:
      (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

      Möglicherweise hat die Frau den Mercedesfahrer aber sehr wohl gefährdet, weil sie kurz vor ihm auf die Überholspur gezogen ist.
      Natürlich ist das nur Spekulation, aber es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, wie sich der Vorgang auch abgespielt haben könnte, um eine Strafe von 18 Monaten ohne Bewährung (wisst ihr eigentlich, was das heißt) zu rechtfertigen.
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:54:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich habe schon zu oft rasante oder sich "rassig" findende Überholer erlebt, die dann zudem knapp vor mir wieder einscherten (zum Glück habe ich gute Nerven, aber da könnte man leicht als Reflex das Lenkrad verreißen), häufig sogar, um nur wenige Meter weiter in die Ausfahrt abzubiegen! :mad: Andere überholen auf der Autobahn keß rechts, auch ohne "geschlossene Kolonne" und selbst bei freier Überholspur. Man bräuchte Rundum-Augen, um das alles rechtzeitig sehen zu können. :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:57:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ja, SleepingBeauty

      Alle in den Knast. Und gleich die Nicht-Blinker-Fraktion hinterher. Dann wäre die Autobahn nahezu leer. Mit der übriggebliebenen Lastwagen-Kolonne komme ich dann schon klar.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 12:58:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      @hostmi, cashlover u.a.
      Der Fahrer ist aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt worden, die den Unfallhergang sehen konnten. Es ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen, hier die Hauptschuld bei der Frau zu suchen, wenn man vom eigentlichen Unfallhergang keine Ahnung hat.

      Wenn die Fakten stimmen, dass der Raser mit 250 Sachen bis auf einen Meter an den Kia rangeprescht ist und dann vielleicht auch noch "Blinkzeichen" gegeben hat oder sogar aufgeblendet hat, ist er der Verursacher des Unfalls und die Strafe geht in Ordnung.

      Ich möchte außerdem gerne mal wissen, wiso hier einige offensichtlich der Meinung sind, die Frau wäre ja "selbst schuld" weil sie sich vermeintlich nicht ans Rechtsfahrgebot gehalten hat. Wenn sie verkehrswiderig links gefahren ist, hat sie damit niemanden gefährdet sondern nur "genervt" und davon das Recht abzuleiten, sie auf gefährliche Art von der linken Spur zu "jagen" ist einfach nur absurd. Das wäre genauso, als würde ich euer Auto zertrümmern dürfen, nur weil ihr halb auf dem Radweg geparkt habt.

      Nelloz
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:06:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nelloz, nein, dann dürftest du nur das halbe Auto zertrümmern, das auf dem Radweg steht ... :laugh: (kleiner Scherz)
      Selbstjustiz, Nötigung und Aufdringlichkeit machen das, was vorher vielleicht nur ein Ärgernis war, leicht zu einem großen Schaden.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:09:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich halte das Urteil aufgrund der Beweislage für ungerechtfertigt. Weiß jemand, ob der Richter eine Richterin war?

      Im Übrigen: Wäre ein Passat nah an einen Benz gefahren, der dann in einem tödlichen Unfall verwickelt gewesen wäre, hätte es einen kurzen Artikel in der Regionalpresse gegeben und das wär´s.

      In Wirklichkeit gings hier doch darum, den Volksneid und die Komplexe, die ggü. der Marke mit dem Stern herrschen zu bedienen!
      DAS ist nach deutschem Kleinbürgers Geschmack!

      Fahrlässig handelte auf jeden Fall die Mutter, der Fahrer des Benzes zwar auch, also eine Teilschuld ist sicherlich gegeben, aber 18 Monate Knast ohne Bewährung!?

      By the way: Nichts ist so unzuverlässig, wie Zeugenaussagen.

      „Über 200“, was soll das? Ist nebenbei bemerkt übrigens legal.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:14:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      #20 von SleepingBeauty

      Andere überholen auf der Autobahn keß rechts, auch ohne " geschlossene Kolonne" und selbst bei freier Überholspur

      du solltest dich dann mal fragen wieso auf der spur rechts neben dir so viel platz ist, daß da einer überholen kann :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:16:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Also, von uns war ja keiner dabei.

      Aggresive Fahrer gibt es immer wieder.
      Er könnte also Schuld sein.
      genausogut gibt es die Schnarcher, die einem in den Sicherheitsabstand reinfahren. Und dann erschrecken.
      Sie könnte also Schuld sein.

      Nein, der ganze Prozeß ist eine Farce.
      Vorverurteilung aufgrund von Meinugsmache der
      linken Journaille unter uns. Das ist das eigentliche Problem.

      Was ist denn wen der Mann sich später als unschuldig herausstellen sollte?

      Da gibt es eine kurze Meldung und das war es.

      Der ganze Prozeß ist ein einziger Witz.
      Profilierungssüchtige Anwälte, Zeugenkumpels die Mauern.
      Und die Journaille , die ja dabei war, und alles ganz genau weiß.

      Ein Witz gegenüber den Opfern
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:16:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      #24
      200 wäre legal gewesen bei einem Sicherheitsabstand von 100m und nicht von 1m. Das was der Benzfahrer getan hat, war nicht nur fahrlässig sondern ganz klar Nötigung.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:23:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wenn man von dem traurigen Hintergrund sich lösen kann, steht man hier vor dem Problem, daß alle Klischees hier zutreffen:
      Raser:
      "männlicher Fahrer"
      Turbo Rolf
      Mercedes 600 o.ä.
      mit 500 PS


      "weiblicher Fahrer"
      mit Kind
      Kleinwagen
      Fahrzeughersteller KIA (sehr günstiges Auto)=armer/sparsamer Mensch

      Kann man da ein objektives Urteil fällen?

      Ein Bekannter von mir ist mit seinem Porsche ausgewichen, als einer ausscherte. Er fuhr in den Graben und nicht hinten auf. Er und sein Sohn waren sofort tot. Seine Frau überlebte schwerverletzt. Die Vermutung war sofort, er wäre gerast, somit selber schuld! Ist 180 gerast?

      Gruß N` Schlumpf
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:23:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      Gedanken zur deutschen Gerichtsbarkeit.


      Ach ja .... ist es nicht schön, das die Gesetzte in Deutschland alle befolgt werden und dem "Recht" so zu selbigem verholfen wird. In einem Land wo Falschparken härter bestraft wird als die Mitgliedschaft in einer annähernd terroristischen Gruppe (Kalifatstaatsgründer in Köln) oder die (indirekte) Beteiligung an einem 3000fachen Mord (Prozess von diesem Rauschebartträger:laugh: ).

      Jeder der sich hier über das Strafmaß eines Täters ausläßt sollte wissen, das doch alles in seinem Sinn geschieht ... das reicht von Verkehrsübertretungen bis hin zu Vergewaltigungen, Kinderschändungen oder Massenmord !
      Haben solche Leute keine Strafe (lieber Therapien und nach 2 Jahren als geheilt entlassen :cry: ) zu erwarten, so ist das doch im Sinne von uns allen.
      Wie sonst könnte die Judikative "IM NAMEN DES VOLKES" entscheiden :confused:


      nachdenklicher Gruß

      Revenue
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:24:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      #26: Genau meine Meinung!

      #27: Ok, aber 18 Monate Knast! Überleg doch mal! Sein Leben ist ohnehin ruiniert! 18 Monate ohne Kontakt zur Außenwelt! Trotz seiner Schuld, trotz den schrecklichen Folgen, die er verursacht hat, DAS ist überzogen! Vergleich doch mal die Bestrafungen bei mutwillig kriminellen Vergehen! Dieses Urteil ist definitiv unverhältnismäßig!
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:30:56
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die Gesellschaft muss vor (solchen) Irren geschützt werden.

      Kam sich hinter dem Lenkrad seines Benz wahrscheinlich total geil vor :mad:

      Wenn dieses Urteil zum Nachdenken anregt, dann ist schon
      vieles gewonnen.

      Er hat jedenfalls nun genug Gelegenheit dazu.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:34:49
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich überlege gerade, welche Kommentare die Boardler abgeben würden, wenn es sich um deren Frau und Kind gehandlet hätte ?!

      18 Monate sind Nichts im Vergleich zu zwei Menschenleben!

      Aber in den 18 Monaten kann er ja mal die Straßenverkehrsordnung durchlesen, vielleicht fällt ihm dabei auf, dass es im Straßenverkehr auf gegenseitige Rücksichtnahme ankommt.

      Gruß Barny
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:36:32
      Beitrag Nr. 33 ()
      #32 Richtig!

      Wahrscheinlich wird hier gleich jemand zum Besten geben,
      dass die Frau Rücksicht auf den Mercedes hätte nehzmen
      müssen!
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:43:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      Alle Achtung vor der deutschen Justiz und den Ermittlern der Kripo! Aus 545 verdächtigen Fahrzeugen das richtige herauszufischen ist schon Spitze!

      Turbo-Rolf hat zwei junge Menschen in den Tod getrieben. Dafür ist das Urteil gerecht. Üblicherweise wird der verschuldete Verkehrs-Tod eines Menschen mit lächerlichen 5000-10000 Euro Geldstrafe abgetan.

      Die Justiz wird immer besser und beweist ihre Unabhängigkeit. Vor etlichen Jahren wäre ein Ackermann-Prozeß undenkbar gewesen. Jetzt wird sogar der "rechtsfreie" Raum der Nadestreifen-Träger überprüft. Gut so!
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:54:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      Weiss zufällig noch jemand, welche Strafe
      dieser Lkw-Fahrer bekommen hat, der vor ein
      paar Jahren im Bereich einer Autobahn-Baustelle
      auf die Gegenfahrbahn gekommen ist und
      4 Menschen gekillt hat? Er wurde bewusstlos,
      mit heruntergelassener Unterhose und offenem
      Pornoheft gefunden!
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 13:56:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      @timekiller, all
      Ob in diesem Fall Knast angebracht ist, darüber kann man sicher streiten. Ich wäre sowieso für eine Überarbeitung des Strafkataloges. Wie wäre es denn mit einem Eintrag im Führerschein bei erwischten Dränglern und Rechtüberholern, der nur noch das Führen von Fahrzeugen bis max. 40 PS erlaubt.

      Ich schätze mal, die Wirkung wäre durchschlagend. :D
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:00:11
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Hetfield,
      so fahren doch fast alle LKW-Fahrer durch die Gegend! :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:07:36
      Beitrag Nr. 38 ()
      #35 Hetfield:

      Ich erinnere mich an den Fall.
      Wurde bei ihm nicht auch eine Truckermöse gefunden?
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:07:37
      Beitrag Nr. 39 ()
      #24 über 200 ist legal aber ab 130 hat man automatisch eine Mitschuld

      #19
      schön zitiert:
      (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

      passt aber nicht, denn dieser Paragraf bezieht sich auf den eigentlichen Überholvorgang und nicht auf das Aufblenden auf der linken Spur einer Autobahn zum zeichen dass man überholen will, denn das ist immer Nötigung.
      Der zitierte Paragraf soll es ermöglichen, den zu überholenden Wagen zu warnen `Achtung ich überhole` und nicht ihn aufzufordern geh weg ich will überholen.
      Und dummerweise kann man auf der linken Spur einer Autobahn nicht nochweiter nach links, also kann man nicht überholen und es somit auch nicht anzeigen....

      pit
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:11:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      Truckermöse:

      +


      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:12:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Papi,
      stimmt, in dem Fahrzeug wurde auch eine Thermoskanne gefunden. Ausserdem war überall Mett (Halb und Halb) im Innenraum verstreut! :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:15:23
      Beitrag Nr. 42 ()
      #41 Hast Du mit halb und halb gute Erfahrungen gemacht?
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 14:29:37
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich schmeiß ne Runde Cappu vom Board-Bäcker...:look:

      Avatar
      schrieb am 18.02.04 15:35:23
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hier gibts noch eine Reihe Hintergrundinfos:
      http://www.stern.de/sport-motor/autoservice/index.html?id=52…
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 15:50:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      Von Tankbelegen unter Druck gesetzt
      So will Rolf. F. erst eine halbe Stunde nach dem Unfall die Stelle an der A5 passiert haben, sagte er den Beamten. Dort sei ihm ein auf dem Standstreifen abgestelltes Polizeiauto aufgefallen. Tatsächlich standen aber zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Sanitätsfahrzeuge am Unglücksort, die Autobahn war nur einspurig passierbar. Als die Ermittler ihm seinen eigenen Tankbeleg vorhalten, wonach er um 5.20 Uhr im Daimler-Werk seinen Testwagen, einen 476 PS starken Mercedes CL 600 volltankte, versucht sich Rolf F. abermals herauszuwinden. Er scheint zu ahnen, dass es von nun an um Minuten geht, dass allein die Zeit ihn entlasten kann: Hat er es in der fraglichen halben Stunde bis zum Unfallort schaffen können? Nein, sagt er also den Beamten, er habe noch den Reifendruck überprüft, die Scheiben geputzt und sei erst gegen 5.30 Uhr losgefahren.

      Rekonstruktion der Fahrt
      Zwei Mal fahren die Fahnder mit einem Audi-Quattro die Strecke nach. Um diese Uhrzeit ist die Autobahn leer und an die Geschwindigkeitsbegrenzungen muss sich Rolf F. ja nicht gehalten haben. Zweimal schaffen es die rasenden Polizisten, die etwa 90 Kilometer lange Strecke zwischen Werk und der Unglücksstelle in einer halben Stunde zurückzulegen - genau die Zeit, die Rolf F. benötigt haben muss, wenn er der "Todesdrängler" war. Und noch ein Indiz spricht gegen ihn: Seinen ersten Zwischenstopp legt Rolf F. an der Autobahnraststätte Siegerland an der A45 ein. Punkt acht Uhr. Wieder ist es ein Tankbeleg, der ihn belastet. Die Ermittler errechnen für seine Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern. Rolf F. muss an jenem Morgen wie ein Wahnsinniger über die Autobahn gerast sein.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 15:59:00
      Beitrag Nr. 46 ()
      Jeder Frau von Welt weiß, dass jemand, der so fährt wie dieser Rolf Sowieso im Grunde nicht in den Knast gehört, sondern auf die Couch eines Sexualtherapeuten. Mit 300 kmh über die Autobahn rasen und danach noch damit angeben, das ist eindeutig eine sexuelle Übersprungshandlung. Um solche Leute mache ich schon instinktiv einen Bogen, das bringt nichts als Ärger.


      Aber im Ernst: Dieser Rolf Dingenskirchen hätte ja laut Nachrichten durchaus die Chance gehabt, mit Bewährung davon zu kommen. Dass das nicht der Fall war, lag an seinem eigenen Verhalten vor Gericht: dass er nichts zugegeben hat, keine Reue oder Mitleid gezeigt hat und noch dämlich gegrinst hat. Also, der muss sich nicht beschweren.

      TS
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:03:10
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ermittler errechnen für seine Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern. Rolf F. muss an jenem Morgen wie ein Wahnsinniger über die Autobahn gerast sein.



      Ist man bei 150 schon wahnsinnig? das schafft heute jeder kleinwagen. was für ein statement :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:06:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      der spiegel schreibt, er hätte noch eine bewährung bekommen, wenn er die tat zugegeben hätte und die tat nicht versucht hätte zu verschleiern. das gericht hatte lange über die frage ob mit oder ohne bwewährung beraten.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:08:48
      Beitrag Nr. 49 ()
      oh, hatte #46 gar nicht gelesen
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:12:26
      Beitrag Nr. 50 ()
      #47

      150 mal kurzfristig klar...kein Thema, aber im Schnitt ist das bei der langen Strecke sehr schwierig und nur mit großen langen Extremfahrten 250 und mehr zu erreichen....


      für die erste Teilstrecke hat ja er eine noch höhere Durchschnittsgeschwindigkeit von 180km/h (90km in 30Minuten)

      pit
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:13:48
      Beitrag Nr. 51 ()
      #45
      Saubere Arbeit der Polizei.

      Also wurde er seinem eigenem Geiz zum Verhängnis. Hätte er, nachdem er wohl schon mitbekommen hat, dass er was verbockt hatte und ja schon aufmerksam die Medien-Berichterstattung verfolgte, weil er die Tankquittung wie es sich als Angestellter gehört, sich vom Arbeitgeber erstatten ließ, statt es selbst zu bezahlen.

      @Tiramisusi,
      was mich ander Sache wundert ist, dass dieser Rolf berufsmäßiger Fahrer ist. Normalerweise (von ein paar Vorstadt-Cowboys, die Taxi fahren, mal abgesehen) sind Berufsfahrer eigfentlich sehr zuverlässige Fahrer auf öffentlichen Straßen. Daimler sollte bei der Einstellung und Weiterbeschäftigung seiner Testfahrer daraus Kosequenzen ziehen. Wir haben Idioten schon genug auf der Straße. Man sollte diese nicht noch zusätzlich mit Überlassung von 500 PS-Kutschen fördern.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:14:39
      Beitrag Nr. 52 ()
      #46

      Jeder Frau von Welt weiß, dass jemand, der so fährt wie dieser Rolf Sowieso im Grunde nicht in den Knast gehört, sondern auf die Couch eines Sexualtherapeuten.

      was sollen diese klischees hier. das toppt ja noch die bild-zeitung.

      Mit 300 kmh über die Autobahn rasen und danach noch damit angeben, das ist eindeutig eine sexuelle Übersprungshandlung.

      300? angegeben? hat er das? er wurde doch in der presse zum "turbo-rolf" gebrandmarkt. die klischees sind unterste schublade.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:15:03
      Beitrag Nr. 53 ()
      Also eine DURCHSCHNITTS-Geschwindigkeit von 150 kmh hat es schon in sich, wenn du bedenkst, dass Du ab und zu im Stau stehst oder hinter einem LKW klemmst oder an einer Baustelle.

      Ich habe gelesen, dass dieser Rolf - laut Zeugen - in einem wirklich auffallend hohen Tempo kurz vor dem Unfall gefahren sein soll, also mit weit über 200. Arbeitskollegen hat er prahlend erzählt, dass er bis 300 kmh schnell gefahren sei.....

      TS
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:19:16
      Beitrag Nr. 54 ()
      Desue, lies doch mal gründlich und den ganzen Text, dann musst Du Dich auch nicht aufregen....;) Was glaubst Du denn, wieso ich dahinter geschrieben habe "Aber im Ernst"? Vielleicht, weil das davor nicht NICHT GANZ ERNST war. Klaro?

      TS
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:28:08
      Beitrag Nr. 55 ()
      naja, auch dadurch werden schlechte klischees nicht besser. wers mag...
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:33:52
      Beitrag Nr. 56 ()
       
      Frage an die Juristen:

      Wieso wird der Fahrer nicht auch wegen MEINEID verurteilt ?

      oder ist er das ?

      Hätte er nicht gelogen, wär seine Strafe dann nicht geringe ausgefallen ?

      Ist durch seine Verurteilung nicht sein MEINEID nachgewiesen ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:35:20
      Beitrag Nr. 57 ()
      Ich habe es im anderen Thread geschrieben, und schreibe es auch hier wieder:

      Hier wird immer irgendwie davon ausgegangen, dass die Frau sich erschrocken hat...MUSS das sein ??? Hat DAS jemand GESEHEN ???
      Ich kenne z.B. persönlich einen Fall, da hat ebenfalls eine junge Mutter auf freier Strecke die Kontrolle über ihr Auto verloren und ist frontal in einen entgegenkommenden LKW gerauscht. Mutter und Kind tot. Ursache ??? Die Mutter hat sich nach dem Kind (Rücksitz) umgedreht (warum auch immer...Schnuller?Spielzeug?) und hat DABEI das Lenkrad verrissen. DA war KEIN Raser hinter ihr. KANN es nicht ein unglücklicher Zufall gewesen sein, dass der Daimlerfahrer just in so einem Moment hinter der Frau fuhr ???

      Und solange es in diesem Fall ebenso gewesen sein KÖNNTE, DARF es m.E. keine Verurteilung geben !!!
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:35:48
      Beitrag Nr. 58 ()
      Müsste es bei Daimler nicht "Kompressor-Rolf" heissen :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:38:46
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Dessue
      Jemand der schnell Autobahn über Strecke fährt, kennt den Unterschied zwischen 150 Stundenkilometern in der Spitze und durchschnittlich 150 Stundenkilometern auf eine 500 KM Distanz. Fahre das mal regelmäßig, bevor du hier andere User anmachst.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:38:54
      Beitrag Nr. 60 ()
      #57 Damit würde dann kein Indizienprozess mehr zu einen
      Urteil führen!
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:40:05
      Beitrag Nr. 61 ()
      #56

      1. Er ist nicht vereidigt worden.
      2. Ein Angeklagter KANN NICHT vereidigt werden.
      3. Ein Angeklagter DARF lügen, was das Zeug hält.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:42:50
      Beitrag Nr. 62 ()
      #60
      Richtig. Und das wäre gut so ! Nur als Beispiel:

      Vorgestern gab es in unserem Ort einen Wohnungsbrand bei dem 3 Personen verbrannten (Brandstiftung).
      Zu der fraglichen Zeit war ich mit meinem Hund spazieren, ging ca. 2 Minuten vor Ausbruch des Brandes an dem Haus vorbei (Der Nachbar hat mich bestimmt gesehen), ich besitze einen Reserve-Kanister fürs Benzin, UND habe ein Feuerzeug !!! Ich bekenne mich dazu, abends gerne mal vorm offenen Kamin zu sitzen, und einfach nur ins Feuer zu schauen (Das wissen meine Frau und meine Freunde/Bekannte).

      :eek: Hoffentlich werde ich heute nicht verhaftet, denn es ist ja jetzt EINDEUTIG, wer den Brand gelegt hat !!! ;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:44:00
      Beitrag Nr. 63 ()
      @Dr. Ecksau

      Diese Variante hätte die Verteidigung sicher auch erwogen.

      Rolf fuhr gemütlich die Autobahn entlang. Und just vor ihr verreisst eine Kleinwagen-Fahrerin das Lenkrand und fährt in den Straßengraben. "Hoppela" dachte da Rolf und fuhr unbekümmert weiter...

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:44:02
      Beitrag Nr. 64 ()
      :laugh: Die Ermittler errechnen für seine Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern. Rolf F. muss an jenem Morgen wie ein Wahnsinniger über die Autobahn gerast sein.

      :laugh: 150 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit erreichst DU mit jedem popligen Passat TDI der gerade mal 200 Spitze läuft. Das hat mit Rasen nix zu tun.

      Selbst ein Durchschnitt von 160 - 170km/h ist auf der A7 auf längeren Abschnitten ohne Probleme drin. Und solange wir keine allgemeine Begrenzung haben, darf mit schnelleren Fahrzeugen auch schneller gefahren werden. Auch wenn das der kleinkarierten Neidgesellschaft im Bildzeitungsniveau nicht paßt. :D
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:44:03
      Beitrag Nr. 65 ()
      #59

      also erstens mache ich hier niemanden an, sondern habe lediglich in frage gestellt, ob eine durchschn. geschw. von 150 wahnsinnig ist. die fahrt war in den frühen morgenstunden und laut polizeiangaben war die autobahn nahezu leer; er konnte also leicht mit 150 durchfahren, was in meinen augen nicht wahnsinnig, sondern nur stimmungsmache ist.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:45:17
      Beitrag Nr. 66 ()
      Mit Polemik überzeugst Du mich nicht ;)

      Trotzdem: Ich habe soeben der Staatsanwaltschaft Bescheid gegeben :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:45:58
      Beitrag Nr. 67 ()
      #63
      Das ist es ja: Es hat KEINER GESEHEN, wie der Unfall wirklich geschehen ist. Es gibt nur vage Vermutungen, wie es passiert sein KÖNNTE. Daher darf weder in die eine, noch in die andere Richtung argumentiert werden !
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:46:19
      Beitrag Nr. 68 ()
      #63 :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:47:31
      Beitrag Nr. 69 ()
      #66 :laugh: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 16:55:00
      Beitrag Nr. 70 ()
      #64
      Dann kennst du aber eine andere Autobahn A7 oder bei dir gibt es keine Baustellen keine sonstigen Stellen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und keine ständig überholenden langsameren PKWs und auch keine Situation, wo du als vorauusschauender Fahrer von den >250 KM/h, die du mal 2 Minuten am Stück draufbekommst schon aus Unfallvermeidungssituationen freiwillig vorsichtshalber auf die Bremse drückst, statt es darauf ankommen zu lassen, ob der vor dich jetzt gesehen hat und weiß dass du überholst oder nicht.

      Durchschnittlich 150 ist in den meisten Fällen ohne extremes "Rasen" nicht möglich. Und um dieses "Rasen" ging es. "Rasen" kann man vermutlich auch auch in einem Passat TDI, da wirst du auch recht haben. In einem gescheiten Auto ist die 150 Durchschnitt natürlich komfortabler möglich.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:08:53
      Beitrag Nr. 71 ()
      auszug aus dem stern:

      "Rekonstruktion der Fahrt

      Zwei Mal fahren die Fahnder mit einem Audi-Quattro die Strecke nach. Um diese Uhrzeit ist die Autobahn leer und an die Geschwindigkeitsbegrenzungen muss sich Rolf F. ja nicht gehalten haben. Zweimal schaffen es die rasenden Polizisten, die etwa 90 Kilometer lange Strecke zwischen Werk und der Unglücksstelle in einer halben Stunde zurückzulegen - genau die Zeit, die Rolf F. benötigt haben muss, wenn er der "Todesdrängler" war."
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:10:37
      Beitrag Nr. 72 ()
      @Desue #65
      Es ging bei der Angabe der durchschnittlich 150 KMH um die Strecke zwischen den zwei Tankbelegen.
      Der eine in Sindelfingen und der andere bei einer Raststätte bei Siegen.
      Es ging nicht um die Tatsache, dass man ein bestimmtes Autobahn-Teilstück bequem mal mit mehr als 150 Km/h passieren kann. Es ging um die Gesamtstrecke zwischen zwei Tankstoppss. S. #45.
      (Die Raststätte heißt Siegerland und ist auf der A45.)

      "Seinen ersten Zwischenstopp legt Rolf F. an der Autobahnraststätte Siegerland an der A45 ein. Punkt acht Uhr. Wieder ist es ein Tankbeleg, der ihn belastet. Die Ermittler errechnen für seine Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern."

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:16:46
      Beitrag Nr. 73 ()
      ok, wollen wir uns nicht in detials verlieren. dann war eben ein großes teilstück leer und der rest - sagen wir mal "mäßig befahren". ohne groß zu rasen sind die 150 dann drin, aber letztlich isses mir auch egal. ich finde diesen prozess in der öffentlichkeit ein farce, und die wortwahl hat mich eben etwas gestört, ok?
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:20:31
      Beitrag Nr. 74 ()
      Unmittelbar, nachdem Testfahrer Rolf F. wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist, hat ihn sein Arbeitgeber rausgeschmissen. „Wir werden unverzüglich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Wege leiten“, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Stuttgart.
      [...]
      Mit dem Strafmaß habe das Gericht „nicht das Volk oder die Presse befriedigen“ wollen, betonte Richterin Brigitte Hecking. Die Indizien hätten eindeutig gegen den Angeklagten gesprochen, der eine Verwicklung in den Unfall bestreitet.
      [...]
      Der Fahrer des 500 PS starken Mercedes, der den Wagen der Frau halb auf dem linken Grünstreifen überholt hatte, war zum Zeitpunkt des Aufpralls bereits rund 150 Meter enteilt.
      [...]
      Der Mann hatte sich laut Urteil nach dem Unfall verdächtig gemacht. Tagelang habe er sich immer wieder nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt. Durch eine fingierte Weg-Zeit-Berechnung habe er versucht, den Eindruck zu erwecken, dass er erst zehn Minuten nach dem Unfall den Autobahnabschnitt passiert habe.
      [...]
      Um so glaubwürdiger seien Aussagen der Kollegen gewesen, dass der Mann schon länger als rücksichtsloser Raser bekannt gewesen sei. Der tödliche Unfall sei Folge eines solchen „grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrstils“.
      [...]
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:30:00
      Beitrag Nr. 75 ()
      im nachhinein betraachtet kann man sagen, dass der mann sich sogar ziemlich dumm verhalten hat. er hat einfach zu hoch gepokert und auf einen freispruch gehofft. hätte mit einer bewährungsstrafe davonkommen können.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:33:56
      Beitrag Nr. 76 ()
      FAKTEN:

      Tankquittung 1: 05:20 Uhr ( Daimler-Werk )
      Tankquittung 2: 08:00 Uhr ( Raststätte Siegerland )

      Die Ermittler errechnen für seine Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 150 Stundenkilometern.

      Das ist sehr hoch, denn mindestens folgende Zeit muss mit eingerechnet werden :
      1. Annahme der Tankquittung, Gang zum Auto, einsteigen und losfahren.
      2. Fahrt zur Autobahn ... ( rote Ampeln u.s.w )
      3. Bremsen an der Tankstelle Siegerland
      4. Aussteigen und tanken und zur Kasse gehen, bezahlen und Quittung entgegennehmen.

      wenn der Fahrer erst um 5:30 wie er selber behauptet losgefahren ist ... sind die 150 Schnitt fast gar nicht mehr zu bekommen ... es sei denn ... er fliegt !

      Der Fahrer behauptet zusätzlich, er sei erst nach dem Unfall an der Unfallstelle vorbeigekommen.
      Also muss er dort im STAU gestanden haben ! (Einspurig)
      Der Schnitt von 150 wird völlig unmöglich !

      Der Fahrer lügt, das steht für mich fest !


      p.s. Warum muss ein Benz schon nach 2.5 Stunden Fahrt wieder tanken ???
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:36:44
      Beitrag Nr. 77 ()
      #57
      Zum Thema Indizienprozess:

      Es gab Mal ein Urteil in einem Fall, wo ein Ausländer innerhalb von 6 Monaten 6 unverschuldete Unfälle an ein und derselben Kreuzung gebaut hatte. Es war eine "Rechts-vor-Links-Kreuzung", die schlecht einsehbar war und von einer sehr kleinen Seitenstraße auf eine deutlich breitere Straße führte. Jedesmal war der Unfallablauf exakt gleich. Der Ausländer fuhr aus der schlecht einzusehenden kleinen Straße auf die große zu einem Zeitpunkt, wo ein anders Fahrzeug mit höherer Geschwindigkeit sich der Kreuzung näherte. Offensichtlich gab es oft Fehleinschätzungen der Vorfahrtssituation, so daß seine "Masche" regelmäßig zum Unfall führte. Nach dem 6. identischen Unfall klagte eine geschädigte Versicherung auf Betrug - und gewann.

      Außschlaggebend für dieses Urteil war nur das Gutachten eines Mathematikers, der die Wahrscheinlichkeit eines solchen "Zufalls" mit weniger als 0,01% errechnete. Weitere Indizien gab es natürlich nicht. Der Kerl wurde verknackt wegen Versicherungsbetrugs.

      Meiner Meinung nach eine richtige Entscheidung.

      Nelloz
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 17:56:25
      Beitrag Nr. 78 ()
      #76
      Genau meine Meinung, rechtzeit. Dazu kommen noch die verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Baustellen.

      Ich warte noch auf den User, der jetzt sagt auf der Strecke (Stuttgart- Karlsruhe-Frankfurt-Siegen) gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Baustellen.

      Auch seltsam, dass vier Zeugen den schwarzen Benz und die Situation gesehen haben. So unbefahren war es dann doch wohl nicht an der Unfall-Stelle. Oder saßen die alle im selben Auto?

      Aber unglaubwürdig hat er sich durch sein Verhalten nach der Fahrt gemacht. Im ersten Bericht bei WO steht sogar noch etwas davon, dass er zuerst gar nicht gefahren sein wollte, sondern die beiden mutmaßlichen Fahrer sich gegenseitig beschuldigt haben sollen, gefahren zu sein etc.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 18:02:47
      Beitrag Nr. 79 ()
      Der Schnitt von 150 km/h auf einem FREIEN Abschnitt zwischen Punkt A und B auf einer Autobahn ist mit den meisten Fahrzeugen kein Problem.

      Um einen Schnitt von 150 auf längeren Strecken hinzubekommen, braucht man schon ein sehr schnelles Auto, und eine sehr freie Bahn. Es ist nahezu unmöglich! Wir (ein Kumpel und ich) haben es mit folgenden Fahrzeugen nicht geschafft:

      Citroen XM 3,0 V6
      Mercedes E 320
      Audi A4 2,4
      Audi A8 3,7
      Audi A8 4,2
      Mercedes S 400 CDI

      Wobei die letzten beiden nachts auf der A8 ziemlich nah dran waren, bzw. ich glaube, wir waren sogar drüber. Aber es waren IDEALBEDINGUNGEN! Normalerweise kann man mit noch so schnellen Autos so gut wie nichts rausholen, weil es die Situation nicht zulässt. Man müsste ja minutenlang mit Topspeed unterwegs sein, um auch nur mal 5 min rauszuholen. Wir haben zB. an der Fähre in Konztanz gesehen, dass die Leute, die wir schon länger überholt haben, kaum später ankamen.


      (Anmerkung:wir waren ca. 18-20 und in unserer „Raser-Zeit“, mittlerweile sind wir eher „Cruiser“ und treten nur noch GANZ gelegentlich drauf - es ist einfach zu teuer und zu stressig).
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 19:16:41
      Beitrag Nr. 80 ()
      Dieser Rolf Sowieso hat - wie ich gelesen habe - nachweislich noch in ein paar anderen Punkten gelogen. Ich glaube, die Summe hat es am Ende ausgemacht.

      So hat er angeblich behauptet, später - also NACH dem Unfall - an der Unfallstelle vorbeigekommen zu sein. Dort habe ein Polizeiwagen gestanden, doch zu diesem Zeitpunkt sollen da bereits mehrere Krankenwagen gestanden haben, die der Angeklagte hätte sehen müssen.

      Also wenn sich solche Falschaussagen häufen, und das war ja hier wohl der Fall, dann dürfte das für eine Verurteilung ausreichen. Außerdem hat ein Zeuge unter Hypnose angeblich sogar das Nummernschild aufsagen können.

      TS
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 19:27:17
      Beitrag Nr. 81 ()
       
      Gegen eine Bewährungsstrafe habe gesprochen, dass der Mann in der langen Verhandlung und angesichts der Aktenlage nicht einmal vage in Erwägung gezogen habe, dass er es gewesen sein könnte, sagte die Richterin. Der Versuchsfahrer, der zur Tatzeit auf dem Weg vom Werksgelände in Sindelfingen zur Teststrecke des Konzerns in Papenburg im Emsland war, hat jede Beteiligung an dem tödlichen Unfall abgestritten. Im Gegensatz zu den Aussagen des Angeklagten seien die der Zeugen glaubwürdig, sagte Hecking. In der Rasterfahndung sei der schwarze, 500 PS starke Mercedes CL 600 Coupe eindeutig identifiziert worden.

      Die Richterin kritisierte Kollegen des DaimlerChrysler-Ingenieurs, die sich auf Erinnerungslücken berufen hatten. In keinem Verfahren habe sie jemals eine "derartige Widerwilligkeit" von Zeugen erlebt, auf Fragen zu antworten, sagte Hecking.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 19:33:37
      Beitrag Nr. 82 ()
      Verbleiben wir doch so:

      Von uns war
      a) Keiner beim Unfall dabei und
      b) Keiner im Gerichtssaal

      Ergo: Wir brauchen nicht großartig weiter zu Diskutieren, da wir eh´nicht alle Fakten kennen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 20:14:59
      Beitrag Nr. 83 ()
      also einige haben hier eine Einstellung - also da faellt mir ech fast nichts mehr ein.

      Dusselig - ehr krank - ist nur, dass das GER das Rasen als einziges Land der Welt gestattet - in keinem Land der Welt kann man so schnell fahren wie man mag oder kann. Manche vergessen das - vergessen wie gut es ihnen eigentlich geht u. sind sattdessen den ganzen Tag nur am rumjammern - mann DAS kotzt mich an!!!

      Da kann es dann schonmal vorkommen dass ein `langsames` Fahrzeug mit laecherlichen 140kmh in bruchteilen von Sekunden vor einem `steht` weil er sich erdreistet hat zu ueberholen wo doch eben im Spiegel noch garniemand zu sehen war. Leuz - manche von euch sind echt sowas von panne.

      Die Verantwortung liegt natuerlich letzlich beim Draengel-
      Depp - wo sonst - der Menschen um die Ecke bringt, um in Panik geraten noch schnell lemmingartig seine paar WCM od. PRVH wg. ein paarhundert EUR Miesen zu verscheuern - ist das nicht eine kranke Gesellschaft in GER????

      Ich weiss schon warum ich da nie wieder leben moechte oder hin will (naechste Dienstreise im Maerz...wuerg)

      - Entweder Jammern `se alle
      - Und/Oder projezieren (`kotzen`) ihren eigenen Frust-Muell auf andere...ekelhaft.

      Schon gut so wie das Urteil ausgegangen ist - man kann ja wohl schliesslich nicht erwarten dass man da noch Verstaendniss fuer solche Typen hat, gelle ?

      Euer
      Ganesh
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 21:00:49
      Beitrag Nr. 84 ()
      Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten, in dem der Verkehrsexperte Dr.-Ing. Reinhard Köhler den Schluss zieht, allein das dichte Auffahren von Rolf F. habe den tragischen Unfall verursacht. Dies sei "ursächlich für die tödlich verlaufenden Fahrmanöver der 21-Jährigen" gewesen.

      Gegengutachten der Verteidigung
      Das Gegengutachten der Verteidigung entlastet den Testfahrer. Der Zeuge könne den Abstand zwischen voraus fahrendem und nachfolgenden Fahrzeug auf keinen Fall richtig einschätzen. Auf der kerzengeraden Strecke sei dazu sein Blickwinkel viel zu steil gewesen. "Es kann ja auch so gewesen sein", argumentiert Ulrich Schweizer, der Anwalt des Angeklagten, "dass mein Mandant sich dem Auto der Frau über einen längeren Zeitraum näherte, sie ihm schließlich Platz machte und kurz darauf aus ungeklärter Ursache verunglückte."

      ----------------------------------------------------------

      Dem Gericht lagen also zwei Gutachten mit diametral gegensätzlicher Aussage vor.

      Reine Willkür, das eine Gutachtenergebnis dem anderen vorzuziehen.

      Und, by the way, wer sich hier über die "Gefälligkeitsaussagen" der Kollegen des Testfahrers aufregt:
      Gefälligkeitsaussagen sind z.b bei unseren uniformierten "Ordnungshütern" an der Tagesordnung.
      Bei dem Klüngel steht Loyallität zu den Kollegen auch ganz hoch im Kurs.
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 21:40:47
      Beitrag Nr. 85 ()
      Aussagen hin - Aussagen her. Jeder von uns kennt diese Verkehrssituation - egal ob aktiv oder passiv, auch ich habe da schon andere in Bedraengnis gebracht - ist dennoch absolut nicht in der Weise zu verteidigen wie es hier erfolgt, und schon garnicht wenn dabei noch junge Familien bei draufgehen.

      Ich kann wirklich ueberhauptnicht nicht verstehen wie einige das Geschehene auch noch ernsthaft als `unschuldig` verkaufen.

      Zu diesem Land mit solchen Denkstrukturen kann ich einfach nicht mehr stehen - einfach hoffnungslos dieses Land.

      Siemens hat uebrigens bereits auch schon erkannt das das
      Schiff schwer Schlagseite hat u. kuerzt 15.000 SW Entwickler Stellen in Europa u. USA und baut sie im Osten auf....*grins*.

      Gut so - wenn GER im sog der USA mit absaeuft, dann gibt es demnaechst auch keine Autos mit so einer Hoechstgeschwindigkeit mehr, dann wird wieder Trabbi oder Dacia gefahren, von den Franzosen entwickelt u. in Rumaenien gebaut - macht nur weiter so dann kann ich noch ne Weile hier bleiben - die GER braucht eh keiner mehr :lick: :lick: :lick: :lick: - ein Haufen sozial gestoerter, thats it.

      ...u. von den 3500T deutscher Goldreserven liegen lediglich 80T physisch in GER, der Rest bunkert in den USA u. England. Unsere Finanz-Gurus sind unfaehig es wieder rueber zu holen u. lecken den USA lieber noch fuer Jahrzehnte den Popo damit sich Bush&Co nicht nicht noch mehr gold `ausleiht` um den golmarkt zu druecken - Leute hoert doch auf, das Gold ist eh wech. Ist das der Stil der deutschen? Na - vielen Dank -
      die Raserei hat sich eh bald erledigt weil die Autobahnen bald loechriger als ein schweizer Kaese sein werden.

      So viele Deppen auf einmal...tztztz...mehr als Kurse abfragen geht wohl nicht mehr - gell? :mad:

      Ganensh
      Avatar
      schrieb am 18.02.04 21:41:46
      Beitrag Nr. 86 ()
      `83 bleib doch einfach weg hier aus Deutschland.

      Hoffentlich schlägt Dir irgendein Strassenkämpfer bei deiner nächsten Dienstreise nach Deutschland mal richtig auf den Schädel.
      Dann können Sie sich ert mal richtig echauffieren.
      Vollidiot !
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 09:02:33
      Beitrag Nr. 87 ()
      Hier tun sich Abgründe auf :cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 09:07:13
      Beitrag Nr. 88 ()
      Ja genau.
      Kaum verhält sich ein Deutscher falsch,
      kommt wieder einer und erzählt uns wie schlecht das Land und wir alle doch sind. :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 09:47:49
      Beitrag Nr. 89 ()
      es geht primär um die unsoziale Einstellung einiger Kollegen hier u. nicht um den einen Falschmacher auf der Strasse.

      Der Rest dient lediglich der zierde ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 09:56:25
      Beitrag Nr. 90 ()
      die türkischen Jugendlichen die mit ihren Bmws

      Strassenrennen machen u nddabei mal Fussgänger plattfahren die bekommen nur Bewährung und nen dudu

      und blos keinen grossen wirbel drum machen
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 09:59:15
      Beitrag Nr. 91 ()
      #90 Die sollte eigentlich schon für ihre Nebelleuchten,
      die auch im Hochsommer immer brennen, in den Bau :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 10:00:31
      Beitrag Nr. 92 ()
      @91:laugh: jau das denk ich auch immer
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 10:05:51
      Beitrag Nr. 93 ()
      #83
      Stimme Dir voll zu.
      Eine Mitschuld trägt auch die Autoindustrie und unsere Gesellschaft.
      Erstere weil Sie das "sportliche" fahren als Imagegewinn darstellt und die vorhanden Sicherheitsrisiken durch Technik verniedlicht.
      Letztere weil das Auto immer noch ein ständig steigendes Statussymbol wird, die Raserei sanktioniert wird (angeblich weil Deutschland technologisch in Rückstand gerät) und Tempolimits falsch oder garnicht plaziert sind, geschweige ausreichend kontrolliert werden.
      Wie dem auch sei: Nötigung ist auf den Straßen schon fast normal, leider.
      Der Testfahrer ist natürlich aufgrund seines Berufsbildes geprägt und tut alles um aus dem Auto die letzten Schwächen aufzudecken.
      Aber warum ausgerechnet auf öffentlichen Straßen?
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 10:08:51
      Beitrag Nr. 94 ()
      @hesselbach
      Du bist gottseidank ehrlich mit deiner Gesinnung, auch wenn sie falsch ist.
      Menschen wie dich kann man am besten strafen, wenn sie 1 Jahr lang ein schwach motorisiertes Fahrzeug fahren müßten.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:04:50
      Beitrag Nr. 95 ()
      Ich habe die Strecke Braunschweig-Berlin (ca. 240 km) schon in 65 min geschafft, obwohl die Geschwindigkeit zwischendurch öfters auf 120 km/h begrenzt ist :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:09:24
      Beitrag Nr. 96 ()
      #95 :eek: :eek:

      Ich habe mal München-Bochum (650km) in 3 Stunden 50 Min
      gepackt.

      Kurze Zeit später kam dann Post vom Polizeipräsidium Hagen :cry:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:11:57
      Beitrag Nr. 97 ()
      @Papi,

      Hut ab! Gute Leistung bei der Strecke :eek:
      Du wolltest wohl schnell in die Peepe! :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:14:38
      Beitrag Nr. 98 ()
      Mein Wagen hat drei Modi: Gelände, Sport, Peepe

      Im Modus Peepe dreht er fünfstellig :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 11:21:30
      Beitrag Nr. 99 ()
      ohooo - endlich ein Vernünftiger @Schnirchel

      - kein Dummgelaber
      - kein Rassist

      ...angenehm. ;)
      Jep, da stimme ich Dir voll u. ganz zu, auch wenn die Verantwortung natürlich beim Fahrer liegt.

      Wenn diese aber keinerlei geistige Reife besitzen (oder zeigen) und riskante Verkehrssituationen mit Todesfolge nicht realistisch Einschätzen können, kann wäre es sinnvoll - oder besser zwingend! - das Ganze über den Grossen Regelkeis per Tempolimit zu erschlagen, so wie überall sonst in der Welt auch.

      Schade eigentlich aber wenigstens sicher u. lebenserhaltend.

      Übrigens:
      Schonmal jemandem aufgefallen wie stresslos u. relaxed das Fahren im Ausland ist? Na gut - dauert halt pet 1000km ne Stunde länger - und?

      Kaum 2 km über der Grenze, da geht der Stress u. die Agressivität schon los. Kommt mir immer vor wie im Krieg oder wie im Video-Game. Kinders-Kinders-Kinders
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 12:31:58
      Beitrag Nr. 100 ()
      Schnirchel, du scheinst ein Depp zusein.

      Ich habe gar kein hoch motorisiertes Auto mehr, hab ich das jemals irgendwo geschrieben ?

      Ich rase auch nicht, ja fahre noch nicht einmal ständig Vollgas, komisch oder?
      Ich halte mich an Geschwindigkeitsbeschränkungen, und
      an die Straßenverkehrsordnung im allgemeinen.

      Aber so seid Ihr linken, kaum weicht jemand von eurer Meinung ab ist er Rassist, Nazi, Raser und was sonst noch so alles für Schimpfwörter in Gebrauch sind.

      Ich fasse es wirklich nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 17:08:13
      Beitrag Nr. 101 ()
      Karl, so sind die Linken:

      Das, was sie verabscheuen und anprangern, selbst ungeniert praktizieren.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 18:14:34
      Beitrag Nr. 102 ()
      Konstanz - Giessen via Stgt-Stau in 3h u. 15 Min......ich wuerde aber nicht abhauen, niemals! da kennt Ihr mich natuerlich schlecht.

      Dass es dann hier noch Typen gibt die den Draengel-Deppen verteidigen...gegen eine Freu die zusammen mit Ihrem Kind ihr Leben verlor, armselige Argumente wie `dann waere sie halt rechts gefahren` usw....das fasse ich einfach nicht.

      Spass ist megawichtig, darum bin ich auch nicht mehr in GER, aber bei Menschenleben hoert der Spass auf. Uiuui, so eine unwitzige und intollerante Gesellschaft in der breiten Masse (abgesehen von Ausnahmen) - langweilt mich jetzt langsam...

      schade eigentlich, u. in Pisa auf Rang 37 o.ae. sagt doch auch schon alles.

      Moechte wissen wieviele von Euch keinen Job haben weil sie nicht mehr Gesellschaftsfaehig sind, sich dann hier ihre Kohle einsam u. alleine zu Hause verdienen u. sich dann draussen beim Kippenholen als ueberqualifiziert verkaufen!
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 09:35:42
      Beitrag Nr. 103 ()
      Folgendes habe ich aus einem anderen Board:

      Neues aus der Gerüchteküche...

      Bei DaimlerChrysler munkelt man hinter vorgehaltener Hand, dass der Fahrer zwar im Auftrage von DaimlerChrysler unterwegs war, aber keinesfalls um die angegebene Teststrecke zu erreichen, sondern um in einem FELDVERSUCH ein neues System zu testen, welches bei zu dichtem Auffahren auf den Vordermann den Wagen automatisch abbremsen soll !!!



      DAS gibt doch der Sache völlig neue Gesichtspunkte, wie ich meine...

      Doch WENN es so war, wird dieses von Firmenseite natürlich verschleiert, dementiert und totgeschwiegen !!!

      Ich will hier keinesfalls Gerüchte in Umlauf bringen, ich erzähle nur, was ich von einem Freund (Mitarbeiter von DC/gehobene Position) erfahren habe...



      Was haltet IHR davon ?
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:02:38
      Beitrag Nr. 104 ()
      So, die Latrinenparole wird gleich noch in mehreren Threads wiederholt? Naja, dafür ist das Internet gut: Blödsinn durch Copy&Paste schnell zu verbreiten...
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:07:00
      Beitrag Nr. 105 ()
      104
      Will halt viele Meinungen dazu hören. :)
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:22:44
      Beitrag Nr. 106 ()
      Wäre selbst zu denken nicht wesentlich sinnvoller?
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 10:31:54
      Beitrag Nr. 107 ()
      Nunja - immerhin wäre es ja AUCH eine MÖGLICHKEIT...
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 19:36:08
      Beitrag Nr. 108 ()
      mir auch unwichtig was dahinter steckt - der Fahrer ist immer verantwortich fuer solch eine Bluttat - normal, oder nicht? Oder Dumm-Lemming? Egal - er hat den Fuss auf der Bremse - oder auch nicht, und nicht der Daimler.

      Kenn den Daimler-Saftladen auch besser als manch anderer hier - interessiert hier aber nicht wirklich - ist damit nicht zu entschuldigen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 22:13:38
      Beitrag Nr. 109 ()
      Na, da wollen wir mal inständig hoffen das der neueste
      Verkehrsrowdy Daniel K. genauso hart bestraft wird.

      Ich sehe schon wieder wie das Maß für "zweierlei Maß" hervorgeholt wird


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